Denkmalgerechte Nutzung.

Denkmalgerechte Nutzung. von Leisner,  Walter Georg
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung. von Petersen,  Klaus H. J.
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, §§ 1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts im mehrpolaren Verwaltungsrechtsverhältnis anhand der von Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen überprüft. Eingehend beschäftigt sich der Autor dabei mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot sowie der Bedeutung der Grundrechte für den Drittschutz, insbesondere von Art. 14 GG. Mit den gewonnenen Ergebnissen nimmt der Autor im zweiten Teil eine systematische Untersuchung nach Art und Umfang des Drittschutzes in den Vorschriften der §§ 2-15 BauNVO vor. Ausgangspunkt bilden die allgemeinen Gebietsvorschriften, deren Drittschutzwirkung durch die allgemeine Zweckbestimmung, insbesondere über die Merkmale Störgrad, Funktionsbestimmung und Mischungsverhältnis der Autor im einzelnen herausarbeitet. Im Ergebnis geht Petersen von einem abstrakt-generellen Drittschutz der allgemeinen Gebietsvorschriften gegen gebietsfremde und gebietsverändernde Vorhaben aus. Nach Analyse der Sondergebietsvorschriften und der die allgemeinen Baugebietsvorschriften ergänzenden §§ 12-14 BauNVO widmet sich die Arbeit nochmals vertiefend dem Drittschutz durch § 15 BauNVO. Am Ende der Untersuchung bestimmt der Autor die Bedeutung des Ortsgesetzgebers für den Drittschutz der §§ 2-15 BauNVO sowie Art und Umfang des Nachbarschutzes bei Anwendung der Vorschriften über § 34 Abs. 2 BauGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung. von Petersen,  Klaus H. J.
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, §§ 1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts im mehrpolaren Verwaltungsrechtsverhältnis anhand der von Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen überprüft. Eingehend beschäftigt sich der Autor dabei mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot sowie der Bedeutung der Grundrechte für den Drittschutz, insbesondere von Art. 14 GG. Mit den gewonnenen Ergebnissen nimmt der Autor im zweiten Teil eine systematische Untersuchung nach Art und Umfang des Drittschutzes in den Vorschriften der §§ 2-15 BauNVO vor. Ausgangspunkt bilden die allgemeinen Gebietsvorschriften, deren Drittschutzwirkung durch die allgemeine Zweckbestimmung, insbesondere über die Merkmale Störgrad, Funktionsbestimmung und Mischungsverhältnis der Autor im einzelnen herausarbeitet. Im Ergebnis geht Petersen von einem abstrakt-generellen Drittschutz der allgemeinen Gebietsvorschriften gegen gebietsfremde und gebietsverändernde Vorhaben aus. Nach Analyse der Sondergebietsvorschriften und der die allgemeinen Baugebietsvorschriften ergänzenden §§ 12-14 BauNVO widmet sich die Arbeit nochmals vertiefend dem Drittschutz durch § 15 BauNVO. Am Ende der Untersuchung bestimmt der Autor die Bedeutung des Ortsgesetzgebers für den Drittschutz der §§ 2-15 BauNVO sowie Art und Umfang des Nachbarschutzes bei Anwendung der Vorschriften über § 34 Abs. 2 BauGB.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Denkmalgerechte Nutzung.

