Mietpreisbremse 3.0 für Wohnungen

Mietpreisbremse 3.0 für Wohnungen von Niermann,  Michael
Die Mietpreisdeckelung in 'angespannten Wohnungsmärkten' ist das Steckenpferd der Bundesregierung. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde im Jahr 2015 die sog. 'Mietpreisbremse' eingeführt. Diese bezweckte u. a. eine Deckelung für Neuvertragsmieten auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2019 durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft. Mit der Mietpreisbremse 2.0 entfiel das Begründungserfordernis im Rahmen der Rüge des Mieters hinsichtlich der Unzulässigkeit der Miete. Zudem wurde auch der Anteil der auf die Jahresmiete umlagefähigen Modernisierungskosten von 11 % auf 8 % reduziert. Zusätzlich wurde eine Kappungsgrenze ins Gesetz aufgenommen, bei deren Vorliegen von einem 'Herausmodernisieren' des Mieters und damit grundsätzlich einer Schadensersatzverpflichtung des Vermieters auszugehen ist. Weil damit keine Besserung eintrat, verschärfte der Gesetzgeber mit dem zum 1.4.2020 in Kraft getretenen 'Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn' das Rügerecht des Mieters erneut und gewährte den Ländern mehr Spielraum bei ihren Verordnungen. Unser aktualisierter Ratgeber: 'Mietpreisbremse 3.0 für Wohnungen' (Stand: August 2022) klärt Sie auf, wann und wie die Mietpreisbremse zupackt und welche Sanktionen bei unzulässig hohen Mieten drohen. In welchen Gebieten angespannte Wohnungsmärkte bestehen, legt jede Landesregierung selbst fest. Aktuell haben zwölf Bundesländer die Miethöchstgrenze für Bestandswohnungen eingeführt bzw. die Geltungsdauer für die Mietpreisbremse weiter verlängert. Aus dem Inhalt des Ratgebers: Wann greift die Mietpreisbremse? Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt? Wann besteht Bestandsschutz für die Vormiete? Wann gilt die Ausnahme für Neubauten? Welche Ausnahmen gelten für modernisierte Wohnungen? Welche Sonderwohnformen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen? Welche Ausnahmen bestehen für Staffel- und Indexmieten? Wie werden Kosten für Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt? Welche Auskunftspflichten treffen Vermieter? Verstoß gegen Auskunftspflichten Vereinfachte Rüge Modernisierungs-Mieterhöhung Vereinfachtes Modernisierungsverfahren Missbrauch von Modernisierungsmaßnahmen Geldbußen für 'Herausmodernisierer' Was sagen die Gerichte zur Mietpreisbremse? Verschärfung der Mietpreisbremse 3.0 Die 10 wichtigsten Punkte im Überblick
Aktualisiert: 2023-03-23
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Geldwäsche: So vermeiden Händler Konflikte

Geldwäsche: So vermeiden Händler Konflikte von Kuntze-Kaufhold,  Dr.,  Gregor
Zum 1. Januar 2020 trat das Geldwäschegesetz (GwG) in einer überarbeiteten Version in Kraft. Seitdem treffen Fachhändler (im GwG werden sie „Güterhändler“ genannt) verschärfte Pflichten zur Kontrolle und Identifizierung von Kunden. Je nach Beschaffenheit der Waren, die sie vertreiben, und des Umfangs an Bargeld, das sie annehmen, sind sie außerdem verpflichtet, ein Risikomanagement aufzustellen; ggf. müssen sie zudem einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden gehen verstärkt mit Bußgeldern gegen Verstöße vor. Dabei kann es auch zur namentlichen Bekanntmachung von Sanktionsadressaten kommen (sogenannter Internet-Pranger). Die verschärfte Verfolgungspraxis der Behörden und die jüngsten Änderungen im Bereich der Sanktionierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, aber auch im Bereich staatlicher oder staatlich induzierter Kriminalität (Stichwort 'Sanktionslisten'), haben uns veranlasst, den 2020 in erster Auflage erschienenen Ratgeber neu aufzulegen. Aus dem Inhalt des Ratgebers: Anzeichen und Indikatoren für Geldwäsche Welche Pflichten müssen Güterhändler erfüllen? Wie funktioniert die Risikoanalyse? Wer muss einen Geldwäschebeauftragten benennen? Vorgehensweise bei konkretem Geldwäsche-Verdacht Wie wird der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt? Wichtige Sonderregeln bei politisch exponierte Personen Welche jeweiligen Landesbehörden überwachen die Güterhändler? Schaubild 'Vorgehensweise bei Bezahlung mit hohen Bargeldbeträgen' Stand: März 2022
Aktualisiert: 2023-01-12
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50 populäre Steuerirrtümer

