Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess

Die Rolle der Schöffen bei Absprachen im Strafprozess von Iberl,  Benedikt, Kinzig,  Jörg
Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie Schöffen die nach wie vor umstrittenen Absprachen im Strafprozess erleben. Dazu wurden knapp 9000 Laienrichter aus allen Bundesländern befragt. Die Studie bestätigt bestehende Befunde, nach denen illegale Absprachen unverändert weit verbreitet sind. Prekär ist zudem, dass die Laienrichter nur selten über den Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens verfügen, den sie eigentlich haben müssten. Stattdessen sind sie häufig nur Statisten. Erfreulicher fiel dagegen ein anderes Ergebnis der Umfrage aus: So hält eine klare Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig. Obwohl die Laienrichter mit ihrer Tätigkeit mehrheitlich zufrieden sind, formulieren sie dennoch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Material Transfer Agreements in der Stammzellenforschung- Internationalprivatrechtliche und zivilrechtliche Aspekte

Material Transfer Agreements in der Stammzellenforschung- Internationalprivatrechtliche und zivilrechtliche Aspekte von Sada,  Yvonne
Der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland erfordert regelmäßig den Abschluss eines Material Transfer Agreements. Die Arbeit zeigt typische Inhalte und Formen solcher Vereinbarungen und deren rechtstypologische Einordnung in das System der Schuldverträge auf. Das auf die Agreements anwendbare Recht wird nach der Rom I-Verordnung untersucht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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International Framework Agreements

International Framework Agreements von Hauch,  Elisa Theresa
Transnationale Unternehmen verpflichten sich über International Framework Agreements (IFA) gegenüber globalen Gewerkschaften zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Das Buch beleuchtet Herkunft und politische Bedeutung der IFA. Es untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen der IFA,- insbesondere im Arbeits-, Kauf- und Lauterkeitsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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International Framework Agreements von Hauch,  Elisa Theresa
Transnationale Unternehmen verpflichten sich über International Framework Agreements (IFA) gegenüber globalen Gewerkschaften zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Das Buch beleuchtet Herkunft und politische Bedeutung der IFA. Es untersucht Rechtsnatur und Rechtswirkungen der IFA,- insbesondere im Arbeits-, Kauf- und Lauterkeitsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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