Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung.

Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung. von Lang,  Johannes
Gibt es eine Pflicht der Parteien des Zivilprozesses, unabhängig von ihrer Risikobelastung zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen? Ist es im Zuge der europäischen Rechtsvereinheitlichung unerläßlich, eine solche Aufklärungspflicht einzuführen? Diese Fragen untersucht der Autor unter Zuhilfenahme eines »rechtsvergleichenden Rasters«. Besondere Aktualität erhält das Problem durch den sogenannten »Storme-Entwurf« der Kommission zur Vereinheitlichung der Zivilprozeßrechte in der EU, die von der EG-Kommission eingesetzt wurde. Kapitel 4 dieses Entwurfes sieht vor, im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Zivilprozeßrechte das aus dem englischen (und auch dem US-amerikanischen) Recht bekannte Institut der »pre-trial-discovery« einzuführen, eine weitgefaßte Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes unabhängig von Darlegungs- und Beweisrisikoverteilungen, die durch Vorlegung von Urkunden und anderen Schriftstücken erfüllt wird. Vorgestellt werden in der Arbeit das deutsche, französische und das englische »Informationsbeschaffungsrecht« für den Zivilprozeß sowie die Regelung des »Storme-Entwurfes« für dieses Gebiet. Johannes Lang ermittelt die grundlegenden Parameter, die für die jeweilige Rechtsordnung charakteristisch sind. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen wird der Frage nachgegangen, ob eine gesamteuropäische Rechtsvereinheitlichung auf diesem wichtigen Gebiet des Zivilprozesses überhaupt notwendig ist, wie sie aussehen könnte und ob der »Storme-Entwurf«, der sich ja rechtsvereinheitlichend sieht, den Anforderungen daran gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld.

Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld. von Piekenbrock,  Andreas
Obwohl Italien zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Deutschlands gehört, sind wissenschaftliche Arbeiten über das italienische Recht - im Vergleich zu den »Modeländern« Frankreich, England und den USA - Mangelware. Dies gilt in besonderer Weise für das Zivilprozeßrecht. Dabei ist diese Materie nicht nur für den rechtshistorisch oder rechtsvergleichend arbeitenden Wissenschaftler hochinteressant, sondern auch für einen Praktiker, der die Konsequenzen etwa der Vereinbarung eines italienischen Gerichtsstandes kennen sollte. Diese Lücke will der Autor mit der vorliegenden Schrift füllen. Er zeigt die Stellung des heutigen italienischen Zivilprozesses im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Frankreich auf und bietet zugleich wertvolle Informationen über die gerichtliche Praxis. Der Schwerpunkt liegt auf der in Wissenschaft und Praxis nach wie vor lebhaft diskutierten Frage der richterlichen Verfahrensleitung, an der sich viel über das Wesen des Zivilprozesses und das Selbstverständnis der Richterschaft erkennen läßt. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine wesentlich aktivere Rolle des Richters, vor allem in Italien. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf dem ordentlichen Erkenntnisverfahren, das Schritt für Schritt analysiert und mit den Regelungen in den übrigen Ländern verglichen wird. Im Sinne einer historischen Rechtsvergleichung werden dabei stets die gemeinsamen Wurzeln dargelegt. Auf diese Weise erfährt auch der italienische Leser Neues über sein eigenes Zivilprozeßrecht. Abgerundet wird die Arbeit durch einen kompakten historischen Überblick sowie durch Abhandlungen zur Gerichtsverfassung und zu praktisch sehr bedeutsamen Sonderverfahren. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Plädoyer für eine aktivere Rolle des Richters im Ergebnisteil zusammengefaßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld.

Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld. von Piekenbrock,  Andreas
Obwohl Italien zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Deutschlands gehört, sind wissenschaftliche Arbeiten über das italienische Recht - im Vergleich zu den »Modeländern« Frankreich, England und den USA - Mangelware. Dies gilt in besonderer Weise für das Zivilprozeßrecht. Dabei ist diese Materie nicht nur für den rechtshistorisch oder rechtsvergleichend arbeitenden Wissenschaftler hochinteressant, sondern auch für einen Praktiker, der die Konsequenzen etwa der Vereinbarung eines italienischen Gerichtsstandes kennen sollte. Diese Lücke will der Autor mit der vorliegenden Schrift füllen. Er zeigt die Stellung des heutigen italienischen Zivilprozesses im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Frankreich auf und bietet zugleich wertvolle Informationen über die gerichtliche Praxis. Der Schwerpunkt liegt auf der in Wissenschaft und Praxis nach wie vor lebhaft diskutierten Frage der richterlichen Verfahrensleitung, an der sich viel über das Wesen des Zivilprozesses und das Selbstverständnis der Richterschaft erkennen läßt. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine wesentlich aktivere Rolle des Richters, vor allem in Italien. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf dem ordentlichen Erkenntnisverfahren, das Schritt für Schritt analysiert und mit den Regelungen in den übrigen Ländern verglichen wird. Im Sinne einer historischen Rechtsvergleichung werden dabei stets die gemeinsamen Wurzeln dargelegt. Auf diese Weise erfährt auch der italienische Leser Neues über sein eigenes Zivilprozeßrecht. Abgerundet wird die Arbeit durch einen kompakten historischen Überblick sowie durch Abhandlungen zur Gerichtsverfassung und zu praktisch sehr bedeutsamen Sonderverfahren. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Plädoyer für eine aktivere Rolle des Richters im Ergebnisteil zusammengefaßt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung

Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung von Coester-Waltjen,  Dagmar, Mäsch,  Gerald
Der Übungsband enthält eine ausführliche Einführung in die Klausurbearbeitung sowie 18 Musterklausuren mit umfassenden Musterlösungen. Das Werk soll nicht nur der Vorbereitung auf Klausuren im Schwerpunktbereich, sondern auch als Training für den Pflichtbereich dienen, in den die Grundzüge des Internationalen Privatrechts in einigen Bundesländern aufgenommen wurden. Neben zwölf fünfstündigen Klausurfällen stehen dem Bearbeiter deshalb sechs zweistündige Klausuren zur Verfügung. So kann sich der Student mit den Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung und in der Staatsprüfung vertraut machen, die Technik der Falllösung üben und seine Kenntnisse im Fachgebiet vertiefen.Gerade im IPR sind solide handwerkliche Fähigkeiten bei der Falllösung unerlässlich, will man das theoretisch erlangte Wissen in eine erfolgreiche Klausurbearbeitung umsetzen. Thematisch ist die Sammlung breit gefächert und enthält neben zahlreichen klassischen Problembereichen auch solche, die erst in der neueren Entwicklung entstanden sind. Erfasst werden darüber hinaus Fragestellungen des internationalen Zivilverfahrensrechts, des internationalen Einheitsrechts und der Rechtsvergleichung. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige Reformen im internationalen Privat- und Verfahrensrecht durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. Aufgrund der umfangreichen Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers (z.B. EuUntVO, Rom I-, Rom II-, Rom II-VO) und der die europäischen Rechtsinstrumente auslegenden Rechtsprechung des EuGH sowie neuerer tatsächlicher Entwicklungen wurden zahlreiche Fälle ausgetauscht oder erheblich modifiziert; keine Lösung blieb unverändert. Auch die einleitenden methodischen und didaktischen Erwägungen wurden diesen Anforderungen angepasst.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte

Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte von Schütze,  Rolf A
Überarbeitete Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 22. Januar 2003. Der Autor, ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu deutsch-amerikanischen Rechtsproblemen und -kollisionen - behandelt Fragen der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte und Gründe für die dem deutschen Recht unbekannten Zuständigkeitsregelungen, insbesondere Zuständigkeit aufgrund Zustellung am Gerichtsort, Zuständigkeit wegen geschäftlicher Tätigkeit am Gerichtsort und Zuständigkeit aus moralischen Gründen (alien tort claims act, Holocaust-Gesetzgebung pp.).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte

Die Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte von Schütze,  Rolf A
Überarbeitete Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 22. Januar 2003. Der Autor, ausgewiesen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu deutsch-amerikanischen Rechtsproblemen und -kollisionen - behandelt Fragen der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte und Gründe für die dem deutschen Recht unbekannten Zuständigkeitsregelungen, insbesondere Zuständigkeit aufgrund Zustellung am Gerichtsort, Zuständigkeit wegen geschäftlicher Tätigkeit am Gerichtsort und Zuständigkeit aus moralischen Gründen (alien tort claims act, Holocaust-Gesetzgebung pp.).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung

Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung von Coester-Waltjen,  Dagmar, Mäsch,  Gerald
Der Übungsband enthält eine ausführliche Einführung in die Klausurbearbeitung sowie 18 Musterklausuren mit umfassenden Musterlösungen. Das Werk soll nicht nur der Vorbereitung auf Klausuren im Schwerpunktbereich, sondern auch als Training für den Pflichtbereich dienen, in den die Grundzüge des Internationalen Privatrechts in einigen Bundesländern aufgenommen wurden. Neben 12 fünfstündigen Klausurfällen stehen dem Bearbeiter deshalb 6 zweistündige Klausuren zur Verfügung. So kann sich der Student mit den Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung und in der Staatsprüfung vertraut machen, die Technik der Falllösung üben und seine Kenntnisse im Fachgebiet vertiefen. Gerade im IPR sind solide handwerkliche Fähigkeiten bei der Falllösung unerlässlich, will man das theoretisch erlangte Wissen in eine erfolgreiche Klausurbearbeitung umsetzen. Thematisch ist die Sammlung breit gefächert und enthält neben zahlreichen klassischen Problembereichen auch solche, die erst in der neueren Entwicklung entstanden sind. Erfasst werden darüber hinaus Fragestellungen des internationalen Zivilverfahrensrechts, des internationalen Einheitsrechts und der Rechtsvergleichung. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige Reformen im internationalen Privat- und Verfahrensrecht durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. Aufgrund der umfangreichen Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers (und wegen der Aufnahme zweistündiger Klausuren) wurden zahlreiche Fälle ausgetauscht oder erheblich modifiziert; keine Lösung blieb unverändert. Auch die einleitenden methodischen und didaktischen Erwägungen wurden maßgeblich erweitert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung

Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung von Coester-Waltjen,  Dagmar, Mäsch,  Gerald
Der Übungsband enthält eine ausführliche Einführung in die Klausurbearbeitung sowie 18 Musterklausuren mit umfassenden Musterlösungen. Das Werk soll nicht nur der Vorbereitung auf Klausuren im Schwerpunktbereich, sondern auch als Training für den Pflichtbereich dienen, in den die Grundzüge des Internationalen Privatrechts in einigen Bundesländern aufgenommen wurden. Neben zwölf fünfstündigen Klausurfällen stehen dem Bearbeiter deshalb sechs zweistündige Klausuren zur Verfügung. So kann sich der Student mit den Anforderungen in der Schwerpunktbereichsprüfung und in der Staatsprüfung vertraut machen, die Technik der Falllösung üben und seine Kenntnisse im Fachgebiet vertiefen.Gerade im IPR sind solide handwerkliche Fähigkeiten bei der Falllösung unerlässlich, will man das theoretisch erlangte Wissen in eine erfolgreiche Klausurbearbeitung umsetzen. Thematisch ist die Sammlung breit gefächert und enthält neben zahlreichen klassischen Problembereichen auch solche, die erst in der neueren Entwicklung entstanden sind. Erfasst werden darüber hinaus Fragestellungen des internationalen Zivilverfahrensrechts, des internationalen Einheitsrechts und der Rechtsvergleichung. Die Neuauflage berücksichtigt wichtige Reformen im internationalen Privat- und Verfahrensrecht durch Rechtsprechung und Gesetzgebung. Aufgrund der umfangreichen Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers (z.B. EuUntVO, Rom I-, Rom II-, Rom II-VO) und der die europäischen Rechtsinstrumente auslegenden Rechtsprechung des EuGH sowie neuerer tatsächlicher Entwicklungen wurden zahlreiche Fälle ausgetauscht oder erheblich modifiziert; keine Lösung blieb unverändert. Auch die einleitenden methodischen und didaktischen Erwägungen wurden diesen Anforderungen angepasst.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld.

Der italienische Zivilprozeß im europäischen Umfeld. von Piekenbrock,  Andreas
Obwohl Italien zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Deutschlands gehört, sind wissenschaftliche Arbeiten über das italienische Recht - im Vergleich zu den »Modeländern« Frankreich, England und den USA - Mangelware. Dies gilt in besonderer Weise für das Zivilprozeßrecht. Dabei ist diese Materie nicht nur für den rechtshistorisch oder rechtsvergleichend arbeitenden Wissenschaftler hochinteressant, sondern auch für einen Praktiker, der die Konsequenzen etwa der Vereinbarung eines italienischen Gerichtsstandes kennen sollte. Diese Lücke will der Autor mit der vorliegenden Schrift füllen. Er zeigt die Stellung des heutigen italienischen Zivilprozesses im Verhältnis zu Deutschland, Österreich und Frankreich auf und bietet zugleich wertvolle Informationen über die gerichtliche Praxis. Der Schwerpunkt liegt auf der in Wissenschaft und Praxis nach wie vor lebhaft diskutierten Frage der richterlichen Verfahrensleitung, an der sich viel über das Wesen des Zivilprozesses und das Selbstverständnis der Richterschaft erkennen läßt. Im Ergebnis plädiert der Autor für eine wesentlich aktivere Rolle des Richters, vor allem in Italien. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf dem ordentlichen Erkenntnisverfahren, das Schritt für Schritt analysiert und mit den Regelungen in den übrigen Ländern verglichen wird. Im Sinne einer historischen Rechtsvergleichung werden dabei stets die gemeinsamen Wurzeln dargelegt. Auf diese Weise erfährt auch der italienische Leser Neues über sein eigenes Zivilprozeßrecht. Abgerundet wird die Arbeit durch einen kompakten historischen Überblick sowie durch Abhandlungen zur Gerichtsverfassung und zu praktisch sehr bedeutsamen Sonderverfahren. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem Plädoyer für eine aktivere Rolle des Richters im Ergebnisteil zusammengefaßt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung.

Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung. von Lang,  Johannes
Gibt es eine Pflicht der Parteien des Zivilprozesses, unabhängig von ihrer Risikobelastung zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen? Ist es im Zuge der europäischen Rechtsvereinheitlichung unerläßlich, eine solche Aufklärungspflicht einzuführen? Diese Fragen untersucht der Autor unter Zuhilfenahme eines »rechtsvergleichenden Rasters«. Besondere Aktualität erhält das Problem durch den sogenannten »Storme-Entwurf« der Kommission zur Vereinheitlichung der Zivilprozeßrechte in der EU, die von der EG-Kommission eingesetzt wurde. Kapitel 4 dieses Entwurfes sieht vor, im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Zivilprozeßrechte das aus dem englischen (und auch dem US-amerikanischen) Recht bekannte Institut der »pre-trial-discovery« einzuführen, eine weitgefaßte Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes unabhängig von Darlegungs- und Beweisrisikoverteilungen, die durch Vorlegung von Urkunden und anderen Schriftstücken erfüllt wird. Vorgestellt werden in der Arbeit das deutsche, französische und das englische »Informationsbeschaffungsrecht« für den Zivilprozeß sowie die Regelung des »Storme-Entwurfes« für dieses Gebiet. Johannes Lang ermittelt die grundlegenden Parameter, die für die jeweilige Rechtsordnung charakteristisch sind. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen wird der Frage nachgegangen, ob eine gesamteuropäische Rechtsvereinheitlichung auf diesem wichtigen Gebiet des Zivilprozesses überhaupt notwendig ist, wie sie aussehen könnte und ob der »Storme-Entwurf«, der sich ja rechtsvereinheitlichend sieht, den Anforderungen daran gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung.

Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung. von Lang,  Johannes
Gibt es eine Pflicht der Parteien des Zivilprozesses, unabhängig von ihrer Risikobelastung zur Aufklärung des Sachverhaltes beizutragen? Ist es im Zuge der europäischen Rechtsvereinheitlichung unerläßlich, eine solche Aufklärungspflicht einzuführen? Diese Fragen untersucht der Autor unter Zuhilfenahme eines »rechtsvergleichenden Rasters«. Besondere Aktualität erhält das Problem durch den sogenannten »Storme-Entwurf« der Kommission zur Vereinheitlichung der Zivilprozeßrechte in der EU, die von der EG-Kommission eingesetzt wurde. Kapitel 4 dieses Entwurfes sieht vor, im Zuge der Vereinheitlichung der europäischen Zivilprozeßrechte das aus dem englischen (und auch dem US-amerikanischen) Recht bekannte Institut der »pre-trial-discovery« einzuführen, eine weitgefaßte Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes unabhängig von Darlegungs- und Beweisrisikoverteilungen, die durch Vorlegung von Urkunden und anderen Schriftstücken erfüllt wird. Vorgestellt werden in der Arbeit das deutsche, französische und das englische »Informationsbeschaffungsrecht« für den Zivilprozeß sowie die Regelung des »Storme-Entwurfes« für dieses Gebiet. Johannes Lang ermittelt die grundlegenden Parameter, die für die jeweilige Rechtsordnung charakteristisch sind. Mit den so gewonnenen Erkenntnissen wird der Frage nachgegangen, ob eine gesamteuropäische Rechtsvereinheitlichung auf diesem wichtigen Gebiet des Zivilprozesses überhaupt notwendig ist, wie sie aussehen könnte und ob der »Storme-Entwurf«, der sich ja rechtsvereinheitlichend sieht, den Anforderungen daran gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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