Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts.

Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts. von Maydell,  Bernd Baron von, Schulte,  Bernd
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa.

Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa. von Alsbæk,  Henriette
Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen individualarbeitsrechtlichen Folgen ein Betrieb in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland vor und nach Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG übertragen werden konnte. Dabei wird sowohl die Eingliederung der Richtlinie in das bestehende Recht dargestellt als auch die Rechtmäßigkeit der Umsetzung und der Rechtsprechung hierzu in europarechtlicher Hinsicht untersucht. Die Wahl der untersuchten Länder fiel auf Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise, denen sie angehören. In den einzelnen Länderberichten wird ausführlich und unter Beiziehung der jeweiligen nationalen Rechtsprechung dargelegt, wann ein Betriebsübergang vorliegt, wobei hier ein besonderer Schwerpunkt in der Abgrenzung des Betriebsüberganges von der Funktionsnachfolge liegt. Auf der Rechtsfolgenseite werden nicht nur die individualarbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs dargelegt, sondern auch das jeweilige nationale Arbeitsrecht umrissen und die nationalen Besonderheiten bei der Eingliederung der Richtlinie in das nationale Arbeitsrecht dargestellt. Im weiteren werden die Unterschiede beim Betriebsübergang und dessen individualarbeitsrechtlichen Folgen in den Ländern dargelegt, die trotz der gemeinsamen Richtlinie in den behandelten Ländern bestehen sowie die Frage beantwortet, ob die mit der Richtlinie erstrebte Harmonisierung erreicht wurde. Die im Anhang abgedruckte Richtlinie und nationale Umsetzungsvorschriften ermöglichen eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Sozialunion.

Die Europäische Sozialunion. von Ringler,  Jochen C. K.
Die anvisierte Europäische Wirtschafts- und Währungsunion kann ohne eine Europäische Sozialunion keinen Bestand haben. Auch die Europäische Union hat sich in ihren Gründungsverträgen dem sozialen Prinzip, dem Prinzip der Brüderlichkeit und Nächstenliebe als Verfassungsprinzip verpflichtet und übernimmt damit die dem sozialen Prinzip immanenten Wesensmerkmale. Nur wenn es den Europäischen Gemeinschaften gelingt, dieses Prinzip mit Leben zu füllen, um ein »Europa der Bürger« zu schaffen, kann sich die Union in den Köpfen der Bürger Europas legitimieren. Sinnsetzung dieser Arbeit ist es, das Zielbündel der Europäischen Sozialunion zu bestimmen, zu prüfen, inwieweit das verfassungsmäßig verankerte Sozialprinzip in der europäischen Wirklichkeit seinen konkreten Niederschlag erfahren hat und rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen, die mit der Verwirklichung der Europäischen Sozialunion in Zusammenhang stehen, aufzuzeigen und nach äquivalenten Antworten zu suchen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-06-01
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Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa.

Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa. von Alsbæk,  Henriette
Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen individualarbeitsrechtlichen Folgen ein Betrieb in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland vor und nach Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG übertragen werden konnte. Dabei wird sowohl die Eingliederung der Richtlinie in das bestehende Recht dargestellt als auch die Rechtmäßigkeit der Umsetzung und der Rechtsprechung hierzu in europarechtlicher Hinsicht untersucht. Die Wahl der untersuchten Länder fiel auf Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise, denen sie angehören. In den einzelnen Länderberichten wird ausführlich und unter Beiziehung der jeweiligen nationalen Rechtsprechung dargelegt, wann ein Betriebsübergang vorliegt, wobei hier ein besonderer Schwerpunkt in der Abgrenzung des Betriebsüberganges von der Funktionsnachfolge liegt. Auf der Rechtsfolgenseite werden nicht nur die individualarbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs dargelegt, sondern auch das jeweilige nationale Arbeitsrecht umrissen und die nationalen Besonderheiten bei der Eingliederung der Richtlinie in das nationale Arbeitsrecht dargestellt. Im weiteren werden die Unterschiede beim Betriebsübergang und dessen individualarbeitsrechtlichen Folgen in den Ländern dargelegt, die trotz der gemeinsamen Richtlinie in den behandelten Ländern bestehen sowie die Frage beantwortet, ob die mit der Richtlinie erstrebte Harmonisierung erreicht wurde. Die im Anhang abgedruckte Richtlinie und nationale Umsetzungsvorschriften ermöglichen eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa.

Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa. von Alsbæk,  Henriette
Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen individualarbeitsrechtlichen Folgen ein Betrieb in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland vor und nach Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG übertragen werden konnte. Dabei wird sowohl die Eingliederung der Richtlinie in das bestehende Recht dargestellt als auch die Rechtmäßigkeit der Umsetzung und der Rechtsprechung hierzu in europarechtlicher Hinsicht untersucht. Die Wahl der untersuchten Länder fiel auf Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise, denen sie angehören. In den einzelnen Länderberichten wird ausführlich und unter Beiziehung der jeweiligen nationalen Rechtsprechung dargelegt, wann ein Betriebsübergang vorliegt, wobei hier ein besonderer Schwerpunkt in der Abgrenzung des Betriebsüberganges von der Funktionsnachfolge liegt. Auf der Rechtsfolgenseite werden nicht nur die individualarbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs dargelegt, sondern auch das jeweilige nationale Arbeitsrecht umrissen und die nationalen Besonderheiten bei der Eingliederung der Richtlinie in das nationale Arbeitsrecht dargestellt. Im weiteren werden die Unterschiede beim Betriebsübergang und dessen individualarbeitsrechtlichen Folgen in den Ländern dargelegt, die trotz der gemeinsamen Richtlinie in den behandelten Ländern bestehen sowie die Frage beantwortet, ob die mit der Richtlinie erstrebte Harmonisierung erreicht wurde. Die im Anhang abgedruckte Richtlinie und nationale Umsetzungsvorschriften ermöglichen eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Europäische Sozialunion.

Die Europäische Sozialunion. von Ringler,  Jochen C. K.
Die anvisierte Europäische Wirtschafts- und Währungsunion kann ohne eine Europäische Sozialunion keinen Bestand haben. Auch die Europäische Union hat sich in ihren Gründungsverträgen dem sozialen Prinzip, dem Prinzip der Brüderlichkeit und Nächstenliebe als Verfassungsprinzip verpflichtet und übernimmt damit die dem sozialen Prinzip immanenten Wesensmerkmale. Nur wenn es den Europäischen Gemeinschaften gelingt, dieses Prinzip mit Leben zu füllen, um ein »Europa der Bürger« zu schaffen, kann sich die Union in den Köpfen der Bürger Europas legitimieren. Sinnsetzung dieser Arbeit ist es, das Zielbündel der Europäischen Sozialunion zu bestimmen, zu prüfen, inwieweit das verfassungsmäßig verankerte Sozialprinzip in der europäischen Wirklichkeit seinen konkreten Niederschlag erfahren hat und rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen, die mit der Verwirklichung der Europäischen Sozialunion in Zusammenhang stehen, aufzuzeigen und nach äquivalenten Antworten zu suchen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts.

Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts. von Maydell,  Bernd Baron von, Schulte,  Bernd
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts.

Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts. von Maydell,  Bernd Baron von, Schulte,  Bernd
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Europäische Sozialunion.

Die Europäische Sozialunion. von Ringler,  Jochen C. K.
Die anvisierte Europäische Wirtschafts- und Währungsunion kann ohne eine Europäische Sozialunion keinen Bestand haben. Auch die Europäische Union hat sich in ihren Gründungsverträgen dem sozialen Prinzip, dem Prinzip der Brüderlichkeit und Nächstenliebe als Verfassungsprinzip verpflichtet und übernimmt damit die dem sozialen Prinzip immanenten Wesensmerkmale. Nur wenn es den Europäischen Gemeinschaften gelingt, dieses Prinzip mit Leben zu füllen, um ein »Europa der Bürger« zu schaffen, kann sich die Union in den Köpfen der Bürger Europas legitimieren. Sinnsetzung dieser Arbeit ist es, das Zielbündel der Europäischen Sozialunion zu bestimmen, zu prüfen, inwieweit das verfassungsmäßig verankerte Sozialprinzip in der europäischen Wirklichkeit seinen konkreten Niederschlag erfahren hat und rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen, die mit der Verwirklichung der Europäischen Sozialunion in Zusammenhang stehen, aufzuzeigen und nach äquivalenten Antworten zu suchen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts.

Zukunftsperspektiven des Europäischen Sozialrechts. von Maydell,  Bernd Baron von, Schulte,  Bernd
Das europäische Sozialrecht, Thema des vorliegenden Bandes, stand im Mittelpunkt eines Workshops des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht am 20. Juli 1994 in München. Anlaß für die Veranstaltung waren die Tage der Forschung, die im Juli 1994 in Universitäten und Forschungsinstitutionen der ganzen Bundesrepublik stattgefunden haben. Diese Tage der Forschung sollten einer breiteren Öffentlichkeit Gelegenheit bieten, etwas über die Forschungseinrichtungen und die in diesen Einrichtungen geleistete Arbeit zu erfahren. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht stellte sich mit einem Workshop vor, der von Mitgliedern des Instituts und auswärtigen Referenten gemeinsam gestaltet wurde. Mit dem europäischen Sozialrecht wurde ein Thema gewählt, mit dem sich das Institut in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt hat. Davon zeugt z. B. das vom Institut veranstaltete Colloquium, das die »Wechselwirkungen zwischen dem europäischen Sozialrecht und dem Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland« untersucht hat (IVR 12). Je intensiver die wirtschaftliche Verflechtung in der EU wird, desto stärker ist das Bedürfnis nach einer Weiterentwicklung der sozialen Dimension in der Gemeinschaft. Das gilt nicht nur für das zur Realisierung der Freizügigkeit geschaffene koordinierende Sozialrecht, sondern auch für die Sozialpolitik, die korrespondierend zum einheitlichen europäischen Binnenmarkt nicht mehr allein national ausgerichtet sein kann. Wie sich in Anbetracht dieser unterschiedlichen Erwartungen und Wertungen das europäische Sozialrecht, verstanden als »Summe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die dem Sozialrecht zuzurechnen sind«, entwickeln wird, ist eine interessante Frage, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Beiträge steht. Das Thema wurde im Workshop von verschiedenen Blickwinkeln aus angegangen. Ein Ausbau des europäischen Sozialrechts und die Herausbildung eines Gemeinschaftsrechts tan
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa.

