Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung.

Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung. von Kühnel,  Martina
Um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich, wenn eine Vaterschaft allein deswegen anerkannt wird, um aufenthalts- und/oder staatsangehörigkeitsrechtliche Vorteile zu erlangen. Hierauf hat der Gesetzgeber mit Einführung eines behördlichen Vaterschaftsanfechtungsrechts (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB) im Jahr 2008 reagiert. Die vorliegende Dissertation setzt sich eingehend mit der geänderten Gesetzeslage, deren Auswirkungen im Familien- und Ausländerrecht und dem Einfügen in das bisherige Abstammungsrecht auseinander.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung.

Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung. von Kühnel,  Martina
Um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich, wenn eine Vaterschaft allein deswegen anerkannt wird, um aufenthalts- und/oder staatsangehörigkeitsrechtliche Vorteile zu erlangen. Hierauf hat der Gesetzgeber mit Einführung eines behördlichen Vaterschaftsanfechtungsrechts (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB) im Jahr 2008 reagiert. Die vorliegende Dissertation setzt sich eingehend mit der geänderten Gesetzeslage, deren Auswirkungen im Familien- und Ausländerrecht und dem Einfügen in das bisherige Abstammungsrecht auseinander.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht (E-Book)

Beurkundungen im Kindschaftsrecht (E-Book) von Knittel,  Bernhard
Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden. Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie einschlägiger Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für diese 9. Auflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht

Beurkundungen im Kindschaftsrecht von Knittel,  Bernhard
Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden. Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie einschlägiger Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für diese 9. Auflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert. Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Internationales Privatrecht in der Strafprozessordnung am Beispiel der §§ 52, 395 und 406 StPO

Internationales Privatrecht in der Strafprozessordnung am Beispiel der §§ 52, 395 und 406 StPO von Strobel,  Franziska
Im Rahmen der Anwendung der Strafprozessordnung wird Internationales Privatrecht von Bedeutung, sobald eine Vorschrift der StPO einen privatrechtlichen Begriff enthält oder ein Adhäsionsantrag gestellt wird und der zugrundeliegende Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Neben dem Adhäsionsverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen erläutert die Autorin die familienrechtlichen Begriffe in den exemplarisch ausgewählten Vorschriften § 52 zum Zeugnisverweigerungsrecht und § 395 zur Nebenklagebefugnis. Basierend auf einer umfassenden Darstellung der strafprozessualen und international-privatrechtlichen Grundlagen arbeitet sie zahlreiche beispielhafte Fälle heraus, die aufgrund der Besonderheiten internationaler Sachverhalte erwartungsgemäß entstehen können, und entwickelt hierfür interessengerechte Lösungen. Dass derartige Fragen die Strafgerichte bereits beschäftigt haben, verdeutlicht die praktische Relevanz des Themas. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung ist zu erwarten, dass Probleme des Internationalen Privatrechts künftig häufiger von den Gerichten zu bewältigen sein werden. Für die bislang wenig beleuchtete Schnittstelle mit der StPO bietet dieser Band einen guten Überblick.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern von Dittmann,  Magdalena
Ausgehend von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Deutschland beleuchtet die Autorin rechtsvergleichend die Rechtslage in Polen und beurteilt kritisch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern von Dittmann,  Magdalena
Ausgehend von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Deutschland beleuchtet die Autorin rechtsvergleichend die Rechtslage in Polen und beurteilt kritisch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern von Dittmann,  Magdalena
Ausgehend von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Deutschland beleuchtet die Autorin rechtsvergleichend die Rechtslage in Polen und beurteilt kritisch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Praxishandbuch Familie und Migrationsrecht (E-Book)