50 populäre Steuerirrtümer von Stolz,  Günter J
In Boulevardblättern, TV-Verbrauchermagazinen und an den Stammtischen wird viel diskutiert und gestritten, was alles steuerlich (nicht) erlaubt sei. So bleibt es nicht aus, dass sich in den Köpfen der geplagten Steuerzahler der eine oder andere Irrtum festsetzt. Steuerberater Günter J. Stolz räumt in seinem aktuellen Buch´50 populäre Steuerirrtümer´ mit zahlreichen Trugschlüssen und falschen Steuertipps auf. Entstanden ist hieraus ein kurzweiliges, 52-seitiges Buch, das nicht nur vielen Irrtümern und Halbwahrheiten nachgeht, sondern zwischen den Zeilen auch viele Gestaltungshinweise für Steuerzahler gibt. Kurzum: ein nützliches Geschenk für Freunde, Mandanten und Geschäftspartner. Beispiele für populäre Steuerirrtümer (Auszug aus dem Buch-Inhalt): „Anonyme Anzeigen werden vom Finanzamt nicht bearbeitet“ „Mit hohen Investitionen zum Jahresende kann ich Steuern sparen“ „Auf die Auskünfte eines Betriebsprüfers kann ich mich verlassen“ „Die Lohnsteueraußenprüfung schaut sich nur die Lohnunterlagen an“ „Die Stammeinlage einer GmbH ist totes Kapital“ „Meine Bankdaten sind durch das Bankgeheimnis geschützt“ „Entdecke ich Schwarzgeld im Nachlass, brauche ich nichts zu veranlassen“
Aktualisiert: 2022-03-31
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Die steuerliche Betriebsprüfung

Die steuerliche Betriebsprüfung von Stolz,  Günter J
Unternehmer und Geschäftsführer haben in der Regel keinen persönlichen Kontakt mit dem Finanzamt. Steuererklärungen und Bilanzen werden vom Steuerberater erstellt, der auch den gesamten Schriftverkehr mit der Behörde führt. Meldet sich dagegen ein Prüfer des Finanzamts beim Unternehmen an, sind Inhaber und Geschäftsführer selbst mitten im Geschehen. Sie – aber auch leitende Angestellte oder Buchhaltungskräfte – müssen dem Betriebsprüfer Zuarbeiten leisten und ihm Auskünfte erteilen. Gleiches gilt, falls das Finanzamt unangemeldet zur Kassen- oder Umsatzsteuernachschau erscheint. Die Finanzverwaltung geht bei ihren Prüfungen häufig nach ähnlichen Schemata bzw. mit gleichen Methoden vor. Der Ratgeber „Die steuerliche Betriebsprüfung“ zeigt auf, wie sich der Unternehmer auf eine bevorstehende Betriebsprüfung vorbereiten kann und wie die Betriebsprüfer vorgehen. Dabei stehen weniger die einschlägigen Vorschriften im Vordergrund, sondern praktische Hinweise, die kurz und präzise auf 16 Seiten zusammengefasst sind. Der Autor, Steuerberater Günter J. Stolz, hat seine berufliche Laufbahn als Finanzbeamter in Rheinland-Pfalz begonnen und ist seit 1992 als Steuerberater in Neustrelitz niedergelassen. Im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn hat er eine Vielzahl von Betriebsprüfungen begleitet. Die Hinweise in der Broschüre haben daher einen hohen Praxisbezug. Aus dem Inhalt des Ratgebers: - Die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung - Sonstige Prüfungsdienste (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Deutsche Rentenversicherung) - Vorbereitung auf die Prüfung - Ablauf der Prüfung - Wie die Betriebsprüfer vorgehen - Entdeckung strafrechtlich relevanter Sachverhalte - Schlussbesprechung - Checkliste zur Vorbereitung auf die nächste Betriebsprüfung Stand: Januar 2022
Aktualisiert: 2022-10-13
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Erste Hilfe im Pflegefall

