Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973.

Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973. von Frank,  Martin
Der Autor behandelt die praktisch wichtige Frage, was in internationalen Vollstreckungsübereinkommen bei Vollstreckbarerklärung von Versäumnisentscheidungen unter Zustellung des »verfahrenseinleitenden Schriftstücks« zu verstehen ist. Dabei wird untersucht, ob sich der Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nur auf den formalen Verfahrensbeginn bezieht oder auch spätere Änderungen des Verfahrens umfassen kann. Methodisch geht der Verfasser so vor, daß er zunächst in den wichtigsten nationalen Rechten die Verfahrenseinleitung mit allen ihren Modalitäten behandelt (Änderungen, Säumnis des Beklagten, Anhangsverfahren, Adhäsionsverfahren), um dann nach einer gesamteuropäischen Lösung zu suchen. Bei der Analyse war festzustellen, daß alle untersuchten Rechtsordnungen schon im verfahrenseinleitenden Schriftstück ausreichende Angaben zum Streitgegenstand des Prozesses verlangen. Für spätere Änderungen ist zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zumindest bei Anträgen, die die Identität des Verfahrens berühren, neue Zustellung wie zur Verfahrenseinleitung erforderlich, wobei die Abgrenzung zwischen Identitätsänderungen und einfachen Änderungen allerdings recht verschieden verläuft. Im »europäischen« Teil der Arbeit zeigt sich anhand der Analyse der Rechtsprechung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zunächst, daß der formale Verfahrensbegriff, wie ihn der BGH bisher vertrat, als überholt gelten muß. Gegen ein solches Verständnis spricht vor allem der gemeineuropäische Gedanke, daß in der Säumnis des Beklagten lediglich ein Rechtsverzicht bezogen auf den jeweiligen Verfahrensstand liegt. Nach autonomer Auslegung liegt ein neu einzuleitendes Verfahren vor, wenn sich die Verfahrensidentität ändert, deren Bestimmung sich am vertragsautonomen Streitgegenstand orientiert: Gegenstand und Grundlage des Anspruchs als wesentliche Elemente des Rechtsstreits.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973.

Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973. von Frank,  Martin
Der Autor behandelt die praktisch wichtige Frage, was in internationalen Vollstreckungsübereinkommen bei Vollstreckbarerklärung von Versäumnisentscheidungen unter Zustellung des »verfahrenseinleitenden Schriftstücks« zu verstehen ist. Dabei wird untersucht, ob sich der Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nur auf den formalen Verfahrensbeginn bezieht oder auch spätere Änderungen des Verfahrens umfassen kann. Methodisch geht der Verfasser so vor, daß er zunächst in den wichtigsten nationalen Rechten die Verfahrenseinleitung mit allen ihren Modalitäten behandelt (Änderungen, Säumnis des Beklagten, Anhangsverfahren, Adhäsionsverfahren), um dann nach einer gesamteuropäischen Lösung zu suchen. Bei der Analyse war festzustellen, daß alle untersuchten Rechtsordnungen schon im verfahrenseinleitenden Schriftstück ausreichende Angaben zum Streitgegenstand des Prozesses verlangen. Für spätere Änderungen ist zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zumindest bei Anträgen, die die Identität des Verfahrens berühren, neue Zustellung wie zur Verfahrenseinleitung erforderlich, wobei die Abgrenzung zwischen Identitätsänderungen und einfachen Änderungen allerdings recht verschieden verläuft. Im »europäischen« Teil der Arbeit zeigt sich anhand der Analyse der Rechtsprechung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zunächst, daß der formale Verfahrensbegriff, wie ihn der BGH bisher vertrat, als überholt gelten muß. Gegen ein solches Verständnis spricht vor allem der gemeineuropäische Gedanke, daß in der Säumnis des Beklagten lediglich ein Rechtsverzicht bezogen auf den jeweiligen Verfahrensstand liegt. Nach autonomer Auslegung liegt ein neu einzuleitendes Verfahren vor, wenn sich die Verfahrensidentität ändert, deren Bestimmung sich am vertragsautonomen Streitgegenstand orientiert: Gegenstand und Grundlage des Anspruchs als wesentliche Elemente des Rechtsstreits.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973.

Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973. von Frank,  Martin
Der Autor behandelt die praktisch wichtige Frage, was in internationalen Vollstreckungsübereinkommen bei Vollstreckbarerklärung von Versäumnisentscheidungen unter Zustellung des »verfahrenseinleitenden Schriftstücks« zu verstehen ist. Dabei wird untersucht, ob sich der Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nur auf den formalen Verfahrensbeginn bezieht oder auch spätere Änderungen des Verfahrens umfassen kann. Methodisch geht der Verfasser so vor, daß er zunächst in den wichtigsten nationalen Rechten die Verfahrenseinleitung mit allen ihren Modalitäten behandelt (Änderungen, Säumnis des Beklagten, Anhangsverfahren, Adhäsionsverfahren), um dann nach einer gesamteuropäischen Lösung zu suchen. Bei der Analyse war festzustellen, daß alle untersuchten Rechtsordnungen schon im verfahrenseinleitenden Schriftstück ausreichende Angaben zum Streitgegenstand des Prozesses verlangen. Für spätere Änderungen ist zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zumindest bei Anträgen, die die Identität des Verfahrens berühren, neue Zustellung wie zur Verfahrenseinleitung erforderlich, wobei die Abgrenzung zwischen Identitätsänderungen und einfachen Änderungen allerdings recht verschieden verläuft. Im »europäischen« Teil der Arbeit zeigt sich anhand der Analyse der Rechtsprechung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zunächst, daß der formale Verfahrensbegriff, wie ihn der BGH bisher vertrat, als überholt gelten muß. Gegen ein solches Verständnis spricht vor allem der gemeineuropäische Gedanke, daß in der Säumnis des Beklagten lediglich ein Rechtsverzicht bezogen auf den jeweiligen Verfahrensstand liegt. Nach autonomer Auslegung liegt ein neu einzuleitendes Verfahren vor, wenn sich die Verfahrensidentität ändert, deren Bestimmung sich am vertragsautonomen Streitgegenstand orientiert: Gegenstand und Grundlage des Anspruchs als wesentliche Elemente des Rechtsstreits.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zivilprozess- und Kostenrecht

Zivilprozess- und Kostenrecht von Baronin von König,  Renate, Horsky,  Oliver
Das Kostenrecht erfordert zwingend Kenntnisse im Verfahrensrecht. Das Werk behandelt daher die einmalige Kombination aus Verfahrens- und Kostenrecht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Es geht u.a. um wesentliche Prozessgrundsätze, register-/aktenmäßige Behandlung der Klage, Einführung in die Kosten des Rechtsstreits, weitere Prozessvoraussetzungen, Ablauf des Prozesses, gerichtliche Entscheidungen, Besonderheiten des Versäumnisverfahrens, Rechtsmittel, Streitgenossenschaft, Kosten- und Vergütungsfestsetzung, Gebühren eines weiteren Anwalts/Erstattungsfähigkeit, PKH/VKH, Mahnverfahren. Dazu zahlreiche Beispiele, Fälle, Übersichten, Entscheidungsentwürfe. Alles einschl. KostRÄG 2021, ZPO-ÄndG 2020, Auswirkungen der Corona-Pandemie (Stichwort § 128a ZPO), Legal-Tech-Gesetz (u.a. zu Erfolgshonoraren) sowie Änderungen im Beratungshilferecht und durch das WEMoG. Für Studierende, Rechtspfleger, Richter, Rechtsanwälte, Urkundsbeamte, Kostenbeamte, Rechtsanwaltsfachangestellte. "(…) wendet sich an Studenten, aber auch an Praktiker. Insbesondere für Berufsanfänger innerhalb und außerhalb der Justiz ist das Buch eine wichtige Hilfe, um das Zusammenspiel zwischen dem Verfahrensrecht und dem Kostenrecht leichter verstehen zu können." (Vors. Richter am LG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 2018, 8 f., zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-04-16
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Das Versäumnisverfahren im Prozessrecht der Europäischen Union

