Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau. von Merkel,  Marcus
Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen. Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau. von Merkel,  Marcus
Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen. Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau. von Merkel,  Marcus
Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen. Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nach Erlass des EAG Bau

Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nach Erlass des EAG Bau von Bach,  Robert
Nachdem die Dogmatik planerischer Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB weitgehend in Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurde, hat das am 20.7.2004 in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau mit § 2 Abs. 3 BauGB eine Norm eingeführt, nach der das «Abwägungsmaterial (...) zu ermitteln und zu bewerten» ist. Im Anschluss an die Darstellung der traditionellen Abwägungsdogmatik beleuchtet die Studie Einfluss und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 BauGB einschließlich seiner Bezüge zum Planerhaltungsrecht. Einen gesonderten Teil nimmt die Bedeutung des EAG Bau für den Umweltschutz in der Abwägung einschließlich ihres Verhältnisses zur Umweltprüfung ein. Damit soll die Abhandlung auch einen Beitrag zur künftigen Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien in nationales Planungsrecht leisten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau.

Die Gerichtskontrolle der Abwägung im Bauplanungsrecht, insbesondere nach der Neuregelung der §§ 2 III und 214 BauGB durch das EAG Bau. von Merkel,  Marcus
Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen. Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nach Erlass des EAG Bau

Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nach Erlass des EAG Bau von Bach,  Robert
Nachdem die Dogmatik planerischer Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB weitgehend in Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurde, hat das am 20.7.2004 in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau mit § 2 Abs. 3 BauGB eine Norm eingeführt, nach der das «Abwägungsmaterial (...) zu ermitteln und zu bewerten» ist. Im Anschluss an die Darstellung der traditionellen Abwägungsdogmatik beleuchtet die Studie Einfluss und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 BauGB einschließlich seiner Bezüge zum Planerhaltungsrecht. Einen gesonderten Teil nimmt die Bedeutung des EAG Bau für den Umweltschutz in der Abwägung einschließlich ihres Verhältnisses zur Umweltprüfung ein. Damit soll die Abhandlung auch einen Beitrag zur künftigen Umsetzung europäischer Umweltschutzrichtlinien in nationales Planungsrecht leisten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Änderungen der Außenbereichsvorschrift des § 35 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau

Die Änderungen der Außenbereichsvorschrift des § 35 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau von Kühne,  Astrid
Seit dem 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (das sogenannte Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau – vom 24.06.2004) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Durch das EAG Bau ist das Baugesetzbuch in wesentlichen Punkten geändert worden, insbesondere auch in dem besonders relevanten Bereich der Außenbereichsvorschrift des § 35 BauGB: eigenständige Privilegierung von Biogasanlagen, Erweiterung des Landwirtschaftsbegriffs, des Katalogs der öffentlichen Belange sowie der Steuerungsmöglichkeit bestimmter Außenbereichsvorhaben über Planvorbehalt durch sachliche Teilflächennutzungspläne und Zurückstellung von Baugesuchen, Einführung einer Rückbau- und Entsiegelungsverpflichtung. Obwohl seit dem EAG Bau sechs Jahre vergangen sind, sind zahlreiche Auslegungsfragen der damals neu geschaffenen bzw. geänderten Regelungen immer noch ungeklärt. Die Abhandlung untersucht die geschichtliche Entwicklung der Außenbereichsregelung, die rechtlichen Änderungen des § 35 BauGB sowie deren Auswirkungen auf den Außenbereichsschutz.
Aktualisiert: 2023-04-06
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