Das Recht der unpfändbaren Sachen

Das Recht der unpfändbaren Sachen von Erbe,  Jürgen
Das Werk behandelt eine spannende Frage des Zwangsvollstreckungsrechts um die zentrale Norm des § 811 ZPO: Welche Gegenstände müssen zum Schutz des Schuldners einer Pfändung entzogen bleiben? Zur Prüfung, ob die derzeitige Fassung des § 811 ZPO noch aktuell ist, nimmt der Verfasser zunächst die geschichtliche Entwicklung des Pfändungsschutzes in den Blick. Epochale Entwicklungen bilden ausgehend von den Anfängen des Schuldnerschutzes die Grundlage der kritischen Auseinandersetzung mit neusten Entwicklungen in diesem Bereich. Das Thema ist aufgrund gesetzgeberischer Aktivitäten hochaktuell (GNeuMoP, BT-Drucks. 17/2167 v. 16.6.2010). Daneben legt der Verfasser ein weiteres Augenmerk auf die Ausstrahlungswirkungen des § 811 ZPO in andere Rechtsgebiete.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO

Pfändungsschutz für Arbeitsmittel und Vergütungsforderungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach § 811 Abs. 1 Nrn.5, 7 ZPO und § 850 i Abs. 1 ZPO von Ising,  Petra
Das Problem der Pfändbarkeit von Arbeitsmitteln und Vergütungsforderungen Selbständiger hat in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Lage wieder an Aktualität gewonnen, hängt hiervon doch regelmäßig die Möglichkeit ab, die selbständige Erwerbstätigkeit auch nach einer Pfändung fortzuführen. Die Frage der Gewährung von Vollstreckungsschutz für solche Gegenstände kann daher für den selbständig erwerbstätigen Schuldner existenzielle Bedeutung haben. Darum ist es umso wichtiger, dass die Voraussetzungen, unter denen diese Gegenstände vor dem Vollstreckungszugriff geschützt werden, möglichst zweifelsfrei feststehen. Nach herkömmlichem Rechtsverständnis ist dies aber nicht ausreichend gewährleistet. Die Ermittlung des Anwendungsbereichs der hierfür maßgeblichen Vollstreckungsschutzvorschriften der §§ 811 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7 und 850i Abs. 1 ZPO ist in der Praxis mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Insbesondere die Voraussetzungen, von denen bereits die grundsätzliche Anwendbarkeit der Normen abhängig gemacht wird, sind ganz entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall bezogen und lassen sich kaum verallgemeinern. Diese Verfahrensweise hat dazu geführt, dass mittlerweile – besonders bei § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO – eine kaum noch zu überblickende Fülle von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mit oft auch widersprüchlichen Ergebnissen existiert. Die Arbeit verfolgt das Ziel, dieser schwierigen Lage durch Entwicklung eigener Auslegungskriterien abzuhelfen. Begonnen wird mit einem Überblick über die Rechtslage, wie sie sich nach herkömmlichem Normverständnis darstellt – einschließlich der sich daraus ergebenden wesentlichen Probleme. Im Anschluss werden die Kriterien, die zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der Normen herangezogen werden, jeweils kritisch betrachtet und eine eigene Auslegung entwickelt. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschriften einheitlich und möglichst eindeutig festzulegen. Die daraus resultierenden Anforderungen an die Ausgestaltung der Tätigkeit des Schuldners werden dabei für die unterschiedlichen Berufsgruppen konkret aufgezeigt, so dass das Werk auch praktische Hilfen bei Problemstellungen im Rechtsalltag geben kann.
Aktualisiert: 2023-04-01
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