Das Versäumnisverfahren im Prozessrecht der Europäischen Union von Gabriel,  Moritz
In der jüngsten Novelle der Verfahrensordnung des Gerichts wurde das bis dato im Prozessrecht der Europäischen Union geltende Versäumnisrecht reformiert. Hierdurch kam es zu inhaltlichen Abweichungen zwischen den Versäumnisregeln des EuG und des Gerichtshofs. Ausgehend von den grundlegenden Regeln in der Satzung des EuGH untersucht die Arbeit die Funktionsweise und Konzeption des Versäumnisverfahrens in beiden Verfahrensordnungen. Es wird aufgezeigt, wo die wesentlichen Probleme der derzeitigen Regelungen liegen und wie diese aufgelöst werden könnten. Hierzu werden die unionsrechtlichen Versäumnisregeln in einen rechtshistorischen und -vergleichenden Kontext gesetzt. Um den Eigenheiten des EuGH als Universalgericht gerecht zu werden, erfolgt nicht nur ein Vergleich mit Versäumnisregeln aus dem Bereich des Zivilprozessrechts, sondern auch eine Analyse der verwaltungsprozessualen Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2020-05-27
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Zivilakte

Zivilakte von Dresenkamp,  Klaus, Sachtleber,  Ole
Das Werk wendet sich hauptsächlich an Referendarinnen und Referendare, aber auch an Studierende, die das Zivilprozessrecht praxisnah, übersichtlich und leicht nachvollziehbar erlernen oder kurz vor der Prüfung wiederholen wollen. Das Besondere: Die Darstellung entspricht der Struktur einer Zivilakte aus der gerichtlichen Praxis. Die in Praxis und Examen typischen und immer wiederkehrenden Themen der ZPO werden entsprechend dem Gang des gerichtlichen Verfahrens behandelt, beginnend mit der Klageschrift und endend mit dem Urteil. Übersichten und Formulierungsbeispiele bieten Hilfestellungen für Referendarpraxis und Examensklausur. Ein Repetitorium im zweiten Teil des Buches erlaubt es, die wichtigsten Klausur- und Prüfungsthemen schnell zu wiederholen. Rechtsprechung und Literatur sind gezielt auf die Belange der Studierenden/Referendare zugeschnitten. ist Richter am Oberlandesgericht a.D., Arbeitsgemeinschaftsleiter und Prüfer. ist Richter am Landgericht, Lehrbeauftragter und Prüfer an der Universität zu Kiel sowie Repetitor.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Grundkurs ZPO

Grundkurs ZPO von Musielak,  Hans-Joachim, Voit,  Wolfgang
Zum Werk Die Darstellung vermittelt das Grundlagenwissen im Zivilprozessrecht und behandelt dabei sowohl das Erkenntnis- sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren. Zahlreiche Fälle, Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie Übungsklausuren erleichtern den Zugang zur ZPO sowohl für Studierende als auch für Rechtsreferendare. Inhalt - Beginn eines Zivilprozesses - Gestaltung und Ablauf des Verfahrens - Parteiverhalten im Prozess - Tatsachenvortrag und Beweis - Die gerichtliche Entscheidung - Zwangsvollstreckung Vorteile auf einen Blick - behandelt auch das Zwangsvollstreckungsrecht - mehr als 140 Fragen mit Antworten - Übungsklausuren mit Lösungen Zur Neuauflage Für die Neuauflage wurden Gesetzesänderungen sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.
Aktualisiert: 2020-08-04
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Zivilprozess- und Kostenrecht

