„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“.

„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“. von Winter,  Thomas
Der Streit um den Ersatz des Unterhaltsschadens nach unerwünschter Geburt eines Kindes hat in den zurückliegenden 30 Jahren die Gerichte in fast allen westlichen Ländern beschäftigt. Die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der Geburtsmedizin und ein liberalisiertes Abtreibungsstrafrecht haben den Kinderwunsch zunehmend planbar gemacht. Entsprechend stellt sich länderübergreifend die Frage nach Schadensersatzansprüchen, wenn die Pläne der Eltern durch ein sorgfaltswidriges Verhalten des Arztes durchkreuzt werden: Das unerwünschte Kind wird vom Schicksals- zum Rechtsfall. Der Autor widmet sich in der vorliegenden Untersuchung den Lösungsvorschlägen in der deutschen und französischen Auseinandersetzung. Er stellt sowohl die Entscheidungen der Gerichte (z. B. das vielzitierte »Arret Perruche« der Cour de cassation) als auch die Vorschläge in der Literatur kurz dar, ordnet die Lösungsvorschläge in den Kontext der Arzthaftung ein und würdigt sie kritisch. Thomas Winter legt dar, dass die unterschiedlichen Ergebnisse ihre Ursache nicht in abweichenden dogmatischen Grundlagen finden, sondern er macht deutlich, dass die verschiedenen Lösungen in beiden Ländern weniger rechtlich als vielmehr moralisch begründet werden. Er unternimmt den Versuch, die unterschiedliche Behandlung des Problems in Deutschland und Frankreich durch (rechts-)kulturelle Eigenheiten zu erklären. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass in beiden Ländern die Lösung der Frage nach dem Kind als Schaden dort nicht mehr überzeugt, wo die konsequente Anwendung schadensersatzrechtlicher Prinzipien zugunsten weltanschaulich begründeter Überzeugungen aufgegeben und das Letztentscheidungsrecht der Eltern in Frage gestellt wird. Die Arbeit versteht sich als eigener, juristisch begründeter Standpunkt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Insbesondere die Teile C und D versprechen jedoch auch dem juristischen, an den Fragen des biowissenschaftlichen Fortschritts interessierten Laien gewinnbringende Lektüre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“.

„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“. von Winter,  Thomas
Der Streit um den Ersatz des Unterhaltsschadens nach unerwünschter Geburt eines Kindes hat in den zurückliegenden 30 Jahren die Gerichte in fast allen westlichen Ländern beschäftigt. Die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der Geburtsmedizin und ein liberalisiertes Abtreibungsstrafrecht haben den Kinderwunsch zunehmend planbar gemacht. Entsprechend stellt sich länderübergreifend die Frage nach Schadensersatzansprüchen, wenn die Pläne der Eltern durch ein sorgfaltswidriges Verhalten des Arztes durchkreuzt werden: Das unerwünschte Kind wird vom Schicksals- zum Rechtsfall. Der Autor widmet sich in der vorliegenden Untersuchung den Lösungsvorschlägen in der deutschen und französischen Auseinandersetzung. Er stellt sowohl die Entscheidungen der Gerichte (z. B. das vielzitierte »Arret Perruche« der Cour de cassation) als auch die Vorschläge in der Literatur kurz dar, ordnet die Lösungsvorschläge in den Kontext der Arzthaftung ein und würdigt sie kritisch. Thomas Winter legt dar, dass die unterschiedlichen Ergebnisse ihre Ursache nicht in abweichenden dogmatischen Grundlagen finden, sondern er macht deutlich, dass die verschiedenen Lösungen in beiden Ländern weniger rechtlich als vielmehr moralisch begründet werden. Er unternimmt den Versuch, die unterschiedliche Behandlung des Problems in Deutschland und Frankreich durch (rechts-)kulturelle Eigenheiten zu erklären. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass in beiden Ländern die Lösung der Frage nach dem Kind als Schaden dort nicht mehr überzeugt, wo die konsequente Anwendung schadensersatzrechtlicher Prinzipien zugunsten weltanschaulich begründeter Überzeugungen aufgegeben und das Letztentscheidungsrecht der Eltern in Frage gestellt wird. Die Arbeit versteht sich als eigener, juristisch begründeter Standpunkt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Insbesondere die Teile C und D versprechen jedoch auch dem juristischen, an den Fragen des biowissenschaftlichen Fortschritts interessierten Laien gewinnbringende Lektüre.
Aktualisiert: 2023-05-25
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„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“.

