Konnexität im EuGVÜ.

Konnexität im EuGVÜ. von Lüpfert,  Johanna Adelheid
Ausgezeichnet mit dem Europapreis des Jahres 1996. Miteinander inhaltlich zusammenhängende (konnexe) Zivilprozesse gemeinsam zu verhandeln oder deren Entscheidung zumindest aufeinander abzustimmen, hilft Entscheidungswidersprüche und überflüssigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Während das deutsche Recht eine Koordinierung zusammenhängender Verfahren nur in geringem Umfang zuläßt, ermöglicht das europäische Zivilprozeßrecht dies sogar über die Staatsgrenzen hinweg: Art. 22 EuGVÜ schafft die Möglichkeit, eines der konnexen Verfahren auszusetzen oder sogar abzuweisen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den romanischen Rechtsordnungen hat jedoch Art. 22 EuGVÜ bislang nur geringe Bedeutung erlangt. Unter Heranziehung des deutschen, französischen, belgischen, italienischen, spanischen und englischen Rechts klärt die Arbeit den Begriff des Zusammenhangs und die Abgrenzung zur Rechtshängigkeit. Die weiteren Voraussetzungen der Konnexitätsregel werden zweckorientiert ausgelegt und rechtspolitisch überprüft. Auch die in Art. 22 EuGVU vorgesehenen Rechtsfolgen sind klärungsbedürftig. Die Aussetzung erweist sich als nur mäßig geeignet zur Erreichung des Normzwecks, anders die Unzuständigerklärung, die entgegen verbreiteter Ansicht als direkte Verweisung des Verfahrens an das ausländische Gericht zu verstehen ist. Die Rechtsfolgen sind zwar dadurch abgeschwächt, daß sie ins Ermessen der Gerichte gestellt sind. Die Ermessensausübung unterliegt jedoch festen Kriterien, die herausgearbeitet werden, um zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Norm beizutragen. Die so konkretisierte Konnexitätsregel ist geeignet, widersprechende Entscheidungen wirksam zu vermeiden, so daß es einer extensiven Anwendung der Rechtshängigkeitsregel, wie sie zur Zeit praktiziert wird, nicht bedarf. Die Autorin befürwortet im Ergebnis die Einführung einer Konnexitätsregel auch in das deutsche Recht. Weil die Rechtsfolge der Verweisung in Art. 22 EuGVÜ von einer entsprechenden Möglichkeit im nationalen Recht abhängig gemacht wird, würde dadurch die europäische Konnexitätsregel für deutsche Gerichte erst uneingeschränkt anwendbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Konnexität im EuGVÜ.

Konnexität im EuGVÜ. von Lüpfert,  Johanna Adelheid
Ausgezeichnet mit dem Europapreis des Jahres 1996. Miteinander inhaltlich zusammenhängende (konnexe) Zivilprozesse gemeinsam zu verhandeln oder deren Entscheidung zumindest aufeinander abzustimmen, hilft Entscheidungswidersprüche und überflüssigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Während das deutsche Recht eine Koordinierung zusammenhängender Verfahren nur in geringem Umfang zuläßt, ermöglicht das europäische Zivilprozeßrecht dies sogar über die Staatsgrenzen hinweg: Art. 22 EuGVÜ schafft die Möglichkeit, eines der konnexen Verfahren auszusetzen oder sogar abzuweisen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den romanischen Rechtsordnungen hat jedoch Art. 22 EuGVÜ bislang nur geringe Bedeutung erlangt. Unter Heranziehung des deutschen, französischen, belgischen, italienischen, spanischen und englischen Rechts klärt die Arbeit den Begriff des Zusammenhangs und die Abgrenzung zur Rechtshängigkeit. Die weiteren Voraussetzungen der Konnexitätsregel werden zweckorientiert ausgelegt und rechtspolitisch überprüft. Auch die in Art. 22 EuGVU vorgesehenen Rechtsfolgen sind klärungsbedürftig. Die Aussetzung erweist sich als nur mäßig geeignet zur Erreichung des Normzwecks, anders die Unzuständigerklärung, die entgegen verbreiteter Ansicht als direkte Verweisung des Verfahrens an das ausländische Gericht zu verstehen ist. Die Rechtsfolgen sind zwar dadurch abgeschwächt, daß sie ins Ermessen der Gerichte gestellt sind. Die Ermessensausübung unterliegt jedoch festen Kriterien, die herausgearbeitet werden, um zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Norm beizutragen. Die so konkretisierte Konnexitätsregel ist geeignet, widersprechende Entscheidungen wirksam zu vermeiden, so daß es einer extensiven Anwendung der Rechtshängigkeitsregel, wie sie zur Zeit praktiziert wird, nicht bedarf. Die Autorin befürwortet im Ergebnis die Einführung einer Konnexitätsregel auch in das deutsche Recht. Weil die Rechtsfolge der Verweisung in Art. 22 EuGVÜ von einer entsprechenden Möglichkeit im nationalen Recht abhängig gemacht wird, würde dadurch die europäische Konnexitätsregel für deutsche Gerichte erst uneingeschränkt anwendbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Konnexität im EuGVÜ.

