Berufungsverfahren als Bestenauslese?

Berufungsverfahren als Bestenauslese? von Otten,  Mirja
Berufungsverfahren gehören zu den in Personalauswahlprozessen selten gewordenen kooptativ geprägten Verfahren. Sie reglementieren den Zugang zu einer akademischen Elite und sind ein zentrales Steuerungselement für die Ausrichtung der Universitäten und Fakultäten. Die Hauptverantwortlichkeit für die Durchführung dieser Auswahlprozesse liegt bei den Fakultäten und Fachbereichen. Dies ist ein Umstand, der Autonomie und Selbstverwaltungsrechte der Fachbereiche betont und verfassungsrechtlichen Freiheiten Ausdruck verleiht. Die Ausgestaltung der Verfahren muss aber auch selbst grundrechtlichen Anforderungen genügen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Regularien geschaffen, um die Verfahren transparenter zu gestalten und die Entscheidungsfindung zu objektivieren. Die Vielschichtigkeit der Regelungen und Regelungsebenen hat die Komplexität der Verfahrensdurchführung erheblich erhöht. Im wissenschaftlichen Diskurs sind Berufungsverfahren bislang nur am Rande berücksichtigt worden. Empirische Untersuchungen hatten als Forschungsgegenstand hauptsächlich Fragestellungen zu Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit im Blick. Das Ziel dieser Arbeit war es daher, die Anforderungen zu bestimmen, deren Erfüllung gegeben sein muss, um Berufungsverfahren als tatsächlichen Prozesses der Bestenauslese qualifizieren zu können. Dies erfordert neben einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Berufungsverfahren genügen müssen, auch die Einbeziehung der Anforderungen, die aus psychologisch-diagnostischer Sicht Qualitätsmerkmale eines Personalauswahlprozesses ausmachen. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet dann die Erhebung und Analyse empirischer Daten, die – rückgekoppelt an die rechtlichen und psychologisch-diagnostischen Anforderungen – Aufschluss über den Stand der Auswahlpraxis geben soll. Aus dieser Analyse ergibt sich ein heterogenes Bild der Verfahrensgestaltung. Auch wenn nicht von einer Untauglichkeit der bestehenden Auswahlpraxis gesprochen werden kann, bleiben die erfassten Standards noch zu häufig hinter den rechtlichen und diagnostischen Anforderungen an eine umfassende Bestenauslese zurück. Besonders hervorstechend ist die einseitige Ausrichtung der Verfahren, die in engem Zusammenhang mit einem forschungszentrierten Selbstverständnis der auswählenden Gremien zu stehen scheint. Die Prüfung der Qualifikationen von Bewerbern erfolgt demnach nicht kongruent zu den tatsächlichen Anforderungen und rechtlich definierten Aufgaben der Zielpositionen und basiert zudem auf selektiven, teilweise oberflächlich geprüften Leistungsindikatoren. Dadurch entsteht ein Informationsdefizit bezüglich der Person des Bewerbers, das teilweise auch über informelle Erkundigungen kompensiert wird. Neben diesen informellen Informationen werden die Verfahren auch durch implizite Eignungsvermutungen qua Gruppenzugehörigkeit oder durch sachfremde Erwägungen beeinflusst. Auch wird nicht konsequent ermittelt, inwiefern Beziehungen zwischen Kandidaten und Kommissionsmitgliedern Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Die eingesetzten Kontrollinstanzen scheinen sich nicht durchweg als effektiv zu erweisen, stattdessen ist eine Verlagerung von Entscheidungsmomenten aus dem eigentlichen Verfahren in informelle Strukturen zu beobachten. Eine Ursache für die schwierige Umsetzbarkeit von Reformen der Verfahren mag auch in dem auf Stabilisierung und Erhalt bestehender Verhältnisse gerichteten Habitus und in der daraus resultierenden Arbeits- und Verfahrenskultur liegen. Basierend auf der vorliegenden Analyse wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, einigen Schwachstellen des bestehenden Auswahlsystems zu begegnen, die einerseits auf eine Verwirklichung der Bestenauslese abzielen und andererseits durch die Etablierung neuer Routinen auch die bestehende Verfahrenskultur langfristig neu ausrichten könnten.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der Bleimops Mörder