Der Betriebsübergang und seine individualarbeitsrechtlichen Folgen in Europa. von Alsbæk,  Henriette
Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen individualarbeitsrechtlichen Folgen ein Betrieb in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland vor und nach Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG übertragen werden konnte. Dabei wird sowohl die Eingliederung der Richtlinie in das bestehende Recht dargestellt als auch die Rechtmäßigkeit der Umsetzung und der Rechtsprechung hierzu in europarechtlicher Hinsicht untersucht. Die Wahl der untersuchten Länder fiel auf Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise, denen sie angehören. In den einzelnen Länderberichten wird ausführlich und unter Beiziehung der jeweiligen nationalen Rechtsprechung dargelegt, wann ein Betriebsübergang vorliegt, wobei hier ein besonderer Schwerpunkt in der Abgrenzung des Betriebsüberganges von der Funktionsnachfolge liegt. Auf der Rechtsfolgenseite werden nicht nur die individualarbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs dargelegt, sondern auch das jeweilige nationale Arbeitsrecht umrissen und die nationalen Besonderheiten bei der Eingliederung der Richtlinie in das nationale Arbeitsrecht dargestellt. Im weiteren werden die Unterschiede beim Betriebsübergang und dessen individualarbeitsrechtlichen Folgen in den Ländern dargelegt, die trotz der gemeinsamen Richtlinie in den behandelten Ländern bestehen sowie die Frage beantwortet, ob die mit der Richtlinie erstrebte Harmonisierung erreicht wurde. Die im Anhang abgedruckte Richtlinie und nationale Umsetzungsvorschriften ermöglichen eine weitergehende Auseinandersetzung mit dem Stoff.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft.

Die soziale Dimension der Europäischen Gemeinschaft. von Kuhn,  Heike
Im europäischen Einigungsprozeß wird seit der Inangriffnahme des Projekts der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes auch der sozialen Dimension des Binnenmarktes - und damit der Gemeinschaftstätigkeit im sozialen Bereich - verstärkte Aufmerksamkeit zuteil. Die Rede ist gleichermaßen vom »sozialen Europa«, dem »europäischen Sozialraum«, der »Europäischen Sozialunion« wie vom »sozialen Defizit« Europas. Mit der Annahme der »Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer« im Jahre 1989 durch die Staats- und Regierungschefs von elf Mitgliedstaaten ist das Bestreben der Gemeinschaft, neben der Vertiefung der Integration im wirtschaftlichen Bereich auch eine verstärkte Integration im sozialen Bereich zu erreichen, eindrucksvoll dokumentiert worden. Dieser Zielsetzung tragen die entsprechenden Regelungen des Vertrages über die Europäische Union und das dem Vertrag beigefügte Protokoll über die Sozialpolitik Rechnung. Daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereit sind, eine vertiefte Integration im sozialen Bereich mitzutragen, zeigt sich an der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands im sozialen Bereich. Zu erwarten ist, daß die »Europäische Sozialunion«. in ähnlicher Weise wie die geplante Wirtschafts- und Währungsunion wohl nur auf dem Wege einer abgestuften Integration zu erreichen sein wird. Ziel der Arbeit ist es, das gemeinschaftliche Tätigwerden im sozialen Bereich zu erfassen und rechtlich zu würdigen. Nach einer Darstellung der gemeinschaftlichen Praxis im sozialen Bereich (1. Teil) werden Gebiete untersucht, die in jüngster Zeit auf gemeinschaftlicher und mitgliedstaatlicher Ebene wie auch im Schrifttum besonders intensiv diskutiert worden sind (Arbeitsrecht, Transfer von Leistungen der sozialen Sicherheit und Sozialer Dialog, 2. Teil). Einen weiteren Schwerpunkt bilden grundsätzliche Fragen von Kompetenzzuweisungen an die Gemeinschaft im sozialen Bereich (3. Teil).
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