Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer.

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. von Sodan,  Helge
Seit langem befindet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in einer strukturellen und vor allem finanziellen Krise. Allein seit 1977 hat der Gesetzgeber diese Sozialversicherung durch über 50 größere Gesetze mit mehr als 7.000 Einzelbestimmungen zu sanieren versucht - jedoch ohne dauerhaften Erfolg und mit erheblichen Belastungen der Leistungserbringer, wie etwa von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken sowie pharmazeutischen Unternehmen. Die jährlichen Ausgaben der chronisch defizitären GKV sind mittlerweile auf insgesamt über 140 Milliarden Euro gestiegen. Trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen bleibt die GKV selbst eine Dauerpatientin. Der vorliegende Band 1 der neu gegründeten Publikationsreihe "Schriften zum Gesundheitsrecht" gibt die Vorträge wieder, die im Rahmen der "1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht" am 16. und 17. Juni 2003 gehalten wurden. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die Formel von der "Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit" der GKV zur Rechtfertigung von - teilweise intensiven - Eingriffen in Grundrechte der Leistungserbringer, besonders in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Beitrag von Walter Leisner ist der Frage gewidmet, ob die finanzielle Stabilität der GKV ein grundgesetzliches Gebot darstellt; er befaßt sich wesentlich auch mit dem Aspekt der "sozialen Schutzbedürftigkeit". Friedhelm Hufen sieht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Durchführung weiterer "systemerhaltender" und rein kostenorientierter Reformmaßnahmen mit Rücksicht auf die Grundrechte der Leistungserbringer geringer, als durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konzediert. Raimund Wimmer beschäftigt sich mit der Bedeutung gerade des Grundrechts der Berufsfreiheit im Spannungsverhältnis zum sozialgesetzlich verankerten Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Beiträge aus der Sicht eines hochrangigen Repräsentanten eines weltweit tätigen amerikanischen Pharmakonzerns (Stefan Oschmann), des Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Eberhard Wille) und eines Bundestagsabgeordneten (Eike Hovermann) unterstreichen den interdisziplinären Ansatz der Schrift.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“.

Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“. von Gast,  Olaf, Sodan,  Helge
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet. Datenfehler ziehen fortlaufende Neuberechnungen nach sich. Krankenkassen wird eine solide Haushaltsplanung unmöglich. Umverteilungen heben den Wettbewerb auf, führen zur Einheitskasse und senken die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. "Gerechte Beitragssätze" werden nicht erreicht. Das neue Urteil des BVerfG zum Finanzausgleich der Länder verpflichtet den Gesetzgeber auf Maßstäbe eines nicht unangemessenen Ausgleichs und der haushaltswirtschaftlichen Planbarkeit. Dies bestätigt das aktuelle Maßstäbegesetz. Das Verbot der Nivellierung sowie der Umkehr der Finanzkraft-Relation ist auch für Krankenkassen anwendbar. Neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen zudem die Rechtswidrigkeit marktwidriger Sonderwege hinsichtlich der Sozialversicherungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer.

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. von Sodan,  Helge
Seit langem befindet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in einer strukturellen und vor allem finanziellen Krise. Allein seit 1977 hat der Gesetzgeber diese Sozialversicherung durch über 50 größere Gesetze mit mehr als 7.000 Einzelbestimmungen zu sanieren versucht - jedoch ohne dauerhaften Erfolg und mit erheblichen Belastungen der Leistungserbringer, wie etwa von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken sowie pharmazeutischen Unternehmen. Die jährlichen Ausgaben der chronisch defizitären GKV sind mittlerweile auf insgesamt über 140 Milliarden Euro gestiegen. Trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen bleibt die GKV selbst eine Dauerpatientin. Der vorliegende Band 1 der neu gegründeten Publikationsreihe "Schriften zum Gesundheitsrecht" gibt die Vorträge wieder, die im Rahmen der "1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht" am 16. und 17. Juni 2003 gehalten wurden. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die Formel von der "Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit" der GKV zur Rechtfertigung von - teilweise intensiven - Eingriffen in Grundrechte der Leistungserbringer, besonders in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Beitrag von Walter Leisner ist der Frage gewidmet, ob die finanzielle Stabilität der GKV ein grundgesetzliches Gebot darstellt; er befaßt sich wesentlich auch mit dem Aspekt der "sozialen Schutzbedürftigkeit". Friedhelm Hufen sieht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Durchführung weiterer "systemerhaltender" und rein kostenorientierter Reformmaßnahmen mit Rücksicht auf die Grundrechte der Leistungserbringer geringer, als durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konzediert. Raimund Wimmer beschäftigt sich mit der Bedeutung gerade des Grundrechts der Berufsfreiheit im Spannungsverhältnis zum sozialgesetzlich verankerten Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Beiträge aus der Sicht eines hochrangigen Repräsentanten eines weltweit tätigen amerikanischen Pharmakonzerns (Stefan Oschmann), des Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Eberhard Wille) und eines Bundestagsabgeordneten (Eike Hovermann) unterstreichen den interdisziplinären Ansatz der Schrift.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“.

Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“. von Gast,  Olaf, Sodan,  Helge
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet. Datenfehler ziehen fortlaufende Neuberechnungen nach sich. Krankenkassen wird eine solide Haushaltsplanung unmöglich. Umverteilungen heben den Wettbewerb auf, führen zur Einheitskasse und senken die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. "Gerechte Beitragssätze" werden nicht erreicht. Das neue Urteil des BVerfG zum Finanzausgleich der Länder verpflichtet den Gesetzgeber auf Maßstäbe eines nicht unangemessenen Ausgleichs und der haushaltswirtschaftlichen Planbarkeit. Dies bestätigt das aktuelle Maßstäbegesetz. Das Verbot der Nivellierung sowie der Umkehr der Finanzkraft-Relation ist auch für Krankenkassen anwendbar. Neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen zudem die Rechtswidrigkeit marktwidriger Sonderwege hinsichtlich der Sozialversicherungen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“.

Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“. von Gast,  Olaf, Sodan,  Helge
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet. Datenfehler ziehen fortlaufende Neuberechnungen nach sich. Krankenkassen wird eine solide Haushaltsplanung unmöglich. Umverteilungen heben den Wettbewerb auf, führen zur Einheitskasse und senken die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. "Gerechte Beitragssätze" werden nicht erreicht. Das neue Urteil des BVerfG zum Finanzausgleich der Länder verpflichtet den Gesetzgeber auf Maßstäbe eines nicht unangemessenen Ausgleichs und der haushaltswirtschaftlichen Planbarkeit. Dies bestätigt das aktuelle Maßstäbegesetz. Das Verbot der Nivellierung sowie der Umkehr der Finanzkraft-Relation ist auch für Krankenkassen anwendbar. Neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen zudem die Rechtswidrigkeit marktwidriger Sonderwege hinsichtlich der Sozialversicherungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer.

