Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Negotiated Rulemaking“ in den USA und normvertretende Absprachen in Deutschland.

„Negotiated Rulemaking“ in den USA und normvertretende Absprachen in Deutschland. von Schnöckel,  Stefan
Stefan Schnöckel vergleicht zwei Formen kooperativen Verwaltungshandelns: das amerikanische »Negotiated Rulemaking« und die deutschen normvertretenden Absprachen bzw. Selbstverpflichtungen. Beide Handlungsformen gleichen sich insoweit, als sie darauf gerichtet sind, auf der Grundlage von Verhandlungen generell-abstrakte Problemlösungen hervorzubringen; sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass am Ende des »Negotiated Rulemaking« eine verbindliche staatliche Verordnung steht, wohingegen der Staat bei normvertretenden Absprachen gerade auf die Normsetzung verzichtet. Trotz dieser Unterschiede werfen beide Verfahren ähnliche Probleme auf, weil sie beide auf Defizite des traditionellen Verordnungsgebungsprozesses reagieren. Von diesen Problemen greift Stefan Schnöckel drei auf: - Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist offenbar kein gutes Indiz für die sachliche Richtigkeit eines Verhandlungsergebnisses. Erklären lässt sich das am besten unter Rückgriff auf psychologische Erkenntnisse, insbesondere auf die Theorie der kognitiven Dissonanz und den Hawthorne-Effekt. - Am Verhandlungstisch gelingt es gut organisierten Minderheiten häufig, überproportionale Macht auszuüben, da größere Gruppen mit Problemen kollektiven Handelns zu kämpfen haben. - Normvertretende Absprachen regeln vielfach Situationen, die keiner Regelung bedürfen, weil die zugrundeliegenden Gefahren objektiv viel geringer sind, als die Betroffenen subjektiv - etwa aufgrund kognitiver Fehleinschätzungen - annehmen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die in Deutschland von Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer und in den USA von Prof. Cass R. Sunstein betreute Arbeit die Anwendung der Kosten-Nutzen-Analyse. Denn wenngleich dieses Instrument auf theoretischer Ebene umstritten sein mag, sind seine konkreten Auswirkungen doch so vielversprechend, dass sein stärkerer Einsatz wünschenswert erscheint.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes?

Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes? von Hucklenbruch,  Gabriele
Angesichts zu starrer, die Handlungsfähigkeit der Industrie oftmals einschränkender Vorschriften und offensichtlicher Vollzugsdefizite setzen Industrie und staatliche Stellen zum Schutze der Umwelt bereits seit längerem verstärkt auf sogenannte Selbstverpflichtungen. Darin sagen die beteiligten Unternehmen - mehr oder weniger konkret - zu, besondere Anstrengungen zum Schutze der Umwelt zu unternehmen. Vielfach erfolgen derartige Zusagen in der Erwartung, daß der Staat auf eine Normsetzung in dem die jeweilige Selbstverpflichtung betreffenden Umweltbereich verzichten werde. Während ihre Wirkungsweise bereits recht gut bekannt ist, bestehen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluß von Selbstverpflichtungen noch viele Zweifelsfragen. Ausgehend von einer Reihe von Beispielen untersucht die Verfasserin die rechtliche Verbindlichkeit von Selbstverpflichtungen sowie ihre Zulässigkeit, wobei verfassungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen. Die für die Zulässigkeit einer Selbstverpflichtung wesentlichen Gesichtspunkte werden anschließend zusammengefaßt. Ferner dargestellt werden drei in anderen europäischen Staaten praktizierte Formen von Umweltabsprachen. Auf dieser Grundlage werden zum Abschluß Folgerungen für die künftige Gestaltung von Selbstverpflichtungen in Deutschland gezogen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren.

Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren. von Meyer,  Frank
Thema der vorliegenden Arbeit sind die Behandlung von Willensmängeln des Angeklagten beim Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren sowie deren prozessuale Geltendmachung. Der Rechtsmittelverzicht ist nach ganz h. M. auch bei Vorliegen von Willensmängeln unwiderruflich und unanfechtbar. Bei der Bestimmung von Ausnahmefällen dominiert bislang die Einzelfallrechtsprechung. Ziel des Autors ist es daher, einen Weg zur abstrakten Herleitung und Abgrenzung ausnahmsweise beachtlicher Willensmängel aufzuzeigen. Es soll ein insgesamt ausgewogenes, klares und in der Gerichtspraxis brauchbares System etabliert werden, das sowohl dem Rechtssicherheitsinteresse der Rechtspflege als auch dem Interesse des Angeklagten gerecht wird. Grundlage dieses Systems ist eine Verantwortungsabschichtung zwischen den Prozessbeteiligten in Bezug auf das Vorhandensein von Willensmängeln beim Rechtsmittelverzicht. Als Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung dienen einschlägige strafprozessuale Normen, die prozessualen Rollen der Verfahrensbeteiligten und ihre innerprozessuale Aufgabenverteilung, gesetzliche Wertungen, der fair trial-Grundsatz und sonstige Besonderheiten der jeweiligen Fallgruppe. Dabei wird deutlich, dass für die Frage der Beachtlichkeit eines Willensmangels nicht dessen Einordnung in die herkömmlichen Kategorien von Willensmängeln ausschlaggebend ist, sondern vielmehr die Art und Weise der Einflussnahme auf die Entscheidungsautonomie des Angeklagten sowie Person und prozessuale Funktion des Beeinflussenden. Auf Grundlage der aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelten allgemeinen Dogmatik führt der Verfasser insbesondere die Konstellation des im Voraus vereinbarten Rechtsmittelverzichts, deren Behandlung aktuell am kontroversesten diskutiert wird, einer tragfähigen Lösung zu. Ein solcher Verzicht ist demnach unwirksam. Abschließend untersucht Frank Meyer, welche Mittel die StPO für die Geltendmachung eines beachtlichen Willensmangels zur Verfügung stellt und welche Voraussetzungen der Angeklagte bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu erfüllen hat. Als primäres Korrekturinstrument erweist sich dabei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat.

Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat. von Michael,  Lothar
Informelle Kooperationen des Staates mit der Wirtschaft drohen den Geltungsanspruch des Rechts zu unterlaufen. Lothar Michael stellt dem in seiner Untersuchung die These entgegen, dass auch ein Staat, der mit der Wirtschaft informal kooperiert, ein Verfassungsstaat bleiben kann. In einer Bestandsaufnahme belegt er Selbstverpflichtungen, normprägende und normersetzende Absprachen mit einer Fülle von Beispielen auf nationaler und europäischer Ebene und typisiert sie unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei überträgt er Grundkategorien des Verfassungsrechts, deren Dogmatik auf formales einseitiges Handeln zugeschnitten ist, auf normative Absprachen. Nach der hier vorgelegten Theorie des kooperierenden Verfassungsstaates kann nicht die Ausübung grundrechtlicher oder demokratischer Freiheit, sondern ein "Verfassungsprinzip kooperativer Verantwortung" die Teilhabe Privater an Entscheidungen der rechtsetzenden Gewalt legitimieren. Darauf fußen die Grundrechtstheorie von einem "status negativus cooperationis", die Entwicklung einer informalen Kompetenzordnung sowie die Bestimmung rechtsstaatlicher und demokratischer Garantien des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts. Diese Garantien können das nationale und europäische Kartellrecht als Auffangordnung wie auch das geltende Rechtsschutzsystem einlösen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts.

Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. von Song,  Dongsoo
Das Verwaltungshandeln hat in jüngerer Zeit immer mehr neue Formen angenommen, die den fortschreitenden Rückzug des Staates bzw. dessen Anpassung an moderne Problemstrukturen einer zunehmend globalisierten und technisierten Wirtschaft begleiten. Der Autor befaßt sich mit einem Ausschnitt aus dem für Modernisierungsprozesse besonders sensiblen Umweltrecht, der Kooperation durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. Nach einer Einführung in die Modelle kooperativen Verwaltungshandelns widmet sich Song den Möglichkeiten im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung und der Sanierung bestehender Anlagen. Es werden rechtsstaatliche Defizite des informellen und Vorteile der Nutzung des privaten »know-how« herausgearbeitet und Lösungsvorschläge für die bestehenden Probleme angeboten. Schwerpunkt bildet der Vergleich der informellen Instrumente mit dem ebenfalls kooperativen Verwaltungsvertrag - nach der Auffassung des Autors ein geeigneter Kompromiß zwischen rechtsstaatlicher Förmlichkeit und Flexibilität.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Normvermeidende Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft.

Normvermeidende Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft. von Köpp,  Tobias
Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Atomenergiekonsensgespräche zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen sowie die Abkommen zur Reduzierung klimaschädigender Gase und zum Altautorecycling bilden nur einige Beispiele für den Vormarsch kooperativer Handlungsformen im Bereich der Normsetzung. Der Verfasser unterzieht die normvermeidende Absprache einer grundlegenden Analyse. Er entwickelt zunächst eine Typologie der verschiedenen Abspracheformen und untersucht die politisch-ökonomische Effizienz der Absprachen. Daran schließt sich die rechtliche Charakterisierung der Absprachen unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob die Absprachen rechtlich verbindliche Ansprüche auf Erfüllung oder Vertrauensschutztatbestände begründen. Tobias Köpp untersucht außerdem die rechtlichen Grenzen, die das Verfassungs-, Wettbewerbs- und Europarecht der staatlichen Mitwirkung an den Absprachen setzen. Hierzu erörtert er u. a. die Restriktionen, die sich aus Gesetzgebungspflichten, den Grundrechten Beteiligter und Dritter sowie dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Normvermeidende Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft.

Normvermeidende Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft. von Köpp,  Tobias
Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Atomenergiekonsensgespräche zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen sowie die Abkommen zur Reduzierung klimaschädigender Gase und zum Altautorecycling bilden nur einige Beispiele für den Vormarsch kooperativer Handlungsformen im Bereich der Normsetzung. Der Verfasser unterzieht die normvermeidende Absprache einer grundlegenden Analyse. Er entwickelt zunächst eine Typologie der verschiedenen Abspracheformen und untersucht die politisch-ökonomische Effizienz der Absprachen. Daran schließt sich die rechtliche Charakterisierung der Absprachen unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob die Absprachen rechtlich verbindliche Ansprüche auf Erfüllung oder Vertrauensschutztatbestände begründen. Tobias Köpp untersucht außerdem die rechtlichen Grenzen, die das Verfassungs-, Wettbewerbs- und Europarecht der staatlichen Mitwirkung an den Absprachen setzen. Hierzu erörtert er u. a. die Restriktionen, die sich aus Gesetzgebungspflichten, den Grundrechten Beteiligter und Dritter sowie dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Negotiated Rulemaking“ in den USA und normvertretende Absprachen in Deutschland.

