Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Nach Stromunfällen klagen Staatsanwälte wegen Fahrlässigkeitsstraftaten Unternehmensmitarbeiter an, Geschädigte verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Herstellern, Verkäufern oder Betreibern elektrischer Anlagen und Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungen wollen Regress von verantwortlichen Unternehmen oder Führungskräften. Elektrotechnik kann auch ohne Unfall in Gerichtsverfahren relevant sein: etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Import, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten. Die im vorliegenden Buch auch für juristische „Laien" lesbar zusammengefassten und analysierten Urteile und Strafverfahren berühren sämtliche Rechtsvorschriften mit Elektrobezug, diskutieren zahlreiche DIN-VDE-Normen sowie andere technische Regelwerke und betreffen alle denkbaren Sachverhaltskonstellationen vor Gericht. Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte, die häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt sind, aber auch Privatpersonen. Die Rechtsprechungspraxis hilft auch für das Tagesgeschäft bei der Einschätzung, was bei Entscheidungen mit Elektrobezug wesentlich sein kann – und wie Gerichte das (nicht immer nachvollziehbar) begründen. Wegen der Relevanz der Einzelfallumstände ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Stromunfälle vor Gericht bedeuten Ankläger und Angeklagte sowie Kläger und Beklagte vor Staatsanwälten und Richtern – es sind verklagende und verteidigende Personen beteiligt, die nach Unfällen von verletzten und verstorbenen Personen Urteile erkämpfen und empfangen und die dabei relevanten Sicherheits- und Rechtsfragen einschätzen und entscheiden. Elektrotechnik kann auch Gegenstand gerichtlicher Ent scheidungen sein, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist – etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden gegenüber Betreibern elektrischer Anlagen oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten: • Die Rechtsvorschriften, die Gerichte anwenden, • die Sachverhaltskonstellationen vor Gericht, • die Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte als natürliche Personen, aber auch Privatpersonen. Nur echte Menschen können nach Stromunfällen Personenschäden erleiden. Das Unternehmenspersonal ist sehr häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt. 77 Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis mit Überschneidungen zum Tagesgeschäft in der Elektrotechnik zeigen, dass ein es immer ankommt auf alle relevanten Tatsachen des zu beurteilenden Sachverhalts und Unfalls mit seinen teilweise extrem vielen und häufig unterschiedlich gewerteten Einzelheiten. Wegen dieser Relevanz der Einzelfallumstände, ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht

Elektrotechnik und Stromunfälle vor Gericht von Wilrich,  Thomas
Stromunfälle vor Gericht bedeuten Ankläger und Angeklagte sowie Kläger und Beklagte vor Staatsanwälten und Richtern – es sind verklagende und verteidigende Personen beteiligt, die nach Unfällen von verletzten und verstorbenen Personen Urteile erkämpfen und empfangen und die dabei relevanten Sicherheits- und Rechtsfragen einschätzen und entscheiden. Elektrotechnik kann auch Gegenstand gerichtlicher Ent scheidungen sein, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist – etwa im Verwaltungsrecht bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Sicherheitsanforderungen durch Behörden gegenüber Betreibern elektrischer Anlagen oder im Vertragsrecht bei der Gewährleistung – also bei Sach-, Miet- oder Werkmängeln nach Herstellung, Verkauf oder Vermietung von Elektroprodukten: • Die Rechtsvorschriften, die Gerichte anwenden, • die Sachverhaltskonstellationen vor Gericht, • die Parteien vor Gericht sind Unternehmen als juristische Personen und Unternehmensbeschäftigte als natürliche Personen, aber auch Privatpersonen. Nur echte Menschen können nach Stromunfällen Personenschäden erleiden. Das Unternehmenspersonal ist sehr häufig auch (strafrechtlich) angeklagt oder manchmal (zivilrechtlich) beklagt. 