Richtlinien für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (BewR L)
Amtliche Texte
Die Bewertungsrichtlinien gehen auch auf die betriebswirtschaftlichen Grundsätze ein, die der Einheitsbewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zugrunde liegen. Das Bewertungsgesetz und mit ihm die Richtlinien zerlegen den Wirtschaftsteil eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft in verschiedene Nutzungen, Wirtschaftsgüter sowie die Nebenbetriebe. Detaillierte Definitionen und Begriffserläuterungen machen einen wesentlichen Teil der Verwaltungsanweisungen aus.
Zum Inhalt der Textausgabe:
Teil 1 Allgemeines : Abschnitt 1.01 -1.20
Teil 2 Landwirtschaftliche Nutzung (ohne Sonderkulturen) : Abschnitt 2.01 – 2.20
Teil 3 Sonderkulturen
Teil 4 Forstwirtschaftliche Nutzung : Abschnitt 4.01 – 4.33
Teil 5 Weinbauliche Nutzung : Abschnitt 5.01 – 5.16
Teil 6 Gärtnerische Nutzung : Abschnitt 6.01 – 6.03
Teil 7 Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung : Abschnitt 7.01 – 7.02
Teil 8 Wohnteil : Abschnitt 8.01 – 8.05
Anhang und Anlagen
Neben den Richtlinien sind in die Textsammlung aufgenommen: Bewertungsgesetz (BewG 1965), Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 sowie die Verordnungen zur Durchführung der §§ 39 und 55 BewG 1965.