Die Bestimmtheit des Beteiligungsvorsatzes.

Die Bestimmtheit des Beteiligungsvorsatzes. von Warneke,  Nikolai
Nikolai Warneke untersucht das von Rechtsprechung und Rechtslehre aufgestellte Postulat der Bestimmtheit des Teilnehmervorsatzes auf seine Berechtigung. Im Anschluß an die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (BGHSt 34, 63 zum Anstiftervorsatz und BGHSt 42, 135 zum Gehilfenvorsatz) werden Widersprüche der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Zur Vermeidung dieser Widersprüche und zur Vereinheitlichung des Beteiligungsvorsatzes leitet der Autor den Mindestinhalt des Vorsatzes für die verschiedenen Beteiligungsformen aus teleologischen und normtheoretischen Erwägungen ab. Hierzu wird nach einem Rückgriff auf allgemeine Vorsatzlehren und den Strafgrund der Vorsatzstrafe zunächst der Bezugspunkt des Vorsatzes entwickelt. Unter Berücksichtigung des Bezugspunktes des Vorsatzes wird sodann für die verschiedenen Beteiligungsformen - die Teilnahme und insbesondere entfernte täterschaftliche Begehungsformen - der notwendige Mindestinhalt des Vorsatzes entwickelt. Warneke gelangt zu dem Ergebnis, daß es der in den genannten Entscheidungen und von der herrschenden Lehre postulierten "Bestimmtheit des Vorsatzes" überhaupt nicht bedarf. Erforderlich, aber ausreichend ist für alle Beteiligungsformen das Vorliegen der im einzelnen herausgearbeiteten Mindestvoraussetzungen des Vorsatzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge.

Die Grundprobleme der Delikte mit strafbegründender besonderer Folge. von Miseré,  Christof W.
In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor die Delikte, bei denen der Eintritt einer besonderen Folge die Strafbarkeit erst begründet. Dabei geht es um die Festlegung der dieser Deliktsgruppe zugehörigen Tatbestände, die Struktur dieser Delikte und die Konsequenzen, die daraus für den Bereich der Teilnahme und des Versuchs resultieren. Der 1. Teil der Bearbeitung behandelt die dogmatische Einordnung der Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination mit strafbegründender besonderer Folge. Stellvertretend wird anhand der Vorschrift des § 315c III Nr. 1 StGB die Bedeutung des Vorsatzteiles für die Bewertung des gesamtdeliktischen Charakters unter Einbeziehung der in § 11 II StGB getroffenen Regelung und der allgemeinen Dogmatik des Fahrlässigkeitsdeliktes dargestellt. Als Ergebnis wird festgestellt, daß es sich bei den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen mit strafbegründender besonderer Folge um qualifizierte Fahrlässigkeitstatbestände handelt. Alsdann werden die damit einhergehenden Konsequenzen für die Teilnahme und die versuchte Tat erörtert, mit dem Ergebnis, daß die Möglichkeit der Versuchsstrafbarkeit hinsichtlich dieser Deliktsgruppe trotz § 11 II StGB nicht besteht, während die vorbenannte Bestimmung die Möglichkeit der Teilnahme an den Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen in bestimmtem Rahmen eröffnet. Des weiteren zeigt Miseré die Besonderheiten auf, die im Teilnahmebereich bezüglich der Vorschriften der §§ 315c und 353b StGB bestehen. Im 2. Teil der Bearbeitung behandelt Miseré die zweiaktigen Tatbestände mit strafbegründender besonderer Folge, zu denen die §§ 186, 227 und 323a StGB gezählt werden. Es wird dabei aufgezeigt, daß es sich jeweils um gesetzliche Ausformulierungen eines in der Rechtsfigur der actio libera in causa enthaltenen Prinzips handelt, mit dem die Grenzen des Tatschuldgedankens markiert sind, so daß es zur Verwirklichung dieser Tatbestände einer inneren Einstellung des Täters zum Erfolg in Form des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit bedarf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rücktritt im Vorbereitungsstadium.

Rücktritt im Vorbereitungsstadium. von Angerer,  Veronika
Ist eine Ehefrau wegen Tötungsdelikts strafbar, die in Abwesenheit ihres Mannes mit Tötungsabsicht zunächst Gift in eine seiner Whiskyflaschen gefüllt hat, später jedoch, als sie in Reue den Flascheninhalt wieder beseitigen will, versehentlich eine andere, unvergiftete Whiskyflasche entleert, wenn ihr Ehemann nach seiner Rückkehr von dem vergifteten Whisky trinkt und stirbt? Ist die Mutter eines Kindes wegen Anstiftung zu einem Tötungsdelikt strafbar, wenn sie ihre Schwester bittet, ihr Kind zu töten, sie aber anschließend auffordert, die Tat nicht auszuführen, die Schwester jedoch nur zum Schein von der Tat Abstand nimmt und das Kind trotzdem tötet? Dies sind nur zwei Beispiele für einen Rücktritt im Vorbereitungsstadium, eine Nische im Bereich des klassischen Allgemeinen Teils des Strafrechts, der dogmatisch noch wenig durchleuchtet ist. Vergleichbare Rücktritts-Fälle gibt es bei allen Täterschafts- und Teilnahmeformen, eine einheitliche, zufriedenstellende Lösungslinie dazu findet sich aber weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung. Die Autorin entwickelt anhand dogmatischer Grundprinzipien des Strafrechts einen einheitlichen Ansatz, mit dem sämtliche Fallkonstellationen sachgerecht gelöst werden können. Vor allem auf zwei Ebenen lassen sich die denkbaren Fallgestaltungen prüfen und lösen: Bereits auf der Ebene der objektiven Zurechnung können gewisse Sachverhalte von der Strafbarkeit ausgeschieden werden. Ausgangspunkt für den Lösungsansatz auf der Vorsatzebene ist die Beantwortung der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Täter oder Teilnehmer Vorsatz in Bezug auf die Vollendung der Haupttat haben müssen; diese Frage wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Die Verfasserin zeigt, dass der Vorsatz bei Tätern wie bei Teilnehmern einheitlich fortdauern muss, nämlich bis zum Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens durch den Haupttäter. Auf dieser Grundlage wird ein Kriterium entwickelt, nach dem es strafrechtsdogmatisch gerechtfertigt ist, dass der Täter bzw. Teilnehmer straffrei ausgehen kann, wenn sein Vorsatz durch ein signifikantes Rücktrittsverhalten spätestens im Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens wieder entfallen ist. Entscheidend ist, dass der jeweilige Täter oder Teilnehmer subjektiv eine optimale Rettungshandlung erbracht hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die fahrlässige Mittäterschaft.

