Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht

Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht von Ollinger,  Thomas
Die Arbeit beschreibt die historische Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht. Unter einem Richtervorbehalt versteht man das Erfordernis obligatorischer vorgängiger richterlicher Entscheidung über die Zulässigkeit von Verhaftungen. Es wird versucht nachzuweisen, daß die Wurzeln des Richtervorbehalts nicht in der englischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 zu suchen sind, sondern viel weiter zurückreichen. Im Mittelalter gab es vor allem in flandrischen, zunächst aber auch in deutschen und französischen Stadtrechten Garantien gegen willkürliche Verhaftungen, die einem Richtervorbehalt entsprachen. Während diese Rechte in Frankreich und Deutschland wieder verschwanden, konnten sie sich in Flandern weitgehend erhalten. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkte sich in England der Konflikt zwischen Parlament und Krone, als dessen wichtigstes Zwischenergebnis die Habeas-Corpus-Akte von 1679 gelten kann. Sie gibt jedem Verhafteten das Recht, ein Gericht anzurufen. Es handelt sich aber dabei nicht um einen Richtervorbehalt, da die richterliche Entscheidung weder obligatorisch noch vorgängig ist. Im 18. Jahrhundert entfaltete sich dann der Gedanke der Gewaltenteilung, in dessen Konsequenz die Ablehnung einer Verhaftungsbefugnis für den Herrscher und die Exekutive lag. Trotz vielfacher Forderungen fand der Richtervorbehalt keine Aufnahme in die französische Menschenrechtserklärung. In den Niederlanden und in Belgien hingegen kam es seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu weitreichenden verfassungsrechtlichen Absicherungen des Richtervorbehalts. die auch auf die Anlehnung an eigene Rechtstraditionen zurückzuführen sind. Wie in Frankreich aber in weit geringerem Ausmaß als dort, hatte es im 18. Jahrhundert auch in Deutschland Verhaftungen auf Anordnung des Herrschers gegeben. Kritik hiergegen kam nur vereinzelt und relativ spät auf: auch die Reichsjustiz konnte trotz bemerkenswerter Ansätze keine dauerhafte Abhilfe schaffen. Verhaftungsgarantien, die die deutschen Verfassungen und Prozeßordnungen seit 1815 boten, wurden durch Polizei- und Exekutivpraxis weitgehend unterminiert. Mit der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung kam es schließlich zur Aufnahme des Richtervorbehalts bei Verhaftungen in das deutsche Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mein Franchise-System

Mein Franchise-System von Ollinger,  Nina, Ollinger,  Thomas
Franchising, als ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem, zählt sicher zu den komplexeren Möglichkeiten der Multiplikation einer Geschäftsidee. Bevor man ins Abenteuer Franchising einsteigt, ist es dringend anzuraten, sich gründlich und umfassend mit allen Themen, die das Franchising speziell macht, zu befassen. Das vorliegende Buch soll Franchise-Gründer und Franchise-Unternehmer die Möglichkeit geben, über die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Bereiche eines Franchise-Systems nachlesen zu können sowie einen umfassenden Überblick zu bekommen. Dies sowohl auf der taktischen Management-Ebene als auch in Bezug auf das strategische Leadership. Es bildet den Lebenszyklus eines Franchise-Systems - von der Planung über Gründung, Entwicklung bis hin zu Expansion - gleichermaßen ab wie hard und soft facts zu den einzelnen Themenbereichen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht

Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht von Ollinger,  Thomas
Die Arbeit beschreibt die historische Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht. Unter einem Richtervorbehalt versteht man das Erfordernis obligatorischer vorgängiger richterlicher Entscheidung über die Zulässigkeit von Verhaftungen. Es wird versucht nachzuweisen, daß die Wurzeln des Richtervorbehalts nicht in der englischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 zu suchen sind, sondern viel weiter zurückreichen. Im Mittelalter gab es vor allem in flandrischen, zunächst aber auch in deutschen und französischen Stadtrechten Garantien gegen willkürliche Verhaftungen, die einem Richtervorbehalt entsprachen. Während diese Rechte in Frankreich und Deutschland wieder verschwanden, konnten sie sich in Flandern weitgehend erhalten. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkte sich in England der Konflikt zwischen Parlament und Krone, als dessen wichtigstes Zwischenergebnis die Habeas-Corpus-Akte von 1679 gelten kann. Sie gibt jedem Verhafteten das Recht, ein Gericht anzurufen. Es handelt sich aber dabei nicht um einen Richtervorbehalt, da die richterliche Entscheidung weder obligatorisch noch vorgängig ist. Im 18. Jahrhundert entfaltete sich dann der Gedanke der Gewaltenteilung, in dessen Konsequenz die Ablehnung einer Verhaftungsbefugnis für den Herrscher und die Exekutive lag. Trotz vielfacher Forderungen fand der Richtervorbehalt keine Aufnahme in die französische Menschenrechtserklärung. In den Niederlanden und in Belgien hingegen kam es seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu weitreichenden verfassungsrechtlichen Absicherungen des Richtervorbehalts. die auch auf die Anlehnung an eigene Rechtstraditionen zurückzuführen sind. Wie in Frankreich aber in weit geringerem Ausmaß als dort, hatte es im 18. Jahrhundert auch in Deutschland Verhaftungen auf Anordnung des Herrschers gegeben. Kritik hiergegen kam nur vereinzelt und relativ spät auf: auch die Reichsjustiz konnte trotz bemerkenswerter Ansätze keine dauerhafte Abhilfe schaffen. Verhaftungsgarantien, die die deutschen Verfassungen und Prozeßordnungen seit 1815 boten, wurden durch Polizei- und Exekutivpraxis weitgehend unterminiert. Mit der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung kam es schließlich zur Aufnahme des Richtervorbehalts bei Verhaftungen in das deutsche Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht

Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht von Ollinger,  Thomas
Die Arbeit beschreibt die historische Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht. Unter einem Richtervorbehalt versteht man das Erfordernis obligatorischer vorgängiger richterlicher Entscheidung über die Zulässigkeit von Verhaftungen. Es wird versucht nachzuweisen, daß die Wurzeln des Richtervorbehalts nicht in der englischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 zu suchen sind, sondern viel weiter zurückreichen. Im Mittelalter gab es vor allem in flandrischen, zunächst aber auch in deutschen und französischen Stadtrechten Garantien gegen willkürliche Verhaftungen, die einem Richtervorbehalt entsprachen. Während diese Rechte in Frankreich und Deutschland wieder verschwanden, konnten sie sich in Flandern weitgehend erhalten. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkte sich in England der Konflikt zwischen Parlament und Krone, als dessen wichtigstes Zwischenergebnis die Habeas-Corpus-Akte von 1679 gelten kann. Sie gibt jedem Verhafteten das Recht, ein Gericht anzurufen. Es handelt sich aber dabei nicht um einen Richtervorbehalt, da die richterliche Entscheidung weder obligatorisch noch vorgängig ist. Im 18. Jahrhundert entfaltete sich dann der Gedanke der Gewaltenteilung, in dessen Konsequenz die Ablehnung einer Verhaftungsbefugnis für den Herrscher und die Exekutive lag. Trotz vielfacher Forderungen fand der Richtervorbehalt keine Aufnahme in die französische Menschenrechtserklärung. In den Niederlanden und in Belgien hingegen kam es seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu weitreichenden verfassungsrechtlichen Absicherungen des Richtervorbehalts. die auch auf die Anlehnung an eigene Rechtstraditionen zurückzuführen sind. Wie in Frankreich aber in weit geringerem Ausmaß als dort, hatte es im 18. Jahrhundert auch in Deutschland Verhaftungen auf Anordnung des Herrschers gegeben. Kritik hiergegen kam nur vereinzelt und relativ spät auf: auch die Reichsjustiz konnte trotz bemerkenswerter Ansätze keine dauerhafte Abhilfe schaffen. Verhaftungsgarantien, die die deutschen Verfassungen und Prozeßordnungen seit 1815 boten, wurden durch Polizei- und Exekutivpraxis weitgehend unterminiert. Mit der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung kam es schließlich zur Aufnahme des Richtervorbehalts bei Verhaftungen in das deutsche Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mein Franchise-System von Ollinger,  Nina, Ollinger,  Thomas
Franchising, als ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem, zählt sicher zu den komplexeren Möglichkeiten der Multiplikation einer Geschäftsidee. Bevor man ins Abenteuer Franchising einsteigt, ist es dringend anzuraten, sich gründlich und umfassend mit allen Themen, die das Franchising speziell macht, zu befassen. Das vorliegende Buch soll Franchise-Gründer und Franchise-Unternehmer die Möglichkeit geben, über die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Bereiche eines Franchise-Systems nachlesen zu können sowie einen umfassenden Überblick zu bekommen. Dies sowohl auf der taktischen Management-Ebene als auch in Bezug auf das strategische Leadership. Es bildet den Lebenszyklus eines Franchise-Systems - von der Planung über Gründung, Entwicklung bis hin zu Expansion - gleichermaßen ab wie hard und soft facts zu den einzelnen Themenbereichen.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Online versus stationär: zwei Handelsformen im Spannungsfeld

