Die Ausgestaltung der Anteilsgewährung in der umwandlungsrechtlichen Praxis

Die Ausgestaltung der Anteilsgewährung in der umwandlungsrechtlichen Praxis von Zeugner,  Anna
Kaum ein umwandlungsrechtliches Thema hat seit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes im Jahr 1995 eine derartige Entwicklung durchlebt, wie die Frage nach dem Umgang mit der Anteilsgewährung. Angesichts aktueller Krisenzeiten stehen die Bedürfnisse der Praxis nach Strukturoptimierung und Kostenminimierung mehr denn je im Vordergrund. Dabei ist insbesondere die vermeintliche Pflicht zur Gewährung von Anteilen und die Reichweite ihrer Ausnahmen Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der sachgerechten Ausgestaltung des Grundsatzes der Anteilsgewährungspflicht im Umwandlungsrecht. Hierzu werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Anteilsgewährung bei Verschmelzungen und Spaltungen analysiert und auf ihre Praxistauglichkeit hin untersucht. Zudem erfolgt eine kritische Bestandsaufnahme der Ausnahmen von der Anteilsgewährungspflicht. Die Arbeit verfolgt dabei konzeptionell sowohl einen dogmatischen als auch rechtstatsächlichen Ansatz, zu-dem werden historische Erkenntnisse und rechtspolitische Vorschläge integriert. Mittels einer umfassenden empirischen Studie wird untersucht, wie die Vorgaben des Umwandlungsrechts in der Praxis umgesetzt werden. Die Datengrundlage bilden sämtliche Verschmelzungs- und Spaltungsvorgänge des Jahres 2019 in Baden-Württemberg und Thüringen. Hierüber lassen sich Erkenntnisse u.a. zur Verteilung der Umwandlungsarten, zu bundesland- und grenzüberschreitenden Bezügen, zu den beteiligten Rechtsträgern und deren Umwandlungsverhalten, zum Zeitpunkt und zur Dauer einer Umwandlung sowie der Art und Ausgestaltung der Gegenleistung im Rahmen umwandlungsrechtlicher Vorgänge ableiten. Dabei werden auch Schwächen der gesetzlichen Ausgestaltung identifiziert. Schließlich wird mit Blick auf die Verzichtsmöglichkeit auf die Anteilsgewährung – bereits unter Berücksichtigung der UmRUG-Neuregelung – ein eigener Vorschlag für eine praxisgerechte Anpassung und Fortentwicklung des geltenden Rechts unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Rügeobliegenheit des ADHGB

Die Rügeobliegenheit des ADHGB von Holdschik,  Marius
Die Rügeobliegenheit zählt heute wie früher zu den essenziellen Rechtsinstituten des deutschen Handelsrechts. Rügt der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich, gilt die Ware als genehmigt. Diese auf den Verkäuferschutz gerichtete Vorschrift dient der Schnelligkeit und Rechtssicherheit im Handelsverkehr. Während die Rügeobliegenheit heute in § 377 HGB ausschließlich für den beiderseitigen Handelskauf gilt, fand sie im Rahmen des Art. 347 ADHGB bei jedem Rechtsgeschäft Anwendung, welches einseitig ein Handelsgeschäft war. Auch ein Nichtkaufmann musste die Rügeobliegenheit wahren, obwohl er nach bürgerlichem Recht kontrahierte. Das ADHGB von 1861 galt nahezu in allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes sowie in nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten des Kaisertums Österreich und der Preußischen Monarchie, stand Pate für das ungarische Handelsgesetz von 1875 und prägte ausländische Handelsgesetze, wie z.B. den Entwurf eines schweizerischen Handelsrechtes von 1864 und den italienischen Codice di commercio von 1882. Der Anwendungsbereich der Rügeobliegenheit des ADHGB führte zur Entstehung eines mitteleuropäischen Obligationenrechts, indem die Rügeobliegenheit von den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns nach Verlassen des ADHGB-Rechtsraumes überwiegend auch in allgemeine Zivilrechtskodifikationen aufgenommen wurde. Demgegenüber hat der deutsche Gesetzgeber die Anwendung auf den beiderseitigen Handelskauf beschränkt.
Aktualisiert: 2023-02-09
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Deutsche Einflüsse auf den italienischen Codice di Commercio von 1882