Konnexität im EuGVÜ. von Lüpfert,  Johanna Adelheid
Ausgezeichnet mit dem Europapreis des Jahres 1996. Miteinander inhaltlich zusammenhängende (konnexe) Zivilprozesse gemeinsam zu verhandeln oder deren Entscheidung zumindest aufeinander abzustimmen, hilft Entscheidungswidersprüche und überflüssigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Während das deutsche Recht eine Koordinierung zusammenhängender Verfahren nur in geringem Umfang zuläßt, ermöglicht das europäische Zivilprozeßrecht dies sogar über die Staatsgrenzen hinweg: Art. 22 EuGVÜ schafft die Möglichkeit, eines der konnexen Verfahren auszusetzen oder sogar abzuweisen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den romanischen Rechtsordnungen hat jedoch Art. 22 EuGVÜ bislang nur geringe Bedeutung erlangt. Unter Heranziehung des deutschen, französischen, belgischen, italienischen, spanischen und englischen Rechts klärt die Arbeit den Begriff des Zusammenhangs und die Abgrenzung zur Rechtshängigkeit. Die weiteren Voraussetzungen der Konnexitätsregel werden zweckorientiert ausgelegt und rechtspolitisch überprüft. Auch die in Art. 22 EuGVU vorgesehenen Rechtsfolgen sind klärungsbedürftig. Die Aussetzung erweist sich als nur mäßig geeignet zur Erreichung des Normzwecks, anders die Unzuständigerklärung, die entgegen verbreiteter Ansicht als direkte Verweisung des Verfahrens an das ausländische Gericht zu verstehen ist. Die Rechtsfolgen sind zwar dadurch abgeschwächt, daß sie ins Ermessen der Gerichte gestellt sind. Die Ermessensausübung unterliegt jedoch festen Kriterien, die herausgearbeitet werden, um zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Norm beizutragen. Die so konkretisierte Konnexitätsregel ist geeignet, widersprechende Entscheidungen wirksam zu vermeiden, so daß es einer extensiven Anwendung der Rechtshängigkeitsregel, wie sie zur Zeit praktiziert wird, nicht bedarf. Die Autorin befürwortet im Ergebnis die Einführung einer Konnexitätsregel auch in das deutsche Recht. Weil die Rechtsfolge der Verweisung in Art. 22 EuGVÜ von einer entsprechenden Möglichkeit im nationalen Recht abhängig gemacht wird, würde dadurch die europäische Konnexitätsregel für deutsche Gerichte erst uneingeschränkt anwendbar.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Konnexität im EuGVÜ.