Online versus stationär: zwei Handelsformen im Spannungsfeld von Ollinger,  Nina, Ollinger,  Thomas
Die Wahl des richtigen Vertriebskanals gehört zu den wichtigsten unternehmerischen Aufgabenstellungen von Produzenten, Handelsunternehmen und Franchise-Systemen, wenn sie nicht sogar überhaupt die wichtigste ist. Online und/oder stationär – für welchen strategischen Zugang soll man sich entscheiden? Wie ist der rechtliche Rahmen? Dieses praxisnahe Buch soll als Entscheidungshilfe dienen, wie die Vertriebstätigkeit in Hinblick auf den Internethandel sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich gesteuert werden kann. Ausdrücklich aufgezeigt wird, von welchen Vereinbarungen jedenfalls abzusehen ist, damit Probleme mit den Wettbewerbsbehörden, die immer aktiver werden, gar nicht erst entstehen können.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht

Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht von Ollinger,  Thomas
Die Arbeit beschreibt die historische Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht. Unter einem Richtervorbehalt versteht man das Erfordernis obligatorischer vorgängiger richterlicher Entscheidung über die Zulässigkeit von Verhaftungen. Es wird versucht nachzuweisen, daß die Wurzeln des Richtervorbehalts nicht in der englischen Habeas-Corpus-Akte von 1679 zu suchen sind, sondern viel weiter zurückreichen. Im Mittelalter gab es vor allem in flandrischen, zunächst aber auch in deutschen und französischen Stadtrechten Garantien gegen willkürliche Verhaftungen, die einem Richtervorbehalt entsprachen. Während diese Rechte in Frankreich und Deutschland wieder verschwanden, konnten sie sich in Flandern weitgehend erhalten. Seit Beginn des 17. Jahrhunderts verstärkte sich in England der Konflikt zwischen Parlament und Krone, als dessen wichtigstes Zwischenergebnis die Habeas-Corpus-Akte von 1679 gelten kann. Sie gibt jedem Verhafteten das Recht, ein Gericht anzurufen. Es handelt sich aber dabei nicht um einen Richtervorbehalt, da die richterliche Entscheidung weder obligatorisch noch vorgängig ist. Im 18. Jahrhundert entfaltete sich dann der Gedanke der Gewaltenteilung, in dessen Konsequenz die Ablehnung einer Verhaftungsbefugnis für den Herrscher und die Exekutive lag. Trotz vielfacher Forderungen fand der Richtervorbehalt keine Aufnahme in die französische Menschenrechtserklärung. In den Niederlanden und in Belgien hingegen kam es seit Anfang des 19. Jahrhunderts zu weitreichenden verfassungsrechtlichen Absicherungen des Richtervorbehalts. die auch auf die Anlehnung an eigene Rechtstraditionen zurückzuführen sind. Wie in Frankreich aber in weit geringerem Ausmaß als dort, hatte es im 18. Jahrhundert auch in Deutschland Verhaftungen auf Anordnung des Herrschers gegeben. Kritik hiergegen kam nur vereinzelt und relativ spät auf: auch die Reichsjustiz konnte trotz bemerkenswerter Ansätze keine dauerhafte Abhilfe schaffen. Verhaftungsgarantien, die die deutschen Verfassungen und Prozeßordnungen seit 1815 boten, wurden durch Polizei- und Exekutivpraxis weitgehend unterminiert. Mit der Verabschiedung der Paulskirchenverfassung kam es schließlich zur Aufnahme des Richtervorbehalts bei Verhaftungen in das deutsche Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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