Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie von Albani,  Cornelia, Becker-Pfaff,  Johannes, Gramich,  Bernd, Hildenbrand,  Gerhard, Kneer-Weidenhammer,  Simone, Rothe,  Hans-Martin
Die psychosomatisch-psychotherapeutische Krankenhausbehandlung stellt eine wesentliche Säule der psychosomatisch-psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland dar. In den letzten Jahrzehnten kam es zu einem deutlichen Ausbau dieser stationären Einrichtungen. Mittlerweile werden in 262 psychosomatischen Krankenhausabteilungen mit 11.410 Betten im Jahr 87.634 Patienten mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 42,9 Tagen behandelt. Darüber hinaus stehen in 130 Tageskliniken 1.982 Behandlungsplätze zur Verfügung. Da teilweise auch im vollstationären Bereich tagesklinische Leistungen erbracht werden, gibt es sogar an insgesamt 145 Orten tagesklinische Behandlung bei 20.087 Patienten pro Jahr. Seit den ersten Gründungen in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sind die stationären psychosomatischen Einrichtungen Quelle und Kristallisationspunkte von Entwicklungsprozessen in der Psychosomatischen Medizin. In den Kliniken und Tageskliniken hat die Psychosomatische Medizin und die Psychotherapie ein Zuhause in der Versorgung erhalten, in der sie ihre spezifische Arbeitsweise, insbesondere die psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung entwickeln konnte. Im Rahmen der psychosomatischen Komplexbehandlung gelingt es, auf der Grundlage eines Gesamtbehandlungsplans die Arbeit unterschiedlicher Therapiemethoden aufeinander zu beziehen und abzustimmen, um Behandlungsformen für oftmals schwer zu behandelnde Patienten zu realisieren. Es handelt sich um eine therapie-zielorientierte, multimodale, sehr intensive psychosomatische und psychotherapeutische Behandlung. Diese stationäre und tagesklinische Arbeit ist nur auf dem Boden definierter gesetzlicher und institutioneller Vorgaben möglich. Sie stellen – um in einem Bild zu sprechen - das Theater, die Bühne und die Spielregeln dar, auf deren Grundlage die individuelle Therapie geplant und „in Szene gesetzt“ werden kann. Nur wenn der institutionelle und finanzielle Rahmen des Theaters geklärt ist, wenn die Bühne und das Bühnenbild stabil stehen und die Spielregeln vereinbart sind, kann das Zusammenspiel auf der Bühne gelingen. Das vorliegende Arbeitsbuch vermittelt diese Grundlagen sowie die gesetzlichen und institutionellen Kontexte der Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Es ist kein neues Lehrbuch im klassischen Sinne, das Therapiekonzepte oder Behandlungsleitlinien darstellt. Als „state of the art“ – Buch dokumentiert es die Rahmenkonstruktion und ihre Qualitätsstandards für die stationäre psychosomatisch-psychotherapeutische Krankenhausbehandlung. Der Dokumentation dieser Grundlagen und der Rahmenbedingungen hat sich das Autorenteam des vorliegenden Buches gewidmet. Ihnen gilt der Dank, da sie ihre Arbeitskraft und ihre fachliche Expertise in die Formulierung dieses sehr prägnant geschriebenen Buches haben einfließen lassen. Ein ganz besonderer Dank gilt dabei Frau Prof. Dr. C. Albani, die maßgeblich den Prozess der Entwicklung dieses Buches vorangetrieben hat. Es gelang ihr, die Autoren in einen intensiven Diskussions- und Konsensfindungsprozess einzubinden, so dass alle Autoren für jedes Kapitel stehen, auch wenn die Arbeit von Einzelnen oder zu zweit entstanden sind. Ihr gelang es maßgeblich, die Vorlagen der Autoren in ein einheitliches und stringentes Format zu gießen, so dass ein homogenes und übersichtliches Werk daraus entstanden ist. Es ist das große Verdienst der Autoren mit diesem Werk einen Überblick über die aktuellen Grundlagen und gesetzlichen und institutionellen Kontexte der stationären Krankenhausbehandlung zu schaffen. Es entstand ein Referenzwerk, auf das man sich im klinischen Alltag, in der MDK Begutachtung zu Fragen der Krankenhausbehandlung, bei der Erstellung eigener Gutachten sowie in den aktuellen fachpolitischen Aktivitäten beziehen kann. Die Lektüre dieses Buches ist allen klinisch Tätigen im Krankenhaus sehr zu empfehlen, um die Spielräume der eigenen Arbeit kennenzulernen und gut zu verstehen. Es gibt den Weiterbildungsassistenten wichtige Anregungen, die Krankenhausbehandlung im Fachgebiet einzuordnen. Der Gutachter, der Fragen zur stationären psychosomatischen Psychotherapie zu beantworten hat, findet hier ebenso sein Referenzwerk wie die fach- und berufspolitisch Tätigen, die wesentliche Informationen über die Grundlagen ihrer Arbeit erhalten.
