Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die sachlich zutreffende Besteuerung

Die sachlich zutreffende Besteuerung von Bödigheimer-Christ,  Anna
Personengesellschaften stehen seit jeher im Spannungsfeld zwischen zivilrechtlicher Selbstständigkeit und steuerlicher Transparenz. Das bildet der Streit zwischen der Einheitstheorie, die für die partielle Steuersubjektivität der Gesellschaft eintritt und der Bilanzbündeltheorie, die die Gesellschaftssphäre völlig negiert, wider. Beide Theorien mussten immer wieder durchbrochen werden, um sachgerechten Ergebnissen zu erreichen. Die Arbeit analysiert Entscheidungen des BFH, die von der Einheitstheorie aus Gründen einer „sachlich zutreffenden Besteuerung“ abweichen, um Aufschluss darüber zu geben, was sich hinter dieser Formel verbirgt. Dabei werden die Entscheidungen prinzipientheoretisch i.S.d. Prinzipientheorie Robert Alexys rekonstruiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die sachlich zutreffende Besteuerung

Die sachlich zutreffende Besteuerung von Bödigheimer-Christ,  Anna
Personengesellschaften stehen seit jeher im Spannungsfeld zwischen zivilrechtlicher Selbstständigkeit und steuerlicher Transparenz. Das bildet der Streit zwischen der Einheitstheorie, die für die partielle Steuersubjektivität der Gesellschaft eintritt und der Bilanzbündeltheorie, die die Gesellschaftssphäre völlig negiert, wider. Beide Theorien mussten immer wieder durchbrochen werden, um sachgerechte Ergebnisse zu erreichen. Die Arbeit analysiert Entscheidungen des BFH, die von der Einheitstheorie aus Gründen einer „sachlich zutreffenden Besteuerung“ abweichen, um Aufschluss darüber zu geben, was sich hinter dieser Formel verbirgt. Dabei werden die Entscheidungen prinzipientheoretisch i.S.d. Prinzipientheorie Robert Alexys rekonstruiert.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die "Einheit der Gesellschaft" wird insoweit durch die "Vielheit der Gesellschafter" verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht

Der Mitunternehmeranteil an der Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht von Kilincsoy,  Ege-Aksel
Der Mitunternehmeranteil ist im geltenden Ertragsteuerrecht kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern die ideelle Berechtigung an den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens. Die „Einheit der Gesellschaft“ wird insoweit durch die „Vielheit der Gesellschafter“ verdrängt. Dieser Ansatz ist mit jüngeren Entwicklungen des Gesellschaftsrechts nicht mehr vereinbar: Die Gesellschaft selbst ist nunmehr Trägerin ihres Vermögens, die Gesellschafter haben daran keine Anteile mehr. Im Rahmen der Untersuchung wird anhand von Übertragungskonstellationen aufgezeigt, welche Verfehlungen aus der vielheitsorientierten Sichtweise des Steuerrechts resultieren und wie alternativ eine Annäherung an das einheitsorientierte Zivilrecht gelingen kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Entnahme bei Personengesellschaften

Die Entnahme bei Personengesellschaften von Dworog,  Jan
Entnahmen bei Personengesellschaften gehören zu den alltäglichen Geschäftsvorfällen, die routinemäßig gebucht werden. Dennoch ist Praktikern die dogmatische Problematik von steuerlichen Entnah- men oft nicht bewusst. Die Schwierigkeit liegt im dualen System, nämlich in der Konkurrenz des Einheitsprinzips und des Vielheitsprinzips (Transparenzprin- zips), das nicht auf die Gesellschaft, sondern auf ihre Gesellschafter abstellt. Während das Transparenzprinzip insoweit eindeutig ist, als Besteuerungssubjekt nur die Gesellschafter sind, ist das Einheits- prinzip relativ konturlos. Einerseits soll die Personengesellschaft Subjekt der Gewinnermittlung sein. Andererseits schränkt der BFH diesen Anwendungsbereich wieder ein, wenn die Anwendung des Einheitsprinzips zu einer „unangemessenen Besteuerung“ führen würde. Aus dieser Konturlosigkeit der systemtragenden Prinzipien ergeben sich für die steuerliche Beurteilung von Entnahmen Schwierigkeiten. Sie drängen sich schon aus der Legaldefinition in § 4 Abs. 1 S. 2 EStG auf, die auf den „Steuerpflichtigen“ abstellt. Wer ist bei der Personengesellschaft der Steuerpflichtige? Zwingt diese Definition zur Anwendung des Transparenzprinzips, weil die Personengesell- schaft selbst nicht steuerpflichtig ist, oder ist eine Auslegung unter Anwendung des Einheitsprinzips erforderlich. Hierzu gibt es in der Literatur soweit ersichtlich keinerlei Überlegungen. Der Verfasser betritt insoweit weitgehend dogmatisch unbearbeitetes Gebiet, als er den Begriff der Entnahmen systematisch – insbesondere vor dem Hintergrund des Einheits- und Transparenzprinzips – untersucht.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Die Entnahme bei Personengesellschaften

