Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen.

Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. von Biermann,  Rainer
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen.

Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. von Biermann,  Rainer
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz.

Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz. von Janssen,  Michael
Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz.

Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz. von Janssen,  Michael
Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen.

Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. von Biermann,  Rainer
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz.

Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz. von Janssen,  Michael
Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen.

Die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei entgeltlichen Ansprüchen. von Biermann,  Rainer
Die Teilzeitarbeit ist Bestandteil einer fortschreitenden Flexibilisierung der Arbeitswelt. Sie wird von Seiten der Politik und der Dachverbände der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in seltener Übereinstimmung als Hoffnungsträger im Kampf gegen die fortschreitende Arbeitslosigkeit angesehen. Diese Einschätzung hat zur Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes 1985 geführt. Zentrale Norm dieses Gesetzeswerkes ist das Benachteiligungsverbot zwischen Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitarbeitnehmern in Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. Trotz der Einbettung des Benachteiligungsverbots in die nationale Rechtsordnung gingen die wesentlichen Impulse im Recht der Teilzeitbeschäftigten von ganz anderer, zunächst fernliegender Seite aus. Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit. Nur ein verschwindend geringer Teil der Teilzeitbeschäftigung wird von Männern ausgeübt. Diese Feststellung hat der Europäische Gerichtshof zum Anlaß genommen und in mehreren spektakulären Entscheidungen die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitarbeit über das Rechtsinstitut der mittelbaren Frauendiskriminierung in den größeren Kontext der Gleichberechtigung von Mann und Frau gestellt. Wie kaum ein anderes nationales Rechtsgebiet wird das Recht der Teilzeitbeschäftigten durch die europäische Gesetzgebung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beeinflußt. Der Autor stellt zunächst die einzelnen Rechtsgrundlagen der Gleichbehandlungspflicht vor. Im Anschluß wird die Bedeutung des Benachteiligungsverbots in den einzelnen Vergütungsbestandteilen untersucht. Es folgt eine Analyse der gebräuchlichsten Gründe für eine Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Breiten Raum nimmt das Verhältnis von Gleichbehandlungspflicht und Tarifautonomie ein. Abschließend wird das Verhältnis der nationalen Rechtsprechung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an Hand der Vergütung teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder sowie der Gewährung von Überstundenzuschlägen unt
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Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz.

Das Gebot anderweitiger Beschäftigung im deutschen und französischen Kündigungsschutz. von Janssen,  Michael
Der Verfasser analysiert, welche Veränderungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Wegfall der bisherigen Beschäftigung nach deutschem und französischem Recht anzubieten bzw. zu akzeptieren haben. Er stellt die Grundgedanken einer Fülle von Detailfragen gegenüber, welche sich trotz fundamentaler Unterschiede zwischen beiden Kündigungsschutzsystemen in sehr ähnlicher Weise stellen. In beiden Ländern hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, daß der Arbeitgeber die Kündigung nur als letztes Mittel einsetzen darf. In Frankreich gilt dies zwar nicht für alle Kündigungsgründe. Auf der anderen Seite werden dort die konkreten Bemühungen des Arbeitgebers überprüft, und zwar sehr weitgehend auch konzernweit und im Ausland. Diese angesichts der zunehmenden internationalen Unternehmensverflechtung aktuelle grenzüberschreitende Dimension läßt sich nach Ansicht des Autors auf das deutsche Recht übertragen. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Untersuchung durch die Berücksichtigung des im Jahre 2002 in Frankreich in Kraft getretenen »Gesetzes über soziale Modernisierung«.
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