Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-27
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-27
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-27
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-26
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-26
> findR *

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB von Mainka,  Julia
Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen. Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB. Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein. Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält. Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen? Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des § 650a Abs. 1 S. 1 BGB, um so eine Angleichung der beiden Absätze der Norm zu erreichen.
Aktualisiert: 2023-06-26
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Mainka, Julia

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonMainka, Julia ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Mainka, Julia. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Mainka, Julia im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Mainka, Julia .

Mainka, Julia - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Mainka, Julia die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Mainka, Julia und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.