Die Entnahme bei Personengesellschaften von Dworog,  Jan
Entnahmen bei Personengesellschaften gehören zu den alltäglichen Geschäftsvorfällen, die routinemäßig gebucht werden. Dennoch ist Praktikern die dogmatische Problematik von steuerlichen Entnah- men oft nicht bewusst. Die Schwierigkeit liegt im dualen System, nämlich in der Konkurrenz des Einheitsprinzips und des Vielheitsprinzips (Transparenzprin- zips), das nicht auf die Gesellschaft, sondern auf ihre Gesellschafter abstellt. Während das Transparenzprinzip insoweit eindeutig ist, als Besteuerungssubjekt nur die Gesellschafter sind, ist das Einheits- prinzip relativ konturlos. Einerseits soll die Personengesellschaft Subjekt der Gewinnermittlung sein. Andererseits schränkt der BFH diesen Anwendungsbereich wieder ein, wenn die Anwendung des Einheitsprinzips zu einer „unangemessenen Besteuerung“ führen würde. Aus dieser Konturlosigkeit der systemtragenden Prinzipien ergeben sich für die steuerliche Beurteilung von Entnahmen Schwierigkeiten. Sie drängen sich schon aus der Legaldefinition in § 4 Abs. 1 S. 2 EStG auf, die auf den „Steuerpflichtigen“ abstellt. Wer ist bei der Personengesellschaft der Steuerpflichtige? Zwingt diese Definition zur Anwendung des Transparenzprinzips, weil die Personengesell- schaft selbst nicht steuerpflichtig ist, oder ist eine Auslegung unter Anwendung des Einheitsprinzips erforderlich. Hierzu gibt es in der Literatur soweit ersichtlich keinerlei Überlegungen. Der Verfasser betritt insoweit weitgehend dogmatisch unbearbeitetes Gebiet, als er den Begriff der Entnahmen systematisch – insbesondere vor dem Hintergrund des Einheits- und Transparenzprinzips – untersucht.
Aktualisiert: 2019-07-03
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‚Einheit der Gesellschaft‘ versus ‚Vielheit der Gesellschafter‘

‚Einheit der Gesellschaft‘ versus ‚Vielheit der Gesellschafter‘ von Scholz,  Sebastian
Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaften weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf. Weil die Gesellschaft zivil- und handelsrechtlich am Rechtsverkehr teilnimmt, ihre Gewinne allerdings nicht bei der Gesellschaft, sondern bei den Gesellschaftern versteuert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Steuertatbestände gesellschafts- oder gesellschafterbezogen auszulegen sind. Es entsteht ein Konflikt zwischen der „Einheit der Gesellschaft“ und der „Vielheit der Gesellschafter“. Ob der BFH der ertragsteuerlichen Behandlung der Personengesellschaften mehr Rechtssicherheit verleiht, indem er seinen Entscheidungen ein in sich widerspruchsfreies System von Prinzipien zugrunde legt, ist Gegenstand der Untersuchung. Dazu werden für diese Fragestellung bedeutende Gerichtsentscheidungen auf ihre Wertungskonsistenz hin analysiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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