Zivilprozess- und Kostenrecht von Baronin von König,  Renate
Kostenrecht ist immer abhängig vom jeweiligen Verfahrensrecht. Auf dieses Zusammenspiel ist das Praxiskurzlehrbuch gezielt ausgerichtet. Dargestellt werden Zivilprozess und begleitend das Kostenverfahren. Es geht u.a. um… wesentliche Prozessgrundsätze, register-/aktenmäßige Behandlung der Klage, Einführung in die Kosten des Rechtsstreits, weitere Prozessvoraussetzungen, Ablauf des Prozesses, gerichtliche Entscheidungen, Besonderheiten des Versäumnisverfahrens, Rechtsmittel, Streitgenossenschaft, Kosten- und Vergütungsfestsetzung, Gebühren eines weiteren Anwalts/Erstattungsfähigkeit, PKH/VKH, Mahnverfahren. Dazu zahlreiche Beispiele, Fälle, Übersichten, Entscheidungsentwürfe. Das 2. KostRModG sowie die Reform des PKH- und Beratungshilferechts haben zu tiefgreifenden Änderungen geführt. Dies sowie die umfangreiche neue Rechtsprechung machten eine grundlegende Überarbeitung sämtlicher Kapitel notwendig. Das Buch wendet sich an Studierende, aber genauso „an Rechtspfleger, Urkundsbeamte, Kostenbeamte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte und erfüllt hier seinen Zweck hervorragend." (Vizepräsident des LG a.D. Prof. Dr. Walter Zimmermann, FamRZ 2009, 289, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-04-01
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Zivilakte

Zivilakte von Dresenkamp,  Klaus, Sachtleber,  Ole
BGB AT Aus dem Inhalt Das Werk wendet sich hauptsächlich an Referendare, aber auch an Studierende, die das Zivilprozessrecht übersichtlich und leicht nachvollziehbar erlernen oder kurz vor der Prüfung wiederholen wollen. Das Besondere: Die Darstellung entspricht der Struktur einer Zivilakte aus der gerichtlichen Praxis. Die in Praxis und Examen typischen und immer wiederkehrenden Themen der ZPO werden entsprechend dem Gang des gerichtlichen Verfahrens behandelt, beginnend mit der Klageschrift und endend mit dem Urteil. Übersichten und Formulierungsbeispiele bieten Hilfestellungen für Referendarpraxis und Prüfung. Ein umfassendes Sachverzeichnis hilft, den jeweiligen Themenbereich zum Nachschlagen oder Nacharbeiten schnell und leicht zu finden. Rechtsprechung und Literatur sind gezielt auf die Belange der Studierenden/Referendare ausgewählt.   Die Autoren Klaus Dresenkamp ist Richter am Oberlandesgericht a.D., Arbeitsgemeinschaftsleiter und Prüfer. Dr. Ole Sachtleber ist Richter.  
Aktualisiert: 2019-08-02
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Säumnis und streitige Entscheidung

Säumnis und streitige Entscheidung von Schlappa,  Thomas
Gedanklicher Ausgangspunkt der Studie sind Fallgestaltungen, wie sie alltäglicher nicht sein könnten. Der Kläger hat gegen den Beklagten eine Kaufpreisforderung in Höhe von 500 Euro, wird jedoch von der Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung unverschuldet (bspw. wegen eines Unfalls) abgehalten. Das Gericht gelangt zur Überzeugung, dass seine Klage wegen Zulässigkeitsmangels durch unechtes Versäumnisurteil abzuweisen ist. Für den Praktiker steht dieses Ergebnis außer Frage. Gegen den säumigen Kläger ist seiner Überzeugung nach nicht nur wegen der anzustellenden Prüfung von Amts wegen, sondern gerade auch wegen des Grundsatzes der Prozessökonomie streitig zu entscheiden. Das Verfahren gegen den säumigen Kläger ist zu einem raschen Ende zu bringen, hat er doch durch seine Abwesenheit sein offensichtliches Desinteresse zum Ausdruck gebracht. Wie folgenschwer diese Weichenstellung jedoch ist, zeigt sich, wenn man an den Stellschrauben des Falls dreht und sich vorstellt, der Kläger könne sowohl die Zulässigkeit der Klage als auch das Bestehen des Anspruchs nachweisen. Es bewahrheitet sich nämlich der alte Lehrsatz, nach dem ein Recht nur so viel wert ist wie seine prozessuale Durchsetzbarkeit. Gerade diese bleibt dem säumigen Kläger aber verwehrt. Weder kann er die Entscheidung mit dem Einspruch (§ 330 ZPO) noch mangels hinreichender Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) mit der Berufung angreifen. Diese eklatante Rechtsschutzlücke widerspricht dem Rechtsempfinden und weist zugleich auf eine Bruchstelle im System des Versäumnisrechts hin. Das unechte Versäumnisurteil gegen den säumigen Kläger überschreitet die Grenzen streitiger Entscheidung und stellt einen zivilprozessualen Fremdkörper dar. Diesen Nachweis führt die diese Studie, indem sie die Figur des unechten Versäumnisurteils insbesondere anhand der Wertmaßstäbe der ZPO und des Grundgesetzes untersucht und einen Widerspruch zu zivilprozessualen Mindeststandards, wie dem rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung (§ 128 Abs. 1 ZPO), offenlegt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Versäumnisurteile in Europa

