Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten von Krüger,  Bastian
Seit mehr als einem Jahrzehnt dauert die Diskussion um die zulässige Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an. Die mediale Wahrnehmung, aber auch die politische Debatte konzentrieren sich seit vielen Jahren vor allem auf die gerichtliche Auseinandersetzung über die „tagesschau-App“, bei der sich um die Auslegung des Verbots von presseähnlichen Angeboten ohne Sendungsbezug bei Telemedien gestritten wird. Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt zum 1. Mai 2019 angesichts des seit Jahren ausgetragenen Streits zwischen den Rundfunkanstalten und Zeitungsverlegern auch eine Konkretisierung des Verbots der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten in Kraft. Ursprung der seit dem Jahr 2009 bestehenden ausdifferenzierten und restriktiven Regelungen für öffentlich-rechtliche Online-Angebote mit Einführung eines Drei-Stufen-Test-Verfahrens für Telemedienangebote war jedoch der „Beilhifekompromiss“ zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem „Beihilfekompromiss“ hatte sich die Bundesregierung zur Umsetzung von der Europäischen Kommission geforderter Maßnahmen zur Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags in Bezug auf Online-Angebote verpflichtet, um die Einleitung eines förmlichen Beihilfeprüfverfahrens abzuwenden. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber in seiner Begründung zum 12., aber auch zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf die verpflichtenden Vorgaben der Europäischen Kommission und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum dogmatischen Verständnis der Rundfunkfreiheit abgestellt, ohne diese Maßgaben anhand von unions- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen allerdings eingehender zu überprüfen und näher zu erläutern. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach und untersucht grundlegend, in welchem Maße unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben die Normierung des Ordnungsrahmens bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung der Regelungen für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Gesetzgeber bestimmen. Bisher geltende Begriffs- und Ordnungsvorstellungen müssen mit Voranschreiten der medialen Konvergenz in Frage gestellt und modifiziert werden. Hierbei geht es um das Aufzeigen von Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der aufgrund des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages bewirkten Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags in Bezug auf öffentlich-rechtliche Online-Angebote.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die kommerziellen Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten unter besonderer Berücksichtigung des 12. RÄStV

Die kommerziellen Tätigkeiten öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten unter besonderer Berücksichtigung des 12. RÄStV von Lichtnecker,  Florian
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben sich, nicht zuletzt durch ihre zahlreichen Tochtergesellschaften, partiell zu Wirtschaftsunternehmen entwickelt. Sie betätigen sich dabei auf unterschiedlichen Märkten. Die kommerziellen Tätigkeiten erzielen Umsätze von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr und schaffen Arbeitsplätze für tausende Mitarbeiter. Kommerzielle Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind jedoch kein neues Phänomen. Seit Jahrzehnten bestehen Konflikte in Bezug auf die Zulässigkeit sowie die Anforderungen und Grenzen der kommerziellen Tätigkeiten zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privatwirtschaftlichen Konkurrenz. Exemplarisch sei hier auf die Kontroversen in der Anfangszeit des Werbefernsehens sowie des geplanten Medienparks verwiesen. Derzeit drehen sich die öffentlichen Diskussionen etwa um die verschiedenen Internetaktivitäten, z.B. die unter Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten geplante Online-Videothek sowie die mobilen Dienste (Apps). Wo genau die Voraussetzungen und Grenzen der kommerziellen Tätigkeiten liegen, ist bis heute strittig. Diese wurden in der Vergangenheit überwiegend von der Rechtsprechung, wie etwa in den Rundfunkentscheidungen, den Guldenburg-Entscheidungen sowie den Medienpark-Entscheidungen, entwickelt. In den letzten Jahren wurde dieser Bereich europarechtlich überformt. Die im so genannten Beihilfekompromiss erarbeiteten Kriterien fanden mit dem 12. RÄStV Eingang in den Rundfunkstaatsvertrag. Der Autor, Florian Lichtnecker, stellt in seiner Untersuchung den gesamten Themenkomplex der kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten umfassend dar und gibt zudem einen ausführlichen Überblick über die Entwicklung auf diesem Gebiet. Hierbei befasst er sich auch mit zahlreichen Randbereichen. Lichtnecker handelt die ausgeübten sowie denkbaren kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten innerhalb und außerhalb der Programmveranstaltung ab. Er stellt dabei die von der Rechtsprechung entwickelten, anstaltsrechtlichen Anforderungen sowie die mittlerweile im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) implementierten Regelungen dar und zeigt Lösungsansätze auf. Am Schluss der Studie findet sich ein instruktives Prüfungsschema für die kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.
Aktualisiert: 2019-12-20
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