Deutsche Einflüsse auf den italienischen Codice di Commercio von 1882 von Löhnig,  Martin
Ziel der vorliegenden Forschung ist es, die historischen Einflüsse des deutschen Rechts auf den italienischen Codice di Commercio von 1882 zu untersuchen und aufzuzeigen. Bei der Fassung des Codice di Commercio von 1882 haben die Italiener das deutsche Recht - insbesondere das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 sehr geschätzt. Da das vorherige italienische Handelsgesetzbuch, das vom französischen Modell stammte, alt und lückenhaft war und sich an den wirtschaftlichen Fortschritt anpassen musste, wurde das deutsche Recht in den Codice di Commercio von 1882 integriert, was zu ausgezeichneten Ergebnissen geführt hat. Das ADHGB wurde durch die deutsche Rechtslehre geprägt und als ein neuzeitliches Vorbild in ganz Europa betrachtet. Trotz der unterschiedlichen Rechtsordnungen haben sich Italien und Deutschland, dank der Neugier und dem Staunen der Italiener, mit der deutschen Rechtsordnung erfolgreich auseinandergesetzt.
Aktualisiert: 2020-07-11
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Die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861

Die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 von Engler,  Carsten
Im ersten Teil der Arbeit wird die Regelung der KG und der stillen Gesellschaft im ADHGB dargestellt. Im Hauptteil befaßt sich die Studie anschließend mit den Beratungen der Nürnberger Konferenz (1857-1861). Ausgangspunkt dieser Beratungen war der Preußische Entwurf von 1857, welcher unter dem Namen stille Gesellschaft die spätere KG regelte. Im Laufe der Nürnberger Konferenz wurde erkannt, daß es sich bei der KG und der stillen Gesellschaft um zwei verschiedene Rechtsinstitute handelt. Infolgedessen wurden beide Rechtsverhältnisse in das ADHGB, und somit erstmalig in eine Kodifikation, aufgenommen. Im dritten Teil werden die gesetzlichen Vorläufer der KG in den Gesetzgebungen, die zeitlich vor dem ADHGB liegen, untersucht. Abschließend wird die Würdigung, welche die KG und die stille Gesellschaft in der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts erfahren hat, erörtert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Entwicklung des Eisenbahnfrachtrechts von den Anfängen bis zur Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB)

Die Entwicklung des Eisenbahnfrachtrechts von den Anfängen bis zur Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB) von Heyn,  F. Benedict
Das Eisenbahnfrachtrecht ist ein typisches Beispiel für die Rechtsbildung im 19. Jahrhundert. Seine Entstehung als Sonderfrachtrecht verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen dem industriellen Fortschritt und der rechtlichen Weiterentwicklung. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsfortbildung auf der Grundlage des gemeinen Rechts und der Partikularrechte sowie die aus den praktischen Bedürfnissen resultierende Rechtsschöpfung. Neben Wissenschaft, Rechtsprechung und Gesetzgebung nahm erstmals die Praxis an dieser Entwicklung maßgeblichen Anteil und trieb sie voran. Von besonderer Bedeutung sind dabei Entstehung und Ausgestaltung des auf privatrechtlicher Ebene autonom von den Eisenbahngesellschaften entwickelten Rechts der Beförderungsbedingungen, das bis heute prägend fortwirkt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Entstehung der allgemeinen Vertragsschluß-Vorschriften im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861

Die Entstehung der allgemeinen Vertragsschluß-Vorschriften im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 von Bühler,  Diethard
Im Rahmen der Kodifikationsbestrebungen des Rechts im 19. Jahrhundert hat das ADHGB zwei Gesichter: Unter juristischen wie politischen Gesichtspunkten ist es Höhepunkt und Schlußpunkt einer Entwicklung; zugleich stellt es einen in die Zukunft weisenden Meilenstein für die Entwicklung von BGB und HGB im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts dar. Am Beispiel der Vertragsschluß-Vorschriften werden die politischen, rechtstheoretischen und rechtstechnischen Aspekte der Gesetzesentwicklung aufgezeigt. Anhand der unterschiedlichen Faktoren Form, Inhalt und Konsens werden die im Laufe der Zeit sich wandelnden Auffassungen vom Vertragsbegriff dargestellt. Dabei finden Regelungen des preußischen ALR von 1794 ebenso Beachtung wie die mittelalterliche Versprechenslehre des Hugo Grotius oder römisch-rechtliche Einflüsse.
Aktualisiert: 2019-12-19
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