Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus

Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus von Kurz,  Tilo, Meurer,  Friederike
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal. Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben. Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus

Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus von Kurz,  Tilo, Meurer,  Friederike
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal. Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben. Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus

Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung im Krankenhaus von Kurz,  Tilo, Meurer,  Friederike
Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Die neuen Regelungen werfen zahlreiche Fragen auf. Dies gilt gerade auch in der Krankenhaus-Branche, wo Leiharbeit sowie andere Formen der Personalüberlassung und Personalgestellung vielfach schon lange zum Alltag gehören. Dies betrifft zum einen "klassische Leiharbeitnehmer", aber auch noch viele andere Formen der Personalüberlassung. Insbesondere wird in gesellschaftsrechtlich miteinander verbundenen Unternehmen oftmals Personal nicht beim eigentlichen Arbeitgeber eingesetzt, sondern einem (anderen) Verbundunternehmen (zur Arbeit) zur Verfügung gestellt. Bei solchen Personalgestellungen, handelt es sich zumeist ebenfalls um Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG. Schließlich kommt es auch bei Kooperationen mit anderen Leistungserbringern vielfach zum Austausch von Personal. Sämtliche dieser Überlassungen müssen rechtlich den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) genügen. Die Reform des Gesetzes ist daher Anlass genug, die Rechtslage einmal komprimiert darzustellen und den in der Praxis Tätigen Leitlinien für die Ausgestaltung an die Hand zu geben. Der vorliegende Leitfaden untergliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden die Vorgaben des AÜG im Überblick dargestellt und die Neuerungen vorgestellt. Da im Zusammenhang mit der Überlassung von Personal stets auch steuerliche Fragen zu beachten sind, schließt sich ein zweiter Teil an, der die steuerlichen Implikationen zusammenfasst. Der Leitfaden widmet sich sodann im dritten Teil typischen Beispielen aus dem Alltag von Krankenhäusern und hat zum Ziel, den Umgang mit dem AÜG in der Praxis zu erleichtern und Gestaltungsmöglichkeiten anzuregen. Im Anhang sind die wichtigsten Materialien zusammengestellt:Gesetzestext, Checklisten, Formulare.
Aktualisiert: 2023-04-04
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