Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion

Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion von Brockhausen,  Jürgen, Byers,  Philipp, Dann,  Matthias, Dost,  Julia, Fett,  Torsten, Gaul,  Björn, Gebauer,  Stefan, Hense,  Dirk, Hugger,  Heiner, Kindermann,  Jochen, Ludwig,  Daniel, Reimer,  Richard, Renz,  Hartmut, Russo,  Frank, Salomon,  Annette, Schmies,  Christian, Steidle,  Thomas, Welsch,  Jens, Wessing,  Jürgen, Wybitul,  Tim
Mit den MaComp hat die BaFin auch einheitliche Vorgaben zur organisatorischen Ausgestaltung der Compliance-Funktion in Wertpapierdienstleistungsunternehmen geschaffen. In diesem Werk, herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense, bieten Ihnen Experten der Compliance-Praxis, führende Kanzleien, renommierte Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter der BaFin eine kompakte Orientierungshilfe: Zur angemessenen Implementierung der Compliance-Funktion, zur erfolgreichen Umsetzung und Evaluierung aller compliance-relevanten Organisationsabläufe und zur sicheren Bewertung und Vermeidung arbeits- und strafrechtlicher Risiken!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion

Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion von Brockhausen,  Jürgen, Byers,  Philipp, Dann,  Matthias, Dost,  Julia, Fett,  Torsten, Gaul,  Björn, Gebauer,  Stefan, Hense,  Dirk, Hugger,  Heiner, Kindermann,  Jochen, Ludwig,  Daniel, Reimer,  Richard, Renz,  Hartmut, Russo,  Frank, Salomon,  Annette, Schmies,  Christian, Steidle,  Thomas, Welsch,  Jens, Wessing,  Jürgen, Wybitul,  Tim
Mit den MaComp hat die BaFin auch einheitliche Vorgaben zur organisatorischen Ausgestaltung der Compliance-Funktion in Wertpapierdienstleistungsunternehmen geschaffen. In diesem Werk, herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense, bieten Ihnen Experten der Compliance-Praxis, führende Kanzleien, renommierte Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter der BaFin eine kompakte Orientierungshilfe: Zur angemessenen Implementierung der Compliance-Funktion, zur erfolgreichen Umsetzung und Evaluierung aller compliance-relevanten Organisationsabläufe und zur sicheren Bewertung und Vermeidung arbeits- und strafrechtlicher Risiken!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Organisations- und Verhaltenspflichten in der Anlageberatung nach Inkrafttreten des AnsFuG

Organisations- und Verhaltenspflichten in der Anlageberatung nach Inkrafttreten des AnsFuG von Laban,  Konstantin
Die 2007 begonnene Finanzkrise und insbesondere der Zusammenbruch der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 lösten auch in Deutschland eine breite Debatte über den Schutz der Anleger aus. Dies nahm auch der Gesetzgeber zum Anlass, den zu Tage getretenen Defiziten entgegenzuwirken. Mit Inkrafttreten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG) wurden in der Folge u. a. zwei Anlegerschutzinstrumente in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt, die besondere praktische Relevanz für Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben: das Produktinformationsblatt gem. § 31 Abs. 3a WpHG sowie das Mitarbeiter- und Beschwerderegister gem. § 34d WpHG. Konstantin Laban untersucht die Ziele des deutschen Gesetzgebers zu diesen beiden Anlegerschutzinstrumenten und evaluiert deren rechtliche Umsetzung durch das AnsFuG. Den Evaluationsergebnissen werden die primären Ziele des Kapitalmarktrechts gegenübergestellt und anschließend die erforderlichen Anpassungen in den relevanten Rechtsvorschriften abgeleitet. Dies betrifft neben dem WpHG insbesondere auch dessen flankierende Verordnungen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion

Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion von Brockhausen,  Jürgen, Byers,  Philipp, Dann,  Matthias, Dost,  Julia, Fett,  Torsten, Gaul,  Björn, Gebauer,  Stefan, Hense,  Dirk, Hugger,  Heiner, Kindermann,  Jochen, Ludwig,  Daniel, Reimer,  Richard, Renz,  Hartmut, Russo,  Frank, Salomon,  Annette, Schmies,  Christian, Steidle,  Thomas, Welsch,  Jens, Wessing,  Jürgen, Wybitul,  Tim
Mit den MaComp hat die BaFin auch einheitliche Vorgaben zur organisatorischen Ausgestaltung der Compliance-Funktion in Wertpapierdienstleistungsunternehmen geschaffen. In diesem Werk, herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense, bieten Ihnen Experten der Compliance-Praxis, führende Kanzleien, renommierte Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter der BaFin eine kompakte Orientierungshilfe: Zur angemessenen Implementierung der Compliance-Funktion, zur erfolgreichen Umsetzung und Evaluierung aller compliance-relevanten Organisationsabläufe und zur sicheren Bewertung und Vermeidung arbeits- und strafrechtlicher Risiken!
Aktualisiert: 2023-04-24
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Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance

Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance von Stöcklein,  Jan-Lieven
Im Zentrum der Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Nach dieser Strafvorschrift wird bestraft, wer einen «unerfahrenen» Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestatteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance

Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance von Stöcklein,  Jan-Lieven
Im Zentrum der Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Nach dieser Strafvorschrift wird bestraft, wer einen «unerfahrenen» Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestatteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance

Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance von Stöcklein,  Jan-Lieven
Im Zentrum der Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Nach dieser Strafvorschrift wird bestraft, wer einen «unerfahrenen» Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestatteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Vermögensverwaltung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Die Vermögensverwaltung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen von Süss,  Wolfgang
Mit der durch die 6. KWG-Novelle in das WpHG eingefügten Vorschrift des § 34 a WpHG über die wird das Geschäft auch der bankunabhängigen Vermögensverwalter aufsichtsrechtlich reglementiert. Der Verfasser stellt die sich für Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus der Norm ergebenden Anforderungen an den Umgang mit den entgegengenommenen Kundengeldern einerseits (Abs. 1) sowie den zur Verwaltung übertragenen Wertpapieren des Kunden andererseits (Abs. 2) dar. Im Anwendungsbereich ist die Vorschrift vom Einlagengeschäft (Abs.1) bzw. dem Depotgeschäft (Abs. 2) abzugrenzen. Es zeigt sich, dass der faktische Anwendungsbereich der Vorschrift in ihrem Abs. 1 wegen der Beschränkung auf solche Kundengelder, die das Wertpapierdienstleistungsunternehmen im eigenen Namen entgegennimmt und verwendet, begrenzt ist. Diese Einschränkung des Anwendungsbereiches hält einer Überprüfung anhand der europarechtlichen Vorgaben aus Art. 10 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie im Ergebnis nicht stand. Der Autor tritt daher für eine Neuformulierung von § 34 a I WpHG ein.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion

Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion von Brockhausen,  Jürgen, Byers,  Philipp, Dann,  Matthias, Dost,  Julia, Fett,  Torsten, Gaul,  Björn, Gebauer,  Stefan, Hense,  Dirk, Hugger,  Heiner, Kindermann,  Jochen, Ludwig,  Daniel, Reimer,  Richard, Renz,  Hartmut, Russo,  Frank, Salomon,  Annette, Schmies,  Christian, Steidle,  Thomas, Welsch,  Jens, Wessing,  Jürgen, Wybitul,  Tim
Mit den MaComp hat die BaFin auch einheitliche Vorgaben zur organisatorischen Ausgestaltung der Compliance-Funktion in Wertpapierdienstleistungsunternehmen geschaffen. In diesem Werk, herausgegeben von Hartmut Renz und Dirk Hense, bieten Ihnen Experten der Compliance-Praxis, führende Kanzleien, renommierte Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter der BaFin eine kompakte Orientierungshilfe: Zur angemessenen Implementierung der Compliance-Funktion, zur erfolgreichen Umsetzung und Evaluierung aller compliance-relevanten Organisationsabläufe und zur sicheren Bewertung und Vermeidung arbeits- und strafrechtlicher Risiken!
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG

Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG von Lampe,  Barbara
Nach der sog. Finanzmarktkrise aus dem Herbst 2008 wird der Ruf nach effektiven Schutz-mechanismen für Anleger, insbesondere Schutz durch Beratung, Aufklärung und Schadensersatz, ler. Viele Hoffnungen nährt die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, auch Finanzmarktrichtlinie oder in Anlehnung an ihren englischen Namen MiFID genannt. Durch die MiFID wird ein großer Bereich des Kapitalmarktrechts, darunter auch Anlegerschutzbestimmungen, reformiert und auf europäischer Ebene harmonisiert. Herzstück der Anlegerschutzbestimmungen im deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind die sog. Wohlverhaltensregeln, die die Beziehung zwischen dem Wertpapierdienstleister und seinem Kunden regeln. Eine zentrale Pflicht stellt die Informationspflicht im Vorfeld der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung dar, die sich nach der Reform in § 31 Abs. 3 WPHG befindet. Eine Vorstufe dieser Informationspflicht ist die Pflicht zur Einholung von Informationen vom Kunden gemäß § 31 Abs. 4-7, Abs. 9 WpHG, sog. Explorationspflicht, die auf dem Prinzip des "Know-your-customer" beruht. Durch das die MiFID umsetzende Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz, das sog. FRUG, sind die Informations- und Explorationspflichten stark ausgeb und präzisiert worden. Es liegt der Schluss nahe, dass aufgrund des hohen Detailgrades der neuen Regelungen viele der nach der alten Rechtslage umstrittenen Probleme gelöst worden sind und die Anleger umfassender als bisher geschützt werden. Die Schwerpunkte der Studei liegen daher auch aus aktuellem Anlas beim Schutzniveau der Anleger und der Untersuchung nach Lösungen von nach der alten Rechtslage umstrittenen Fragen. Die Autorin widmet sich nach einem historischen Abriss dem Anwendungsbereich von Informations- und Explorationspflichten. Ausführlich behandelt werden die neu eingeführte Klassifizierung der Kunden und die Wertpapier(neben)dienstleistungen Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. Im Rahmen der Untersuchung der Explorationspflicht werden das neue dreistufige System der Einholung der Kundenangaben und die Pflichten zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung ausführlich dargestellt. Bei der Informationspflicht werden Schwerpunkte auf die Reichweite der Informationspflicht und das Schutzniveau der Anleger gelegt. Da die besondere Informationspflicht für Finanztermingeschäfte entfallen ist, wird auch ein Schwerpunkt auf die bei diesen Geschäften zu übermittelnden In-formationen gesetzt. Sowohl bei der Explorations- und als auch bei der Informationspflicht spielen die Fragen, ob noch Geschäfte ohne Einhaltung dieser Pflichten, sog. Execution-Only-Geschäfte, existieren können und ob es sich um bewegliche Systeme handelt, eine große Rolle. Im deutschen Recht existierten schon vor der Vorgängerrichtlinie der MiFID, der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, zivilrechtliche Explorations- und Informationspflichten. Das berühmte Bond-Urteil des Bundesgerichtshofes bildet den Höhepunkt dieser Rechtsprechungstradition. Daher setzt sich die Autorin auch mit dem Verhältnis von Aufsichtsrecht und Zivilrecht auseinander. Abschließend werden die Rechtsfolgen der Verstöße gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten aufgezeigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Geeignetheitskonzept nach § 31 Abs. 4 WpHG in der Anlageberatung

Das Geeignetheitskonzept nach § 31 Abs. 4 WpHG in der Anlageberatung von Schommer,  Frank-Rüdiger
Die 2007 einsetzende Finanzkrise wirkte in besonderem Maße beschleunigend auf die Rechtsentwicklung im Bereich des Anlegerschutzes. Kurz zuvor wurde aber bereits durch Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ein umfangreiches gesetzliches Instrumentarium zum Schutze der Anleger geschaffen, dessen Herzstück im Falle der Anlageberatung bis heute das Geeignetheitskonzept des § 31 Abs. 4 WpHG bildet. Der Autor untersucht diese Vorschrift, ausgehend von ihrer Entstehung, umfassend und betrachtet insbesondere die Ausgestaltung, Funktionsweise und praktische Umsetzung des Geeignetheitskonzepts. Er zieht einen Vergleich zu den von der Rechtsprechung entwickelten, das Fundament der zivilrechtlichen Beratungshaftung bildenden Grundsätzen anleger- und objektgerechter Beratung und stellt Unterschiede und Gemeinsamkeiten dar. Im Anschluss an eine Analyse der umstrittenen Rechtsnatur des § 31 Abs. 4 WpHG werden schließlich die sich für die Rechtsanwendung durch Gerichte und Finanzdienstleistungsaufsicht ergebenden Konsequenzen aufgezeigt und Gestaltungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis identifiziert.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance

Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften und Strafvermeidung durch Corporate Compliance von Stöcklein,  Jan-Lieven
Im Zentrum dieser Arbeit stehen die §§ 49, 26 BörsG. Hiernach wird bestraft, wer einen unerfahrenen Anleger zu einem Börsenspekulationsgeschäft verleitet und hierbei dessen Unerfahrenheit zu einem Geschäftsabschluss ausnutzt. Schutzzweck dieser als abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestalteten Norm ist folglich ein frühzeitiger Vermögensschutz und somit der Anlegerschutz an sich. Schwerpunkt der Arbeit war herauszufinden, welche Rolle die §§ 49, 26 BörsG im heutigen Normgesamtgefüge anlegerschützender Vorschriften des Kapitalmarktrechts einnehmen. Allerdings ist dieser Straftatbestand nicht etwa erst aufgrund der wirtschaftlichen Ereignisse der letzten Jahre eingeführt worden, sondern bereits seit über 117 Jahren im Börsengesetz verankert. Interessanterweise misst das Schrifttum dem Straftatbestand nur eine marginale Bedeutung bei bzw. es wird gar dessen Existenzberechtigung in Frage gestellt. Die überwiegende Bankenpraxis kennt den Straftatbestand gar nicht erst. Hauptanliegen dieser Arbeit war es, Gründe für das bestehende Meinungsbild bzw. die vorherrschende Unkenntnis herauszufinden. Es drängte sich insbesondere die Frage auf, inwieweit nicht schon eine Verpflichtung zur Berücksichtigung des Straftatbestandes im Wege von Compliance-Vorschriften für Banken besteht.
Aktualisiert: 2023-04-07
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