Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten.

Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten. von Dyckmans,  Jan Andreas
Gerät eine Ehe in die Krise, endet häufig auch jegliche Solidarität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Eheleuten. Gerade steuerrechtliche Fragen bieten dabei eine Reihe von möglichen Streitpunkten. Die vorliegende Arbeit untersucht diejenigen, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung entstehen. Jan A. Dyckmans geht dazu zunächst der Frage nach, ob die Ehegatten verpflichtet sind, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken. Ausgehend von der Notwendigkeit einer strikten Trennung von Steuer- und Familienrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Mitwirkungspflicht nur aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung mache schadensersatzpflichtig. Abzulehnen sei hingegen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unbeachtlich sei, wenn dieser keine eigenen Einkünfte erziele. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die gemeinsame Steuerlast unter den Eheleuten zu verteilen ist, insbesondere wer etwaige Steuernachzahlungen zu tragen hat und wem Steuererstattungen zustehen. Nach einer kritischen Untersuchung des Außenverhältnisses zum Finanzamt, bildet hier das Innenverhältnis der Ehegatten untereinander den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei zeigt sich, dass insbesondere für zusammenveranlagte Ehepartner der zwischen ihnen mögliche Gesamtschuldnerausgleich allein keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Der Autor sieht daneben die Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichs unter den Ehegatten. Gleichwohl kommt er zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage der bestehenden allgemeinen zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche eine einkommensteuerkonforme Verteilung der Steuerlast nicht möglich ist. Die Arbeit schließt deshalb mit einem Vorschlag zur Normierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Ausgleichsregelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten.

Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten. von Dyckmans,  Jan Andreas
Gerät eine Ehe in die Krise, endet häufig auch jegliche Solidarität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Eheleuten. Gerade steuerrechtliche Fragen bieten dabei eine Reihe von möglichen Streitpunkten. Die vorliegende Arbeit untersucht diejenigen, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung entstehen. Jan A. Dyckmans geht dazu zunächst der Frage nach, ob die Ehegatten verpflichtet sind, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken. Ausgehend von der Notwendigkeit einer strikten Trennung von Steuer- und Familienrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Mitwirkungspflicht nur aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung mache schadensersatzpflichtig. Abzulehnen sei hingegen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unbeachtlich sei, wenn dieser keine eigenen Einkünfte erziele. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die gemeinsame Steuerlast unter den Eheleuten zu verteilen ist, insbesondere wer etwaige Steuernachzahlungen zu tragen hat und wem Steuererstattungen zustehen. Nach einer kritischen Untersuchung des Außenverhältnisses zum Finanzamt, bildet hier das Innenverhältnis der Ehegatten untereinander den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei zeigt sich, dass insbesondere für zusammenveranlagte Ehepartner der zwischen ihnen mögliche Gesamtschuldnerausgleich allein keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Der Autor sieht daneben die Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichs unter den Ehegatten. Gleichwohl kommt er zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage der bestehenden allgemeinen zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche eine einkommensteuerkonforme Verteilung der Steuerlast nicht möglich ist. Die Arbeit schließt deshalb mit einem Vorschlag zur Normierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Ausgleichsregelung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten.

Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten. von Dyckmans,  Jan Andreas
Gerät eine Ehe in die Krise, endet häufig auch jegliche Solidarität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Eheleuten. Gerade steuerrechtliche Fragen bieten dabei eine Reihe von möglichen Streitpunkten. Die vorliegende Arbeit untersucht diejenigen, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung entstehen. Jan A. Dyckmans geht dazu zunächst der Frage nach, ob die Ehegatten verpflichtet sind, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken. Ausgehend von der Notwendigkeit einer strikten Trennung von Steuer- und Familienrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Mitwirkungspflicht nur aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung mache schadensersatzpflichtig. Abzulehnen sei hingegen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unbeachtlich sei, wenn dieser keine eigenen Einkünfte erziele. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die gemeinsame Steuerlast unter den Eheleuten zu verteilen ist, insbesondere wer etwaige Steuernachzahlungen zu tragen hat und wem Steuererstattungen zustehen. Nach einer kritischen Untersuchung des Außenverhältnisses zum Finanzamt, bildet hier das Innenverhältnis der Ehegatten untereinander den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei zeigt sich, dass insbesondere für zusammenveranlagte Ehepartner der zwischen ihnen mögliche Gesamtschuldnerausgleich allein keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Der Autor sieht daneben die Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichs unter den Ehegatten. Gleichwohl kommt er zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage der bestehenden allgemeinen zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche eine einkommensteuerkonforme Verteilung der Steuerlast nicht möglich ist. Die Arbeit schließt deshalb mit einem Vorschlag zur Normierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Ausgleichsregelung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis

Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis von Engels,  Ralf
Die Kenntnis steuerlicher Grundlagen zu Themen wie Zustimmung zur Veranlagung – Aufteilung von Erstattungen und Nachzahlungen – Realsplitting – Einkommensermittlung und unterhaltsrechtliche Korrekturen – Verträge unter Angehörigen – Steuern und Kinder – Kindergeld – Schenkungsteuer – Immobilien und Zugewinn – Verfahrensfragen ist für Familienrechtler ein Muss, nicht zuletzt aufgrund der Schnelllebigkeit der Materie. In der Neuauflage vom Familien- und Steuerrechtsexperten geht es aktuell um Ehegattenveranlagung – Folgen des VersAusglG – Schenkungsteuer bzgl. Zuwendungen/Abfindungen – Reform des Erbschaftsteuerrechts – Abzug von Kosten des Scheidungsverfahrens – Jahressteuergesetz 2017 – Erhöhung der Grund- und Kinderfreibeträge bis 2018 – Fallstricke bei der Ehegattenimmobilie. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Richter und Notare! „… eröffnet dem Familienrechtspraktiker einen hervorragenden Zugang zu den steuerrechtlichen Problemen eines Falls und gibt praxisorientierte, sachgerechte Antworten auf die im Familienrecht immer wieder auftauchenden steuerlichen Fragen." (Richter am KG Dr. Martin Menne, NotBZ 2016, 240, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-04-01
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Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten.

Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten. von Dyckmans,  Jan Andreas
Gerät eine Ehe in die Krise, endet häufig auch jegliche Solidarität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Eheleuten. Gerade steuerrechtliche Fragen bieten dabei eine Reihe von möglichen Streitpunkten. Die vorliegende Arbeit untersucht diejenigen, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung entstehen. Jan A. Dyckmans geht dazu zunächst der Frage nach, ob die Ehegatten verpflichtet sind, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken. Ausgehend von der Notwendigkeit einer strikten Trennung von Steuer- und Familienrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Mitwirkungspflicht nur aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung mache schadensersatzpflichtig. Abzulehnen sei hingegen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unbeachtlich sei, wenn dieser keine eigenen Einkünfte erziele. Im zweiten Teil wird untersucht, wie die gemeinsame Steuerlast unter den Eheleuten zu verteilen ist, insbesondere wer etwaige Steuernachzahlungen zu tragen hat und wem Steuererstattungen zustehen. Nach einer kritischen Untersuchung des Außenverhältnisses zum Finanzamt, bildet hier das Innenverhältnis der Ehegatten untereinander den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei zeigt sich, dass insbesondere für zusammenveranlagte Ehepartner der zwischen ihnen mögliche Gesamtschuldnerausgleich allein keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Der Autor sieht daneben die Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichs unter den Ehegatten. Gleichwohl kommt er zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage der bestehenden allgemeinen zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche eine einkommensteuerkonforme Verteilung der Steuerlast nicht möglich ist. Die Arbeit schließt deshalb mit einem Vorschlag zur Normierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Ausgleichsregelung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis

Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis von Engels,  Ralf
Steuerliche Grundlagen zu Themen wie -Veranlagung in der Krise/Realsplitting/Einkommensermittlung u. unterhaltsrechtliche Korrekturen/Familienbezogene Verträge/ Steuern und Kinder/Schenkungsteuer/Immobilien u. Zugewinn sind ein Muss. Das FamRZ-Buch vom Familien- und Steuerrechtsexperten „ist vom Praktiker für den Praktiker geschrieben und behandelt erschöpfend alle steuerlichen Fragen, die den Familienrechtler täglich bewegen“, es ist „uneingeschränkt zu empfehlen“ (Schlünder/ Geißler, FamRZ 2009, 1808 f., zur Voraufl.). Die Neuauflage umfasst u.a. die aktuellen Themen - Gleichstellung der Lebenspartnerschaft - Ehegattenveranlagung ab VZ 2013 - Folgen des VersAusglG - Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten - Wegfall der Einkünfte/Bezüge der Kinder im Familienleistungsausgleich Schenkungsteuer bzgl. Zuwendungen/Abfindungen.
Aktualisiert: 2020-07-08
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