„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“. von Winter,  Thomas
Der Streit um den Ersatz des Unterhaltsschadens nach unerwünschter Geburt eines Kindes hat in den zurückliegenden 30 Jahren die Gerichte in fast allen westlichen Ländern beschäftigt. Die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der Geburtsmedizin und ein liberalisiertes Abtreibungsstrafrecht haben den Kinderwunsch zunehmend planbar gemacht. Entsprechend stellt sich länderübergreifend die Frage nach Schadensersatzansprüchen, wenn die Pläne der Eltern durch ein sorgfaltswidriges Verhalten des Arztes durchkreuzt werden: Das unerwünschte Kind wird vom Schicksals- zum Rechtsfall. Der Autor widmet sich in der vorliegenden Untersuchung den Lösungsvorschlägen in der deutschen und französischen Auseinandersetzung. Er stellt sowohl die Entscheidungen der Gerichte (z. B. das vielzitierte »Arret Perruche« der Cour de cassation) als auch die Vorschläge in der Literatur kurz dar, ordnet die Lösungsvorschläge in den Kontext der Arzthaftung ein und würdigt sie kritisch. Thomas Winter legt dar, dass die unterschiedlichen Ergebnisse ihre Ursache nicht in abweichenden dogmatischen Grundlagen finden, sondern er macht deutlich, dass die verschiedenen Lösungen in beiden Ländern weniger rechtlich als vielmehr moralisch begründet werden. Er unternimmt den Versuch, die unterschiedliche Behandlung des Problems in Deutschland und Frankreich durch (rechts-)kulturelle Eigenheiten zu erklären. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass in beiden Ländern die Lösung der Frage nach dem Kind als Schaden dort nicht mehr überzeugt, wo die konsequente Anwendung schadensersatzrechtlicher Prinzipien zugunsten weltanschaulich begründeter Überzeugungen aufgegeben und das Letztentscheidungsrecht der Eltern in Frage gestellt wird. Die Arbeit versteht sich als eigener, juristisch begründeter Standpunkt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Insbesondere die Teile C und D versprechen jedoch auch dem juristischen, an den Fragen des biowissenschaftlichen Fortschritts interessierten Laien gewinnbringende Lektüre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“.

„Bébé préjudice“ und „Kind als Schaden“. von Winter,  Thomas
Der Streit um den Ersatz des Unterhaltsschadens nach unerwünschter Geburt eines Kindes hat in den zurückliegenden 30 Jahren die Gerichte in fast allen westlichen Ländern beschäftigt. Die enormen Fortschritte auf dem Gebiet der Geburtsmedizin und ein liberalisiertes Abtreibungsstrafrecht haben den Kinderwunsch zunehmend planbar gemacht. Entsprechend stellt sich länderübergreifend die Frage nach Schadensersatzansprüchen, wenn die Pläne der Eltern durch ein sorgfaltswidriges Verhalten des Arztes durchkreuzt werden: Das unerwünschte Kind wird vom Schicksals- zum Rechtsfall. Der Autor widmet sich in der vorliegenden Untersuchung den Lösungsvorschlägen in der deutschen und französischen Auseinandersetzung. Er stellt sowohl die Entscheidungen der Gerichte (z. B. das vielzitierte »Arret Perruche« der Cour de cassation) als auch die Vorschläge in der Literatur kurz dar, ordnet die Lösungsvorschläge in den Kontext der Arzthaftung ein und würdigt sie kritisch. Thomas Winter legt dar, dass die unterschiedlichen Ergebnisse ihre Ursache nicht in abweichenden dogmatischen Grundlagen finden, sondern er macht deutlich, dass die verschiedenen Lösungen in beiden Ländern weniger rechtlich als vielmehr moralisch begründet werden. Er unternimmt den Versuch, die unterschiedliche Behandlung des Problems in Deutschland und Frankreich durch (rechts-)kulturelle Eigenheiten zu erklären. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass in beiden Ländern die Lösung der Frage nach dem Kind als Schaden dort nicht mehr überzeugt, wo die konsequente Anwendung schadensersatzrechtlicher Prinzipien zugunsten weltanschaulich begründeter Überzeugungen aufgegeben und das Letztentscheidungsrecht der Eltern in Frage gestellt wird. Die Arbeit versteht sich als eigener, juristisch begründeter Standpunkt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Insbesondere die Teile C und D versprechen jedoch auch dem juristischen, an den Fragen des biowissenschaftlichen Fortschritts interessierten Laien gewinnbringende Lektüre.
Aktualisiert: 2023-04-15
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