77 Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis mit Überschneidungen zum Tagesgeschäft in der Elektrotechnik zeigen, dass ein es immer ankommt auf alle relevanten Tatsachen des zu beurteilenden Sachverhalts und Unfalls mit seinen teilweise extrem vielen und häufig unterschiedlich gewerteten Einzelheiten. Wegen dieser Relevanz der Einzelfallumstände, ist die Berücksichtigung und genaue Studie der Gerichtsurteile nützlich. Die entscheidenden Urteilspassagen sind (nahezu) unverändert wiedergegeben, um den juristischen Originalton zur Verfügung zu stellen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung von Wilrich,  Thomas
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt als Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen für jede Verwendung jedes Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Teil 1 des Buches versteht sich als Praxisleitfaden in 20 Kapiteln: • Wer ist wann und wie weit verpflichtet – und wer ist geschützt? • Wer ist innerbetrieblich wie weit zuständig = verantwortlich? • Ziel, Sicherheitsmaßstab und Grundstruktur der BetrSichV • Wie (produkt-)sicher müssen Arbeitsmittel „an sich" sein? • Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation • Welche Schutzmaßnahmen zur (Betriebs-)Sicherheit? • Wie (weit) sind Beschäftigte anzuleiten: Betriebsanweisung? • Wie (weit) sind Beschäftigte zu qualifizieren: Unterweisung? • Was bzw. wer ist wie weit zu kontrollieren/überwachen: Aufsicht? • Welche Arbeitsmittel sind wann und wie durch wen zu prüfen? • Stand der Technik und Technische Regeln (TRBS) als Hilfsmittel • Pflichten und Ansprüche gegenüber Aufsichtsbehörden • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder nach Rechtsverstößen • Strafsanktionen nach Arbeitsunfällen durch Fahrlässigkeit In Teil 2 des Buches werden 22 Gerichtsurteile analysiert – darunter 10 in dieser Auflage neu hinzugekommene. Ohne Kenntnis der Rechtsprechungspraxis kein Verständnis der rechtlichen Bedeutung und Reichweite von Arbeitsschutz, Betreiberverantwortung, Prävention, Organisations-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Haftungsumfang!
Aktualisiert: 2023-05-12
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Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung von Wilrich,  Thomas
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt als Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen für jede Verwendung jedes Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Teil 1 des Buches versteht sich als Praxisleitfaden in 20 Kapiteln: • Wer ist wann und wie weit verpflichtet – und wer ist geschützt? • Wer ist innerbetrieblich wie weit zuständig = verantwortlich? • Ziel, Sicherheitsmaßstab und Grundstruktur der BetrSichV • Wie (produkt-)sicher müssen Arbeitsmittel „an sich" sein? • Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation • Welche Schutzmaßnahmen zur (Betriebs-)Sicherheit? • Wie (weit) sind Beschäftigte anzuleiten: Betriebsanweisung? • Wie (weit) sind Beschäftigte zu qualifizieren: Unterweisung? • Was bzw. wer ist wie weit zu kontrollieren/überwachen: Aufsicht? • Welche Arbeitsmittel sind wann und wie durch wen zu prüfen? • Stand der Technik und Technische Regeln (TRBS) als Hilfsmittel • Pflichten und Ansprüche gegenüber Aufsichtsbehörden • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder nach Rechtsverstößen • Strafsanktionen nach Arbeitsunfällen durch Fahrlässigkeit In Teil 2 des Buches werden 22 Gerichtsurteile analysiert – darunter 10 in dieser Auflage neu hinzugekommene. Ohne Kenntnis der Rechtsprechungspraxis kein Verständnis der rechtlichen Bedeutung und Reichweite von Arbeitsschutz, Betreiberverantwortung, Prävention, Organisations-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Haftungsumfang!
