Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen.

Staatseigenschaft gemischtwirtschaftlicher Unternehmen. von Berger,  Ariane
Die Beteiligung staatlicher Rechtssubjekte an privatrechtlich organisierten Gesellschaften mit privatem Anteilsbesitz ist in vielen Bereichen staatlichen Handelns verbreitete Praxis. Diese sogenannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen nehmen fortgesetzt und planmäßig am Wirtschaftsverkehr teil, bieten Dienstleistungen gegenüber privaten und staatlichen Rechtssubjekten an und kooperieren mit diesen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Rechtsbindungen sie im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit zu beachten haben. Über die rechtlichen Vorgaben und Grenzen wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht keine Einigkeit. So wird es bislang unterschiedlich beurteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen gemischtwirtschaftliche Unternehmen an die staatliche Einheiten als Adressaten voraussetzenden Rechtssätze, die sogenannten Sonderbindungen des Staates, gebunden sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Begründungsansätze folgt nicht zuletzt daraus, daß die Frage nach dem Anwendungsbereich der Sonderbindungen die Qualifizierung des jeweiligen staatlichen Adressaten voraussetzt und über die Kriterien zur Zuordnung von Rechtssubjekten zum Bereich des Staatlichen keine Einigkeit herrscht. Die Qualifizierung staatlicher Rechtssubjekte kann nicht ohne Rekurs auf theoretische Vorstellungen vom Wesen staatlicher Organisation gelingen. Ziel des von Ariane Berger vorgeschlagenen normativen Ansatzes ist die Entwicklung von Fallgruppen, in denen gesetzliche und vertragliche Rechtssätze eindeutige Zuordnungen einzelner gemischtwirtschaftlicher Unternehmen zum Bereich des Staatlichen zulassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen.

Strafrechtliche Zurechnung bei Defektzuständen. von González-Rivero,  Pilar
Gewöhnlich wird für den Bereich der strafrechtlichen Schuld eine unterschiedliche zeitliche Struktur bei der Zurechnung in den Fällen des Vorverschuldens beim Verlust der Schuldfähigkeit einerseits und beim entschuldigenden Notstand andererseits vertreten. Demgegenüber besteht der Vorschlag der hiesigen Konzeption in einer einheitlichen Lösung. Es wird hierzu eine Normativierung der strafrechtlichen Begriffe verfolgt, die konsequent schon beim Subjekt einer Tat ansetzt, Zurechnungsfähigkeit damit nicht mehr als vorgegebene, natürliche Eigenschaft eines Menschen, sondern als strafrechtliche Konstruktion begriffen. Aus der Perspektive des Strafrechtssystems folgt nämlich ein Begriff der Fähigkeit zum Unrecht, also einer Fähigkeit zum Normbruch, der nicht anders als normativ zu verstehen ist. Die so erreichte Normativierung des Begriffs der Zurechnung bzw. der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung des Unterschieds zwischen Schuldbegründung und Entschuldigung. Die Zuständigkeit ist das beiden Momenten gemeinsame Kriterium. Eine so beschaffene normative Betrachtung der Momente der Zurechnungsfähigkeit ermöglicht die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Schuldbegründung und Unzumutbarkeit und damit eine einheitliche Zurechnung der Vorverschuldensfälle im Moment der "Tat".
Aktualisiert: 2023-06-15
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Internationale Zuständigkeit für ubiquitäre deliktische Schutzrechtsverletzungen.

Internationale Zuständigkeit für ubiquitäre deliktische Schutzrechtsverletzungen. von Brand,  Thimo
Die umfassende Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaates ist der mosaikartigen eingeschränkten Zuständigkeit sämtlicher EU-Mitgliedstaaten im Falle der Verletzung eines nationalen Immaterialgüterrechts im Internet vorzuziehen. Dies wird anhand einer interessenbasierten Analyse der immaterialgüterrechtlichen Gerichtsstände dargelegt und durch eine rechtsgebietsvergleichende Untersuchung des Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne sowie des Schiedsverfahrens untermauert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kompetenzen und Grundrechte.

Kompetenzen und Grundrechte. von Simma,  Bruno, Weiler,  J. H. H., Zöckler,  Markus C.
Kompetenzen und Grundrechte bilden die gemeinschaftsrechtlichen Eckwerte zur Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG, an denen in dieser Untersuchung die früheren Vorschläge der Kommission und die unlängst verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung gemessen werden. Die Autoren legen im Detail dar, daß der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine Kompetenz gewährt, derart weitreichende Werbeverbote für Tabakprodukte gemeinschaftsweit anzuordnen. Insbesondere bietet Art. 100a EG-Vertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage, da die Berufung auf Wettbewerbsverzerrungen und das Bedürfnis zur Rechtsangleichung keineswegs Werbeverbote dieses Umfangs rechtfertigen können. Darüber hinaus verletzt der Erlaß der Richtlinie aus formellen und materiellen Gesichtspunkten die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Unabhängig von der Kompetenzfrage stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte jedoch keine Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit oder des Eigentumsschutzes in internationalen Menschenrechtsverträgen dar und wäre als ein gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts anzusehen. Die Überschreitung der eigenen Kompetenzgrenzen durch die EG ist keine reine Formalität. Gerade im Lichte des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts droht ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof heraufzubeschwören.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden.