Der Bleimops Mörder von Jaschky,  Helmut
Der spannende aber humorvolle Lokal Krimi erzählt die Geschichte eines Vaters und Ehemann, der auf Rachefeldzug ist ! Er verschuldet in Spich einen Autounfall! Beteiligt an dem Unfall sind vier Spicher Hobbyradfahrer, denen der die Schuld am Tode seines Sohnes und der geistigen Verwirrung seiner Frau gibt! Nach einem Gerichtsprozess, in dem er Schuldig gesprochen wird, schwört er die vier Radfahrern umzubringen ! Er begibt sich auf einen Rachefeldzug! Einen der Spicher Radfahrer vergiftet er. Auf die anderen drei verübt er Anschläge. Die Polizei und „Meisterdetektiv“ Helmut versucht verzweifelt den „Bleimops Mörder“ zu verhaften! Die in Spich geborenen Personen nennt man „Bleimops „. Deshalb der „Bleimops Mörder“. Auf dem Spicher Bahnhof kommt es schließlich zwischen Helmut und dem Mörder zum Show Down. Zum Ende des Krimis ist nicht klar, ob der Mörder tot ist , oder noch lebt!
Aktualisiert: 2022-11-17
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Dieser verdammte Berg

Dieser verdammte Berg von Jaschky,  Helmut
Unter einer Laterne auf den Spicher Höhen findet Helmut die Leiche eines Mannes. Er wurde erstochen. Die Art des Messerstichs lässt vermuten, dass eine große Wut dabei eine Rolle spielte. Bei dem Toten liegt ein Zettel mit einem Bibelzitat. Was will der Täter mit diesem Zitat sagen? Was haben die ehemals in Spich stationierten belgischen Soldaten mit diesem Fall zu tun? Das Leben von Hobbydetektiv Helmut gerät in Gefahr. Können er und Kommissar Assenmacher den Fall lösen?
Aktualisiert: 2020-11-23
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Erlebnis Heimat- Wunderschönes Land an der Sieg

Erlebnis Heimat- Wunderschönes Land an der Sieg von Kremer,  Willi
durchgehend farbiges, reich bebildertes und informatives, leicht verständliches Sachbuch mit ca 400 großformatigen Seiten und etwa 800 farbigen Fotos. Das Komplettwerk unterscheidet sich von anderen Sieg-Büchern durch seine umfassende Themenstruktur. Denn Willi Kremer führt den Leser auch an archäologische, etymologische, erdgeschichtliche und geologische Themen heran, geht auf Sagen und Legenden ein und schildert auch sakrale und weltliche Kunst sowie Flora und Fauna. Erstmals werden mit diesem Buch für weite Bevölkerungskreise zum Teil unveröffentlichte oder bislang kaum bekannte Fakten zugänglich. Beispielhaft genannt sei die Abhandlung über die Sieg-typischen Eiszeitterrassen, der Ursprung des weltbekannten Komponisten Karl-Heinz Stockhausen in Windeck, die Bohlenbachburg und die Besiedlungsgeschichte des Siegraums.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Berufungsverfahren als Bestenauslese?

