TVöD-Kommentar

TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-06-19
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BAT Kommentar

BAT Kommentar von Breier,  Alfred, Dassau,  Anette, Faber,  Bernhard, Hecht,  Diana, Kulok,  Sabine, Langenbrinck,  Bernhard, Reinecke,  Volker, Uttlinger,  Sigmund
Der BAT Kommentar enthält das gesamte Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Auszubildenden sowie der Schüler in der Krankenpflege für den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Soweit die aktuellen Tarifverträge TVöD und TV-L im Personalbereich Anwendung finden, bleiben weite Teile der bisherigen Tarifvorschriften z. B. das umfangreiche Eingruppierungsrecht, die zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen sowie das Zusatzversorgungsrecht unverändert oder modifiziert in Kraft. Die geltenden Regelungen werden von den namhaften und kompetenten Autoren so kommentiert, dass die Bestimmungen in den Personalverwaltungen effizient angewendet werden können. Dabei werden auch arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Zusammenhänge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-23
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BAT Kommentar

BAT Kommentar von Breier,  Alfred, Dassau,  Anette, Faber,  Bernhard, Hecht,  Diana, Kulok,  Sabine, Langenbrinck,  Bernhard, Reinecke,  Volker, Uttlinger,  Sigmund
Der BAT Kommentar enthält das gesamte Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Auszubildenden sowie der Schüler in der Krankenpflege für den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Soweit die aktuellen Tarifverträge TVöD und TV-L im Personalbereich Anwendung finden, bleiben weite Teile der bisherigen Tarifvorschriften z. B. das umfangreiche Eingruppierungsrecht, die zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen sowie das Zusatzversorgungsrecht unverändert oder modifiziert in Kraft. Die geltenden Regelungen werden von den namhaften und kompetenten Autoren so kommentiert, dass die Bestimmungen in den Personalverwaltungen effizient angewendet werden können. Dabei werden auch arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Zusammenhänge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-23
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TVöD-Kommentar

TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-03-14
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BAT Kommentar

BAT Kommentar von Breier,  Alfred, Dassau,  Anette, Faber,  Bernhard, Hecht,  Diana, Kulok,  Sabine, Langenbrinck,  Bernhard, Reinecke,  Volker, Uttlinger,  Sigmund
Der BAT Kommentar enthält das gesamte Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Auszubildenden sowie der Schüler in der Krankenpflege für den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Soweit die aktuellen Tarifverträge TVöD und TV-L im Personalbereich Anwendung finden, bleiben weite Teile der bisherigen Tarifvorschriften z. B. das umfangreiche Eingruppierungsrecht, die zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen sowie das Zusatzversorgungsrecht unverändert oder modifiziert in Kraft. Die geltenden Regelungen werden von den namhaften und kompetenten Autoren so kommentiert, dass die Bestimmungen in den Personalverwaltungen effizient angewendet werden können. Dabei werden auch arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Zusammenhänge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-04-25
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BAT Kommentar von Breier,  Alfred, Dassau,  Anette, Faber,  Bernhard, Hecht,  Diana, Kulok,  Sabine, Langenbrinck,  Bernhard, Reinecke,  Volker, Uttlinger,  Sigmund
Der BAT Kommentar enthält das gesamte Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, der Auszubildenden sowie der Schüler in der Krankenpflege für den Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden. Soweit die aktuellen Tarifverträge TVöD und TV-L im Personalbereich Anwendung finden, bleiben weite Teile der bisherigen Tarifvorschriften z. B. das umfangreiche Eingruppierungsrecht, die zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen sowie das Zusatzversorgungsrecht unverändert oder modifiziert in Kraft. Die geltenden Regelungen werden von den namhaften und kompetenten Autoren so kommentiert, dass die Bestimmungen in den Personalverwaltungen effizient angewendet werden können. Dabei werden auch arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Zusammenhänge dargestellt.
Aktualisiert: 2023-04-25
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TVöD-Kommentar von Dörring,  W., Dörring,  Werner, Heitsch,  N., Kutzki,  J., Kutzki,  Jürgen, Polzer,  U., Richter,  H.-U., Schwald,  S.
Der TVöD hat zum 1. Oktober 2005 insbesondere den aus dem Jahre 1961 stammenden (Bundes-Angestelltentarifvertrag) BAT für die Kommunen und den Bund ersetzt. Davon sind in Deutschland ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen; das neue Tarifrecht des öffentlichen Dienstes tangiert nahezu 5 Millionen Arbeitsverträge. Dadurch wurde das bisherige – am Beamtenrecht orientierte – Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes in grundlegender Weise reformiert. Die Tragweite der Wandelung zeigt sich z. B. in der Aufhebung der Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten, Schaffung eines leistungsorientierten Vergütungssystems und dem Einstieg in ein neues Eingruppierungsrecht Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Einführung von Rahmenzeiten, Arbeitszeitkorridoren und Arbeitszeitkonten, Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten bei anderen Arbeitgebern. Ein solcher Paradigmenwechsel geht nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Dieser Kommentar vermittelt dem Leser die nötige Orientierung, um den TVöD in der Praxis anzuwenden. Er will den Weg des öffentlichen Dienstes zurück zum Arbeitsrecht in wissenschaftlich fundierter Weise – mit der notwendigen kritischen Distanz – begleiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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