Die Instanz des letzten Wortes

Die Instanz des letzten Wortes von Kielmansegg,  Peter, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Trotz ihres hohen Ansehens sind Verfassungsgerichte im demokratischen Staat in ihrer Funktion und Bedeutung noch immer umstritten: Was tut ein Verfassungsgericht, wenn es die Verfassung „auslegt“? Woraus beziehen Verfassungsgerichte, deren Richter von den Bürgern nicht zur Verantwortung gezogen werden können, in der Demokratie ihre Legitimität? Was ist ihre Funktion im politischen Prozess und wie erklärt sich ihr bemerkenswert hohes Ansehen in der Öffentlichkeit? In einer subtilen Analyse gibt Peter Graf Kielmansegg Antworten auf diese Fragen. Er deutet die Verfassungsrechtssprechung als „sekundäre Verfassungsgebung“, das heißt: den Verfassungsgerichten ist ein Teil der an sich dem Volk vorbehaltenen verfassungsgebenden Gewalt anvertraut. In der Verfassungsgerichtsbarkeit kulminiert die für demokratische Verfassungstaaten konstitutive Spannung zwischen Volkssouveränität und Souveränität des Rechts. Verfassungsgerichte entlasten den demokratischen Prozess, indem sie „streitfreien Raum“ abstecken. Durch sie tritt dem demokratischen Modus der Konfliktentscheidung ein ganz anderer Modus gegenüber: Ihre gerichtsförmig verfasste Autorität entspricht dem geheimen Verlangen der Demokratie nach Selbstkorrektur und lässt, etwa im Sinne des antiken Ideals der „gemischten Verfassung“, ein aristokratisches Element in der Demokratie zum Vorschein kommen.
Aktualisiert: 2018-07-12
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Liberalismus und Demokratie im Staatsdenken von Theodor Heuss

Liberalismus und Demokratie im Staatsdenken von Theodor Heuss von Langewiesche,  Dieter, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Dieter Langewiesche untersucht in seiner Studie die politischen Grundüberzeugungen, die das politische Denken von Theodor Heuss beeinflusst und geprägt haben. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Heuss weniger ein Verfechter des individualistischen Liberalismus war. Vielmehr war sein politisches Weltbild auf den Staat bezogen und sein politisches Handeln orientierte sich an Begriffen wie Demokratie, Volk und Nation. Der Autor zeigt, dass der Begriff der Demokratie im Zentrum von Heuss’ politischen Bewusstsein stand und historisch die Zentralkraft war, aus der aus seiner Sicht die Nation und der Nationalstaat entstehen konnten. Für Heuss war es die wichtigste Aufgabe der Politik, den Staat zu gestalten. Dazu bedurfte es einer starken Regierung und eines starken Parlaments, in denen auf Zeit gewählte Führungspersönlichkeiten die politische Macht ausübten. Gegenüber föderalen Strukturen innerhalb des deutschen Staatswesens äußerte sich Heuss hingegen eher skeptisch. Abschließend geht der Autor der Frage nach, inwieweit sich Heuss’ Staatsverständnis in die geschichtlichen Traditionen des deutschen Liberalismus und der demokratischen Bewegung einfügen lässt.
Aktualisiert: 2018-07-12
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„Verantwortung für das Allgemeine“?

„Verantwortung für das Allgemeine“? von Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Weipert,  Matthias
Theodor Heuss legte als Bundespräsident großen Wert auf die Überparteilichkeit dieses höchsten Staatsamtes. Öffentlich als pouvoir neutre wahrgenommen, nahm er jedoch hinter den Kulissen immer wieder dezidiert Einfluss auf wichtige politische Entscheidungen. Dabei versuchte er, als ehemaliger Vorsitzender den Kurs der FDP mit zu steuern. Ob 1952 bei der Regierungsbildung im Südwesten, beim Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit, bei der Einschätzung des EVG-Vertrages oder 1956 bei der Abstimmung über das Saarabkommen und dem drohenden Koalitionsbruch – Theodor Heuss wollte seine Vorstellungen in der FDP durchsetzen und wurde so in die parteipolitischen Auseinandersetzungen und Richtungskämpfe einer zutiefst gespaltenen liberalen Nachkriegspartei hineingezogen. Als Anhänger der Westbindung unterstützte er die Außenpolitik Adenauers und geriet dadurch mehrfach in Konflikt mit der FDP und deren Vorsitzenden Thomas Dehler. Der Autor arbeitet überzeugend heraus, dass hinter diesen Einflussversuchen keine parteiegoistischen Interessen standen, sondern eine von Max Weber geprägte Verantwortungsethik. Im Sinne einer Verantwortung für das Allgemeine forderte Theodor Heuss die Politiker auf, die Folgen ihres Handelns in Rechnung zu stellen, denn nur so könne demokratische Politik gelingen. Der Autor Dr. Matthias
Aktualisiert: 2016-01-22
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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar von Grimm,  Dieter, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – mit diesem Satz beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet wurde. Als Fundamentalnorm ist der Schutz der Menschenwürde allen anderen Artikeln des Grundgesetzes vorgeordnet. In seinem Festvortrag zum 60. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes arbeitet Dieter Grimm den besonderen Status des Artikels 1 Absatz 1 im Normengefüge der Verfassung heraus und interpretiert ihn in seinen historischen und aktuellen Bezügen. Am Beispiel der Diskussion um das Verbot der Folter plädiert der Verfasser dafür, am unbedingten Schutz der Menschenwürde festzuhalten – auch gegen jüngere Versuche, diesen Schutz zu relativieren.
Aktualisiert: 2018-07-12
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…allein mir fehlt der Glaube