„Negotiated Rulemaking“ in den USA und normvertretende Absprachen in Deutschland. von Schnöckel,  Stefan
Stefan Schnöckel vergleicht zwei Formen kooperativen Verwaltungshandelns: das amerikanische »Negotiated Rulemaking« und die deutschen normvertretenden Absprachen bzw. Selbstverpflichtungen. Beide Handlungsformen gleichen sich insoweit, als sie darauf gerichtet sind, auf der Grundlage von Verhandlungen generell-abstrakte Problemlösungen hervorzubringen; sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass am Ende des »Negotiated Rulemaking« eine verbindliche staatliche Verordnung steht, wohingegen der Staat bei normvertretenden Absprachen gerade auf die Normsetzung verzichtet. Trotz dieser Unterschiede werfen beide Verfahren ähnliche Probleme auf, weil sie beide auf Defizite des traditionellen Verordnungsgebungsprozesses reagieren. Von diesen Problemen greift Stefan Schnöckel drei auf: - Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist offenbar kein gutes Indiz für die sachliche Richtigkeit eines Verhandlungsergebnisses. Erklären lässt sich das am besten unter Rückgriff auf psychologische Erkenntnisse, insbesondere auf die Theorie der kognitiven Dissonanz und den Hawthorne-Effekt. - Am Verhandlungstisch gelingt es gut organisierten Minderheiten häufig, überproportionale Macht auszuüben, da größere Gruppen mit Problemen kollektiven Handelns zu kämpfen haben. - Normvertretende Absprachen regeln vielfach Situationen, die keiner Regelung bedürfen, weil die zugrundeliegenden Gefahren objektiv viel geringer sind, als die Betroffenen subjektiv - etwa aufgrund kognitiver Fehleinschätzungen - annehmen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die in Deutschland von Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer und in den USA von Prof. Cass R. Sunstein betreute Arbeit die Anwendung der Kosten-Nutzen-Analyse. Denn wenngleich dieses Instrument auf theoretischer Ebene umstritten sein mag, sind seine konkreten Auswirkungen doch so vielversprechend, dass sein stärkerer Einsatz wünschenswert erscheint.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts.

Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. von Song,  Dongsoo
Das Verwaltungshandeln hat in jüngerer Zeit immer mehr neue Formen angenommen, die den fortschreitenden Rückzug des Staates bzw. dessen Anpassung an moderne Problemstrukturen einer zunehmend globalisierten und technisierten Wirtschaft begleiten. Der Autor befaßt sich mit einem Ausschnitt aus dem für Modernisierungsprozesse besonders sensiblen Umweltrecht, der Kooperation durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. Nach einer Einführung in die Modelle kooperativen Verwaltungshandelns widmet sich Song den Möglichkeiten im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung und der Sanierung bestehender Anlagen. Es werden rechtsstaatliche Defizite des informellen und Vorteile der Nutzung des privaten »know-how« herausgearbeitet und Lösungsvorschläge für die bestehenden Probleme angeboten. Schwerpunkt bildet der Vergleich der informellen Instrumente mit dem ebenfalls kooperativen Verwaltungsvertrag - nach der Auffassung des Autors ein geeigneter Kompromiß zwischen rechtsstaatlicher Förmlichkeit und Flexibilität.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat.

Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat. von Michael,  Lothar
Informelle Kooperationen des Staates mit der Wirtschaft drohen den Geltungsanspruch des Rechts zu unterlaufen. Lothar Michael stellt dem in seiner Untersuchung die These entgegen, dass auch ein Staat, der mit der Wirtschaft informal kooperiert, ein Verfassungsstaat bleiben kann. In einer Bestandsaufnahme belegt er Selbstverpflichtungen, normprägende und normersetzende Absprachen mit einer Fülle von Beispielen auf nationaler und europäischer Ebene und typisiert sie unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei überträgt er Grundkategorien des Verfassungsrechts, deren Dogmatik auf formales einseitiges Handeln zugeschnitten ist, auf normative Absprachen. Nach der hier vorgelegten Theorie des kooperierenden Verfassungsstaates kann nicht die Ausübung grundrechtlicher oder demokratischer Freiheit, sondern ein "Verfassungsprinzip kooperativer Verantwortung" die Teilhabe Privater an Entscheidungen der rechtsetzenden Gewalt legitimieren. Darauf fußen die Grundrechtstheorie von einem "status negativus cooperationis", die Entwicklung einer informalen Kompetenzordnung sowie die Bestimmung rechtsstaatlicher und demokratischer Garantien des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts. Diese Garantien können das nationale und europäische Kartellrecht als Auffangordnung wie auch das geltende Rechtsschutzsystem einlösen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes?

Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes? von Hucklenbruch,  Gabriele
Angesichts zu starrer, die Handlungsfähigkeit der Industrie oftmals einschränkender Vorschriften und offensichtlicher Vollzugsdefizite setzen Industrie und staatliche Stellen zum Schutze der Umwelt bereits seit längerem verstärkt auf sogenannte Selbstverpflichtungen. Darin sagen die beteiligten Unternehmen - mehr oder weniger konkret - zu, besondere Anstrengungen zum Schutze der Umwelt zu unternehmen. Vielfach erfolgen derartige Zusagen in der Erwartung, daß der Staat auf eine Normsetzung in dem die jeweilige Selbstverpflichtung betreffenden Umweltbereich verzichten werde. Während ihre Wirkungsweise bereits recht gut bekannt ist, bestehen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluß von Selbstverpflichtungen noch viele Zweifelsfragen. Ausgehend von einer Reihe von Beispielen untersucht die Verfasserin die rechtliche Verbindlichkeit von Selbstverpflichtungen sowie ihre Zulässigkeit, wobei verfassungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen. Die für die Zulässigkeit einer Selbstverpflichtung wesentlichen Gesichtspunkte werden anschließend zusammengefaßt. Ferner dargestellt werden drei in anderen europäischen Staaten praktizierte Formen von Umweltabsprachen. Auf dieser Grundlage werden zum Abschluß Folgerungen für die künftige Gestaltung von Selbstverpflichtungen in Deutschland gezogen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren.

Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren. von Meyer,  Frank
Thema der vorliegenden Arbeit sind die Behandlung von Willensmängeln des Angeklagten beim Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren sowie deren prozessuale Geltendmachung. Der Rechtsmittelverzicht ist nach ganz h. M. auch bei Vorliegen von Willensmängeln unwiderruflich und unanfechtbar. Bei der Bestimmung von Ausnahmefällen dominiert bislang die Einzelfallrechtsprechung. Ziel des Autors ist es daher, einen Weg zur abstrakten Herleitung und Abgrenzung ausnahmsweise beachtlicher Willensmängel aufzuzeigen. Es soll ein insgesamt ausgewogenes, klares und in der Gerichtspraxis brauchbares System etabliert werden, das sowohl dem Rechtssicherheitsinteresse der Rechtspflege als auch dem Interesse des Angeklagten gerecht wird. Grundlage dieses Systems ist eine Verantwortungsabschichtung zwischen den Prozessbeteiligten in Bezug auf das Vorhandensein von Willensmängeln beim Rechtsmittelverzicht. Als Maßstäbe für die Verantwortungsverteilung dienen einschlägige strafprozessuale Normen, die prozessualen Rollen der Verfahrensbeteiligten und ihre innerprozessuale Aufgabenverteilung, gesetzliche Wertungen, der fair trial-Grundsatz und sonstige Besonderheiten der jeweiligen Fallgruppe. Dabei wird deutlich, dass für die Frage der Beachtlichkeit eines Willensmangels nicht dessen Einordnung in die herkömmlichen Kategorien von Willensmängeln ausschlaggebend ist, sondern vielmehr die Art und Weise der Einflussnahme auf die Entscheidungsautonomie des Angeklagten sowie Person und prozessuale Funktion des Beeinflussenden. Auf Grundlage der aus diesen Erkenntnissen heraus entwickelten allgemeinen Dogmatik führt der Verfasser insbesondere die Konstellation des im Voraus vereinbarten Rechtsmittelverzichts, deren Behandlung aktuell am kontroversesten diskutiert wird, einer tragfähigen Lösung zu. Ein solcher Verzicht ist demnach unwirksam. Abschließend untersucht Frank Meyer, welche Mittel die StPO für die Geltendmachung eines beachtlichen Willensmangels zur Verfügung stellt und welche Voraussetzungen der Angeklagte bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu erfüllen hat. Als primäres Korrekturinstrument erweist sich dabei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat.

Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat. von Michael,  Lothar
Informelle Kooperationen des Staates mit der Wirtschaft drohen den Geltungsanspruch des Rechts zu unterlaufen. Lothar Michael stellt dem in seiner Untersuchung die These entgegen, dass auch ein Staat, der mit der Wirtschaft informal kooperiert, ein Verfassungsstaat bleiben kann. In einer Bestandsaufnahme belegt er Selbstverpflichtungen, normprägende und normersetzende Absprachen mit einer Fülle von Beispielen auf nationaler und europäischer Ebene und typisiert sie unter rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei überträgt er Grundkategorien des Verfassungsrechts, deren Dogmatik auf formales einseitiges Handeln zugeschnitten ist, auf normative Absprachen. Nach der hier vorgelegten Theorie des kooperierenden Verfassungsstaates kann nicht die Ausübung grundrechtlicher oder demokratischer Freiheit, sondern ein "Verfassungsprinzip kooperativer Verantwortung" die Teilhabe Privater an Entscheidungen der rechtsetzenden Gewalt legitimieren. Darauf fußen die Grundrechtstheorie von einem "status negativus cooperationis", die Entwicklung einer informalen Kompetenzordnung sowie die Bestimmung rechtsstaatlicher und demokratischer Garantien des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts. Diese Garantien können das nationale und europäische Kartellrecht als Auffangordnung wie auch das geltende Rechtsschutzsystem einlösen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts.

Kooperatives Verwaltungshandeln durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. von Song,  Dongsoo
Das Verwaltungshandeln hat in jüngerer Zeit immer mehr neue Formen angenommen, die den fortschreitenden Rückzug des Staates bzw. dessen Anpassung an moderne Problemstrukturen einer zunehmend globalisierten und technisierten Wirtschaft begleiten. Der Autor befaßt sich mit einem Ausschnitt aus dem für Modernisierungsprozesse besonders sensiblen Umweltrecht, der Kooperation durch Absprachen und Verträge beim Vollzug des Immissionsschutzrechts. Nach einer Einführung in die Modelle kooperativen Verwaltungshandelns widmet sich Song den Möglichkeiten im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung und der Sanierung bestehender Anlagen. Es werden rechtsstaatliche Defizite des informellen und Vorteile der Nutzung des privaten »know-how« herausgearbeitet und Lösungsvorschläge für die bestehenden Probleme angeboten. Schwerpunkt bildet der Vergleich der informellen Instrumente mit dem ebenfalls kooperativen Verwaltungsvertrag - nach der Auffassung des Autors ein geeigneter Kompromiß zwischen rechtsstaatlicher Förmlichkeit und Flexibilität.
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Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
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Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes?

Umweltrelevante Selbstverpflichtungen – ein Instrument progressiven Umweltschutzes? von Hucklenbruch,  Gabriele
Angesichts zu starrer, die Handlungsfähigkeit der Industrie oftmals einschränkender Vorschriften und offensichtlicher Vollzugsdefizite setzen Industrie und staatliche Stellen zum Schutze der Umwelt bereits seit längerem verstärkt auf sogenannte Selbstverpflichtungen. Darin sagen die beteiligten Unternehmen - mehr oder weniger konkret - zu, besondere Anstrengungen zum Schutze der Umwelt zu unternehmen. Vielfach erfolgen derartige Zusagen in der Erwartung, daß der Staat auf eine Normsetzung in dem die jeweilige Selbstverpflichtung betreffenden Umweltbereich verzichten werde. Während ihre Wirkungsweise bereits recht gut bekannt ist, bestehen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluß von Selbstverpflichtungen noch viele Zweifelsfragen. Ausgehend von einer Reihe von Beispielen untersucht die Verfasserin die rechtliche Verbindlichkeit von Selbstverpflichtungen sowie ihre Zulässigkeit, wobei verfassungsrechtliche Fragen im Vordergrund stehen. Die für die Zulässigkeit einer Selbstverpflichtung wesentlichen Gesichtspunkte werden anschließend zusammengefaßt. Ferner dargestellt werden drei in anderen europäischen Staaten praktizierte Formen von Umweltabsprachen. Auf dieser Grundlage werden zum Abschluß Folgerungen für die künftige Gestaltung von Selbstverpflichtungen in Deutschland gezogen.
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