Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet.

Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet. von Mey,  Marcus
Im europäischen Einigungsprozess spielen die Region und der Regionalismus eine bedeutende Rolle, nicht zuletzt als kulturelle Einheit. Der kulturwissenschaftliche Ansatz in der Rechtswissenschaft arbeitet gerade mit der Wechselwirkung zwischen Recht und kulturellen Bezugsgruppen als Träger der Rechtswirklichkeit. Das Vereinigte Königreich hat in den letzten Jahren wie kein anderes Land in Europa einen Veränderungsprozess durchlaufen, der vor jahrhundertealten, ehemals ehernen Verfassungsprinzipien nicht Halt gemacht hat, bisher jedoch auch keineswegs zum Zerfall des Königreiches in vier Einzelstaaten geführt hat. Es besteht seit der Wahl der Regionalparlamente in Schottland, Wales und Nordirland im Jahr 1998 zusammen mit England formal aus vier Regionen. Unterschiedliche Kompetenzen der einzelnen Regionalparlamente und Regionalregierungen korrespondieren mit unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Regionalismus. Vornehmend historische, wirtschaftliche und kulturelle Faktoren bedingen wesentlich den Wunsch der Menschen in den Regionen, eine subsidiäre staatliche Zwischenebene zu schaffen - und den Wunsch, sich wieder auch formal als ursprünglich historisch gewachsene Region unterhalb des Zentralstaates zu konstituieren. Gleichzeitig sind diese vier Regionen aber auch die geographischen Bezugspunkte für die Integration in ein »Europa der Regionen«. Dem Autor gelingt es, den kulturwissenschaftlichen Ansatz, erweitert um rechtsvergleichende Exkurse, im Hinblick auf die aktuellen regionalistischen Entwicklungen im Vereinigten Königreich nicht nur anzuwenden, sondern mithilfe dieses heuristischen Werkzeuges die Entwicklungsgeschichte des Regionalismus in Großbritannien auch klar zu strukturieren und übersichtlich darzustellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger.

Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger. von Vogt,  Annette
Der Vertrag zu Rechten Dritter eröffnet dem deutschen Kunden ("Versprechensempfänger") die Möglichkeit, durch formlose Vereinbarung mit dem Kreditinstitut die Einlagen auf seinem Spar- oder Girokonto, Wertpapiere, insbesondere Sparbriefe, oder sein gesamtes Wertpapierdepot einem bezeichneten Dritten zuzuwenden. Je nach Inhalt der Vereinbarung wird der Dritte ohne Beachtung erbrechtlicher Formvorschriften Inhaber der Vermögenswerte. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Praxis war es Ziel dieser Untersuchung, herauszufinden, ob solche Verträge auch mit englischen Kunden wirksam abgeschlossen werden können. Nach der Rechtslage im englichen Recht, insbesondere anhand des dortigen aktuellen Gesetzesentwurfes behandelt die Arbeit Fragen des internationalen Zivilprozeß- und Privatrechts. Das Ergebnis lautet, daß Kreditinstitute unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen Verträge zu Rechten Dritter mit englischen Versprechensempfängern, auch auf den Todesfall, wirksam abschließen können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Respondeat Superior.

Respondeat Superior. von Wicke,  Hartmut
Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage. Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat. Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Respondeat Superior.

Respondeat Superior. von Wicke,  Hartmut
Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage. Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat. Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet.

Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet. von Mey,  Marcus
Im europäischen Einigungsprozess spielen die Region und der Regionalismus eine bedeutende Rolle, nicht zuletzt als kulturelle Einheit. Der kulturwissenschaftliche Ansatz in der Rechtswissenschaft arbeitet gerade mit der Wechselwirkung zwischen Recht und kulturellen Bezugsgruppen als Träger der Rechtswirklichkeit. Das Vereinigte Königreich hat in den letzten Jahren wie kein anderes Land in Europa einen Veränderungsprozess durchlaufen, der vor jahrhundertealten, ehemals ehernen Verfassungsprinzipien nicht Halt gemacht hat, bisher jedoch auch keineswegs zum Zerfall des Königreiches in vier Einzelstaaten geführt hat. Es besteht seit der Wahl der Regionalparlamente in Schottland, Wales und Nordirland im Jahr 1998 zusammen mit England formal aus vier Regionen. Unterschiedliche Kompetenzen der einzelnen Regionalparlamente und Regionalregierungen korrespondieren mit unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Regionalismus. Vornehmend historische, wirtschaftliche und kulturelle Faktoren bedingen wesentlich den Wunsch der Menschen in den Regionen, eine subsidiäre staatliche Zwischenebene zu schaffen - und den Wunsch, sich wieder auch formal als ursprünglich historisch gewachsene Region unterhalb des Zentralstaates zu konstituieren. Gleichzeitig sind diese vier Regionen aber auch die geographischen Bezugspunkte für die Integration in ein »Europa der Regionen«. Dem Autor gelingt es, den kulturwissenschaftlichen Ansatz, erweitert um rechtsvergleichende Exkurse, im Hinblick auf die aktuellen regionalistischen Entwicklungen im Vereinigten Königreich nicht nur anzuwenden, sondern mithilfe dieses heuristischen Werkzeuges die Entwicklungsgeschichte des Regionalismus in Großbritannien auch klar zu strukturieren und übersichtlich darzustellen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet.