…allein mir fehlt der Glaube von Leicht,  Robert, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen zwingen heute auch säkularisierte Gesellschaften zur Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Religion, obgleich dies noch vor wenigen Jahren eine überlebte Diskussion zu sein schien. Zur Verdeutlichung seiner Thesen schildert der Autor anhand historischer Beispiele die Genese der Gegensätzlichkeit von Liberalismus und Kirche: Vor allem liberale Überzeugungen seien es gewesen, die einer modernen, freiheitlichen Gesellschaft den Weg bereiteten, während sich die Amtskirche dieser Entwicklung eher entgegengestellt habe. Dennoch habe sich Religion in einer modernen Gesellschaft nicht überlebt. Robert Leicht plädiert für eine enge Zusammengehörigkeit von Religion und Freiheit. Ein liberaler Staat habe folglich durch seine Verfassung die freie Religionsausübung für alle zu gewährleisten. Dazu gehöre auch, dass Religionsunterricht an staatlichen Schulen als freiwillig wahrzunehmendes Fach angeboten werden müsse. Im Gegenzug hätten die Gläubigen den Staat anzuerkennen und seine Gesetze und gegebenenfalls auch Strafen zu respektieren. Laizismus ist laut Leicht für den liberalen Verfassungsstaat dagegen kein tragfähiges Modell.
Aktualisiert: 2018-07-12
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In 2 Tagen wurde Geschichte gemacht

In 2 Tagen wurde Geschichte gemacht von Hermann,  Angela, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Die Tagebücher von Joseph Goebbels, ein einzigartiges Selbstzeugnis eines führenden Nationalsozialisten, stießen seit jeher in Forschung und Publizistik auf größtes Interesse. In zahlreichen Artikeln, Büchern oder Filmen wurden die täglichen Notate Goebbels’ beschrieben und zitiert. Viele Autoren haben den hohen Wert der Quelle gepriesen, andere befürchtet, die Tagebücher seien gefälscht, während wieder andere vor ihrer möglichen propagandistischen Wirkung gewarnt haben: Hatte Goebbels nicht als Meister der propagandistischen Verdrehung der Wahrheit gegolten? Die Autorin stellt diese außergewöhnliche Quelle in ihrer Eigenart sowie in ihrer Überlieferungs- und Publikationsgeschichte vor. An zahlreichen Beispielen belegt sie ihre Erkenntnisse zu dieser Quelle und die Bedeutung der Tagebücher für die Forschung. Sie vertritt die These, dass die Tagebücher zwar ein subjektives, aber authentisches, privates und ausgesprochen aussagekräftiges Zeugnis darstellen, das bei der Klärung vieler offener Fragen zur nationalsozialistischen Zeit helfen kann.
Aktualisiert: 2018-07-12
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Vorrang der Verfassung oder Souveränität des Parlaments?

Vorrang der Verfassung oder Souveränität des Parlaments? von Hertfelder,  Thomas, Limbach,  Jutta, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
In den fünfzig Jahren seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Bundesverfassungsgericht in weit über 500 Fällen Gesetze, Verordnungen oder Einzelnormen ganz oder teilweise für nichtig oder mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Wie kann diese außerordentlich weitreichende Befugnis eines Gerichts, das weder vom Volk gewählt ist noch diesem Verantwortung schuldet, begründet werden? In der vierten Theodor-Heuss-Gedächtnis-Vorlesung fragt Jutta Limbach nach den historischen Voraussetzungen des im Grundgesetz niedergelegten Prinzips vom Vorrang der Verfassung. Sie erläutert die Möglichkeiten, diesem Prinzip Geltung zu verschaffen und diskutiert am Beispiel der englischen Demokratie das konkurrierende Postulat von der Souveränität des Parlaments. Indem sie die historisch-rechtsvergleichende Fragestellung auf die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bezieht, gewinnt Jutta Limbach eine ebenso kritische wie aktuelle Perspektive zur Beurteilung einer der Grundfragen des demokratischen Verfassungsstaats.
Aktualisiert: 2016-02-12
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Wohin treibt die europäische Geschichte?

Wohin treibt die europäische Geschichte? von Garton Ash,  Timothy, Hertfelder,  Thomas, Kruip,  Gudrun, Stiftung-Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Im vorliegenden Beitrag, mit dem Garton Ash die Theodor-Heuss-Gedächtnis- Vorlesung eröffnete, fragt er nach den Prioritäten und Konsequenzen des europäischen Einigungsprozesses vor und nach 1989. Ziel der Europapolitiker sei die Vertiefung der Europäischen Union und zugleich ihre Erweiterung nach Osten. Diese beiden Ziele seien jedoch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Garton Ash warnt daher vor der Gefahr einer tiefen Kluft innerhalb der Europäischen Union. Statt dessen schlägt er einen „Paradigmenwechsel“ in der Europapolitik vor: Die Priorität solle nicht länger auf der Vereinigung ausgewählter europäischer Länder liegen, sondern statt dessen auf der Errichtung einer „liberalen Ordnung“ auf dem ganzen Kontinent.
Aktualisiert: 2016-02-12
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