Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen

Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen

Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-10
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EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen-, Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Prüfungshinweise bei Betriebsprüfungen Verwendung und Kosten einer Implementierung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) Kassensicherungsverordnung Mit den neuen Änderungen der GoBD und der Abgabenordnung Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich insbesondere im Zuge neuer Technologien und wesentlich geänderter gesetzlicher Vorschriften immer wieder zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Welche Prüfungshinweise gelten bei Betriebsprüfungen? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was muss man zur Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen wissen? - Welche Bestimmungen sind hinsichtlich der Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu beachten? - Kann für die Kosten der EDV-Anpassung eine Rückstellung gebildet werden? - Was regelt die Kassensicherungsverordnung? - Was ist Kassen-Taxonomie und welche Mitteilungspflicht besteht in diesem Zusammenhang? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet? - Wie sind die Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu behandeln? Die 2. Auflage wurde durchgehend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen

Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
Mit den Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüferdas Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was regelt das neue Kassengesetz? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
Aktualisiert: 2023-01-10
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Datenzugriffsrecht auf digitale Unterlagen von Birgel,  Karl
Mit den Änderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) EDV-Zugriff des Finanzamtes auf Firmendaten Arten des Datenzugriffs Sonderfragen zum digitalen Datenzugriff Sanktionen bei Verstößen Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschau EDV-technische Aspekte der Archivierung und Wiederlesbarmachung Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Seit 2002 hat die Finanzverwaltung und damit i.d.R. der Betriebsprüfer das Recht, auf die „steuerlich relevanten“ EDV-Daten der Unternehmen zuzugreifen. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen, denen im vorliegenden Buch u.a. nachgegangen wird: - Auf welche Daten darf der Prüfer zugreifen? - Was bedeutet „steuerlich relevante“ Daten konkret? - Hat der Prüfer auch Zugriff auf Office-Dateien, E-Mail-Verkehr u.a.m.? - In welcher Form darf der Prüfer auf die Daten zugreifen, unmittelbar oder durch Herausgabe von Datenträgern? - Welche Aufbewahrungsfristen müssen beachtet werden? - In welchen Dateiformaten dürfen die Daten archiviert werden? - Wer trägt die Kosten einer zusätzlichen Archivierung, Datenkonvertierung usw.? - Welche organisatorischen Aspekte sollte man bezüglich eines Datensicherungskonzeptes beachten? - Was regelt das neue Kassengesetz? - Welche Sanktionen drohen, wenn man die Vorschriften zum Datenzugriff nicht (vollständig) beachtet?
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