Praxishandbuch Familie und Migrationsrecht (E-Book) von Hundt,  Marion
Das Werk spricht sowohl sozialpädagogische als auch juristische und verwaltende Berufsgruppen an, die in ihrer Arbeit mit ausländischen Kindern und Familien, mit Fragen des Migrationsrechts, Familienrechts oder der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Überschneidungen konfrontiert werden. Sie finden verständliche und zuverlässige Informationen zu diesen Themen und ihren Schnittstellen. Die Grundlagen und Rechtsvorschriften (inkl. den einschlägigen internationalen und europarechtlichen Rahmenbedingungen) werden mit Beispielen, Arbeitshilfen, Checklisten und Übersichten, Hinweisen praxisnah erläutert. In den letzten Jahren gab es zahlreiche gesetzliche Reform- und Maßnahmepakete zu migrationsrechtlichen Fragen: Angefangen von Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit von Kindern ausländischer Eltern über die Gesetze zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, zur Bekämpfung der Kinderehen oder die Normen zur Bekämpfung von Missbrauchstatbeständen bei Vaterschaftsanerkennungen. Hinzu kommt die Betreuung von geflüchteten Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie eine neue Verantwortlichkeit der Jugendämter für die Stellung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen Anträgen bei unbegleitet eingereisten Minderjährigen und die unterschiedlichen Regelungen zum Familiennachzug. Schließlich ergeben sich im Rahmen der Binnenwanderung innerhalb der EU vielfältige Fragen im Hinblick auf das Freizügigkeitsrecht bei Bezug von Sozialleistungen, den Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Behörden unter Berücksichtigung der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie dem Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen. Immer häufiger spielen also Fragen des Migrationsrechtes bei familienrechtlichen Entscheidungen oder der sozialpädagogischen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe eine entscheidende Rolle oder umgekehrt. Bei allen sozialpädagogischen, behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl- und familiäre Interessen in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht (E-Book)

Beurkundungen im Kindschaftsrecht (E-Book) von Knittel,  Bernhard
In der Praxis der Jugendämter, der Gerichte und anderer Beteiligten haben Beurkundungen im Kindschaftsrecht eine herausragende Bedeutung. So werden z.B. Vaterschaften standesamtlich beurkundet und beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen mit sorgerechtlichen Bezügen. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch Notare, Gerichte, Konsulate oder Ämter (z.B. Standesämter, Jugendämter) vorgenommen werden oder vorgenommen werden müssen. Dieses Standardwerk bietet allen im Urkundsbereich tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der maßgeblichen Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Hinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für die Neuauflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert, insbesondere wurde die neue Rechtsprechung des BVerfG und des BGH eingearbeitet.
Aktualisiert: 2022-02-07
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Praxishandbuch Familie und Migrationsrecht

Praxishandbuch Familie und Migrationsrecht von Hundt,  Marion
Immer häufiger spielen Fragen des Migrationsrechts im Familienrecht oder im Sozialrecht, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe eine entscheidende Rolle. Umgekehrt bedarf es bei behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen im Migrationsrecht vielfach der Berücksichtigung von Kindeswohl- und familiären Interessen. Dieses Werk spricht sozialpädagogische, juristische und verwaltende Berufe an, die mit Fragen des Migrationsrechts im Rahmen des Familienrechts oder der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert werden. Die Grundlagen und Rechtsvorschriften, insbesondere die einschlägigen europarechtlichen und internationalen Rahmenbedingungen, werden in diesem Werk praxisnah erläutert. Die Gesetzesänderungen durch das Migrationspaket vom Sommer 2019 sind vollständig berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht

Beurkundungen im Kindschaftsrecht von Knittel,  Bernhard
Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird z.B. die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt, sondern ihre Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden. Dieses Standardwerk bietet allen auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie einschlägige Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Praxishinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für die Neuauflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2022-01-03
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Spanisches Abstammungsrecht

Spanisches Abstammungsrecht von Messer,  Knut
Die Arbeit befasst sich mit dem spanischen und dem deutschen Abstammungsrecht, also dem Rechtsgebiet, das zum einen die Feststellung und zum anderen die Anfechtung der rechtlichen Abstammung regelt. Der Rechtsvergleich ist reizvoll, weil das spanische Recht als Teil des romanischen Rechtskreises historisch gewachsene, stilprägende Elemente enthält, die dem deutschen Recht vom Ansatz her fremd sind. In beiden Rechtsordnungen war das Abstammungsrecht in den letzten Jahren Gegenstand durchgreifender Änderungen. Das spanische Recht wurde 1981 und das deutsche Recht 1997 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes grundlegend reformiert, wobei sich die Gesetzgeber jeweils bemüht haben, geänderten sozialen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Wie die Gegenüberstellung zeigt, unterscheiden sich die Lösungen in den einzelnen Fällen jedoch teilweise stark voneinander. Gegliedert ist die Arbeit in zwei Teile, die die unterschiedliche Behandlung ehelicher und nichtehelicher Geburten wiedergeben. Die beiden Teile sind ihrerseits nach Lebenssachverhalten untergliedert, wobei insoweit jeweils spanisches und deutsches Recht gegenübergestellt werden, um dem Leser den Vergleich der verschiedenen Lösungen zu erleichtern.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung.

Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung. von Kühnel,  Martina
Um missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich, wenn eine Vaterschaft allein deswegen anerkannt wird, um aufenthalts- und/oder staatsangehörigkeitsrechtliche Vorteile zu erlangen. Hierauf hat der Gesetzgeber mit Einführung eines behördlichen Vaterschaftsanfechtungsrechts (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB) im Jahr 2008 reagiert. Die vorliegende Dissertation setzt sich eingehend mit der geänderten Gesetzeslage, deren Auswirkungen im Familien- und Ausländerrecht und dem Einfügen in das bisherige Abstammungsrecht auseinander.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Unterhalts- und Erbansprüche des innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes im Rechtsvergleich mit Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweiz

Unterhalts- und Erbansprüche des innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch heterologe Insemination gezeugten Kindes im Rechtsvergleich mit Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweiz von Keßler,  Verena
Sowohl in gesellschaftlicher als auch medizinischer Hinsicht, haben sich in den vergangenen Jahren Entwicklungen ergeben, die den Gesetzgeber vor große Herausforderungen stellen. Vorliegend ergibt sich eine solche durch die Konstellation, in der die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ihren Kinderwunsch mittels heterologer Insemination verwirklichen. Dabei gestattet der Gesetzgeber zwar ausdrücklich, dass auch nichteheliche Paare an den Fortschritten der Reproduktionsmedizin partizipieren dürfen. Gleichzeitig ignoriert er aber, dass sich für sämtliche Beteiligte einer solchen besonderen Konstellation Probleme ergeben, die sich mit den vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht lösen lassen. Für ein mittels heterologer Insemination gezeugtes nichteheliches Kind ergibt sich hinsichtlich seines abstammungsrechtlichen Status väterlicherseits - im Gegensatz zu einem ehelichen Kind - ein großer Nachteil, da weder die "pater est"-Regel greift, noch ein anderer Vermutungstatbestand existiert. Dies hat nicht zuletzt negative Auswirkungen auf seine unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche. Für den Samenspender ergibt sich durch das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und den dadurch bedingten Ausschluss der Anonymisierung seiner Person ein erhebliches Risiko, von einem mittels seinem Sperma gezeugten Kindes im Hinblick auf Unterhalt und Erbe in Anspruch genommen zu werden. Da das realistische Risiko besteht, dass die Spendenbereitschaft künftig aus diesem Grunde sinken wird, hat diese Konstellation eine über die Einzelschicksale hinausgehende erhebliche gesellschaftspolitische Auswirkung und damit eine sehr weitreichende Bedeutung. Die Verfasserin bezweckt mit ihrer Studie eine Lösung zu finden, die für einen gerechten Ausgleich der Interessen sämtlicher Beteiligter sorgt. Den Fokus richtet sie hierbei auf die Interessen der Kinder, ihren Status insbesondere in unterhalts- und erbrechtlicher Hinsicht von Beginn an gesichert zu wissen und dass Interesse der Samenspender, einer entsprechenden Inanspruchnahme zu entgehen. Hierzu untersucht die Verfasserin die entsprechenden rechtlichen Regelungen ausländischer Rechtsordnungen und überprüft im Rahmen eines Rechtsvergleichs, inwiefern sich darin Lösungen finden lassen, die auch auf Deutschland übertragbar sein könnten. Schließlich unterbreitet sie einen Reformvorschlag, durch den ein gerechter Interessenausgleich für sämtliche Beteiligte möglich wird.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Scheinvaterschaften

