Die Beendigung des Schuldnerverzugs.

Die Beendigung des Schuldnerverzugs. von Weißgerber,  Arnd
Arnd Weißgerber untersucht die Beendigung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Leistung unter dem Aspekt des Auseinanderfallens von Leistungshandlung und Leistungserfolg. Nimmt der Schuldner die geschuldete Handlung rechtzeitig vor, gerät er mangels Verschuldens von vornherein nicht in Verzug. Hieraus folgert die herrschende Meinung, dass der Verzug bereits durch die Vornahme der Leistungshandlung beendet wird. Demgegenüber vertritt der Autor ein funktionales, erfolgsbezogenes Modell. Maßstab für die Verzugsbeendigung ist danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Gläubiger Nachteile aus der schuldhaften Leistungsverzögerung des Schuldners erleiden kann. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Verzug regelmäßig erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs endet. In einem ersten Schritt wird untersucht, welche Vorstellungen dem handlungsbezogenen Konzept der herrschenden Meinung zugrunde liegen und welche Erwägungen im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB angestellt wurden. Anhand konkreter Einzelfälle weist der Autor nach, dass der handlungsbezogene Ansatz der herrschenden Meinung unstimmig ist und zu unangemessenen Ergebnissen führt. Auf Grundlage des hier vertretenen, erfolgsbezogenen Ansatzes werden schließlich wichtige praktische Anwendungsfälle erörtert. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen dritte Personen in den Leistungsvorgang eingeschaltet werden oder in denen der Leistungsgegenstand ohne Erfüllungseintritt verschafft wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung.

Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung. von Siebert-Reimer,  Annekathrin
Obgleich Prozessfinanzierungsunternehmen in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und es Rechtsanwälten seit 2008 erlaubt ist, Erfolgshonorare mit ihren Mandanten zu vereinbaren, existiert eine Skepsis gegenüber dieser Art der Vergütung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung stehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Erstattungsfähigkeit einer solchen Kostenposition bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zumindest als Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB möglich und darüber hinaus mit positiven ökonomischen Auswirkungen verbunden ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung.

Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung. von Siebert-Reimer,  Annekathrin
Obgleich Prozessfinanzierungsunternehmen in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und es Rechtsanwälten seit 2008 erlaubt ist, Erfolgshonorare mit ihren Mandanten zu vereinbaren, existiert eine Skepsis gegenüber dieser Art der Vergütung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung stehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Erstattungsfähigkeit einer solchen Kostenposition bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zumindest als Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB möglich und darüber hinaus mit positiven ökonomischen Auswirkungen verbunden ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Beendigung des Schuldnerverzugs.

Die Beendigung des Schuldnerverzugs. von Weißgerber,  Arnd
Arnd Weißgerber untersucht die Beendigung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Leistung unter dem Aspekt des Auseinanderfallens von Leistungshandlung und Leistungserfolg. Nimmt der Schuldner die geschuldete Handlung rechtzeitig vor, gerät er mangels Verschuldens von vornherein nicht in Verzug. Hieraus folgert die herrschende Meinung, dass der Verzug bereits durch die Vornahme der Leistungshandlung beendet wird. Demgegenüber vertritt der Autor ein funktionales, erfolgsbezogenes Modell. Maßstab für die Verzugsbeendigung ist danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Gläubiger Nachteile aus der schuldhaften Leistungsverzögerung des Schuldners erleiden kann. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Verzug regelmäßig erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs endet. In einem ersten Schritt wird untersucht, welche Vorstellungen dem handlungsbezogenen Konzept der herrschenden Meinung zugrunde liegen und welche Erwägungen im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB angestellt wurden. Anhand konkreter Einzelfälle weist der Autor nach, dass der handlungsbezogene Ansatz der herrschenden Meinung unstimmig ist und zu unangemessenen Ergebnissen führt. Auf Grundlage des hier vertretenen, erfolgsbezogenen Ansatzes werden schließlich wichtige praktische Anwendungsfälle erörtert. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen dritte Personen in den Leistungsvorgang eingeschaltet werden oder in denen der Leistungsgegenstand ohne Erfüllungseintritt verschafft wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Beendigung des Schuldnerverzugs.

