Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. von Zeppenfeld,  Meiko
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll. Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen. Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. von Zeppenfeld,  Meiko
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll. Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen. Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. von Zeppenfeld,  Meiko
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll. Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen. Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht.

Die allseitige Anknüpfung von Eingriffsnormen im Internationalen Wirtschaftsrecht. von Zeppenfeld,  Meiko
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht (Eingriffsnormen) vor deutschen Gerichten beachtet werden soll. Eingriffsnormen sind Normen, die nicht vornehmlich dem privaten Interessenausgleich dienen, sondern staats-, wirtschaftspolitische oder sonstige am Gemeinwohl orientierte Interessen verfolgen. Solche Normen finden sich etwa im Außenwirtschaftsrecht, im Kartellrecht, im Währungs- und Devisenrecht, im Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht oder im Kulturgüter- und Umweltschutz. Ob und unter welchen Voraussetzungen ausländisches Wirtschaftsrecht im Inland angewendet werden soll, ist nach wie vor eine der umstrittensten Fragen des IPR. Die (spärliche) deutsche Rechtsprechung ist uneinheitlich und steht der Beachtung ausländischen Wirtschaftsrechts insgesamt kritisch gegenüber. In der Literatur sind heute verschiedene Sonderanknüpfungslehren vorherrschend. Danach soll eine ausländische Eingriffsnorm im Inland beachtet werden können, wenn die Norm international anwendungswillig ist, eine enge Beziehung des Sachverhalts zum Erlaßstaat der Eingriffsnorm besteht und die Beachtung der ausländischen Eingriffsnorm nicht gegen Interessen des Forums verstößt. Dabei besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß die Verwendung allseitiger Kollisionsnormen, die nicht an der Rechtsnorm, sondern am Lebenssachverhalt ansetzen und auf festen Anknüpfungspunkten aufbauen, für Eingriffsnormen wegen ihres staats- oder wirtschaftspolitischen Charakters nicht in Betracht kommen. Meiko Zeppenfeld vertritt demgegenüber die These, daß auch für die Bestimmung des anzuwendenden Wirtschaftsrechts allseitige Kollisionsnormen klassischer Prägung herangezogen werden können. Die strukturelle Eingliederung des internationalen Wirtschaftsrechts in das herkömmliche IPR würde insbesondere zu mehr Rechtssicherheit und einer erhöhten Vorhersehbarkeit gerichtlicher und administrativer Entscheidungen führen – Gesichtspunkten, denen im internationalen Wirtschaftsrecht eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt. Die Möglichkeit allseitiger Kollisionsnormen im internationalen Wirtschaftsrecht wird an Beispielen u.a. zum Außenwirtschafts-, Kartell- und Anlegerschutzrecht illustriert.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Zeppenfeld, Meiko

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonZeppenfeld, Meiko ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Zeppenfeld, Meiko. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Zeppenfeld, Meiko im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Zeppenfeld, Meiko .

Zeppenfeld, Meiko - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Zeppenfeld, Meiko die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Zeppenfeld, Meiko und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.