Angeordnete Therapie als Allheilmittel?

Angeordnete Therapie als Allheilmittel? von Bernard,  Stephan, Bürge,  Lukas, Czuczor,  Tamás, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Seifert,  Dieter, Sidler,  Christoph, Urwyler,  Thierry
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht ist dringend nötig. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden. Es ist ein neueres Phänomen, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dies wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf. Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt. Es lohnt sich, die Frage aufzuwerfen, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind.
Aktualisiert: 2022-09-02
> findR *

Angeordnete Therapie als Allheilmittel?

Angeordnete Therapie als Allheilmittel? von Bernard,  Stephan, Bürge,  Lukas, Czuczor,  Tamás, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Seifert,  Dieter, Sidler,  Christoph, Urwyler,  Thierry
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht ist dringend nötig. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden. Es ist ein neueres Phänomen, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dies wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf. Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt. Es lohnt sich, die Frage aufzuwerfen, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind. 
Aktualisiert: 2023-05-02
> findR *

Was ist Strafverteidigung?

Was ist Strafverteidigung? von Bernard,  Stephan
Wenige Berufe lösen ähnlich ambivalente Gefühle aus wie die Strafverteidigung: Erkämpft die Strafverteidigung einem Unschuldigen einen Freispruch, wird sie bewundert. Tritt die Strafverteidigung dagegen für die Rechte eines Schwerverbrechers ein, kommt die wiederkehrende Frage gewiss, wie man den verteidigen könne. Bisher gab es bezogen auf die Schweiz keine Einführung in die Praxis und das Handwerk der Strafverteidigung. Das Buch schliesst damit eine zentrale Lücke. Es richtet sich nicht primär an routinierte Fachleute, sondern auch und gerade an Berufsanfängerinnen, Studierende und ein interessiertes breites Publikum. Stephan Bernards anschauliche Ausführungen basieren auf seinen früheren Veröffentlichungen rund um die Strafverteidigung in Fach- und Publikumsmedien. Sie gründen indessen mindestens ebenso auf seinem persönlichem Handlungs- und Erfahrungswissen aus über 15 Jahren breiter Strafverteidigungspraxis.
Aktualisiert: 2022-08-11
> findR *

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts von Bernard,  Stephan, Brägger,  Benjamin F, Gramigna,  Roland, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Hennig, Heer,  Marianne, Pruin,  Ineke, Stuber,  Manfred, Voss,  Tatjana, Weber,  Jonas, Zangger,  Tanja
Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann. Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen. Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts von Bernard,  Stephan, Brägger,  Benjamin F, Gramigna,  Roland, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Hennig, Heer,  Marianne, Pruin,  Ineke, Stuber,  Manfred, Voss,  Tatjana, Weber,  Jonas, Zangger,  Tanja
Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann. Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen. Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.
Aktualisiert: 2020-10-22
> findR *

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Lau,  Steffen, Näf,  Leo, Studer,  Rafael, Weber,  Jonas, Wolf,  Thomas
In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen. Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen. Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar. Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll. Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
2011 wurde das Forum Justiz und Psychiatrie ins Leben gerufen. An jährlichen Tagungen soll Gelegenheit bestehen, sich unter den verschiedenen beruflichen Akteure des Massnahmenrechts auszutauschen und ein verbessertes Verständnis für die jeweils unterschiedliche Arbeitstätigkeit zu gewinnen. Nachdem sich diese Tagungen in der Praxis inzwischen gut etabliert haben, werden 2015 erstmals auch die interessanten Referate publiziert. Die wertvollen Erkenntnisse sollen nachgelesen und einem weiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Eine zielführende Anwendung des Massnahmenrechts lässt sich nicht denken ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie. Der Inhalt des Massnahmenrechts ist überdies entscheidend geprägt durch den Vollzug. Schliesslich verlangen die zunehmend schwierigen Rechtsfragen einen Einbezug von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen sind unverkennbar. Dies gilt nicht zuletzt auch für Fragen der psychiatrischen Begutachtung, die Gegenstand des ersten Tagungsbands ist.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen? von Bernard,  Stephan, Endrass,  Jérôme, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hiersemenzel,  Lutz Peter, Lehner,  Dominik, Mokros,  Andreas, Oberholzer,  Niklaus, Patzen,  Hans-Jürg, Rohner,  Barbara, Studer,  Rafael
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2021-03-05
> findR *

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2020-07-01
> findR *

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Lau,  Steffen, Näf,  Leo, Studer,  Rafael, Weber,  Jonas, Wolf,  Thomas
In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen. Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen. Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar. Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll. Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2018-11-01
> findR *

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen? von Bernard,  Stephan, Endrass,  Jérôme, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hiersemenzel,  Lutz Peter, Lehner,  Dominik, Mokros,  Andreas, Oberholzer,  Niklaus, Patzen,  Hans-Jürg, Rohner,  Barbara, Studer,  Rafael
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2018-11-01
> findR *

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
2011 wurde das Forum Justiz und Psychiatrie ins Leben gerufen. An jährlichen Tagungen soll Gelegenheit bestehen, sich unter den verschiedenen beruflichen Akteure des Massnahmenrechts auszutauschen und ein verbessertes Verständnis für die jeweils unterschiedliche Arbeitstätigkeit zu gewinnen. Nachdem sich diese Tagungen in der Praxis inzwischen gut etabliert haben, werden 2015 erstmals auch die interessanten Referate publiziert. Die wertvollen Erkenntnisse sollen nachgelesen und einem weiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Eine zielführende Anwendung des Massnahmenrechts lässt sich nicht denken ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie. Der Inhalt des Massnahmenrechts ist überdies entscheidend geprägt durch den Vollzug. Schliesslich verlangen die zunehmend schwierigen Rechtsfragen einen Einbezug von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen sind unverkennbar. Dies gilt nicht zuletzt auch für Fragen der psychiatrischen Begutachtung, die Gegenstand des ersten Tagungsbands ist.
Aktualisiert: 2018-07-18
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Bernard, Stephan

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonBernard, Stephan ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Bernard, Stephan. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Bernard, Stephan im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Bernard, Stephan .

Bernard, Stephan - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Bernard, Stephan die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Bernard, Stephan und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.