In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen.
Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen.
Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar.
Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll.
Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet.
Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2021-03-05
Autor:
Stephan Bernard,
Jérôme Endrass,
Elmar Habermeyer,
Marianne Heer,
Lutz Peter Hiersemenzel,
Dominik Lehner,
Andreas Mokros,
Niklaus Oberholzer,
Hans-Jürg Patzen,
Barbara Rohner,
Rafael Studer
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In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen.
Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen.
Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar.
Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll.
Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2018-11-01
> findR *
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet.
Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2018-11-01
Autor:
Stephan Bernard,
Jérôme Endrass,
Elmar Habermeyer,
Marianne Heer,
Lutz Peter Hiersemenzel,
Dominik Lehner,
Andreas Mokros,
Niklaus Oberholzer,
Hans-Jürg Patzen,
Barbara Rohner,
Rafael Studer
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