Berufungsverfahren als Bestenauslese? von Otten,  Mirja
Berufungsverfahren gehören zu den in Personalauswahlprozessen selten gewordenen kooptativ geprägten Verfahren. Sie reglementieren den Zugang zu einer akademischen Elite und sind ein zentrales Steuerungselement für die Ausrichtung der Universitäten und Fakultäten. Die Hauptverantwortlichkeit für die Durchführung dieser Auswahlprozesse liegt bei den Fakultäten und Fachbereichen. Dies ist ein Umstand, der Autonomie und Selbstverwaltungsrechte der Fachbereiche betont und verfassungsrechtlichen Freiheiten Ausdruck verleiht. Die Ausgestaltung der Verfahren muss aber auch selbst grundrechtlichen Anforderungen genügen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Regularien geschaffen, um die Verfahren transparenter zu gestalten und die Entscheidungsfindung zu objektivieren. Die Vielschichtigkeit der Regelungen und Regelungsebenen hat die Komplexität der Verfahrensdurchführung erheblich erhöht. Im wissenschaftlichen Diskurs sind Berufungsverfahren bislang nur am Rande berücksichtigt worden. Empirische Untersuchungen hatten als Forschungsgegenstand hauptsächlich Fragestellungen zu Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit im Blick. Das Ziel dieser Arbeit war es daher, die Anforderungen zu bestimmen, deren Erfüllung gegeben sein muss, um Berufungsverfahren als tatsächlichen Prozesses der Bestenauslese qualifizieren zu können. Dies erfordert neben einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, denen Berufungsverfahren genügen müssen, auch die Einbeziehung der Anforderungen, die aus psychologisch-diagnostischer Sicht Qualitätsmerkmale eines Personalauswahlprozesses ausmachen. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet dann die Erhebung und Analyse empirischer Daten, die – rückgekoppelt an die rechtlichen und psychologisch-diagnostischen Anforderungen – Aufschluss über den Stand der Auswahlpraxis geben soll. Aus dieser Analyse ergibt sich ein heterogenes Bild der Verfahrensgestaltung. Auch wenn nicht von einer Untauglichkeit der bestehenden Auswahlpraxis gesprochen werden kann, bleiben die erfassten Standards noch zu häufig hinter den rechtlichen und diagnostischen Anforderungen an eine umfassende Bestenauslese zurück. Besonders hervorstechend ist die einseitige Ausrichtung der Verfahren, die in engem Zusammenhang mit einem forschungszentrierten Selbstverständnis der auswählenden Gremien zu stehen scheint. Die Prüfung der Qualifikationen von Bewerbern erfolgt demnach nicht kongruent zu den tatsächlichen Anforderungen und rechtlich definierten Aufgaben der Zielpositionen und basiert zudem auf selektiven, teilweise oberflächlich geprüften Leistungsindikatoren. Dadurch entsteht ein Informationsdefizit bezüglich der Person des Bewerbers, das teilweise auch über informelle Erkundigungen kompensiert wird. Neben diesen informellen Informationen werden die Verfahren auch durch implizite Eignungsvermutungen qua Gruppenzugehörigkeit oder durch sachfremde Erwägungen beeinflusst. Auch wird nicht konsequent ermittelt, inwiefern Beziehungen zwischen Kandidaten und Kommissionsmitgliedern Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Die eingesetzten Kontrollinstanzen scheinen sich nicht durchweg als effektiv zu erweisen, stattdessen ist eine Verlagerung von Entscheidungsmomenten aus dem eigentlichen Verfahren in informelle Strukturen zu beobachten. Eine Ursache für die schwierige Umsetzbarkeit von Reformen der Verfahren mag auch in dem auf Stabilisierung und Erhalt bestehender Verhältnisse gerichteten Habitus und in der daraus resultierenden Arbeits- und Verfahrenskultur liegen. Basierend auf der vorliegenden Analyse wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, einigen Schwachstellen des bestehenden Auswahlsystems zu begegnen, die einerseits auf eine Verwirklichung der Bestenauslese abzielen und andererseits durch die Etablierung neuer Routinen auch die bestehende Verfahrenskultur langfristig neu ausrichten könnten.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Einhorn und Madonna

Einhorn und Madonna von Knüttgen,  Margit
Historischer Roman aus dem Siegburg des 17. Jahrhunderts. Das Einhorn als Wappentier ist im Relief eines erhaltenen Tonkruges von Christian Knütgen (1591) abgebildet. Die Sage vom listigen Tier, das nur von einer Jungfrau gezähmt werden kann, war im Mittelalter bekannt, wobei man mit dem Begriff Jungfrau oft `Gottesmutter`(Madonna) verband. Als Motiv durchziehen Einhorn und Madonna die Erzählung. Die Geschichte spielt vor dem historischen Hintergrund der Stadt Siegburg im 17. Jahrh. Die in 200 Jahren stetig verfeinerte Töpferkunst hatte die Stadt europaweit bekannt gemacht. Das `Weiße Gold `wurde als Tafelgeschirr in Fürstenhäusern begehrt. Adeliger Stadtherr war der jeweilige Abt des Klosters auf dem Berg, zu dessen Füßen die Stadt entstanden war. Gegen wachsende Ansprüche der zu Reichtum gelangten Bürger versuchte der Abt seine Herrschaft uneingeschränkt zu erhalten. Ailke Knütgen, einzige Tochter des Zunftmeisters der Töpfer, fühlte sich zum Neffen des Abtes hingezogen. Das Wappentier dieses Junkers, Rudger von Hornberg, war das Einhorn, Ailkes Lieblingstier aus Erzählungen ihrer Kindheit. In Machtkämpfen zwischen dem Abt als Stadtherrn und dem Herzog von Berg, der als Landesherr weitergehende Ansprüche an die Stadt stellen konnte, schließlich noch den Sonderrechten der Inquisition versuchten die Bürger zu überleben. Ailke und Rudger fanden aus den Schrecken dieser Zeit heraus zu ihrem je eigenen Lebensweg.
Aktualisiert: 2017-01-23
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