Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht.

Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht. von Nolte,  Alexander F.
Geschäftsbereichsbezogene Eigenkapitalstrukturen - sog. tracking stocks - werden in den USA seit längerer Zeit eingesetzt. Der Verfasser legt mit seiner Arbeit die rechtlichen Grundlagen zur Realisation derartiger Strukturen - Spartenaktien genannt - in Deutschland. Als Ausgangspunkt führt er die in den USA verwendeten Gestaltungen einer detaillierten rechtlichen Untersuchung zu und beleuchtet die sich ergebenden spartenbezogenen Interessenkonflikte sowie die dafür zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten. Schwerpunktmäßig befaßt sich der Autor mit der deutschen Rechtslage. Er entwickelt ein detailliertes spartenbezogenes Dividendenrecht, zeigt praxisorientierte Gestaltungsalternativen auf und analysiert die Auswirkungen des Dividendenrechts auf die übrigen mitgliedschaftlichen Rechte. Zur Kontrolle spartenbezogener Interessenkonflikte befürwortet Alexander F. Nolte ein am Unternehmensinteresse ausgerichtetes Zielsystem als Entscheidungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat. Auf Grundlage des entwickelten Modells bejaht er die Zulässigkeit deutscher Spartenaktien nach § 23 Abs. 5 AktG, soweit die aus § 60 Abs. 3 AktG folgenden Restriktionen beachtet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG.

Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG. von Lenz,  Susanne
Im Rahmen der "Aktienrechtsreform in Permanenz" hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den "von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter" in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des "proxy voting" diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des "Verwaltungsstimmrechts" als einer "Grundsatzfrage des Aktienrechts" mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht.

Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht. von Nolte,  Alexander F.
Geschäftsbereichsbezogene Eigenkapitalstrukturen - sog. tracking stocks - werden in den USA seit längerer Zeit eingesetzt. Der Verfasser legt mit seiner Arbeit die rechtlichen Grundlagen zur Realisation derartiger Strukturen - Spartenaktien genannt - in Deutschland. Als Ausgangspunkt führt er die in den USA verwendeten Gestaltungen einer detaillierten rechtlichen Untersuchung zu und beleuchtet die sich ergebenden spartenbezogenen Interessenkonflikte sowie die dafür zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten. Schwerpunktmäßig befaßt sich der Autor mit der deutschen Rechtslage. Er entwickelt ein detailliertes spartenbezogenes Dividendenrecht, zeigt praxisorientierte Gestaltungsalternativen auf und analysiert die Auswirkungen des Dividendenrechts auf die übrigen mitgliedschaftlichen Rechte. Zur Kontrolle spartenbezogener Interessenkonflikte befürwortet Alexander F. Nolte ein am Unternehmensinteresse ausgerichtetes Zielsystem als Entscheidungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat. Auf Grundlage des entwickelten Modells bejaht er die Zulässigkeit deutscher Spartenaktien nach § 23 Abs. 5 AktG, soweit die aus § 60 Abs. 3 AktG folgenden Restriktionen beachtet werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG.

Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG. von Lenz,  Susanne
Im Rahmen der "Aktienrechtsreform in Permanenz" hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den "von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter" in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des "proxy voting" diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des "Verwaltungsstimmrechts" als einer "Grundsatzfrage des Aktienrechts" mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG.

Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG. von Lenz,  Susanne
Im Rahmen der "Aktienrechtsreform in Permanenz" hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den "von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter" in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des "proxy voting" diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des "Verwaltungsstimmrechts" als einer "Grundsatzfrage des Aktienrechts" mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht.

Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht. von Nolte,  Alexander F.
Geschäftsbereichsbezogene Eigenkapitalstrukturen - sog. tracking stocks - werden in den USA seit längerer Zeit eingesetzt. Der Verfasser legt mit seiner Arbeit die rechtlichen Grundlagen zur Realisation derartiger Strukturen - Spartenaktien genannt - in Deutschland. Als Ausgangspunkt führt er die in den USA verwendeten Gestaltungen einer detaillierten rechtlichen Untersuchung zu und beleuchtet die sich ergebenden spartenbezogenen Interessenkonflikte sowie die dafür zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten. Schwerpunktmäßig befaßt sich der Autor mit der deutschen Rechtslage. Er entwickelt ein detailliertes spartenbezogenes Dividendenrecht, zeigt praxisorientierte Gestaltungsalternativen auf und analysiert die Auswirkungen des Dividendenrechts auf die übrigen mitgliedschaftlichen Rechte. Zur Kontrolle spartenbezogener Interessenkonflikte befürwortet Alexander F. Nolte ein am Unternehmensinteresse ausgerichtetes Zielsystem als Entscheidungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat. Auf Grundlage des entwickelten Modells bejaht er die Zulässigkeit deutscher Spartenaktien nach § 23 Abs. 5 AktG, soweit die aus § 60 Abs. 3 AktG folgenden Restriktionen beachtet werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG.

Die gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung (Proxy-Voting) in der Hauptversammlung der deutschen Publikums-AG. von Lenz,  Susanne
Im Rahmen der "Aktienrechtsreform in Permanenz" hat der Gesetzgeber durch das Namensaktiengesetz im Jahre 2001 den "von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter" in das Aktiengesetz eingeführt. Diese häufig unter dem Schlagwort des "proxy voting" diskutierte Form der Stimmrechtsvertretung wurde erst kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens - en passant und ohne jeden wissenschaftlichen Diskurs - auf Initiative des Bundestags-Rechtsausschusses in das Gesetz aufgenommen. Insbesondere vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Kontroverse um die Zulässigkeit des "Verwaltungsstimmrechts" als einer "Grundsatzfrage des Aktienrechts" mutet der Gesetzgeber der Hauptversammlungspraxis in diesem anfechtungssensiblen Bereich durch die allenfalls rudimentäre Regelung ein unerträgliches Maß an Rechtsunsicherheit zu. Susanne Lenz beantwortet in ihrer Arbeit dogmatische und praktische Zweifelsfragen, die sich im Zusammenhang mit der gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertretung stellen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht.

Tracking Stock Strukturen im US-amerikanischen und deutschen Aktienrecht. von Nolte,  Alexander F.
Geschäftsbereichsbezogene Eigenkapitalstrukturen - sog. tracking stocks - werden in den USA seit längerer Zeit eingesetzt. Der Verfasser legt mit seiner Arbeit die rechtlichen Grundlagen zur Realisation derartiger Strukturen - Spartenaktien genannt - in Deutschland. Als Ausgangspunkt führt er die in den USA verwendeten Gestaltungen einer detaillierten rechtlichen Untersuchung zu und beleuchtet die sich ergebenden spartenbezogenen Interessenkonflikte sowie die dafür zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten. Schwerpunktmäßig befaßt sich der Autor mit der deutschen Rechtslage. Er entwickelt ein detailliertes spartenbezogenes Dividendenrecht, zeigt praxisorientierte Gestaltungsalternativen auf und analysiert die Auswirkungen des Dividendenrechts auf die übrigen mitgliedschaftlichen Rechte. Zur Kontrolle spartenbezogener Interessenkonflikte befürwortet Alexander F. Nolte ein am Unternehmensinteresse ausgerichtetes Zielsystem als Entscheidungsmaxime für Vorstand und Aufsichtsrat. Auf Grundlage des entwickelten Modells bejaht er die Zulässigkeit deutscher Spartenaktien nach § 23 Abs. 5 AktG, soweit die aus § 60 Abs. 3 AktG folgenden Restriktionen beachtet werden.
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