Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten

Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten von Dauber,  Harald
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen. Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet. Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten

Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten von Dauber,  Harald
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen. Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet. Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten

Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten von Dauber,  Harald
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Aktualisiert: 2023-05-10
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Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten

Handelsrechtliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten von Dauber,  Harald
Praktische Hilfe für Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Unternehmensinhaber, Schatzmeister und Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und einem umfangreichen ABC der Aufbewahrungsfristen. Dieses Buch erläutert die wichtigen Punkte der Handelsrechtlichen und steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Nach § 238 HGB, ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei hat er nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens für sachverständige Dritte (Steuerberater, Betriebsprüfer) ersichtlich zu machen, und zwar so, dass es den Prüfern in einem angemessenen Zeitraum möglich ist, sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens zu verschaffen. Damit sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen, sind die Unterlagen systematisch zu ordnen und aufzubewahren. Die Unterlagen dienen dabei nicht nur der Nachprüfbarkeit, sondern auch der Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten und als Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Steuern. Deshalb ist nach Steuerrecht (§ 140 AO), jeder Unternehmer zur Buchführung verpflichtet, der nach Handelsrecht gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist, aber auch jeder andere Unternehmer, der die in § 141 AO genannten Größen bei Umsatz und Gewinn überschreitet. Inhalte des Buch sind: Personenkreis; Unternehmer; Nichtunternehmer, Aufzubewahrende Unterlagen; Zeitlicher Umfang der Aufbewahrungspflichten; Beginn und Ende der Frist; Fristdauer; Lieferscheine; Ort und Form der Aufbewahrung; Sanktionen; Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften; Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen; § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen; § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; § 146a AO - Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung; Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE); Kassen-Nachschau; Ordnungswidrigkeiten; Aufbewahrungspflichten bei elektronischer Rechnungsübertragung; Recht zum Datenzugriff; Aufbewahrungsverpflichtung für Steuerpflichtige gem. § 147a Abs. 2 AO; Zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen; ABC der Aufbewahrungsfristen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen von Greulich ,  Stephan, Riepolt,  Dr. Johannes
Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar. Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens. Zur 3. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Archivierung und die EÜR-Taxonomie. Insbesondere wurden die Neuerungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28.11.2019 eingearbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren hier Anpassungen erforderlich. Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise das Förderprogramm „go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Förderprogramme der Bundesländer. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen

Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen von Greulich ,  Stephan, Riepolt,  Dr. Johannes
Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar. Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und – falls erforderlich – bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens. Zur 3. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Archivierung und die EÜR-Taxonomie. Insbesondere wurden die Neuerungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28.11.2019 eingearbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren hier Anpassungen erforderlich. Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise das Förderprogramm „go-digital" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Förderprogramme der Bundesländer. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Aktualisiert: 2021-03-18
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