Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Band VIII: Äußere Sicherheit
Internationale Verträge und völkerrechtliche Normen
Bündnisverträge und Truppenstatute
Wehrrecht
Verteidigungsgrundsätze, Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle
Sonderbereiche der zivil-militärischen Zusammenarbeit
Verträge mit den osteuropäischen Staaten
Ihr Zusatznutzen: ONLINE arbeiten – zu Hause, am Arbeitsplatz und unterwegs. Im Abonnement können Sie die komfortable Datenbank zu diesem Werk kostenlos mit vielen Vorteilen nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt, die für Beamte und Richter in Bund und Ländern sowie Soldaten gelten. Diese komplexe Materie mit ihren vielschichtigen Rechtsproblemen arbeitet der bewährte Kommentar souverän und praxisgerecht auf. Dabei geht das Werk auch auf die länderspezifischen Eigenheiten ein und veranschaulicht die Zusammenhänge. Ihr Praxis-Plus: Regelmäßig erscheinende Aktualisierungen halten das Werk auf dem aktuellen Stand.
Aktualisiert: 2023-06-14
Autor:
Horst Arndt,
Hans Georg Bachmann,
Eckhard Corsmeyer,
Ingeborg Franke,
Walther Fürst,
Max-Emanuel Geis,
Daniela Hampel,
Andreas Hartung,
Thomas Heitz,
Boris Hoffmann,
Esther Iglesias Appuhn,
Matthias Koch,
Eric Lingens,
Martin Schwarzfischer,
Rosanna Sieveking,
Peter Silberkuhl,
Thomas Spitzlei,
Herbert Stadler,
Harald Strötz,
Rudolf Summer,
Klaus Vogelgesang,
Hans-Dietrich Weiß,
Peter Wilhelm,
Siegfried Zängl
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Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt, die für Beamte und Richter in Bund und Ländern sowie Soldaten gelten. Diese komplexe Materie mit ihren vielschichtigen Rechtsproblemen arbeitet der bewährte Kommentar souverän und praxisgerecht auf. Dabei geht das Werk auch auf die länderspezifischen Eigenheiten ein und veranschaulicht die Zusammenhänge. Ihr Praxis-Plus: Regelmäßig erscheinende Aktualisierungen halten das Werk auf dem aktuellen Stand.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Horst Arndt,
Hans Georg Bachmann,
Eckhard Corsmeyer,
Ingeborg Franke,
Walther Fürst,
Max-Emanuel Geis,
Daniela Hampel,
Andreas Hartung,
Thomas Heitz,
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Esther Iglesias Appuhn,
Matthias Koch,
Eric Lingens,
Martin Schwarzfischer,
Rosanna Sieveking,
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Thomas Spitzlei,
Herbert Stadler,
Harald Strötz,
Rudolf Summer,
Klaus Vogelgesang,
Hans-Dietrich Weiß,
Peter Wilhelm,
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Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt, die für Beamte und Richter in Bund und Ländern sowie Soldaten gelten. Diese komplexe Materie mit ihren vielschichtigen Rechtsproblemen arbeitet der bewährte Kommentar souverän und praxisgerecht auf. Dabei geht das Werk auch auf die länderspezifischen Eigenheiten ein und veranschaulicht die Zusammenhänge. Ihr Praxis-Plus: Regelmäßig erscheinende Aktualisierungen halten das Werk auf dem aktuellen Stand.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Horst Arndt,
Hans Georg Bachmann,
Eckhard Corsmeyer,
Ingeborg Franke,
Walther Fürst,
Max-Emanuel Geis,
Daniela Hampel,
Andreas Hartung,
Thomas Heitz,
Boris Hoffmann,
Esther Iglesias Appuhn,
Matthias Koch,
Eric Lingens,
Martin Schwarzfischer,
Rosanna Sieveking,
Peter Silberkuhl,
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Klaus Vogelgesang,
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Das Beamtenrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften geregelt, die für Beamte und Richter in Bund und Ländern sowie Soldaten gelten. Diese komplexe Materie mit ihren vielschichtigen Rechtsproblemen arbeitet der bewährte Kommentar souverän und praxisgerecht auf. Dabei geht das Werk auch auf die länderspezifischen Eigenheiten ein und veranschaulicht die Zusammenhänge. Ihr Praxis-Plus: Regelmäßig erscheinende Aktualisierungen halten das Werk auf dem aktuellen Stand.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Horst Arndt,
Hans Georg Bachmann,
Eckhard Corsmeyer,
Ingeborg Franke,
