Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland

Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland von Karakitis,  Alexandros
Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht und direkter Besteuerung wird verdeutlicht, indem anhand der EuGH-Rechtssprechung die Vereinbarkeit einzelner Regelungen des deutschen und des griechischen Steuerrechts mit den EG-Freiheiten - insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit - und ihre Anwendbarkeit im EG-Raum geprüft wird. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die vom DBA veranlaßte Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einkünfte von Unternehmen und der Ausübung der abgegrenzten Besteuerungsbefugnisse. Es wird deutlich, daß die Besteuerungsansprüche nur vom Gesamtunternehmen tatsächlich erwirtschaftete und nicht fiktive Gewinne betreffen können. Bei ihrer Erhebung muß dann auf eine eventuelle Benachteiligung im Vergleich zu Steuerinländern geachtet werden, die aus Gründen des Allgemeininteresses - insbesondere der Steuerenthaftung - nicht gerechtfertigt ist und gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Der Vorschlag des Autors, den Kreis der abkommensberechtigten Gesellschaften zu erweitern, zielt auf eine Gleichstellung der deutschen und griechischen Personengesellschaften ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland

Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland von Karakitis,  Alexandros
Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht und direkter Besteuerung wird verdeutlicht, indem anhand der EuGH-Rechtssprechung die Vereinbarkeit einzelner Regelungen des deutschen und des griechischen Steuerrechts mit den EG-Freiheiten - insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit - und ihre Anwendbarkeit im EG-Raum geprüft wird. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die vom DBA veranlaßte Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einkünfte von Unternehmen und der Ausübung der abgegrenzten Besteuerungsbefugnisse. Es wird deutlich, daß die Besteuerungsansprüche nur vom Gesamtunternehmen tatsächlich erwirtschaftete und nicht fiktive Gewinne betreffen können. Bei ihrer Erhebung muß dann auf eine eventuelle Benachteiligung im Vergleich zu Steuerinländern geachtet werden, die aus Gründen des Allgemeininteresses - insbesondere der Steuerenthaftung - nicht gerechtfertigt ist und gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Der Vorschlag des Autors, den Kreis der abkommensberechtigten Gesellschaften zu erweitern, zielt auf eine Gleichstellung der deutschen und griechischen Personengesellschaften ab.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland

Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland von Karakitis,  Alexandros
Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht und direkter Besteuerung wird verdeutlicht, indem anhand der EuGH-Rechtssprechung die Vereinbarkeit einzelner Regelungen des deutschen und des griechischen Steuerrechts mit den EG-Freiheiten - insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit - und ihre Anwendbarkeit im EG-Raum geprüft wird. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die vom DBA veranlaßte Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einkünfte von Unternehmen und der Ausübung der abgegrenzten Besteuerungsbefugnisse. Es wird deutlich, daß die Besteuerungsansprüche nur vom Gesamtunternehmen tatsächlich erwirtschaftete und nicht fiktive Gewinne betreffen können. Bei ihrer Erhebung muß dann auf eine eventuelle Benachteiligung im Vergleich zu Steuerinländern geachtet werden, die aus Gründen des Allgemeininteresses - insbesondere der Steuerenthaftung - nicht gerechtfertigt ist und gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Der Vorschlag des Autors, den Kreis der abkommensberechtigten Gesellschaften zu erweitern, zielt auf eine Gleichstellung der deutschen und griechischen Personengesellschaften ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland

Die ertrag- und vermögensteuerrechtliche Behandlung von Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in Deutschland und Griechenland von Karakitis,  Alexandros
Gründen gewerbliche Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte, ergeben sich besondere steuerliche Folgen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Der Verfasser erörtert die allgemeinen Regeln der internationalen Unternehmensbesteuerung und die einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen von Griechenland und Deutschland. Er untersucht die beiden Steuerrechtsordnungen in Verbindung mit den Normen des zwischen diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens über die Besteuerungsbefugnisse des jeweiligen Betriebsstätten- und Wohnsitzstaates. Das enge Verhältnis zwischen EG-Recht und direkter Besteuerung wird verdeutlicht, indem anhand der EuGH-Rechtssprechung die Vereinbarkeit einzelner Regelungen des deutschen und des griechischen Steuerrechts mit den EG-Freiheiten - insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit - und ihre Anwendbarkeit im EG-Raum geprüft wird. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die vom DBA veranlaßte Abgrenzung der Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten im Hinblick auf die Einkünfte von Unternehmen und der Ausübung der abgegrenzten Besteuerungsbefugnisse. Es wird deutlich, daß die Besteuerungsansprüche nur vom Gesamtunternehmen tatsächlich erwirtschaftete und nicht fiktive Gewinne betreffen können. Bei ihrer Erhebung muß dann auf eine eventuelle Benachteiligung im Vergleich zu Steuerinländern geachtet werden, die aus Gründen des Allgemeininteresses - insbesondere der Steuerenthaftung - nicht gerechtfertigt ist und gegen das EG-rechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Der Vorschlag des Autors, den Kreis der abkommensberechtigten Gesellschaften zu erweitern, zielt auf eine Gleichstellung der deutschen und griechischen Personengesellschaften ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Besteuerung von Einkommen.

Besteuerung von Einkommen. von Bozza,  Nadya, Tipke,  Klaus
Die Autoren gehen davon aus, daß die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein möglichst weitgehend harmonisiertes Steuerrecht brauchen, nicht zuletzt auch ein harmonisiertes Einkommensteuerrecht, freilich nicht irgendeine Harmonisierung, sondern eine auf rechtsstaatlich-gerechten Prinzipien aufbauende. Sie beziehen sich daher auf das in der italienischen und in der spanischen Verfassung expressis verbis verankerte Prinzip der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«, das zugleich das tertium comparationis für die Anwendung des Gleichheitssatzes abgibt, soweit es um Fiskalzwecksteuern geht. Eine strenge Rechtfertigungslehre muß dazu beitragen, daß Steuervergünstigungen restringiert werden. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muß dieses Prinzip, das der Besteuerung auch Grenzen setzt, grenzübergreifend inhaltlich möglichst in gleicher Weise ausgefüllt werden. Die Autoren mehrerer Beiträge befassen sich rechtsvergleichend mit dem objektiven und dem subjektiven Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips, auch mit den aus Gründen der Praktikabilität unvermeidlichen typisierenden Grenzen dieser Prinzipien, ferner mit den bisher unterschiedlich gelösten Problemen der Ehegattenbesteuerung. Zum Unternehmensteuerrecht, und speziell zum Körperschaftsteuerrecht sind ebenfalls zwei Beiträge aufgenommen worden. Zwei weitere Beiträge zum internationalen Einkommensteuerrecht runden die Untersuchungen ab. Allgemein wird die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland für weise gehalten. Kritisiert wird jedoch, daß vor allem das italienische und das spanische Gericht dem Gesetzgeber - mit Rücksicht auf die Politik und die Staatsfinanzen - zuviel Spielraum lassen. Die Beiträge von F. Moschetti, L. Paladin, G. Gaffuri, E. De Mita, G. Falsitta, P. Adonnino und G. Muraro wurden von Nadya Bozza übersetzt.
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