Aktualisiert: 2023-05-11
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Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung von Wilrich,  Thomas
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt als Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen für jede Verwendung jedes Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Teil 1 des Buches versteht sich als Praxisleitfaden in 20 Kapiteln: • Wer ist wann und wie weit verpflichtet – und wer ist geschützt? • Wer ist innerbetrieblich wie weit zuständig = verantwortlich? • Ziel, Sicherheitsmaßstab und Grundstruktur der BetrSichV • Wie (produkt-)sicher müssen Arbeitsmittel „an sich" sein? • Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation • Welche Schutzmaßnahmen zur (Betriebs-)Sicherheit? • Wie (weit) sind Beschäftigte anzuleiten: Betriebsanweisung? • Wie (weit) sind Beschäftigte zu qualifizieren: Unterweisung? • Was bzw. wer ist wie weit zu kontrollieren/überwachen: Aufsicht? • Welche Arbeitsmittel sind wann und wie durch wen zu prüfen? • Stand der Technik und Technische Regeln (TRBS) als Hilfsmittel • Pflichten und Ansprüche gegenüber Aufsichtsbehörden • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder nach Rechtsverstößen • Strafsanktionen nach Arbeitsunfällen durch Fahrlässigkeit In Teil 2 des Buches werden 22 Gerichtsurteile analysiert – darunter 10 in dieser Auflage neu hinzugekommene. Ohne Kenntnis der Rechtsprechungspraxis kein Verständnis der rechtlichen Bedeutung und Reichweite von Arbeitsschutz, Betreiberverantwortung, Prävention, Organisations-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Haftungsumfang!
Aktualisiert: 2023-05-03
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Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure

Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure von Wilrich,  Thomas
Verantwortliche Elektrofachkräfte müssen in Erfüllung ihrer Managementaufgaben eng mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten – VEFK könnten auch selbst Funktionen als Sicherheitsingenieur übernehmen. Sicherheitsingenieure erhalten ihre Verantwortung auf zwei Wegen: Erstens über die Bestellung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) als Stabsstelle mit Beratungs- und Unterstützungsaufgabe und zweitens bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben außerhalb des ASiG inklusive Erfüllungspflichten und Ausübung von Um- und Durchsetzungsbefugnissen mit Linienfunktion in der Unternehmenshierarchie – durch Vertrag oder „gelebte Organisation". Von überragender Bedeutung ist die Unterscheidung der Rechtsposition: „interne Sifa", die als Arbeitnehmer im Unternehmen das Haftungsprivileg genießen und „externe Sifa", die als Dienstleister weitergehenden Haftungsrisiken unterliegen. Nach den Grundsätzen zur Bestellung und Rechtsstellung der Sicherheitsingenieure werden alle „Dimensionen" des Aufgabenumfangs besprochen: • Sachliche Dimension: Bezugspunkte der Unterstützungsaufgabe = Wobei? • Personelle Dimension: Wer im Interesse von wem beraten wird = Wer? • Räumliche Dimension: Orte der Unterstützung = Wo? • Zeitliche Dimension: Beginn und Ende der Pflichten = Wann? • Aufgabendimension: Art und Inhalt der Pflichten = Was ist zu tun? • Instrumentelle Dimension: Mittel zur Unterstützung = Womit? • Kraft- und Tiefen-Dimension: Wirkungsgrad = Wie intensiv? Was wirklich von Sicherheitsingenieuren verlangt wird, ergibt sich nicht aus ASiG, Bestellung und Vertrag, sondern realisiert sich erst durch Rechtsprechungspraxis. Analysiert werden 15 Gerichtsurteile mit Aussagen zu Verantwortung, Pflichtenkatalog und Pflichtenintensität, Haftungsrisiken, strafrechtlicher Garantenstellung, Schadensersatzansprüchen, Fahrlässigkeitsverschulden, Absicherungsstrategien und Versicherungsfragen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Arbeitsschutzverantwortung für Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutzverantwortung für Sicherheitsbeauftragte von Wilrich,  Thomas