Versäumnisurteile in Europa von Steinhauer,  Thomas
Innerhalb der EU wird in immer stärkerem Maße eine Rechtsharmonisierung angestrebt. Auch das Prozeßrecht ist hiervon betroffen: Möglicherweise wird in naher Zukunft eine Richtlinie zur Schaffung eines gemeineuropäischen Zivilprozeßrechts erlassen. Geglückte Rechtsharmonisierung wird aber nur auf Grundlage rechtshistorischer und rechtsvergleichender Vorarbeiten gelingen. Hierin liegt eine wichtige Aufgabe und Herausforderung für die Rechtswissenschaftler unserer Zeit. Die Arbeit liefert durch eine gelungene Verknüpfung rechtsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Betrachtungen über die Versäumnisurteile in Europa Grundlagen für zukünftige Harmonisierungsvorhaben. Die kritische Analyse und die Vorschläge des Autors stellen in diesem Zusammenhang einen beachtlichen Diskussionsbeitrag dar.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973.

Das verfahrenseinleitende Schriftstück in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, Lugano-Übereinkommen und in Art. 6 Haager Unterhaltsübereinkommen 1973. von Frank,  Martin
Der Autor behandelt die praktisch wichtige Frage, was in internationalen Vollstreckungsübereinkommen bei Vollstreckbarerklärung von Versäumnisentscheidungen unter Zustellung des »verfahrenseinleitenden Schriftstücks« zu verstehen ist. Dabei wird untersucht, ob sich der Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks nur auf den formalen Verfahrensbeginn bezieht oder auch spätere Änderungen des Verfahrens umfassen kann. Methodisch geht der Verfasser so vor, daß er zunächst in den wichtigsten nationalen Rechten die Verfahrenseinleitung mit allen ihren Modalitäten behandelt (Änderungen, Säumnis des Beklagten, Anhangsverfahren, Adhäsionsverfahren), um dann nach einer gesamteuropäischen Lösung zu suchen. Bei der Analyse war festzustellen, daß alle untersuchten Rechtsordnungen schon im verfahrenseinleitenden Schriftstück ausreichende Angaben zum Streitgegenstand des Prozesses verlangen. Für spätere Änderungen ist zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs zumindest bei Anträgen, die die Identität des Verfahrens berühren, neue Zustellung wie zur Verfahrenseinleitung erforderlich, wobei die Abgrenzung zwischen Identitätsänderungen und einfachen Änderungen allerdings recht verschieden verläuft. Im »europäischen« Teil der Arbeit zeigt sich anhand der Analyse der Rechtsprechung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zunächst, daß der formale Verfahrensbegriff, wie ihn der BGH bisher vertrat, als überholt gelten muß. Gegen ein solches Verständnis spricht vor allem der gemeineuropäische Gedanke, daß in der Säumnis des Beklagten lediglich ein Rechtsverzicht bezogen auf den jeweiligen Verfahrensstand liegt. Nach autonomer Auslegung liegt ein neu einzuleitendes Verfahren vor, wenn sich die Verfahrensidentität ändert, deren Bestimmung sich am vertragsautonomen Streitgegenstand orientiert: Gegenstand und Grundlage des Anspruchs als wesentliche Elemente des Rechtsstreits.
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