Verfassungsgerichtlicher Jurisdiktionsstaat?

Verfassungsgerichtlicher Jurisdiktionsstaat? von Hwang,  Shu-Perng
Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verfassungsgericht und dem Gesetzgeber ist heutzutage ein viel diskutiertes und doch nirgendwo endgültig gelöstes Problem. Die Kontroverse um die Frage, worin die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit liegen sollen und auf welche Weise die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gegenüber der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gewährleistet werden kann, bleibt noch immer lebendig. In der Hinsicht, daß die amerikanische und die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit auf gemeinsame Schwierigkeiten stoßen, auf die die beiden Rechtsordnungen aber unterschiedlich reagiert haben, versucht die Autorin, die gegenwärtige Kontroverse um die Verfassungsgerichtsbarkeit aus der deutsch-amerikanisch rechtsvergleichenden Perspektive zu untersuchen. Sie zeigt, ausgehend von den unterschiedlichen Hintergründen und Voraussetzungen unter der amerikanischen und der deutschen Rechtsordnung, die Auswirkungen der common law- und der kontinentaleuropäischen Tradition auf die Entwicklungsorientierung und -eigenschaft in den USA und der Bundesrepublik Deutschland. Ziel der Arbeit ist es, durch die Analyse der amerikanischen Entwicklung unter dem Einfluß des Common Law den Angelpunkt zur Überwindung der Schwierigkeit der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verfassungsgericht und dem Gesetzgeber aufzuzeigen und dadurch die heutige deutsche Debatte um die Verfassungsgerichtsbarkeit aus einer unterschiedlichen Perspektive zu examinieren. Daraus soll sich für die gegenwärtige Problematik eine überzeugende Antwort ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsgerichtsbarkeit in Ägypten, im Libanon und in Syrien im Vergleich mit Deutschland.

Verfassungsgerichtsbarkeit in Ägypten, im Libanon und in Syrien im Vergleich mit Deutschland. von Houri,  Omar I.
Obwohl die Wurzeln der Verfassungsgerichtsbarkeit sehr tief in die Geschichte zurückreichen, verbreitete sie sich in Westeuropa erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Die arabischen Länder sind dieser modernen Tendenz gefolgt, weshalb dort Verfassungsgerichte anzutreffen sind, die ebenfalls ausreichende Befugnisse haben. Trotzdem gibt es noch Missstände, die gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit bzw. gegen den Vorrang der Verfassung wirken. Reformziele benötigen ein Vorbild und deshalb fällt die Wahl auf das deutsche System, welches die Rückkehr Deutschlands aus der Diktatur in die Demokratie sicherte. Dieses System kann inhaltlich für die arabische Welt in manchen Aspekten nützlich sein. Omar I. Houri untersucht die Systeme in einigen ausgewählten arabischen Ländern unter verschiedenen Aspekten und vergleicht sie mit dem System in Deutschland, um festzustellen, ob die Möglichkeit einer Reform existiert. Nach der Analyse der Verfassungsgerichtsbarkeiten in Ägypten, im Libanon und in Syrien lässt sich feststellen, dass die politische Führung in den drei Ländern die Justiz als eine dritte Gewalt und als einen Partner in der Staatsstruktur nicht anerkennt. Die Praxis hat gezeigt, dass in manchen Fällen die Justiz wie eine Behörde eines Ministeriums behandelt wird. Unter diesen allgemeinen Problemen der Judikative leiden auch die Verfassungsgerichte, die sich mit einer untergeordneten Rolle und Stellung begnügen. Der Autor schließt mit einem Ausblick auf mögliche Reformansätze, die die Verfassungsgerichtsbarkeiten in diesen Ländern bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Rolle stärken sollen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratie und Mißtrauen.