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist in vielen Unternehmen traditionell zugleich als Sicherheitsbeauftragter bestellt. Das Buch schildert Entstehung und Umfang von persönlicher Sicherheitsverantwortung, Voraussetzungen der Haftung für Arbeitsunfälle und konkretisiert Rollenbilder und Zuständigkeiten aus drei Richtungen: • Verantwortung des Arbeitgebers, der die Organisationspflicht hat. • Verantwortung der Geschäftsführer, Führungskräfte und Unternehmensmitarbeiter, die Sicherheitsbeauftragte unterstützen sollen. • Verantwortung der Sicherheitsbeauftragten selbst – sowie ihre Auswahl, Bestellung, Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten, ihre Weisungsbefugnisse und Durchführungs- und Eingriffspflichten und Haftungsrisiken, die sie als Unternehmensmitarbeiter haben können. Es werden 22 Gerichtsurteile dargestellt, analysiert und nicht selten kritisiert • zu Beratungs-, Informations- und Unterstützungspflichten der Stabsfunktionen; • zur Fach-, Führungs-, Personal-, Betreiber-, Leitungs- und Aufsichtsverantwortung der Beschäftigen mit Linienfunktionen und Unternehmerpflichten. Eine Übersicht über 15 weitere Sicherheitsbeauftragte – vom Atomrecht über Fußball, Lagersicherheit und Medizinprodukte bis zu IT und Telekommunikation – rundet das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung von Wilrich,  Thomas
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Grundgesetz des technischen Arbeitsschutzes gilt in jedem Unternehmen für jede Verwendung jedes Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Teil 1 des Buches ist ein Praxisleitaden in 18 Kapiteln: • Wer ist wann und wie weit verpflichtet – und wer ist geschützt? • Wer ist innerbetrieblich wie weit zuständig = verantwortlich? • Ziel, Sicherheitsmaßstab und Grundstruktur der BetrSichV • Wie (produkt-)sicher müssen Arbeitsmittel „an sich" sein? • Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation • Welche Schutzmaßnahmen zur (Betriebs-)Sicherheit? • Wie (weit) sind Beschäftigte anzuleiten: Betriebsanweisung? • Wie (weit) sind Beschäftigte zu qualifizieren: Unterweisung? • Was bzw. wer ist wie weit zu kontrollieren/überwachen: Aufsicht? • Welche Arbeitsmittel sind wann und wie durch wen zu prüfen? • Stand der Technik und Technische Regeln (TRBS) als Hilfsmittel • Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht bei Altanlagen? • Nachträgliche EG- und CE-Konformität durch Betreiber? • Schutzmaßnahmen bei der Instandhaltung • Schutzmaßnahmen bei Retrofit und (wesentlichen) Änderungen • Pflichten und Ansprüche gegenüber Aufsichtsbehörden • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder nach Rechtsverstößen • Strafsanktionen nach Arbeitsunfällen durch Fahrlässigkeit In Teil 2 des Buches werden 33 Gerichtsurteile analysiert – darunter 13 in dieser Auflage neu hinzugekommene. Ohne Kenntnis der Rechtsprechungspraxis kein Verständnis der rechtlichen Bedeutung und Reichweite von Arbeitsschutz, Betreiberverantwortung, Prävention, Organisations-, Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Haftungsumfang!
Aktualisiert: 2023-03-31
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Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht? von Wilrich,  Thomas
Wer "Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen • Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht), • Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht), • Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht). Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten – also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen. In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 – für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte – Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?

Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht? von Wilrich,  Thomas
Wer „Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht), Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht), Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht). Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten – also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen. Teil 2 des Buchs enthält 25 – für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte – Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft

Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft von Eber,  Claus, Ensmann,  Ralf, Euler,  Stefan
Alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, errichten, betreiben oder instand halten, sind gut beraten, wenn sie eine verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 bzw. einen Anlagenbetreiber Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100 bestellen. In der Praxis vieler Unternehmen ist es allerdings häufig so, dass der Unternehmer und die oberen Führungskräfte selbst keine Elektrofachkräfte sind und deshalb die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Elektrotechnik nicht selbst übernehmen können. Der Lösungsansatz für diesen Fall ist die durchdachte Organisation des Elektrobereichs mit verantwortlicher Elektrofachkraft bzw. Anlagenbetreiber Elektrotechnik, welche(r) vom Unternehmer dann mit der fachlichen Leitung des elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils betraut wird. • Die Notwendigkeit, je nach Unternehmensgröße, eine oder mehrere verantwortliche Funktionsträger zu beauftragen, um den elektrotechnischen Unternehmensbereich rechtssicher zu organisieren, wird von den Autoren deutlich herausgearbeitet. • Die juristischen und fachpraktischen Grundlagen der Organisation des elektrotechnischen Betriebsteils werden erläutert und zudem konkrete, in der betrieblichen Praxis erprobte Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung vermittelt. • Dieses Buch ist genau der richtige Ratgeber für Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte und Anlagenbetreiber Elektrotechnik sowohl aus kleinen und mittleren Unternehmen als auch aus Konzernen sämtlicher Branchen, die Leitungsfunktionen im elektrotechnischen Bereich übernommen haben oder künftig übernehmen sollen. • Auch für Anlagenverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure und nicht zuletzt für Unternehmensleitungen, die entsprechende Pflichtenübertragungen aussprechen müssen, sind nützliche Informationen und Hintergrundwissen zu dem vielschichtigen Thema „Organisation des Elektrobereichs" enthalten.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung von Wilrich,  Thomas
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Grundgesetz für den technischen Arbeitsschutz und gilt in jedem Unternehmen für jede Verwendung eines jeden Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Dieser Leitfaden beschreibt praxisnah die zahlreichen Pflichten, aber auch realistische Umsetzungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten: • Wann, wo, für was und für wen gilt die BetrSichV? – persönlicher, gegenständlicher, tätigkeitsbezogener, örtlicher, zeitlicher Anwendungsbereich? • Wer sind die Pflichtigen? – Arbeitgeber, Unternehmer, Beschäftigte und Verantwortungsdelegation auf externe Dienstleister • Wer ist geschützt? – Arbeitnehmer, weitere Beschäftigte, „sonstige“ und „andere“ Personen – Was ist mit Fremdfirmenbeschäftigten? • Welche Mitarbeiter werden wann, wie, wofür und mit welchen Rechtsfolgen verantwortlich? – durch Pflichtenübertragungen (formelle „Predigt“) und automatisch durch ihre Unternehmensposition („gelebte“ Praxis) • Verantwortung im Schnittpunkt zwischen Herstellerpflichten (Bereitstellen) und Betreiberpflichten (Inbetriebnahme): Wer hat wie lange welche Pflichten bei Aufbau und Probebetrieb von Anlagen? • Wann muss man welche Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen ergreifen, Arbeitsmittel prüfen, instand halten und nachrüsten und was gilt bei (wesentlichen) Änderungen? Wie weit geht Bestandsschutz?
Aktualisiert: 2020-04-03
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BetrSichV – die verantwortliche Elektrofachkraft in der Pflicht

BetrSichV – die verantwortliche Elektrofachkraft in der Pflicht von Neumann,  Thorsten
Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Dieses Buch beantwortet im Arbeitsalltag der verantwortlichen Elektrofachkraft auftauchende Fragen aus praktischer Sicht. Antworten auf die Fragen: • Wie stehen BetrSichV, TRBS und DGUV-Vorschrift 3 (vormals BGV A3) zueinander? • Was bringt die BetrSichV dem Anwender, und wo sind Probleme, speziell bei den elektrischen Arbeitsmitteln, zu erwarten? • Wozu ist die Gefährdungsbeurteilung gut? In diesem Buch wird die Umsetzung der BetrSichV speziell mit Blick auf elektrische Arbeitsmittel beschrieben, Musterformulare werden bereitgestellt, und viele Beispiele verdeutlichen die Probleme und Chancen. Die für die Elektrofachkraft wichtigen Teile der BetrSichV und der DGUV-Vorschrift 3 / TRBS sind in der neuesten Fassung komplett im Buch wiedergegeben.
Aktualisiert: 2023-03-14
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