Regionalismus in Großbritannien – kulturwissenschaftlich betrachtet. von Mey,  Marcus
Im europäischen Einigungsprozess spielen die Region und der Regionalismus eine bedeutende Rolle, nicht zuletzt als kulturelle Einheit. Der kulturwissenschaftliche Ansatz in der Rechtswissenschaft arbeitet gerade mit der Wechselwirkung zwischen Recht und kulturellen Bezugsgruppen als Träger der Rechtswirklichkeit. Das Vereinigte Königreich hat in den letzten Jahren wie kein anderes Land in Europa einen Veränderungsprozess durchlaufen, der vor jahrhundertealten, ehemals ehernen Verfassungsprinzipien nicht Halt gemacht hat, bisher jedoch auch keineswegs zum Zerfall des Königreiches in vier Einzelstaaten geführt hat. Es besteht seit der Wahl der Regionalparlamente in Schottland, Wales und Nordirland im Jahr 1998 zusammen mit England formal aus vier Regionen. Unterschiedliche Kompetenzen der einzelnen Regionalparlamente und Regionalregierungen korrespondieren mit unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Regionalismus. Vornehmend historische, wirtschaftliche und kulturelle Faktoren bedingen wesentlich den Wunsch der Menschen in den Regionen, eine subsidiäre staatliche Zwischenebene zu schaffen - und den Wunsch, sich wieder auch formal als ursprünglich historisch gewachsene Region unterhalb des Zentralstaates zu konstituieren. Gleichzeitig sind diese vier Regionen aber auch die geographischen Bezugspunkte für die Integration in ein »Europa der Regionen«. Dem Autor gelingt es, den kulturwissenschaftlichen Ansatz, erweitert um rechtsvergleichende Exkurse, im Hinblick auf die aktuellen regionalistischen Entwicklungen im Vereinigten Königreich nicht nur anzuwenden, sondern mithilfe dieses heuristischen Werkzeuges die Entwicklungsgeschichte des Regionalismus in Großbritannien auch klar zu strukturieren und übersichtlich darzustellen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger.

Verträge zu Rechten Dritter, insbesondere auf den Todesfall, mit einem englischen Versprechensempfänger. von Vogt,  Annette
Der Vertrag zu Rechten Dritter eröffnet dem deutschen Kunden ("Versprechensempfänger") die Möglichkeit, durch formlose Vereinbarung mit dem Kreditinstitut die Einlagen auf seinem Spar- oder Girokonto, Wertpapiere, insbesondere Sparbriefe, oder sein gesamtes Wertpapierdepot einem bezeichneten Dritten zuzuwenden. Je nach Inhalt der Vereinbarung wird der Dritte ohne Beachtung erbrechtlicher Formvorschriften Inhaber der Vermögenswerte. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Praxis war es Ziel dieser Untersuchung, herauszufinden, ob solche Verträge auch mit englischen Kunden wirksam abgeschlossen werden können. Nach der Rechtslage im englichen Recht, insbesondere anhand des dortigen aktuellen Gesetzesentwurfes behandelt die Arbeit Fragen des internationalen Zivilprozeß- und Privatrechts. Das Ergebnis lautet, daß Kreditinstitute unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen Verträge zu Rechten Dritter mit englischen Versprechensempfängern, auch auf den Todesfall, wirksam abschließen können.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Respondeat Superior.

Respondeat Superior. von Wicke,  Hartmut
Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage. Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat. Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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