Verfassungsgerichtsbarkeit, Demokratie und Mißtrauen. von Haltern,  Ulrich R.
Das Problem der verfassungsgerichtlichen Läuterung der demokratisch unmittelbar legitimierten Ergebnisse des politischen Prozesses ist durch dogmatische oder rein funktionelle Betrachtungen nicht zu lösen. Daher stellt der Autor den Zusammenhang mit dem Bürgerbild im modernen Verfassungsstaat her. Zu diesem Zweck wird zunächst abseits gängiger Analysemuster eine verfassungstheoretische Matrix zwischen den Polen Populismus und Progressivismus vorgestellt. Der deutsche Verfassungsdiskurs, der Recht überwiegend als objektiv und vorfindbar begreift, weist bereits die progressivistische Richtung. Eine Mischung liberalen und pluralistischen Gedankenguts mit utilitaristischen Untertönen läßt den Staat darüber hinaus als integrativ und tugendhaft gegenüber den zentrifugalen gesellschaftlichen Kräften erscheinen, wodurch dem Verfassungsgericht eine prominente Rolle in der protektiven, juridischen Demokratie des progressivistischen Gemeinwesens angetragen wird. Dies reflektiert sich in den herrschenden Theorien von Verfassungsgerichtsbarkeit. Demgegenüber deutet ein zunächst abstrakt erarbeitetes, dann anhand des Grundgesetzes bestätigtes Modell bürgerlicher (politischer) Identität auf die Notwendigkeit gesellschaftlichen erfahrungsgestützten Lernens hin, das nach institutionellen Ermöglichungsbedingungen und einem Ausgleich von Progressivismus und Populismus verlangt. Der Verfassungsgerichtsbarkeit kommt in diesem Rahmen die Aufgabe zu, unakzeptable Präferenzen abzuweisen, worin gerade ihre politikermöglichende Funktion liegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schutz der Verfassung: Normen, Institutionen, Höchst- und Verfassungsgerichte.

Schutz der Verfassung: Normen, Institutionen, Höchst- und Verfassungsgerichte. von Kalwoda,  Johannes, Simon,  Thomas
Verfassungsordnungen beinhalten in aller Regel Institutionen, die Schutz bieten sollen vor ihrer rechtlich illegitimen Veränderung. Die Eigenart und Struktur solcher Einrichtungen zählen zu den entscheidenden Identitätsmerkmalen einer Verfassungsordnung. Thema dieses Bandes ist die historische Genese derartiger Institutionen und Verfahren zum Schutz der Verfassung beginnend im alten Reich mit dem Reichskammergericht bis zur Ausformung einer modernen Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert, deren Kompetenz dann auf die Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung ausgeweitet ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich.

Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich. von Merten,  Detlef
Wird im modernen Verfassungsstaat der Vorrang des Gesetzes durch einen Vorrang des Verfassungsgesetzes ergänzt, so entspricht die Komplettierung der Gerichtsbarkeit durch eine Staats- oder Verfassungsgerichtsbarkeit verfassungsgeschichtlicher Logik. Zu Recht wird deren Existenz als Merkmal eines modernen Rechtsstaats angesehen. Da sich Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik befinden, sind Spannungen und selbst gelegentliche Eruptionen unvermeidlich. Angesichts der langen historischen Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich bot sich ein Rechtsvergleich mit Deutschland an, zumal viele aktuelle Fragen der verfassungsgerichtlichen Organisation und des Verfahrens Ähnlichkeiten aufweisen. Der vorliegende Tagungsband über "Aktuelle Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich" versammelt die auf einem Forschungskolloquium des Forschungsinstituts bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer erörterten und diskutierten Grundfragen und gibt einen Überblick über die Bandbreite des Themas.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Reform des Bundesverfassungsgerichts?

Reform des Bundesverfassungsgerichts? von Gawron,  Thomas, Lembcke,  Oliver W., Ooyen,  Robert Chr. van
Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der italienische Verfassungsgerichtshof.