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. von Sodan,  Helge
Seit langem befindet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in einer strukturellen und vor allem finanziellen Krise. Allein seit 1977 hat der Gesetzgeber diese Sozialversicherung durch über 50 größere Gesetze mit mehr als 7.000 Einzelbestimmungen zu sanieren versucht - jedoch ohne dauerhaften Erfolg und mit erheblichen Belastungen der Leistungserbringer, wie etwa von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken sowie pharmazeutischen Unternehmen. Die jährlichen Ausgaben der chronisch defizitären GKV sind mittlerweile auf insgesamt über 140 Milliarden Euro gestiegen. Trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen bleibt die GKV selbst eine Dauerpatientin. Der vorliegende Band 1 der neu gegründeten Publikationsreihe "Schriften zum Gesundheitsrecht" gibt die Vorträge wieder, die im Rahmen der "1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht" am 16. und 17. Juni 2003 gehalten wurden. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die Formel von der "Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit" der GKV zur Rechtfertigung von - teilweise intensiven - Eingriffen in Grundrechte der Leistungserbringer, besonders in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Beitrag von Walter Leisner ist der Frage gewidmet, ob die finanzielle Stabilität der GKV ein grundgesetzliches Gebot darstellt; er befaßt sich wesentlich auch mit dem Aspekt der "sozialen Schutzbedürftigkeit". Friedhelm Hufen sieht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Durchführung weiterer "systemerhaltender" und rein kostenorientierter Reformmaßnahmen mit Rücksicht auf die Grundrechte der Leistungserbringer geringer, als durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konzediert. Raimund Wimmer beschäftigt sich mit der Bedeutung gerade des Grundrechts der Berufsfreiheit im Spannungsverhältnis zum sozialgesetzlich verankerten Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Beiträge aus der Sicht eines hochrangigen Repräsentanten eines weltweit tätigen amerikanischen Pharmakonzerns (Stefan Oschmann), des Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Eberhard Wille) und eines Bundestagsabgeordneten (Eike Hovermann) unterstreichen den interdisziplinären Ansatz der Schrift.
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Umverteilung durch „Risikostrukturausgleich“. von Gast,  Olaf, Sodan,  Helge
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet. Datenfehler ziehen fortlaufende Neuberechnungen nach sich. Krankenkassen wird eine solide Haushaltsplanung unmöglich. Umverteilungen heben den Wettbewerb auf, führen zur Einheitskasse und senken die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. "Gerechte Beitragssätze" werden nicht erreicht. Das neue Urteil des BVerfG zum Finanzausgleich der Länder verpflichtet den Gesetzgeber auf Maßstäbe eines nicht unangemessenen Ausgleichs und der haushaltswirtschaftlichen Planbarkeit. Dies bestätigt das aktuelle Maßstäbegesetz. Das Verbot der Nivellierung sowie der Umkehr der Finanzkraft-Relation ist auch für Krankenkassen anwendbar. Neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen zudem die Rechtswidrigkeit marktwidriger Sonderwege hinsichtlich der Sozialversicherungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer.

Finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundrechte der Leistungserbringer. von Sodan,  Helge
Seit langem befindet sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in einer strukturellen und vor allem finanziellen Krise. Allein seit 1977 hat der Gesetzgeber diese Sozialversicherung durch über 50 größere Gesetze mit mehr als 7.000 Einzelbestimmungen zu sanieren versucht - jedoch ohne dauerhaften Erfolg und mit erheblichen Belastungen der Leistungserbringer, wie etwa von Ärzten und Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken sowie pharmazeutischen Unternehmen. Die jährlichen Ausgaben der chronisch defizitären GKV sind mittlerweile auf insgesamt über 140 Milliarden Euro gestiegen. Trotz der erheblichen finanziellen Aufwendungen bleibt die GKV selbst eine Dauerpatientin. Der vorliegende Band 1 der neu gegründeten Publikationsreihe "Schriften zum Gesundheitsrecht" gibt die Vorträge wieder, die im Rahmen der "1. Berliner Gespräche zum Gesundheitsrecht" am 16. und 17. Juni 2003 gehalten wurden. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dient die Formel von der "Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit" der GKV zur Rechtfertigung von - teilweise intensiven - Eingriffen in Grundrechte der Leistungserbringer, besonders in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Beitrag von Walter Leisner ist der Frage gewidmet, ob die finanzielle Stabilität der GKV ein grundgesetzliches Gebot darstellt; er befaßt sich wesentlich auch mit dem Aspekt der "sozialen Schutzbedürftigkeit". Friedhelm Hufen sieht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Durchführung weiterer "systemerhaltender" und rein kostenorientierter Reformmaßnahmen mit Rücksicht auf die Grundrechte der Leistungserbringer geringer, als durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konzediert. Raimund Wimmer beschäftigt sich mit der Bedeutung gerade des Grundrechts der Berufsfreiheit im Spannungsverhältnis zum sozialgesetzlich verankerten Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Beiträge aus der Sicht eines hochrangigen Repräsentanten eines weltweit tätigen amerikanischen Pharmakonzerns (Stefan Oschmann), des Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Eberhard Wille) und eines Bundestagsabgeordneten (Eike Hovermann) unterstreichen den interdisziplinären Ansatz der Schrift.
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