Die Sachverhaltsermittlung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren

Die Sachverhaltsermittlung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren von Moehren,  Hans Herbert
Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlußverfahren über kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht). Angesichts der Bedeutung dieser Verfahren ist wichtig, wie der entscheidungserhebliche Sachverhalt gesammelt wird. Das Arbeitsgerichtsgesetz legt in 83 Abs. 1 Satz 1 die gerichtliche Sachverhaltserforschung von Amts wegen fest. Die vorliegende Arbeit weist nach, daß diese Vorschrift ein gesetzgeberischer Fehlgriff war. Die Prozeßbeteiligten sind seit der Gesetzesnovellierung 1979 weitestgehend berechtigt, über den Verfahrensgegenstand frei zu verfügen. Dem entspricht es, ihnen regelmäßig auch die Sachverhaltsermittlung zu überlassen. Das wird durch die widerstreitenden Interessen sichergestellt. Nur so kann das Beschlußverfahren in angemessener Zeit beendet werden. Zudem wird der Betriebsfrieden besser gewahrt als bei obrigkeitlicher Sachverhaltsaufklärung. Das öffentliche Interesse am Beschlußverfahren wird nicht beeinträchtigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Materiellrechtliche Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses auf Individualprozesse im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts

Materiellrechtliche Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses auf Individualprozesse im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts von Thomas,  Holger
Im Rahmen arbeitsrechtlicher Individualansprüche, die dem Urteilsverfahren zugewiesen sind, sind oftmals betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten als Vorfrage entscheidend. Das Bundesarbeitsgericht nimmt in diesen Fällen eine Bindung des Gerichts im Urteilsverfahren an den vorausgegangenen Beschluß auch dann an, wenn eine Identität der Beteiligten im Beschlußverfahren mit den Prozeßparteien im Urteilsverfahren nicht gegeben ist. Diese Arbeit geht der Frage nach, inwieweit sich eine solche generelle Bindungswirkung aus einem prozeßrechtlichen Institut oder aus allgemeinen materiellrechtlichen Prinzipien herleiten läßt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Tatsachenvergleich im arbeitsgerichtlichen Prozeß

Der Tatsachenvergleich im arbeitsgerichtlichen Prozeß von Kreschinski,  Reinhilde
Die Arbeit befaßt sich mit dem Spannungsfeld zwischen zwei gesetzgeberischen Zielen. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Arbeitnehmer zahlreiche Verzichtsverbote für Mindestarbeitsbedingungen erlassen, wie zum Beispiel §§ 4 Abs. 4 TVG, 77 Abs. 4 BetrVG, 13 Abs. 1 BUrlG, 17 Abs. 3 BetrAVG, 12 EFZG und 19 Abs. 3 HAG. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber in Arbeitsgerichtsverfahren das Ziel einer gütlichen Einigung. Von der Rechtsprechung wurde der «Tatsachenvergleich» entwickelt, bei dem der Arbeitnehmer sich nicht über den Anspruch selbst, sondern über die diesem Anspruch zugrundeliegenden Tatsachen vergleicht. Diese Vergleichsmöglichkeit birgt die Gefahr der Umgehung der Verzichtsverbote, zumal sie auch in Ausgleichsquittungen Anwendung findet. Ziel dieser Arbeit ist es einen Ausweg zu suchen, der die Umgehungsmöglichkeit einschränkt, gleichzeitig aber weiterhin Vergleiche im arbeitsgerichtlichen Verfahren über diese Ansprüche zuläßt, wo der Schutz des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Streitgegenstand, Rechtskraft und Präklusion im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren

Streitgegenstand, Rechtskraft und Präklusion im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren von Holtermüller,  Winfried
In kritischer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur unternimmt die Arbeit den Versuch, den Streitgegenstand im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren aus den Spezifika der im KSchG angelegten Rechtsgewährleistung zu entwickeln. Dabei hat sich der solchermaßen herausgearbeitete Streitgegenstand anhand einer Reihe von «Nagelproben» zu bewähren, etwa der überholenden Folgekündigung, der inhaltsgleichen Wiederholung der Kündigung durch den Arbeitgeber, der Kündigungskonversion oder der erst während des Verfahrens ausgesprochenen Folgekündigung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren von Gemmeke,  Thomas
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der aufgrund rasanter technischer Entwicklung immer praxisrelevanter werdenden Frage, ob Beweismittel, die rechtswidrig, etwa durch heimliche Tonbandaufzeichnung oder versteckte Videoüberwachung, erlangt wurden, im folgenden Arbeitsprozess verwertet werden dürfen. Nach umfassender Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage vertretenen Lösungsvorschlägen in Literatur und Rechtsprechung gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel wegen Verstoßes gegen das im Arbeitsprozess besonders ausgeprägte Gebot zu redlicher Prozessführung regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Eigene Abschnitte sind Sonderfragen wie der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten und der Heilung einer Verwertung trotz Beweisverwertungsverbots gewidmet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Grenzen der Befriedigungsverfügung im deutschen und griechischen Recht

