Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
Aktualisiert: 2023-06-15
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. von Starck,  Dorothee
Wirtschaftssanktionen stellten in den 90er Jahren einen der Hauptanwendungsfälle von Zwangsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrates dar. Sie gerieten allerdings wegen ihrer z. T. verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung in die Kritik. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit die Sanktionsregime des Sicherheitsrates rechtlichen Grenzen unterliegen. Nach einer Einführung in die Geschichte und Praxis der Sanktionen sowie einer exemplarischen Darstellung ihrer Auswirkungen bildet die Analyse der Normen der UN-Charta, aus denen sich Kompetenzgrenzen für den Sicherheitsrat ergeben könnten, einen ersten Schwerpunkt. Des Weiteren wird nach allgemeinen dogmatischen Gesichtspunkten untersucht, inwieweit der Rat bereits als Organ einer internationalen Organisation an das bestehende Völkergewohnheitsrecht gebunden ist. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Prüfung - Bindung (nur) an das zwingende Völkerrecht -, wird sodann bestimmt, welche Normen im Einzelnen für die Wirtschaftssanktionen maßgeblich sind. Besonderes Augenmerk richtet Dorothee Starck dabei auf Anwendbarkeit und Erfordernisse des humanitären Völkerrechtes sowie den Bereich der Menschenrechte. Eine Systematisierung der Ergebnisse, ein Ausblick auf mögliche Durchsetzungsmechanismen und eine politische Bewertung bilden den Abschluß der Studie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen.

Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen. von Neumann,  Jan
Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen. Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung. Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen.

Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen. von Neumann,  Jan
Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen. Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung. Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. von Starck,  Dorothee
Wirtschaftssanktionen stellten in den 90er Jahren einen der Hauptanwendungsfälle von Zwangsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrates dar. Sie gerieten allerdings wegen ihrer z. T. verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung in die Kritik. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit die Sanktionsregime des Sicherheitsrates rechtlichen Grenzen unterliegen. Nach einer Einführung in die Geschichte und Praxis der Sanktionen sowie einer exemplarischen Darstellung ihrer Auswirkungen bildet die Analyse der Normen der UN-Charta, aus denen sich Kompetenzgrenzen für den Sicherheitsrat ergeben könnten, einen ersten Schwerpunkt. Des Weiteren wird nach allgemeinen dogmatischen Gesichtspunkten untersucht, inwieweit der Rat bereits als Organ einer internationalen Organisation an das bestehende Völkergewohnheitsrecht gebunden ist. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Prüfung - Bindung (nur) an das zwingende Völkerrecht -, wird sodann bestimmt, welche Normen im Einzelnen für die Wirtschaftssanktionen maßgeblich sind. Besonderes Augenmerk richtet Dorothee Starck dabei auf Anwendbarkeit und Erfordernisse des humanitären Völkerrechtes sowie den Bereich der Menschenrechte. Eine Systematisierung der Ergebnisse, ein Ausblick auf mögliche Durchsetzungsmechanismen und eine politische Bewertung bilden den Abschluß der Studie.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. von Starck,  Dorothee
Wirtschaftssanktionen stellten in den 90er Jahren einen der Hauptanwendungsfälle von Zwangsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrates dar. Sie gerieten allerdings wegen ihrer z. T. verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung in die Kritik. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit die Sanktionsregime des Sicherheitsrates rechtlichen Grenzen unterliegen. Nach einer Einführung in die Geschichte und Praxis der Sanktionen sowie einer exemplarischen Darstellung ihrer Auswirkungen bildet die Analyse der Normen der UN-Charta, aus denen sich Kompetenzgrenzen für den Sicherheitsrat ergeben könnten, einen ersten Schwerpunkt. Des Weiteren wird nach allgemeinen dogmatischen Gesichtspunkten untersucht, inwieweit der Rat bereits als Organ einer internationalen Organisation an das bestehende Völkergewohnheitsrecht gebunden ist. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Prüfung - Bindung (nur) an das zwingende Völkerrecht -, wird sodann bestimmt, welche Normen im Einzelnen für die Wirtschaftssanktionen maßgeblich sind. Besonderes Augenmerk richtet Dorothee Starck dabei auf Anwendbarkeit und Erfordernisse des humanitären Völkerrechtes sowie den Bereich der Menschenrechte. Eine Systematisierung der Ergebnisse, ein Ausblick auf mögliche Durchsetzungsmechanismen und eine politische Bewertung bilden den Abschluß der Studie.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen.

Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen. von Neumann,  Jan
Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen. Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung. Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
Aktualisiert: 2023-05-15
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
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Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen.

Die Koordination des WTO-Rechts mit anderen völkerrechtlichen Ordnungen. von Neumann,  Jan
Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen. Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung. Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein. Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

Die Rechtmäßigkeit von UNO-Wirtschaftssanktionen in Anbetracht ihrer Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. von Starck,  Dorothee
Wirtschaftssanktionen stellten in den 90er Jahren einen der Hauptanwendungsfälle von Zwangsmaßnahmen des UN-Sicherheitsrates dar. Sie gerieten allerdings wegen ihrer z. T. verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung in die Kritik. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit die Sanktionsregime des Sicherheitsrates rechtlichen Grenzen unterliegen. Nach einer Einführung in die Geschichte und Praxis der Sanktionen sowie einer exemplarischen Darstellung ihrer Auswirkungen bildet die Analyse der Normen der UN-Charta, aus denen sich Kompetenzgrenzen für den Sicherheitsrat ergeben könnten, einen ersten Schwerpunkt. Des Weiteren wird nach allgemeinen dogmatischen Gesichtspunkten untersucht, inwieweit der Rat bereits als Organ einer internationalen Organisation an das bestehende Völkergewohnheitsrecht gebunden ist. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Prüfung - Bindung (nur) an das zwingende Völkerrecht -, wird sodann bestimmt, welche Normen im Einzelnen für die Wirtschaftssanktionen maßgeblich sind. Besonderes Augenmerk richtet Dorothee Starck dabei auf Anwendbarkeit und Erfordernisse des humanitären Völkerrechtes sowie den Bereich der Menschenrechte. Eine Systematisierung der Ergebnisse, ein Ausblick auf mögliche Durchsetzungsmechanismen und eine politische Bewertung bilden den Abschluß der Studie.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität.

Völkerrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Realität. von Ginther,  Konrad, Hafner,  Gerhard, Lang,  Winfried, Neuhold,  Hanspeter, Sucharipa-Behrmann,  Lilly
Karl Zemanek wurde am 18. November 1929 in Wien geboren. Er studierte in Wien, Oxford, Paris und Saarbrücken und wurde 1952 an der Wiener Universität zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Nach zweijähriger Assistententätigkeit an der Universität des Saarlandes 1954 - 1956 habilitierte er sich 1957 bei seinem Lehrer und Mentor Alfred Verdross mit einer Arbeit über das Vertragsrecht Internationaler Organisationen an der Rechts- und Staatwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Schon ein Jahr später wurde er an dieser Fakultät zum außerordentlichen, 1964 zum ordentlichen Professor für Völkerrecht und Internationale Organisationen ernannt. Neben seiner außergewöhnlich steilen wissenschaftlichen Laufbahn ist Karl Zemaneks jahrzehntelanges enges Verhältnis zur völkerrechtlichen Praxis hervorzuheben, das in dieser Intensität nur wenige Theoretiker des Völkerrechts aufweisen. Bereits 1959 gehörte er das erste Mal der österreichischen Delegation zur Generalversammlung der Vereinten Nationen an und vertrat Österreich dort im 6. Ausschuß. Seit 1967 wirkt er als Konsulent des Außenministeriums bei der Lösung völkerrechtlicher Fragen. Erwähnung verdienen ferner seine Entsendung als Vertreter Österreichs in den mit rechtlichen Fragen befaßten Unterausschuß des UN-Weltraumkomitees 1962 - 1976 sowie seine Ernennung zum stellvertretenden bzw. zu einem der beiden Leiter der österreichischen Delegation bei der Wiener Vertragsrechtskonferenz 1968/1969 bzw. bei der Konferenz über die Vertretung von Staaten in ihren Beziehungen mit Internationalen Organisationen 1975. Seine diplomatische Tätigkeit fand ihre Krönung in seiner Betrauung mit der Präsidentschaft der UN-Konferenzen in Wien über die Staatennachfolge in Verträge 1977/1978 sowie des Vertragsrechts der Internationalen Organisationen 1986. Karl Zemanek zählt zu den auch international anerkannten österreichischen Gelehrten. Diese Wertschätzung fand insbesondere 1973 in seiner Aufnahme als assoziiertes und 1
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