Erste Hilfe im Pflegefall von Diel,  Christoph, Lappert,  Julia, Max,  Frank
Einer Ihrer Angehörigen wird plötzlich zum Pflegefall? Sie sind im ersten Moment ratlos und wissen noch nicht, auf was Sie alles achten müssen? Was muss jetzt alles gemacht werden und wer kann helfen? – miCARE fängt Sie genau dort auf: Mit dem ersten Booklet – 'Erste Hilfe im Pflegefall' – unterstützt miCARE Angehörige von pflegebedürftigen Personen, die plötzlich vor dem Problem eines Pflegefalles in der Familie stehen. Mit anschaulichen Grafiken, komprimierten Informationen und übersichtlichen Hilfestellungen bei den dringendsten Fragen zu Beginn unterstützt Sie dieses Booklet in dieser herausfordernden Zeit.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Die 50 häufigsten Irrtümer bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen

Die 50 häufigsten Irrtümer bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kuntze-Kaufhold,  Dr.,  Gregor, Vogt,  Peter
In Bonn sitzt das Bundesamt für Justiz, welches auf drakonische Weise Verstöße gegen die – weitgehend sinnlose – Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sanktioniert. Die Behörde hat seit ihrer Gründung im Jahr 2007 Ordnungsgelder von inzwischen insgesamt über 2,8 Mrd. € gegen offenlegungspflichtige Unternehmen festgesetzt – Tendenz steigend. Kein Wunder, dass bei Steuerberatern und betroffenen Geschäftsführern in Beratungsgesprächen und an den Stammtischen viel und kopfschüttelnd diskutiert wird, was einem da aus Bonn so auf den Tisch flattert. Mit ihrem Buch ‘Die 50 häufigsten Irrtümer bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen‘ räumen die Autoren mit zahlreichen Trugschlüssen, falschen Gestaltungstipps und Halbwahrheiten im Bereich der Bilanzoffenlegung auf. Außerdem werfen sie auch mal augenzwinkernd einen kritischen Blick auf die Arbeitsweise der Strategen im Bundesamt für Justiz. Leicht im Ausdruck, aber immer mit Bezug zur Sache, greifen unsere Experten das brisante Thema unterhaltsam auf. Entstanden ist ein kurzweiliges, 60-seitiges Buch, das nicht nur vielen Irrtümern nachgeht, sondern auch etliche Gestaltungs- und Warnhinweise gibt. Kurzum: Der Leser profitiert von der langjährigen redaktionellen und fachlichen Erfahrung der Autoren im Umgang mit der vermaledeiten Offenlegungspflicht. Die Lektüre ist - bei hohem Unterhaltungswert - ein lehrreiches Nachschlagewerk für den beruflichen Alltag. Es richtet sich in erster Linie an GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer sowie deren steuerlichen Berater, bietet sich aber auch als nützliches Geschenk für Freunde, Mandanten und Geschäftspartner an. Aus dem Inhalt (Auszug): Warum und für Wen? Die Publizitätspflicht Wer petzt denn da? Mit dem Bundesanzeiger geht alles los Was und Wieviel? Zum Umfang und Kosten der Offenlegung Wie? Die Praxis des Sanktionsverfahren verständlich erklärt Wer zahlt was? Beitreibung oder Niederschlagung von Ordnungsgeldern
Aktualisiert: 2022-03-23
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Betriebsübergabe und Betriebsveräußerung