Der italienische Verfassungsgerichtshof. von Dietrich,  Michael
Die Nachkriegszeit hat der Verfassungsgerichtsbarkeit einen bis dahin einmaligen Entwicklungsschub beschert, der durch die Ereignisse der späten achtziger Jahre noch einmal verstärkt wurde. Die Entwicklung hat dabei vom bilateralen Konflikt zwischen Exekutive (König) und Legislative (Parlament) hin zu einem multilateralen Konflikt unter Einbeziehung auch der Judikative und des einzelnen Bürgers geführt. Nicht nur in den westlichen Demokratien ist die Verfassungsgerichtsbarkeit zu einem tragenden Element geworden. Fast in allen Verfassungen bzw. Verfassungsentwürfen ist eine Verfassungsgerichtsbarkeit vorgesehen, wie auch die Demokratisierung in den osteuropäischen Staaten zeigt. Diese Entwicklung hat aber keine Vereinheitlichung der Verfassungsgerichtsbarkeit gebracht. So finden sich etwa bei der Normenkontrolle - dem »klassischen« Element der Verfassungsgerichtsbarkeit - ganz unterschiedliche Formen von Art und Zeitpunkt der Kontrolle. Diese Verschiedenheit macht den Blick insbesondere zu unseren europäischen Nachbarn nicht nur reizvoll und anregend, sondern im Zuge der fortschreitenden europäischen Einigung geradezu notwendig. Die vorliegende Studie beschreibt Entstehen, Funktion und Kompetenzen der italienischen Verfassungsgerichtsbarkeit und stellt sie in ihrer Bedeutung auch im europäischen Kontext vor. Das besondere Interesse an der italienischen Verfassungsgerichtsbarkeit rechtfertigt sich aus der herausragenden und unbestrittenen Bedeutung der Corte costituzionale. Dabei muß gerade das Verhältnis zur Legislative aus deutscher Sicht wegen der speziellen Urteilstechnik der Corte costituzionale ganz ungewöhnlich anmuten. Zusätzlich interessant ist die italienische Verfassungsgerichtsbarkeit für den Betrachter durch institutionelle Reformen und Reformvorschläge aus den letzten Jahren, die nicht zuletzt im aktuellen politischen Wandel Italiens zum Tragen kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Dienste des Menschen: Recht, Staat und Staatengemeinschaft.

Im Dienste des Menschen: Recht, Staat und Staatengemeinschaft. von Breuer,  Marten, Epiney,  Astrid, Haratsch,  Andreas, Schmahl,  Stefanie, Weiß,  Norman
Der Band versammelt die Ergebnisse eines Forschungskolloquiums, das zur Verabschiedung von Prof. Dr. iur. Eckart Klein in den Ruhestand am 18. und 19. Juli 2008 an der Universität Potsdam abgehalten wurde. Unter dem Oberthema "Im Dienste des Menschen" wurden vier Bereiche vertiefend behandelt, die in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre Eckart Kleins eine hervorgehobene Rolle gespielt haben: internationale Friedenssicherung, internationaler Menschenrechtsschutz, Europarecht sowie Verfassungsprozessrecht. Mit Blick auf den ersten Themenkomplex wurde die Frage erörtert, inwieweit die Rechtspflicht von Staaten zur Zusammenarbeit bei der Friedenssicherung durch die Regeln über Verantwortlichkeit und Haftung beeinflusst wird. Besonderes Augenmerk lag dabei auf Art. 16 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit. In dem zweiten Themenabschnitt wurden die Herausforderungen und Perspektiven des internationalen Menschenrechtsschutzes ausgeleuchtet. Das ambitionierte Programm, das die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert haben, stellt jeden einzelnen Staat und die Staatengemeinschaft, aber auch die Zivilgesellschaft auf nationaler wie internationaler Ebene weiterhin vor große Herausforderungen. Als drittes Thema wurden die vielfältigen Konsequenzen erörtert, die sich aus der Etablierung der Unionsbürgerschaft und der damit verbundenen Erweiterung des "Marktbürgers" im Gemeinsamen Markt um eine politisch-bürgerrechtliche Dimension ergeben haben. Der vierte Themenkomplex nahm die Verfassungsgerichtsbarkeit in rechtsvergleichender Perspektive (Deutschland, USA, Italien sowie die europäische Ebene) in den Blick. Die Verfassungsbeschwerde gehört dabei keineswegs zwingend zum Instrumentarium, mit dem die wichtige Aufgabe der Rechtswahrung in den jeweiligen Verfassungssystemen erfüllt wird. Im Zuge der fortschreitenden Verflechtung von Rechtsebenen gewinnt die hierauf bezogene "Schleusenfunktion" der Verfassungsgerichte wachsende Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Deutsche Beratung bei Rechts- und Justizreformen im Ausland