Die fahrlässige Mittäterschaft. von Kamm,  Simone
Nach überwiegender Auffassung ist die mittäterschaftliche Begehung einer Straftat nur bei Vorsatz aller Beteiligten möglich. Begründet wird dies damit, daß die Fassung eines gemeinsamen Tatentschlusses bei fahrlässig handelnden bzw. unterlassenden Personen ausgeschlossen sei sowie mit der fehlenden Differenzierbarkeit der einzelnen Beteiligungsformen bei der Fahrlässigkeitsstraftat. Simone Kamm geht der Frage nach, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, eine fahrlässige Mittäterschaft gleichwohl anzuerkennen ist. Nach einer kritischen Betrachtung der Struktur der vorsätzlichen Mittäterschaft wird die Behandlung der fahrlässigen Beteiligung mehrerer in älterer und neuerer Rechtsprechung und Lehre dargestellt und bewertet. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß die Argumente der Gegner einer fahrlässigen Mittäterschaft sowie deren Alternativvorschläge zur rechtlichen Einordnung von fahrlässig gemeinsam handelnden bzw. unterlassenden Personen nicht überzeugen. Im letzten Teil der Arbeit entwickelt sie eigene Kriterien zur Begründung dieser dogmatischen Figur. Danach ist von einer mittäterschaftlichen Begehung einer Fahrlässigkeitsstraftat dann auszugehen, wenn der tatbestandliche Erfolg allein bei dem Zusammenwirken mehrerer sorgfaltspflichtwidrig in Erscheinung tretender Personen verwirklicht werden kann. Die Beteiligten müssen sich der Gemeinschaftlichkeit ihres Handelns bzw. Unterlassens sowie der Umstände, die die wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Tatbeiträge im Hinblick auf den Erfolgseintritt begründen, bewußt sein. Zuletzt werden die dogmatischen und praktischen Konsequenzen der Annahme einer solchen Rechtsfigur aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale.

Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale. von Papathanasiou,  Konstantina
Wie viel Wissen macht strafbar? Welche Rolle spielen der Bestimmtheitsgrundsatz und das Schuldprinzip für die strafrechtliche Irrtumslehre? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Papathanasiou in ihrer Arbeit und begründet als Lösung die verfassungsbezogene Formel der »Widerspiegelung der gesetzgeberischen Grundentscheidung im Verständnishorizont des Täters«, um die Schwächen der Parallelwertung in der Laiensphäre auszugleichen und den Bürger vor einer Ausuferung der strafrechtlichen Verantwortung zu schützen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Lern-Hacks für dein Studium

Lern-Hacks für dein Studium von Beran,  Christina M.
Während der Zugang zu Informationen vor allem digital immer einfacher wird, fällt es gleichzeitig immer schwerer, sich für längere Zeit zu konzentrieren und sich Gesehenes, Gehörtes und Erlebtes zu merken und aktiv wiederzugeben. Zucker, Zeit und Zwirn sind jene Zutaten, die es aus Sicht des Gehirns braucht, um den eigenen individuellen Lern-Hack zu finden. Die Psychologin Christina M. Beran veranschaulicht, wie Aufmerksamkeit und Konzentration (wieder) gesteigert werden können und Lernen gelingt. Sie macht verständlich, was es abseits von unzähligen und stets verfügbaren Quellen wirklich braucht, um Information nachhaltig zu verarbeiten. Dabei berichtet sie auch aus ihrem spannenden Beratungsalltag und zeigt anhand von authentischen Fallgeschichten, wie durch Individualität, Leichtigkeit und personalisierte Strategien das Finden des eigenen Lernwegs möglich wird.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schuldrecht Allgemeiner Teil von Hirsch,  Christoph
Die Flussdiagramme finden Sie unter dem Reiter "Service zum Buch". Die 11. Auflage arbeitet wieder die neueste Rechtsprechung auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur. An dem erfolgreichen Konzept haben Autor und Verlag festgehalten: Jede Lerneinheit beginnt mit einem aktuellen Einführungsfall, der ausführlich gutachterlich geprüft wird. Auch die Lerneinheiten erläutern die oftmals sehr abstrakten Regeln an vielen konkreten Beispielen aus der Praxis. Der Text ist klar gegliedert und leicht lesbar geschrieben. So hat Hirsch schon vielen Studenten das gute Gefühl gegeben, das Allgemeine Schuldrecht wirklich zu verstehen. Wer grafische Darstellungen mag, wird an den über 20 Diagrammen Freude haben. Sie zeigen den logischen Aufbau der gesetzlichen Vorschriften und führen den Leser durch eine Abfolge von Fragen und Antworten zur Lösung des Falls.
Aktualisiert: 2023-06-12
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