Konnexität im EuGVÜ. von Lüpfert,  Johanna Adelheid
Ausgezeichnet mit dem Europapreis des Jahres 1996. Miteinander inhaltlich zusammenhängende (konnexe) Zivilprozesse gemeinsam zu verhandeln oder deren Entscheidung zumindest aufeinander abzustimmen, hilft Entscheidungswidersprüche und überflüssigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Während das deutsche Recht eine Koordinierung zusammenhängender Verfahren nur in geringem Umfang zuläßt, ermöglicht das europäische Zivilprozeßrecht dies sogar über die Staatsgrenzen hinweg: Art. 22 EuGVÜ schafft die Möglichkeit, eines der konnexen Verfahren auszusetzen oder sogar abzuweisen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den romanischen Rechtsordnungen hat jedoch Art. 22 EuGVÜ bislang nur geringe Bedeutung erlangt. Unter Heranziehung des deutschen, französischen, belgischen, italienischen, spanischen und englischen Rechts klärt die Arbeit den Begriff des Zusammenhangs und die Abgrenzung zur Rechtshängigkeit. Die weiteren Voraussetzungen der Konnexitätsregel werden zweckorientiert ausgelegt und rechtspolitisch überprüft. Auch die in Art. 22 EuGVU vorgesehenen Rechtsfolgen sind klärungsbedürftig. Die Aussetzung erweist sich als nur mäßig geeignet zur Erreichung des Normzwecks, anders die Unzuständigerklärung, die entgegen verbreiteter Ansicht als direkte Verweisung des Verfahrens an das ausländische Gericht zu verstehen ist. Die Rechtsfolgen sind zwar dadurch abgeschwächt, daß sie ins Ermessen der Gerichte gestellt sind. Die Ermessensausübung unterliegt jedoch festen Kriterien, die herausgearbeitet werden, um zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Norm beizutragen. Die so konkretisierte Konnexitätsregel ist geeignet, widersprechende Entscheidungen wirksam zu vermeiden, so daß es einer extensiven Anwendung der Rechtshängigkeitsregel, wie sie zur Zeit praktiziert wird, nicht bedarf. Die Autorin befürwortet im Ergebnis die Einführung einer Konnexitätsregel auch in das deutsche Recht. Weil die Rechtsfolge der Verweisung in Art. 22 EuGVÜ von einer entsprechenden Möglichkeit im nationalen Recht abhängig gemacht wird, würde dadurch die europäische Konnexitätsregel für deutsche Gerichte erst uneingeschränkt anwendbar.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *

Konnexität im EuGVÜ.

Konnexität im EuGVÜ. von Lüpfert,  Johanna Adelheid
Ausgezeichnet mit dem Europapreis des Jahres 1996. Miteinander inhaltlich zusammenhängende (konnexe) Zivilprozesse gemeinsam zu verhandeln oder deren Entscheidung zumindest aufeinander abzustimmen, hilft Entscheidungswidersprüche und überflüssigen Verfahrensaufwand zu vermeiden. Während das deutsche Recht eine Koordinierung zusammenhängender Verfahren nur in geringem Umfang zuläßt, ermöglicht das europäische Zivilprozeßrecht dies sogar über die Staatsgrenzen hinweg: Art. 22 EuGVÜ schafft die Möglichkeit, eines der konnexen Verfahren auszusetzen oder sogar abzuweisen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Regelungen in den romanischen Rechtsordnungen hat jedoch Art. 22 EuGVÜ bislang nur geringe Bedeutung erlangt. Unter Heranziehung des deutschen, französischen, belgischen, italienischen, spanischen und englischen Rechts klärt die Arbeit den Begriff des Zusammenhangs und die Abgrenzung zur Rechtshängigkeit. Die weiteren Voraussetzungen der Konnexitätsregel werden zweckorientiert ausgelegt und rechtspolitisch überprüft. Auch die in Art. 22 EuGVU vorgesehenen Rechtsfolgen sind klärungsbedürftig. Die Aussetzung erweist sich als nur mäßig geeignet zur Erreichung des Normzwecks, anders die Unzuständigerklärung, die entgegen verbreiteter Ansicht als direkte Verweisung des Verfahrens an das ausländische Gericht zu verstehen ist. Die Rechtsfolgen sind zwar dadurch abgeschwächt, daß sie ins Ermessen der Gerichte gestellt sind. Die Ermessensausübung unterliegt jedoch festen Kriterien, die herausgearbeitet werden, um zu einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Norm beizutragen. Die so konkretisierte Konnexitätsregel ist geeignet, widersprechende Entscheidungen wirksam zu vermeiden, so daß es einer extensiven Anwendung der Rechtshängigkeitsregel, wie sie zur Zeit praktiziert wird, nicht bedarf. Die Autorin befürwortet im Ergebnis die Einführung einer Konnexitätsregel auch in das deutsche Recht. Weil die Rechtsfolge der Verweisung in Art. 22 EuGVÜ von einer entsprechenden Möglichkeit im nationalen Recht abhängig gemacht wird, würde dadurch die europäische Konnexitätsregel für deutsche Gerichte erst uneingeschränkt anwendbar.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Lüpfert, Johanna Adelheid

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonLüpfert, Johanna Adelheid ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Lüpfert, Johanna Adelheid. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Lüpfert, Johanna Adelheid im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Lüpfert, Johanna Adelheid .

Lüpfert, Johanna Adelheid - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Lüpfert, Johanna Adelheid die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Lüpfert, Johanna Adelheid und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.