Die Beendigung des Schuldnerverzugs. von Weißgerber,  Arnd
Arnd Weißgerber untersucht die Beendigung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Leistung unter dem Aspekt des Auseinanderfallens von Leistungshandlung und Leistungserfolg. Nimmt der Schuldner die geschuldete Handlung rechtzeitig vor, gerät er mangels Verschuldens von vornherein nicht in Verzug. Hieraus folgert die herrschende Meinung, dass der Verzug bereits durch die Vornahme der Leistungshandlung beendet wird. Demgegenüber vertritt der Autor ein funktionales, erfolgsbezogenes Modell. Maßstab für die Verzugsbeendigung ist danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Gläubiger Nachteile aus der schuldhaften Leistungsverzögerung des Schuldners erleiden kann. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Verzug regelmäßig erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs endet. In einem ersten Schritt wird untersucht, welche Vorstellungen dem handlungsbezogenen Konzept der herrschenden Meinung zugrunde liegen und welche Erwägungen im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB angestellt wurden. Anhand konkreter Einzelfälle weist der Autor nach, dass der handlungsbezogene Ansatz der herrschenden Meinung unstimmig ist und zu unangemessenen Ergebnissen führt. Auf Grundlage des hier vertretenen, erfolgsbezogenen Ansatzes werden schließlich wichtige praktische Anwendungsfälle erörtert. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen dritte Personen in den Leistungsvorgang eingeschaltet werden oder in denen der Leistungsgegenstand ohne Erfüllungseintritt verschafft wird.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Huber, Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Alle relevanten Neuerungen durch die Schuldrechtsreform 2022 wurden eingearbeitet. Das Examens-Repetitorium zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet damit auch in der Neubearbeitung wieder eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Huber, Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Alle relevanten Neuerungen durch die Schuldrechtsreform 2022 wurden eingearbeitet. Das Examens-Repetitorium zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet damit auch in der Neubearbeitung wieder eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Alle relevanten Neuerungen durch die Schuldrechtsreform 2022 wurden eingearbeitet. Das Examens-Repetitorium zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet damit auch in der Neubearbeitung wieder eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2022-04-20
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und grafische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1

Examens-Repetitorium Besonderes Schuldrecht 1 von Bach,  Ivo, Huber,  Peter
Das Examens-Repetitorium: ... zu den Vertraglichen Schuldverhältnissen bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung. Kauf, Werkvertrag, Reisevertrag, Schenkung, Miete und Leasing, Darlehen und Bürgschaft stehen im Zentrum der Darstellung. Die klausurmäßige Behandlung dieser Schuldverhältnisse wird zudem durch zahlreiche Prüfungsschemata und graphische Übersichten didaktisch erschlossen. Ein besonderes Anliegen ist es, die Bezüge des Besonderen Schuldrechts zum Allgemeinen Teil des BGB und dem Allgemeinen Schuldrecht herzustellen. Die Reihe: ... UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-) Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten ergänzend hinzu. Gezielte Hinweise auf weiterführende Literatur sowie den jeweils einschlägigen Beleg aus der Rechtsprechung ("leading case") dienen dem vertiefenden Studium.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung.

Der Anspruch auf Erstattung der Kosten der Prozessfinanzierung. von Siebert-Reimer,  Annekathrin
Obgleich Prozessfinanzierungsunternehmen in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und es Rechtsanwälten seit 2008 erlaubt ist, Erfolgshonorare mit ihren Mandanten zu vereinbaren, existiert eine Skepsis gegenüber dieser Art der Vergütung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung stehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Erstattungsfähigkeit einer solchen Kostenposition bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zumindest als Verzögerungsschaden gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB möglich und darüber hinaus mit positiven ökonomischen Auswirkungen verbunden ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Beendigung des Schuldnerverzugs.

Die Beendigung des Schuldnerverzugs. von Weißgerber,  Arnd
Arnd Weißgerber untersucht die Beendigung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Leistung unter dem Aspekt des Auseinanderfallens von Leistungshandlung und Leistungserfolg. Nimmt der Schuldner die geschuldete Handlung rechtzeitig vor, gerät er mangels Verschuldens von vornherein nicht in Verzug. Hieraus folgert die herrschende Meinung, dass der Verzug bereits durch die Vornahme der Leistungshandlung beendet wird. Demgegenüber vertritt der Autor ein funktionales, erfolgsbezogenes Modell. Maßstab für die Verzugsbeendigung ist danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Gläubiger Nachteile aus der schuldhaften Leistungsverzögerung des Schuldners erleiden kann. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Verzug regelmäßig erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs endet. In einem ersten Schritt wird untersucht, welche Vorstellungen dem handlungsbezogenen Konzept der herrschenden Meinung zugrunde liegen und welche Erwägungen im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB angestellt wurden. Anhand konkreter Einzelfälle weist der Autor nach, dass der handlungsbezogene Ansatz der herrschenden Meinung unstimmig ist und zu unangemessenen Ergebnissen führt. Auf Grundlage des hier vertretenen, erfolgsbezogenen Ansatzes werden schließlich wichtige praktische Anwendungsfälle erörtert. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen dritte Personen in den Leistungsvorgang eingeschaltet werden oder in denen der Leistungsgegenstand ohne Erfüllungseintritt verschafft wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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