Aktualisiert: 2021-03-25
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Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie von Albani,  Cornelia, Becker-Pfaff,  Johannes, Müller-Lenz,  Ralf
Unter anderem in gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Kostenübernahme von Krankenhausbehandlungsleistungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern werden von Sozialgerichten als Auftraggeber medizinische Sachverständige beauftragt. Das Spannungsfeld zwischen den allgemeinen Anforderungen an Sachverständige vor Gericht (s.u.), der medizinischen Fachkompetenz der Sachverständigen und deren Erfahrungen als Sachverständige in anderen sozialmedizinischen Kontexten, der Besonderheit vergütungsrelevanter Fragestellungen, aber auch der ggf. bestehenden Rollenkonflikte eines (chefärztlich tätigen) Sachverständigen stellen besondere Anforderungen an den Sachverständigen. Da von den in Betracht kommenden Beweismitteln nach dem SGG (Sachverständige, Augenschein, Urkunden, Zeugen und die informelle Befragung der Beteiligten) der gerichtliche Sachverständigenbeweis eine regelmäßig besondere Überzeugungskraft hat, ist die Etablierung von Qualitätsstandards für Sachverständigengutachten in Kostenträgerkonflikten von besonderer Bedeutung. Auch in Kostenträgerkonflikten verletzen fachlich unzureichende oder nachlässig ausgeführte Gutachten standesrechtliche und gesetzliche Pflichten (Berufsordnung der Ärztekammer, Strafgesetzbuch, Zivilprozessordnung), sind in Kostenträgerkonflikten angreifbar, führen ggf. zu Schadensersatzforderungen an den Sachverständigen und schwächen das Gebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie. Die nachfolgenden Ausführungen dienen dazu, Qualitätskriterien für Sachverständigengutachten in der besonderen Konstellation von Konflikten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern fachspezifisch im Gebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie zu entwickeln und zu formulieren. Diese Qualitätskriterien beziehen sich insbesondere auf den formalen und vollständigen Aufbau eines Gutachtens. Sie sollen Anregungen zum Prozess des Strukturierens, Reflektierens, Bewertens und Dokumentierens durch den Sachverständigen geben. Die Autoren möchten mit diesem Arbeitsheft anregen, das eigene Handeln als Sachverständiger zu überprüfen und zu reflektieren. Basierend auf den Diskussionen im Arbeitskreis der sachverständig Tätigen, vorliegender Literatur und auf eigenen Erfahrungen wird eine Struktur vorgeschlagen, wie ein Gutachten in Kostenträgerkonflikten formal und inhaltlich aufgebaut werden kann. Die folgenden Ausführungen sollen potentielle Gutachter ermutigen, Sachverständigengutachten zu erstellen und damit dem Mangel an Sachverständigen im Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, der sowohl von Richtern als auch von Psychosomatischen Kliniken und Abteilungen in der Vergangenheit immer wieder benannt wurde, entgegen wirken. Nach einführenden und erläuternden Vorbemerkungen wird eine kommentierte „Mustergutachten- Struktur“ vorgestellt, die zur direkten Benutzung oder Weiterentwicklung für den persönlichen Gebrauch dienen kann. Im Sinne eines kontinuierlichen (Weiter-) Entwicklungs-, Qualitätssicherungs- und Qualitätsverbesserungsprozesses sollen die hier dargestellten Vorschläge in interkollegialen Diskussionen geschärft, präzisiert und zur Verfügung gestellt werden. Die hier aufgeführte Struktur und die erläuternden Anmerkungen sollen nicht nur einen formalen Standard vorschlagen, sondern die Reflexionsprozesse des Sachverständigen durch Vorstrukturierung und Anregung erleichtern. Es soll ausdrücklich kein formaler Standard implementiert, sondern ein Rahmen für die kritische Reflexion und die Entwicklung der individuellen Gutachtenerstellung zur Verfügung gestellt werden.
Aktualisiert: 2021-03-25
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