Betriebsübergabe und Betriebsveräußerung von Stolz,  Günter J
Die Übergabe des Betriebs an Kinder oder der Verkauf an Angestellte oder Dritte ist eine der größten Herausforderungen für die Inhaber kleinerer oder mittlerer Unternehmen, seien sie Handwerker, Einzelhändler oder Freiberufler. Das Thema der Unternehmensnachfolge wird an den Unternehmer häufig erst von Dritten herangetragen, etwa von der Hausbank, wenn es um die Finanzierung langfristiger Investitionen geht oder Kreditverträge zur Verlängerung anstehen. Dieses Buch enthält allgemeine Hinweise dazu, was bei der Übergabe des Betriebs oder dem Verkauf zu beachten ist. Ziel ist es, einen auch für den Laien verständlichen, kurzen Überblick darüber zu geben, welche rechtlichen und praktischen Fragen sich bei der Übergabe oder der Veräußerung eines Betriebs stellen. Dabei werden unentgeltliche Übertragungen innerhalb der Familie und der Verkauf an Dritte jeweils parallel betrachtet. Einen Schwerpunkt dieses Buches bilden ertragsteuerliche Aspekte, da diese in der Regel die größte finanzielle Auswirkung bei einer Betriebsübertragung haben. Dieses Buch richtet sich in erster Linie an Unternehmer, die demnächst vor der Aufgabe stehen, ihren Betrieb auf die nächste Generation zu übertragen oder zu veräußern. Es richtet sich zudem an Kinder, die den elterlichen Betrieb übernehmen wollen, und an mögliche Käufer von Betrieben oder Gesellschaftsanteilen. Aus dem Inhalt: Was vor der Übergabe/Veräußerung eines Betriebs zu beachten ist Den richtigen Nachfolger finden Übertragung von Betrieben und Gesellschaftsanteilen auf Kinder Die Veräußerung an Dritte Zivil- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen Fachbegriffe verständlich erklärt
Aktualisiert: 2022-03-23
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Vermeidung strafrechtlicher Risiken

Vermeidung strafrechtlicher Risiken von Häusser-Nixdorf,  Hagen, Stolz,  Günter J
Alle Unternehmer, Freiberufler und sogar Privatpersonen können unvermittelt von einem Steuerstrafverfahren betroffen sein. Selbst wenn man persönlich alle steuerlichen Vorschriften sorgfältig beachtet, kann man schnell ins Visier der Steuerfahndung geraten. Anlass dafür kann z. B. ein unredlicher Geschäftspartner sein, der Rechnungsformulare oder auch Angebote manipuliert, um damit Betriebsausgaben zu fingieren. Ein anderer Grund könnte sein, dass ein Lieferant Zahlungen, die an ihn geleistet wurden, nicht als Betriebseinnahme erklärt. Auch während laufender Betriebsprüfungen werden immer häufiger Steuerstrafverfahren eingeleitet, wenn möglicherweise nicht vollständig erklärte Betriebseinnahmen festgestellt werden. Bereits formale Mängel in der Buchführung können dazu führen, dass der Betriebsprüfer seine Tätigkeit unterbricht und die Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung informiert. Sogar im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen oder bei Auswertung des Berichts durch den Innendienst werden Strafverfahren eingeleitet, sofern Zuwendungen an Arbeitnehmer nicht vollständig versteuert wurden oder etwa bei der Versteuerung des Privatanteils der Pkw-Nutzung nach der 1-%-Methode von einem falschen Listenwert des Fahrzeugs ausgegangen wurde. Dieses Buch verschafft Ihnen daher einen Überblick über den Ablauf eines Steuerstrafverfahrens und vermittelt Ihnen einen Großteil der steuerstrafrechtlichen Risiken, die insbesondere Unternehmern und selbständig Tätigen in der Praxis begegnen können. Aus dem Inhalt: Die einzelnen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten Anlässe für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens Der Ablauf eines Strafverfahrens Ermittlungen im Ausland Was bei einer Selbstanzeige zu beachten ist Hinweise zum Verhalten bei Durchsuchungen
Aktualisiert: 2022-03-23
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