Die Grenzen der Befriedigungsverfügung im deutschen und griechischen Recht von Iliakopoulos,  Ilias N.
Dürfen Massnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes über die Sicherung eines Anspruchs hinausgehen? Die Praxis erlässt sowohl in Deutschland als auch in Griechenland nicht selten einstweilige Verfügungen, die die Hauptsache vorwegnehmen und endgültige Situationen schaffen. Welche Grenzen für solche Befriedigungsverfügungen gezogen werden können, wird vom Verfasser rechtsvergleichend für das deutsche und das griechische Recht untersucht. Die Arbeit informiert zugleich über den aktuellen Stand der zivilprozessualen Gesetzgebung in Griechenland auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rechtskrafterstreckung präjudizieller Entscheidungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren von Nottebom,  Nicole
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Fragestellung, ob und inwieweit es zwischen den arbeitsgerichtlichen Verfahrensarten, dem Urteils- und dem Beschlußverfahren, zu einer prozessualen Bindungswirkung kommen kann. Mangels verfahrensgesetzlicher Regelungen oder einer gesetzlich angeordneten Rechtskrafterstreckung ist eine Harmonisierung der Entscheidungsfindung beider Verfahren nicht von vornherein gewährleistet. Die Klärung dieser Problematik macht eine Auseinandersetzung mit den allgemein anerkannten zivilprozessualen Grundsätzen sowie mit grundlegenden Streitfragen des Prozeßrechts notwendig und berührt zugleich in vielfältiger Weise das materielle Arbeitsrecht. Das Ergebnis der Untersuchung ist die Herleitung und Begründung einer rechtlich verbindlichen Erweiterung der Rechtskraftwirkung eines arbeitsgerichtlichen Beschlusses über den Kreis der Verfahrensbeteiligten hinaus.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Strukturanalyse des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes

Strukturanalyse des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes von Grotmann-Höfling,  Günter
Der Geschäftsanfall in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat in den letzten vierzig Jahren mit einer Zuwachsrate von 1 Mio. Verfahren pro Jahrzent stark zugenommen, insgesamt eine wahre «Prozeßflut». Die Analyse der Faktoren, die das Geschehen des arbeitsgerichtlichen Rechtschutzes beeinflussen, geschieht anhand zahlreicher statistischer Daten. Das arbeitsgerichtliche Verfahren schafft wegen weitgehender Kostenfreiheit hohe Akzeptanz, insbesondere senken Rechtsschutzversicherungen die Zugangsbarrieren; ein Zusammenhang zwischen Konjunktur und Klageeingängen ist nachweisbar. Lösungsansätze zur Verringerung der Prozeßzahlen finden sich in außergerichtlichen Konfliktlösungsinstanzen, insbesondere im Modell einer Betrieblichen Einigungsstelle (BEST).
Aktualisiert: 2020-09-01
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Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren

Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren von Braun-Schneider,  Birgit
Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren kennt als Verfahrenssubjekte keine Parteien, sondern nur Beteiligte. Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt für eine Antragsänderung im ersten oder zweiten Rechtszug gemäß 81 III 1, 87 II 3 die Zustimmung der , für eine Erledigungserklärung in allen Instanzen gemäß 83 a II, III, 90 II, 95 S. 4 gleichfalls die Zustimmung der . Wen das Gesetz mit den meint, ob zwischen Antragsgegner und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und welche prozessuale Rechtsstellung diesen Beteiligten zukommt, wird am Beispiel der Antragsänderung und der Beteiligtenänderung, die von der Rechtsprechung wie eine Antragsänderung behandelt wird, dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO

Urkundsvorlagepflichten im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach der ZPO-Reform unter besonderer Berücksichtigung der Neufassung des § 142 ZPO von Drenckhahn,  Cornelia
Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehörigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschließen können, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzuführen. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten für den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie – in ihrer Reichweite bislang unterschätzte – Möglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingeführt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar übersehen hat.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Beweisverwertungsverbote bei mitbestimmungswidrig erlangten Beweisen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Beweisverwertungsverbote bei mitbestimmungswidrig erlangten Beweisen im arbeitsgerichtlichen Verfahren von Holzinger,  Esther
In ca. 40% der Betriebe in Deutschland besteht ein Betriebsrat, der durch zahlreiche Mitbestimmungstatbestände an betrieblichen Entscheidungen teilnimmt. Beachtet der Arbeitgeber diese allerdings nicht, so ist fraglich, ob in einem gerichtlichen Verfahren mitbestimmungswidrig erlangte Beweise verwertet werden dürfen. Diese Überlegung bildet den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Schwerpunktmäßig wird dabei die Missachtung der Mitbestimmung gemäß § 87 I BetrVG betrachtet und das sich nach Ansicht der Autorin daraus ergebende Verwertungsverbot. Sodann wird erörtert, inwieweit die gefundenen Ergebnisse auf andere Mitbestimmungstatbestände übertragen werden können, bevor abschließend die Problematik der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten untersucht und einer Lösung zugeführt wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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