Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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Merkblatt DWA-M 612 Gewässerrandstreifen – Uferstreifen – Entwicklungskorridore: Grundlagen und Funktionen, Hinweise zur Gestaltung, Beispiele (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 612 Gewässerrandstreifen – Uferstreifen – Entwicklungskorridore: Grundlagen und Funktionen, Hinweise zur Gestaltung, Beispiele (Entwurf)
Fließgewässer mit ihren Auen zählen zu den artenreichsten Landschaftsbestandteilen. Sie beherbergen eine Vielzahl von Lebensräumen und sind geprägt durch Abflussdynamik, Feststoffverlagerungen sowie die stete Erneuerung gewässertypischer Strukturen. Wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt bedürfen Fließgewässer und Auen eines besonderen Schutzes. Die Umweltgesetzgebung fordert deshalb heute die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands in unseren Gewässern und die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität). Voraussetzung dafür ist das Wiederzulassen hydromorphologischer Prozesse. Zu diesem Zweck müssen künftig mehr Flächen entlang der Fließgewässer zur Verfügung gestellt werden. Der im WHG normierte „Gewässerrandstreifen“ ist in der Regel nicht ausreichend groß, um hydromorphologische Prozesse zu tolerieren. Das Merkblatt verdeutlicht die Bedeutung der ufernahen Bereiche für die Gewässerentwicklung und den Schutz von Fließgewässern. Es gibt Hinweise zu den Funktionen von Gewässerrandstreifen und die in ihrer Breite über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Uferstreifen bzw. Entwicklungskorridore. Es stellt mögliche Entwicklungsziele vor und zeigt auf, wie ufernahe Bereiche im Hinblick auf wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Anforderungen gestaltet, entwickelt und gepflegt werden sollten. Zusätzlich werden Konzepte zur Realisierung vorgestellt.
Aktualisiert: 2020-05-08
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Merkblatt DWA-M 612 Gewässerrandstreifen – Uferstreifen – Entwicklungskorridore: Grundlagen und Funktionen, Hinweise zur Gestaltung, Beispiele (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 612 Gewässerrandstreifen – Uferstreifen – Entwicklungskorridore: Grundlagen und Funktionen, Hinweise zur Gestaltung, Beispiele (Entwurf)
Fließgewässer mit ihren Auen zählen zu den artenreichsten Landschaftsbestandteilen. Sie beherbergen eine Vielzahl von Lebensräumen und sind geprägt durch Abflussdynamik, Feststoffverlagerungen sowie die stete Erneuerung gewässertypischer Strukturen. Wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt bedürfen Fließgewässer und Auen eines besonderen Schutzes. Die Umweltgesetzgebung fordert deshalb heute die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustands in unseren Gewässern und die Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität). Voraussetzung dafür ist das Wiederzulassen hydromorphologischer Prozesse. Zu diesem Zweck müssen künftig mehr Flächen entlang der Fließgewässer zur Verfügung gestellt werden. Der im WHG normierte „Gewässerrandstreifen“ ist in der Regel nicht ausreichend groß, um hydromorphologische Prozesse zu tolerieren. Das Merkblatt verdeutlicht die Bedeutung der ufernahen Bereiche für die Gewässerentwicklung und den Schutz von Fließgewässern. Es gibt Hinweise zu den Funktionen von Gewässerrandstreifen und die in ihrer Breite über den Gewässerrandstreifen hinausgehenden Uferstreifen bzw. Entwicklungskorridore. Es stellt mögliche Entwicklungsziele vor und zeigt auf, wie ufernahe Bereiche im Hinblick auf wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Anforderungen gestaltet, entwickelt und gepflegt werden sollten. Zusätzlich werden Konzepte zur Realisierung vorgestellt.
Aktualisiert: 2020-05-08
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Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf)

Merkblatt DWA-M 617 Naturschutz bei Planung und Genehmigung von Fließgewässerrenaturierungen (Entwurf) von DWA-Arbeitsgruppe GB-2.9 "Naturschutzstandards"
Bundesweit besteht ein sehr hoher Bedarf zur ökologischen Verbesserung von Flüssen und Bächen. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes dokumentieren das Erfordernis weitreichender Fließgewässerrenaturierungen. Mit wasserwirtschaftlich veranlassten Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen werden tatsächlich in aller Regel auch die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege verfolgt. Daher stößt die Erarbeitung umfangreicher Umweltfachbeiträge bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen oft auf großes Unverständnis. Zudem führen die unterschiedlichen Prüfungsebenen und Prüfschritte bei der Erarbeitung notwendiger Umweltfachbeiträge zur Verwirrung. In guter Absicht sollen Renaturierungsmaßnahmen letztlich doch „der Natur auf die Sprünge“ helfen. Diese Annahme ist grundsätzlich richtig, wenn tatsächlich von vornherein naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Aspekte systematisch in die Planungen zur Gewässerrenaturierung einfließen. Das aber setzt zwingend eine von Beginn an gemeinsame Planung von Wasserwirtschaft und Naturschutz auf Seiten der Planer, wie auch der beteiligten Fachbehörden voraus. Mit dem Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt werden, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt die Arbeitshilfe unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar.
Aktualisiert: 2020-07-17
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Funktionskontrolle von Fischaufstiegsanlagen – Auswertung durchgeführter Untersuchungen und Diskussionsbeiträge für Durchführung und Bewertung

Funktionskontrolle von Fischaufstiegsanlagen – Auswertung durchgeführter Untersuchungen und Diskussionsbeiträge für Durchführung und Bewertung
Seit es Bemühungen gibt, die stromauf gerichteten Wanderungen von Fischen an Querbauwerken durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen zu ermöglichen, besteht auch das Interesse am Nachweis der Funktion der Anlagen. Sowohl die Methodik der Untersuchungen als auch die Bewertung der Ergebnisse sind in der Praxis sehr unterschiedlich. Im vorliegenden Themenband werden die Ergebnisse einer im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Studie vorgestellt, in der durchgeführte Funktionskontrollen ausgewertet worden sind. Hierfür wurden insgesamt 212 Berichte betrachtet, die den Autoren zur Verfügung standen. Anhand der ausgewerteten Berichte wird die bisherige Praxis bei der Durchführung und Bewertung von Funktionskontrollen untersucht. Hierbei wird zu Grunde gelegt, dass sich Funktionskontrollen nicht nur auf biologische Untersuchungen zum Fischaufstieg beschränken können. Ein wesentlicher Aspekt der Prüfung ist vielmehr auch die technische Ausführung des Bauwerks entsprechend dem Stand der Technik, ohne die nach dem derzeitigen Kenntnisstand eine abschließende Bewertung der Funktion nicht möglich ist.
Aktualisiert: 2020-08-14
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