Die Ämter für Verfassungsschutz als Präventionsbehörden. von Banzhaf,  Maximilian
Die Untersuchung skizziert umfangreich die Aufgaben der Verfassungsschutzämter sowie deren Stellung in der deutschen Sicherheitsarchitektur. Die herausgearbeiteten Zuständigkeitsüberschneidungen der Ämter mit den Polizeibehörden und dem BND werden einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen. Die dabei offengelegten Friktionen münden in einem rechtspolitischen Vorschlag zur Neuausrichtung der Verfassungsschutzämter.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gerichtsverfassungsgesetz

Gerichtsverfassungsgesetz von Kissel,  Otto Rudolf, Mayer,  Herbert
Zum Werk Das Gerichtsverfassungsgesetz und sein Einführungsgesetz sind das Kernstück unserer Gerichtsverfassung und regeln nicht nur den organisatorischen Aufbau der ordentlichen Gerichte, sondern konkretisieren wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze und prägen dadurch die gesamte Tätigkeit unserer Gerichte. Neben den Regelungen zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tätigkeit, soweit das GVG ausdrückliche Regelungen trifft, werden auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung dargelegt. Zusätzlich werden auch diverse Vorschriften außerhalb des GVG im Sachzusammenhang erörtert, z.B. die einschlägigen Bestimmungen des DRiG bei der Erläuterung von § 1 GVG (Richterliche Unabhängigkeit). Ferner sind solche Entscheidungen und Fakten, die im einschlägigen Zusammenhang mit dem GVG stehen, in ihrer gerichtsverfassungsrechtlichen Relevanz aufgezeigt, wie u.a. die gesamte Justizverwaltung, das Haushaltsrecht oder die Gefahren für die Unabhängigkeit jenseits der formalisierten Dienstaufsicht. Vorteile auf einen Blickzahlreiche Übersichtenalle gerichtsverfassungsrechtlichen Probleme, ob Zivilverfahren, Strafverfahren oder öffentliches Recht, in einem Band vereintmit EGGVG und weiteren mit der Gerichtsverfassung zusammenhängenden Normen Zur Neuauflage Das GVG ist regelmäßig zahlreichen Änderungen unterworfen. So sind seit Erscheinen der letzten Auflage zehn Gesetzesänderungen in Kraft getreten, u.a. das Gesetz zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage u.v.m. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Angehörige der Justizverwaltung, Verbände, Hochschullehrer, Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte nach dem Preussischen Zuständigkeitsgesetze vom 1. August 1883.

Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte nach dem Preussischen Zuständigkeitsgesetze vom 1. August 1883. von Stengel,  Karl Frhr. von
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Alien Tort Statute.

Das Alien Tort Statute. von Felz,  Daniel
Aufgrund des sog. »Alien Tort Statute« (ATS) gründeten die US-Gerichte ein amerikanisches Forum mit weltweiter Gerichtsbarkeit für Menschenrechtsklagen. Dabei wurden insbesondere deutsche Gesellschaften in Anspruch genommen. Daniel Felz arbeitet die enorme Masse an US-Entscheidungen auf, um die breitgefächerten dogmatischen Fundamente der ATS-Rechtsprechung zu ordnen. Danach untersucht er, inwiefern solche länderübergreifenden Menschenrechtsklagen vor deutschen Gerichten möglich wären.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Widersprüchliche Regelungskonzeptionen im Bundesstaat.

Widersprüchliche Regelungskonzeptionen im Bundesstaat. von Haack,  Stefan
In der föderalen Ordnung des Grundgesetzes kann es im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeiten geschehen, daß an den Rändern seines Kompetenzbereichs ein Hoheitsträger mit einer Regelung Wirkungen hervorruft, die in einen fremden Zuständigkeitsraum hinüberreichen und die Wirksamkeit der fremden Normierung gefährden. Das Bundesverfassungsgericht rekurrierte 1998 zur Lösung dieser Konflikte auf ein Gebot der "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung", das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten sei. Der Autor versucht, die dabei sich vermischenden rechtsstaatlichen und bundesstaatlichen Aspekte zu trennen. Er ermittelt zunächst, in welcher Gestalt und an welchen Stellen derartige Konflikte aufbrechen können, bevor er untersucht, inwieweit bereits den im Grundgesetz enthaltenen Kompetenzvorschriften eine zufriedenstellende Lösung zu entnehmen ist. Im Anschluß daran erörtert er die rechtsstaatlichen Anforderungen an eine widerspruchsfreie Gesetzgebung in einem bundesstaatlichen Gefüge. Der Verfasser plädiert dafür, entgegen der gerichtlichen Vorgehensweise bundesstaatliche und rechtsstaatliche Aspekte in der verfassungsrechtlichen Arbeit weiterhin strikt zu trennen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für austretende Grubengase.

Die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für austretende Grubengase. von Frenz,  Walter
Das klassische Ordnungsrecht hat immer wieder auf neue Entwicklungen zu reagieren und damit seine Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ein solches neues Phänomen sind austretende Grubengase im Gefolge der Zechenstilllegungen. Von der untertägigen Steinkohlengewinnung freigesetzt, sammeln sie sich im Grubengebäude, strömen von dort über geeignete Fließwege an die Erdoberfläche und gefährden Menschen und Sachgüter. Aus rechtlicher Sicht stellt sich vor allem das Problem des Verantwortlichen. Haftet der jetzige bzw. der frühere Bergwerksbetreiber? Besteht auch eine Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer? Welche Anhaltspunkte müssen für eine Gefährdung bestehen, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr bzw. -erforschung auszulösen? Wo liegen die Grenzen? Ist auch derjenige verpflichtet, der sich vorher getreu der ihm erteilten Genehmigung verhalten hat oder dessen Bergbauaktivitäten bereits Jahrzehnte zurückliegen? Wie können Verwaltung und potenziell Verantwortliche kooperieren?
Aktualisiert: 2023-06-15
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