In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. § 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, daß er Gläubiger aufgrund seiner Außenhaftung befriedigt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach § 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. § 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von § 171 I 2. Hs. HGB folgt, daß die sog. Einbuchung § 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit § 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des § 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des § 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt. Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des § 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des § 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem § 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der §§ 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
§ 172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Robert Dalla Pozza,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Maja von der Hagen,
Rüdiger von Kries,
Celina von Stülpnagel,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
> findR *
Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-06-07
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Robert Dalla Pozza,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Maja von der Hagen,
Rüdiger von Kries,
Celina von Stülpnagel,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
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Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Robert Dalla Pozza,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
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Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
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Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Moritz Tacke,
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Maja von der Hagen,
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Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
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Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-05-25
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
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Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
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Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Moritz Tacke,
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Daniel Tibussek,
Maja von der Hagen,
Rüdiger von Kries,
Celina von Stülpnagel,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
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In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. § 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, daß er Gläubiger aufgrund seiner Außenhaftung befriedigt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach § 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. § 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von § 171 I 2. Hs. HGB folgt, daß die sog. Einbuchung § 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit § 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des § 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des § 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt. Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des § 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des § 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem § 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der §§ 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
§ 172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. § 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, daß er Gläubiger aufgrund seiner Außenhaftung befriedigt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach § 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. § 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von § 171 I 2. Hs. HGB folgt, daß die sog. Einbuchung § 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit § 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des § 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des § 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt. Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des § 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des § 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem § 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der §§ 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
§ 172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. § 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, daß er Gläubiger aufgrund seiner Außenhaftung befriedigt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach § 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. § 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von § 171 I 2. Hs. HGB folgt, daß die sog. Einbuchung § 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit § 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des § 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des § 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt. Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des § 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des § 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem § 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der §§ 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
§ 172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Maja von der Hagen,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Rüdiger von Kries,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Robert Dalla Pozza,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Celina von Stülpnagel,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
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Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Maja von der Hagen,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Rüdiger von Kries,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Robert Dalla Pozza,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Celina von Stülpnagel,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
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Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-05-03
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Maja von der Hagen,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Rüdiger von Kries,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Robert Dalla Pozza,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Celina von Stülpnagel,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
> findR *
Das erste deutsche Pediatric Stroke Manual, an dem disziplinübergreifend Kinderneurologen, pädiatrische Intensivmediziner, Hämostaseologen, Neonatologen, (Neuro-)Radiologen und Neurologen, Rehabilitationsmediziner, Psychologen und Therapeuten mitgewirkt haben, widmet sich allen Fragen der medizinischen Versorgung: von akut bis chronisch, von der Erstversorgung im Schockraum und auf Intensivstation bis zur Bildgebung, Therapiesteuerung und Rehabilitation. Auch die für Kinder und Jugendliche gegenüber den Erwachsenen so besondere differentialdiagnostische Herausforderung der "acute brain attack & pediatric stroke" wird mit rascher und präziser Orientierung und Handlungsanleitung beantwortet.
Das Pediatric Stroke Manual richtet sich an jede Praxis und jede Klinik, jede Ambulanz und jedes Sozialpädiatrische Zentrum, Fächer und Disziplinen übergreifend.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Sigrid Aberl,
Katharina Badura,
Helene Baumgartner,
Steffen Berweck,
Karin Beutel,
Christoph Bidlingmaier,
Astrid Blaschek,
Michaela Bonfert,
Ingo Borggräfe,
Sonia Cornell,
Robert Dalla Pozza,
Mark Dzietko,
Angelika Enders,
Matthias Ensslen,
Birgit Ertl-Wagner,
Ursula Felderhoff-Müser,
Andreas Flemmer,
Julia Gerstl,
Lucia Gerstl,
Judith Haasters,
Gabriele Hahn,
Iris Hannibal,
Florian Heinen,
Peter Henningsen,
Melanie Hessenauer,
Anne Hilgendorff,
Florian Hoffmann,
Johannes Hübner,
Hendrik Jünger,
Matthias Kieslich,
Andreas Kirsch,
Mathias Klemme,
Karin Kurnik,
Mirjam N. Landgraf,
Jennifer Linn,
Esther Maier,
Wolfgang Müller-Felber,
Hans-Georg Münch,
Thomas Nicolai,
Ulrike Nowak-Göttl,
Martin Olivieri,
Nadine Ortiz,
Aurelia Peraud,
Ronit Pressler,
Karl Reiter,
Claudia Roll,
Rainer Rossi,
Felix Schlachetzki,
Karl Schneider,
Tilmann Schober,
A. Sebastian Schröder,
Sebastian Schröpf,
Sören Schubert,
Martin Staudt,
Maja Steinlin,
Sophia Stöcklein,
Ronald Sträter,
Moritz Tacke,
Veronika Teusch,
Daniel Tibussek,
Maja von der Hagen,
Rüdiger von Kries,
Celina von Stülpnagel,
Stephan Waltz,
Heike Weigand,
Christine Wimmer,
Claudia Zierer
> findR *
In der vorliegenden Untersuchung wird zunächst das Verhältnis der Kommanditeinlage zur Haftung des Kommanditisten grundlegend geklärt. Einlage ist danach nur eine Leistung des Kommanditisten, die auf eine Einlageverbindlichkeit geleistet wird, während die Haftung lediglich das Verhältnis des Kommanditisten zu den Gläubigem der Kommanditgesellschaft beschreibt. Das hat eine Zweispurigkeit des Systems der Kommanditistenhaftung zur Folge. Der Kommanditist kann Haftungsbefreiung erlangen, indem er eine Einlage in Höhe der Haftsumme i. S. v. § 171 12. Hs. HGB leistet. Er kann sich von seiner Haftung aber auch dergestalt lösen, daß er Gläubiger aufgrund seiner Außenhaftung befriedigt.
