Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung – Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt

Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung – Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt
Das gegenwärtige fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt nicht mehr angemessen die Veränderungen in der Mediennutzung, wie sie seit nunmehr 20 Jahren zu beobachten sind. Ausgelöst durch den Siegeszug des Internets ist ein sich beschleunigender Konvergenzprozess vormals getrennter Mediengattungen in Gang gekommen. Hinzu treten neue, speziell für die Online-Nutzung konzipierte Angebotsformen. Auch wenn dem Fernsehen im Rahmen der meinungsbildungsrelevanten Medien nach wie vor die Funktion eines Leitmediums zukommt, erscheint es nicht gerechtfertigt, an dieser Fokussierung auf das Fernsehen auf Dauer festzuhalten, zumal § 26 RStV durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stark eingeschränkt wurde. Die dem Fernsehen zugeschriebene Sonderrolle im Konzert medialer Darbietungsformen ist kein Alleinstellungsmerkmal dieser Mediengattung mehr. Neben der gewohnt umfangreichen und transparenten Marktanalyse unterbreitet die KEK in diesem Bericht deshalb Vorschläge zur Fortentwicklung des fernsehzentrierten zu einem fernsehbasierten Konzentrationsrecht, welches insbesondere eine effektive Kontrolle crossmedialer Verbindungen ermöglichen soll. Die Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer medienübergreifenden Vielfaltsicherung. Sie übertrüge der KEK eine Aufgabe, die bereits in ihrem Titel angelegt, aber durch die bisherige Gesetzeslage nur unzureichend abgebildet ist: eine Ermittlung und Verhinderung „der Konzentration im Medienbereich“.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung – Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt

Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung – Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt
Das gegenwärtige fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt nicht mehr angemessen die Veränderungen in der Mediennutzung, wie sie seit nunmehr 20 Jahren zu beobachten sind. Ausgelöst durch den Siegeszug des Internets ist ein sich beschleunigender Konvergenzprozess vormals getrennter Mediengattungen in Gang gekommen. Hinzu treten neue, speziell für die Online-Nutzung konzipierte Angebotsformen. Auch wenn dem Fernsehen im Rahmen der meinungsbildungsrelevanten Medien nach wie vor die Funktion eines Leitmediums zukommt, erscheint es nicht gerechtfertigt, an dieser Fokussierung auf das Fernsehen auf Dauer festzuhalten, zumal § 26 RStV durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stark eingeschränkt wurde. Die dem Fernsehen zugeschriebene Sonderrolle im Konzert medialer Darbietungsformen ist kein Alleinstellungsmerkmal dieser Mediengattung mehr. Neben der gewohnt umfangreichen und transparenten Marktanalyse unterbreitet die KEK in diesem Bericht deshalb Vorschläge zur Fortentwicklung des fernsehzentrierten zu einem fernsehbasierten Konzentrationsrecht, welches insbesondere eine effektive Kontrolle crossmedialer Verbindungen ermöglichen soll. Die Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer medienübergreifenden Vielfaltsicherung. Sie übertrüge der KEK eine Aufgabe, die bereits in ihrem Titel angelegt, aber durch die bisherige Gesetzeslage nur unzureichend abgebildet ist: eine Ermittlung und Verhinderung „der Konzentration im Medienbereich“.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Von der Fernsehzentrierung zur Medienfokussierung – Anforderungen an eine zeitgemäße Sicherung medialer Meinungsvielfalt
Das gegenwärtige fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt nicht mehr angemessen die Veränderungen in der Mediennutzung, wie sie seit nunmehr 20 Jahren zu beobachten sind. Ausgelöst durch den Siegeszug des Internets ist ein sich beschleunigender Konvergenzprozess vormals getrennter Mediengattungen in Gang gekommen. Hinzu treten neue, speziell für die Online-Nutzung konzipierte Angebotsformen. Auch wenn dem Fernsehen im Rahmen der meinungsbildungsrelevanten Medien nach wie vor die Funktion eines Leitmediums zukommt, erscheint es nicht gerechtfertigt, an dieser Fokussierung auf das Fernsehen auf Dauer festzuhalten, zumal § 26 RStV durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stark eingeschränkt wurde. Die dem Fernsehen zugeschriebene Sonderrolle im Konzert medialer Darbietungsformen ist kein Alleinstellungsmerkmal dieser Mediengattung mehr. Neben der gewohnt umfangreichen und transparenten Marktanalyse unterbreitet die KEK in diesem Bericht deshalb Vorschläge zur Fortentwicklung des fernsehzentrierten zu einem fernsehbasierten Konzentrationsrecht, welches insbesondere eine effektive Kontrolle crossmedialer Verbindungen ermöglichen soll. Die Umsetzung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer medienübergreifenden Vielfaltsicherung. Sie übertrüge der KEK eine Aufgabe, die bereits in ihrem Titel angelegt, aber durch die bisherige Gesetzeslage nur unzureichend abgebildet ist: eine Ermittlung und Verhinderung „der Konzentration im Medienbereich“.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen

Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen von Lobigs,  Frank, Neuberger,  Christoph
Ausweislich ihrer Finanzberichte tragen die Onlinestrategien einen wesentlichen Teil zum wirtschaftlichen Erfolg der Medienunternehmen bei.Eine weiter steigende Bedeutung wird prognostiziert. Einerseits weiten die Unternehmen ihre Onlineaktivitäten durch eine digitale Kopie oder digital angepasste Weiterentwicklung bestehender Marken und Formate aus, andererseits werden die Digital-Portfolios durch Zukäufe erweitert. Letzteres geschieht sowohl im mediennahen Umfeld als auch im medienfernen Bereich. Welche Auswirkungen hat dies auf den Meinungsbildungseinfluss? Sind diese Strategien geeignet, die Meinungsmacht der Unternehmen zu festigen, zu verstärken oder auch zu schwächen? Zu welchen neuen Antworten führt die grundsätzliche Frage nach der Meinungsmacht im Internet? Welche anderen Akteure beeinflussen dort – neben den Medienunternehmen – die Meinungsbildung? Welche neuen Erscheinungsformen von Meinungsmacht lassen sich im Internet beobachten? Und schließlich: Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Vielfaltsicherung? Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat Prof. Dr. Frank Lobigs (TU Dortmund) und Prof. Dr. Christoph Neuberger (LMU München) gebeten, diese Fragen zu untersuchen. Ihr Gutachten mit dem Titel „Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen – Neue Machtverhältnisse trotz expandierender Internet-Geschäfte der traditionellen Massenmedien-Konzerne“ liefert neue Erkenntnisse, die den Reformprozess hin zu einem konvergenten Medienkonzentrationsrecht unterstützen können.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen

Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen von Lobigs,  Frank, Neuberger,  Christoph
Ausweislich ihrer Finanzberichte tragen die Onlinestrategien einen wesentlichen Teil zum wirtschaftlichen Erfolg der Medienunternehmen bei.Eine weiter steigende Bedeutung wird prognostiziert. Einerseits weiten die Unternehmen ihre Onlineaktivitäten durch eine digitale Kopie oder digital angepasste Weiterentwicklung bestehender Marken und Formate aus, andererseits werden die Digital-Portfolios durch Zukäufe erweitert. Letzteres geschieht sowohl im mediennahen Umfeld als auch im medienfernen Bereich. Welche Auswirkungen hat dies auf den Meinungsbildungseinfluss? Sind diese Strategien geeignet, die Meinungsmacht der Unternehmen zu festigen, zu verstärken oder auch zu schwächen? Zu welchen neuen Antworten führt die grundsätzliche Frage nach der Meinungsmacht im Internet? Welche anderen Akteure beeinflussen dort – neben den Medienunternehmen – die Meinungsbildung? Welche neuen Erscheinungsformen von Meinungsmacht lassen sich im Internet beobachten? Und schließlich: Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Vielfaltsicherung? Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat Prof. Dr. Frank Lobigs (TU Dortmund) und Prof. Dr. Christoph Neuberger (LMU München) gebeten, diese Fragen zu untersuchen. Ihr Gutachten mit dem Titel „Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen – Neue Machtverhältnisse trotz expandierender Internet-Geschäfte der traditionellen Massenmedien-Konzerne“ liefert neue Erkenntnisse, die den Reformprozess hin zu einem konvergenten Medienkonzentrationsrecht unterstützen können.
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