Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) verbindet – anders als die meisten anderen Bundes- und Landesgesetze – die zwei zentralen Herausforderungen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen: einerseits den Ausbau von E-Government unter Berücksichtigung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die öffentliche Verwaltung verpflichtet, ihre Leistungen bis Ende 2022 digital anzubieten, und andererseits die Gewährleistung von Informationssicherheit bzw. IT-Sicherheit, auch unter Einsatz von Angriffserkennungssystemen, um die ständig steigenden Gefahren durch Cyberangriffe abzuwehren.
Beide Aspekte sind für nahezu sämtliche Behörden der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung in Niedersachsen – einschließlich der Kommunen – relevant.
Das Werk soll den Ministerien, Fachbehörden, Kammern, Kommunen, Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen, IT-Dienstleistern sowie den Gerichten mit einer praxisgerechten und verständlichen Kommentierung des NDIG dabei helfen, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Es bietet eine vollständige, systematische Durchdringung der spezifischen Rechtsvorschriften des NDIG und stellt dort, wo dies für das Verständnis notwendig ist, die Bezüge zu anderen Vorschriften und zu den Aktionsfeldern der Verwaltungsdigitalisierung her.
Dr. Dennis Miller, Ministerialrat beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags und Michael Zickler, LL.M. (Cornell), Mag. jur., Dipl.-Kfm. (FH), Oberregierungsrat beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.
Aktualisiert: 2022-09-26
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Mit der sog. Föderalismusreform I wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Versammlungsrecht in Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG gestrichen. Seitdem sind die Länder für diesen Bereich ausschließlich zuständig.
Die Struktur des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes ist weitgehend an den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 8 GG ausgerichtet. Es enthält aber nicht nur Schranken der Versammlungsfreiheit, sondern auch Regelungen, die die Durchführung von Versammlungen erleichtern sollen und Regelungen, die die verschiedenen Teilrechte der Versammlungsfreiheit, die miteinander in Konflikt geraten können, zum Ausgleich bringen sollen. Außerdem enthält das Gesetz Konkretisierungen des Schutzbereichs, Friedlichkeit und Waffenlosigkeit. Zudem hat der Gesetzgeber einige überkommene, aber obsolete Institutionen des Versammlungsrechts beseitigt - so wird auf die Differenzierung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Versammlungen verzichtet, desgleichen auf den Rechtsbegriff des Veranstalters.
Die vorliegende Kommentierung soll dem Praktiker eine Hilfestellung bieten, die weiterhin recht offenen Regelungen des NVersG in der Praxis auch verfassungskonform zur Anwendung zu bringen. Damit soll dem Zweck des Gesetzes - eine durch die Verfassung verbürgte Versammlungsfreiheit als ein für die freiheitliche demokratische Grundordnung besonders bedeutsames Grundrecht - Rechnung getragen werden.
Die Autoren sind Dr. Christian Wefelmeier, Ministerialdirigent beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags und Dr. Dennis Miller, Ministerialrat beim Niedersächsischen Landtag.
Aktualisiert: 2020-08-10
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Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.
Aktualisiert: 2023-04-19
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