Denkmalgerechte Nutzung. von Leisner,  Walter Georg
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung. von Petersen,  Klaus H. J.
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, §§ 1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts im mehrpolaren Verwaltungsrechtsverhältnis anhand der von Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen überprüft. Eingehend beschäftigt sich der Autor dabei mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot sowie der Bedeutung der Grundrechte für den Drittschutz, insbesondere von Art. 14 GG. Mit den gewonnenen Ergebnissen nimmt der Autor im zweiten Teil eine systematische Untersuchung nach Art und Umfang des Drittschutzes in den Vorschriften der §§ 2-15 BauNVO vor. Ausgangspunkt bilden die allgemeinen Gebietsvorschriften, deren Drittschutzwirkung durch die allgemeine Zweckbestimmung, insbesondere über die Merkmale Störgrad, Funktionsbestimmung und Mischungsverhältnis der Autor im einzelnen herausarbeitet. Im Ergebnis geht Petersen von einem abstrakt-generellen Drittschutz der allgemeinen Gebietsvorschriften gegen gebietsfremde und gebietsverändernde Vorhaben aus. Nach Analyse der Sondergebietsvorschriften und der die allgemeinen Baugebietsvorschriften ergänzenden §§ 12-14 BauNVO widmet sich die Arbeit nochmals vertiefend dem Drittschutz durch § 15 BauNVO. Am Ende der Untersuchung bestimmt der Autor die Bedeutung des Ortsgesetzgebers für den Drittschutz der §§ 2-15 BauNVO sowie Art und Umfang des Nachbarschutzes bei Anwendung der Vorschriften über § 34 Abs. 2 BauGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung. von Petersen,  Klaus H. J.
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, §§ 1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts im mehrpolaren Verwaltungsrechtsverhältnis anhand der von Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen überprüft. Eingehend beschäftigt sich der Autor dabei mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot sowie der Bedeutung der Grundrechte für den Drittschutz, insbesondere von Art. 14 GG. Mit den gewonnenen Ergebnissen nimmt der Autor im zweiten Teil eine systematische Untersuchung nach Art und Umfang des Drittschutzes in den Vorschriften der §§ 2-15 BauNVO vor. Ausgangspunkt bilden die allgemeinen Gebietsvorschriften, deren Drittschutzwirkung durch die allgemeine Zweckbestimmung, insbesondere über die Merkmale Störgrad, Funktionsbestimmung und Mischungsverhältnis der Autor im einzelnen herausarbeitet. Im Ergebnis geht Petersen von einem abstrakt-generellen Drittschutz der allgemeinen Gebietsvorschriften gegen gebietsfremde und gebietsverändernde Vorhaben aus. Nach Analyse der Sondergebietsvorschriften und der die allgemeinen Baugebietsvorschriften ergänzenden §§ 12-14 BauNVO widmet sich die Arbeit nochmals vertiefend dem Drittschutz durch § 15 BauNVO. Am Ende der Untersuchung bestimmt der Autor die Bedeutung des Ortsgesetzgebers für den Drittschutz der §§ 2-15 BauNVO sowie Art und Umfang des Nachbarschutzes bei Anwendung der Vorschriften über § 34 Abs. 2 BauGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Denkmalgerechte Nutzung.

Denkmalgerechte Nutzung. von Leisner,  Walter Georg
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Denkmalgerechte Nutzung. von Leisner,  Walter Georg
Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung. Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes. Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat. Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung.

Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung. von Petersen,  Klaus H. J.
Der Autor befaßt sich mit dem Drittschutz in der Baunutzungsverordnung in den Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, §§ 1-15 BauNVO. Ausgangspunkt ist das Urteil des BVerwG vom 16.09.1993 (BVerwGE 94, 151), in dem das Gericht erstmalig die Gebietsvorschriften der BauNVO als bereits nach Bundesrecht abstrakt-generell drittschützend bewertete. Der Autor untersucht den Drittschutz in der BauNVO daraufhin in zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Darstellung und Systematisierung der Dogmatik des Drittschutzes im Baurecht. Von der Schutznormtheorie ausgehend werden die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts im mehrpolaren Verwaltungsrechtsverhältnis anhand der von Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen überprüft. Eingehend beschäftigt sich der Autor dabei mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot sowie der Bedeutung der Grundrechte für den Drittschutz, insbesondere von Art. 14 GG. Mit den gewonnenen Ergebnissen nimmt der Autor im zweiten Teil eine systematische Untersuchung nach Art und Umfang des Drittschutzes in den Vorschriften der §§ 2-15 BauNVO vor. Ausgangspunkt bilden die allgemeinen Gebietsvorschriften, deren Drittschutzwirkung durch die allgemeine Zweckbestimmung, insbesondere über die Merkmale Störgrad, Funktionsbestimmung und Mischungsverhältnis der Autor im einzelnen herausarbeitet. Im Ergebnis geht Petersen von einem abstrakt-generellen Drittschutz der allgemeinen Gebietsvorschriften gegen gebietsfremde und gebietsverändernde Vorhaben aus. Nach Analyse der Sondergebietsvorschriften und der die allgemeinen Baugebietsvorschriften ergänzenden §§ 12-14 BauNVO widmet sich die Arbeit nochmals vertiefend dem Drittschutz durch § 15 BauNVO. Am Ende der Untersuchung bestimmt der Autor die Bedeutung des Ortsgesetzgebers für den Drittschutz der §§ 2-15 BauNVO sowie Art und Umfang des Nachbarschutzes bei Anwendung der Vorschriften über § 34 Abs. 2 BauGB.
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