Im zweiten Teil der Arbeit wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Haftungsbefreiung durch Einlageleistung nach § 171 I 2. Hs. HGB eintreten kann. Ausgehend von dem Begriff der Einlage setzt die Vorschrift eine Leistung "auf die Einlage", d. h. aufgrund des Gesellschaftsvertrages, und eine tatsächliche Wertzuführung (objektive Vermögensdeckung) voraus. Damit sind Darlehen grundsätzlich keine Einlagen i. S. v. § 171 I 2. Hs. HGB, da sie nicht "auf die Einlage" geleistet werden. Eine Ausnahme kann bei Darlehen und stillen Einlagen als Teil einer sog. gesplitteten Einlage gemacht werden.
Aus dem zweiten Erfordernis der objektiven Vermögensdeckung im Rahmen von § 171 I 2. Hs. HGB folgt, daß die sog. Einbuchung § 171 I 2. Hs. HGB erfüllt. Des weiteren führt das Prinzip objektiver Vermögensdeckung zu einer Anwendung von Sacheinlagegrundsätzen, die auch bei der Einlageerbringung durch Aufrechnung gelten müssen.
Im dritten Teil der Arbeit wird die mit § 171 I 2. Hs. HGB korrespondierende Vorschrift des § 172 IV 1 HGB erörtert. Da die Vorschrift nur den Sinn hat; die Haftungsbasis der KG zu erhalten, ist der Tatbestand des § 172 IV 1 HGB mit der Folge des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nur dann erfüllt, wenn eine tatsächliche Vermögensbewegung weg von der KG zum Kommanditisten vorliegt. Die Änderung des Grundes der Überlassung von Kapital an die KG (d. h. Umwandlung von Eigen- in Fremdkapital) löst die Haftungsfolge des § 172 IV 1 HGB nicht aus. Auch bei Drittgeschäften mit dem Kommanditisten kann der Kapitalerhaltungsgrundsatz des § 172 IV 1 HGB zur Anwendung kommen. Das dem § 172 IV 1 HGB zugrundeliegende Kapitalerhaltungsprinzip ist aber nicht im Sinne der §§ 30, 31 GmbHG zu verstehen, da die Vorschrift keinen Rückgewähranspruch gibt und bei Leistungen an den Kommanditisten über den Betrag der Haftsumme hinaus versagt: Eine Angleichung des Haftungssystems der KG an das GmbH-Recht erscheint in mancherlei Hinsicht wünschenswert, ist aber de lege lata nicht möglich.
§ 172 IV 1 HGB bietet daher auch bei der Einbeziehung von Drittvermögen in Vermögensbewegungen zwischen KG und Kommanditist eine nur begrenzte Handhabe, er liefert aber Teilerfolge bei der Kapitalsicherung mit einer konsequenten Anwendung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes und einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die sich über die Relativität der Schuldverhältnisse hinwegsetzt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Diese Inaugural-Dissertation zeigt, dass kompostierte Gärreste aus Bioabfall eine positive Wirkung auf Boden und Pflanzen haben. Bei Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Schwermetall- und Fremdstoffgrenzwerte sind kompostierte Gärreste als hochwertige und preisgünstige organische Dünge- und Bodenverbesserungsmittel anzusehen.
Aktualisiert: 2020-01-16
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Erstmalig beschäftigt sich eine rechtswissenschaftliche Arbeit mit Gewaltproblemen bei sportlichen Großveranstaltungen in den USA. Auf dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien, verbunden mit teilnehmender Beobachtung, interessanten Detailkenntnissen sowie einem profunden Insiderwissen, werden Gewalterscheinungen in und um Stadien erklärt und die Phänomene der Gewalt in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland miteinander verglichen. Auf dieser Basis können richtungsweisende Innovationen vorgestellt werden, deren Realisation bei der Austragung der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 für alle Beteiligten von unschätzbarem Vorteil wäre.
Aktualisiert: 2020-09-01
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