Walther Fürst,
Max-Emanuel Geis,
Daniela Hampel,
Andreas Hartung,
Thomas Heitz,
Boris Hoffmann,
Esther Iglesias Appuhn,
Matthias Koch,
Eric Lingens,
Martin Schwarzfischer,
Rosanna Sieveking,
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Herbert Stadler,
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Klaus Vogelgesang,
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Peter Wilhelm,
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Uebersicht -- Wichtigste Abkürzungen -- Vorbemerkung -- Einsührungsgesetz zum Militär'Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich. Dom 20. Juni 1872 -- Militär - Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 20. Juni 1872 -- Erster Theil. Bon der Bestrafung im Allgemeinen -- Zweiter Theil. Bon den einzelnen Berbrehen und Bergehen und deren Bestrafung -- Anlage. Verzeichnis der -im Deutschen Heer und zur Kaiserlichen Marine gehörenden Militarpersonen -- Klaffeneintheilung der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine, Verordnung vom 12. August 1901 (RGB). 283 -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Gutteutag'sche Sammlung Deutscher Reichsgesetze. -- Schlagwort-Register
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorbemerkung -- Inhaltsverzeichnis -- I. Das Militärstrafgesetzbuch -- II. Die Milltärstrafgerichtsordnung -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Quellen -- I. Einleitung -- II. Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen -- III. Anlagen -- IV. Anhang -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der Abkürzungen -- Literatur -- Druckfehler und Berichtigungen -- I. Militärstrafgesetzbuch für Las Deutsche Deich -- II. A. Kriegsartikel für das Heer -- II. B. Kriegsartikel für die Marine -- III. Militärstrafgerichtsordnung -- A. Einführungsgesetz zur Militärstrafgerichtsordnung von 1. Dezember 18 -- B. Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 -- 1. Teil. Gerichtsverfassung -- 2. Teil, verfahren -- 1. Titel. Allgemeine Bestimmungen -- 2. Titel. Verfahren im erster Instanz -- 3. Titel. Ordentliche Rechtsmittel -- 4. Titel. Bestätigung der im ordentlichen Verfahren ergangenen Urteile -- 5. Titel. Bestätigung und Aufhebung der Urteile der Feldgerichte und der Bordgerichte -- 6. Titel. Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschloffenen Verfahrens -- 7. Titel. Strafvollstreckung -- 8. Titel. Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen -- 9. Titel. Kosten des Verfahrens -- IV. A. Verordnung über die Ehrenzerichte der Offiziere -- B. Allerhöchste Order vom 2. Nov. 1875 für die Marine -- V. A. Disziplinarstrafordnung für das Heer -- V. B. Disziplinarstrafordnung für die Kaiserliche Marine -- V. C. Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und dir unfrelwillige Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand -- VI. A. Beschwerdeordnung für das Heer -- VI. B. Beschwerdeordnung für die Kaiserliche Marine -- Anhang -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- I. Erledigung im Disziplinarwege -- II. Standgerichtliches Verfahren -- III. Kriegsgerichtliches Verfahren -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorrede -- Jnhalts-Verzeichniß -- Erklärung -- Einleitung der hauptsächlichsten Abkürzungen -- Einführungs-Gesetz -- Einleitende Bestimmungen -- Erster Theil -- Zweiter Theil -- Anlage -- Beilage -- Register -- Berichtigungen
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Parallelstellen. Berzeichnitz -- Erster Theil. Gerichtsverfassung -- Zweiter Theil. Verfahren -- Anhang -- Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhalt -- Militarstragerschtsordnung -- A. Einleitung. Uebersicht der drei im Deutschen Reiche zur Zeit vorhandenen Militärstrafprozeßsysteme -- B. Grundlagen des Entwurfs -- C. Begründung des Entwurfs im Einzelnen -- Einführungsgesetz zur Militärstrafgerichtsordnung -- Gesetz, betr- die Dienstvergehen der richterlichen Militärjustizbeamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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