Deutsche Beratung bei Rechts- und Justizreformen im Ausland von Hülshörster,  Stefan, Mirow,  Dirk
Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) wurde 1992 gegründet und berät seitdem im Auftrag der Bundesregierung und im Rahmen der verschiedenen EU-Programme zahlreiche in Transformation befindliche Partnerstaaten bei der Reform der Gesetzgebung und des Justizwesens. Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens wird eine Vielzahl von Einblicken in die Projektarbeit der IRZ präsentiert. Experten und Partner aus dem In- und Ausland beschäftigen sich mit der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit an sich, sie schildern für die Beratungen besonders relevante Reformvorhaben in den Partnerstaaten und wichtige Schwerpunktbereiche, die sich auch aus deutscher Sicht besonders im Sinne einer Vorbildrechtsordnung zur Stabilisierung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat in aller Welt eignen. Daneben geben die Beiträge auch persönliche Eindrücke wieder, die die Autoren in den Beratungen gewonnen haben und gewähren einen intimen Blick hinter die Kulissen und auf die Schwierigkeiten der alltäglichen Projektarbeit. Eine gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung einzelner ausländischer Reformvorhaben wird nicht beabsichtigt; das Werk soll vielmehr einen Eindruck von der unterstützenden Beratungstätigkeit der IRZ, ihrer Experten und den teilweise sehr komplexen Reformvorhaben in den Partnerstaaten vermitteln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Sondervotum in der Verfassungsgerichtsbarkeit der neuen Bundesländer.

Das Sondervotum in der Verfassungsgerichtsbarkeit der neuen Bundesländer. von Eggeling,  Christian
Die Mehrheit entscheidet - nach diesem demokratischen Prinzip wird nicht nur in der Politik verfahren, sondern auch in einem Kollegialgericht: Die Ansicht der Mehrheit wird zur Entscheidung "des Gerichts". Ob sie im Kollegium umstritten war, erfährt man nicht; das Beratungsgeheimnis verhüllt, welche Argumente vorgebracht wurden. Die Tür zum Beratungszimmer hat sich indes einen Spalt weit geöffnet, als 1970 den Richtern des Bundesverfassungsgerichts das Recht eingeräumt wurde, ihre abweichende Meinung zu der Entscheidung in einem Sondervotum zu veröffentlichen. Während dieses Instrument den meisten Landesverfassungsgerichten der alten Bundesländer unbekannt blieb, entschieden sich Berlin und die neuen Bundesländer - mit Ausnahme des Freistaates Sachsen - bei der Errichtung ihrer Landesverfassungsgerichtsbarkeit dafür, es ebenfalls in ihre Verfahrensbestimmungen aufzunehmen. Die nunmehr rund zehnjährige Rechtsprechungspraxis der Landesverfassungsgerichte gibt Anlass, die Erfahrungen mit dem Sondervotum speziell bei diesen Gerichten zu untersuchen. Vor dem Hintergrund der organisatorischen und verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Landesverfassungsgerichte werden anhand der bislang veröffentlichten Sondervoten die Bedeutung und Auswirkungen dieses Instituts aufgezeigt. Dabei wird herausgestellt, welche "Rahmenbedingungen" für das Sondervotum bei den Landesverfassungsgerichten gegeben sein sollten und welche Anforderungen an seine praktische Handhabung zu stellen sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grenzen verfassungsgerichtlicher Erkenntnis.

Grenzen verfassungsgerichtlicher Erkenntnis. von Burchardt,  Daniel O.
Die seit Menschengedenken das Zusammenleben bestimmende Frage lautet: Wer darf entscheiden? Der Staat unserer Zeit versucht das dieser Frage zugrunde liegende Problem durch ein hochkomplexes System der Gewaltenteilung oder besser Gewaltenverschränkung aufzulösen. Ob dies im Hinblick auf das Verhältnis des Parlaments zum Verfassungsgericht bislang hinreichend gelungen ist, darf bezweifelt werden. Vielen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird insoweit nachgesagt, dass sie Bestimmungen träfen, die allein dem Bundestag vorbehalten seien. Mit seinem Beitrag dringt der Autor tief in den Themenkreis ein. Eine umfassende Darstellung der überkommenen Versuche, die Machtfrage zu beantworten und das Verfassungsgericht in seinem Entscheidungspotential zu beschränken, bereitet die Entwicklung eines effektiveren Ansatzes vor. Dabei wird eine profunde Durchleuchtung des demokratischen Prinzips und seiner Implikationen für den Entscheidungsprozess zur Grundlage genommen. Vermittels der hierbei gefundenen Koordinaten gemeinschaftlicher Willensbildung zeigt der Autor sodann auf, dass deren konsequente Anwendung dazu führen muss, das Verfassungsgericht auf seine negatorische Kompetenz zu beschränken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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