Scheinvaterschaften von Zimmermann,  Michael J
"Scheinvaterschaften" sind gesetzlich begründete Vaterschaften, die nicht zwingend ausländerrechtlichen Bezug haben, wenngleich sie in diesem Kontext zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten und zur Belastung der Sozialkassen überwiegend vorkommen. Sie sind immer dann gegeben, wenn die Vaterschaft mit der biologischen Authentizität nicht übereinstimmt, und diese fehlende Übereinstimmung - gleich aus welchem Motiv - gewollt ist. Sie finden ihre Parallele in der Scheinehe. Das Nichtehelichengesetz 1969 hatte den möglichen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung vorhergesehen und aus diesem Grunde die ausdrückliche Zustimmung des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung verlangt. Es hatte daher für die Feststellung der Vaterschaft die obligatorische Amtspflegschaft eingeführt, womit die Manipulation der Vaterschaft in dem häufigen Fall der bloßen Anerkennung so gut wie ausgeschlossen war. Der Amtsvormund konnte nämlich die Zustimmung des Kindes, das er vertrat, davon abhängig machen, dass der Vater seine Vaterschaft tatsächlich nachwies. Diese Regelung führte nicht zwingend zu der vielfach beklagten Diskriminierung der Kindesmutter, zumal das Gesetz die antragsgemäße Suspendierung vorsah. Im Zuge der Kindschaftsreform hob das Beistandschaftsgesetz die gesetzliche Amtspflegschaft auf und führte stattdessen die freiwillige Beistandschaft ein. Die Mutter, die sich an der Manipulation der Vaterschaft beteiligte oder auch nur die Feststellung der wahren Vaterschaft zeitlich hintertrieb, brauchte nicht zu befürchten, deswegen das Vertretungsrecht für das Kind entzogen zu bekommen. Der Gesetzgeber beseitigte nämlich mit der Abschaffung der Amtspflegschaft eine dahingehende Sanktionsmöglichkeit. Die dadurch begünstigte Zunahme der Vaterschaftsmanipulationen stützt die damals schon geübte Kritik, der Gesetzgeber habe die Frauenrechte auf Kosten der Kinder gestärkt. Die gegenwärtige Rechtslage entzieht dem Kind in den häufigsten Fällen der Vaterschaftsmanipulation - nämlich bei der Vaterschaftsbegründung durch Anerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB - das eigene Mitwirkungsrecht und belässt es stattdessen beim Zustimmungsrecht der Mutter, obwohl zwischen dieser und dem anerkennenden Vater kein Rechtsverhältnis zu gestalten ist. Eine derartige Regelung, die das Kind anlässlich der Vaterschaftsfeststellung nicht selbst (mit )entscheiden lässt, verkürzt das von Art. 2 Abs. 1 GG gewährte Freiheitsrecht des Kindes weitergehend, als es zur Wahrnehmung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erforderlich ist, zumal es dem Kind nicht einmal eine nach dem Grad der Urteilsreife altersgestaffelte Beteiligung an diesem Vorgang einräumt. Ein Gesetz, das Eltern eine derartige Befugnis einräumt, die Kinder selbst nicht zu beteiligen an der hentischen Vaterschaftszuordnung, verkürzt das Freiheitsrecht eines Kindes und löst damit zwangsläufig Schutzansprüche des Kindes gegen den Staat aus. Dieser ist vorbeugend verpflichtet, das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft so auszugestalten, dass es die Grundrechte des Kindes sicherstellt, wozu gehört, dass es im Interessenstreit mit den Eltern bereits am Verfahren der hentischen Vaterschaftsfeststellung zu beteiligen ist. Darin sollte das vordringliche Anliegen einer Gesetzesreform zur Vermeidung von Scheinvaterschaften bestehen und nicht nur in der nachträglichen Beseitigung ausländerrechtlich motivierter Auswüchse auf diesem Terrain.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Beurkundungen im Kindschaftsrecht

Beurkundungen im Kindschaftsrecht von Knittel,  Bernhard
In der Praxis der Jugendämter, der Gerichte und anderer Beteiligten haben Beurkundungen im Kindschaftsrecht eine herausragende Bedeutung. So werden z.B. Vaterschaften standesamtlich beurkundet und beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen mit sorgerechtlichen Bezügen. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch Notare, Gerichte, Konsulate oder Ämter (z.B. Standesämter, Jugendämter) vorgenommen werden oder vorgenommen werden müssen. Dieses Standardwerk bietet allen im Urkundsbereich tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der maßgeblichen Beurkundungsfälle. Die enthaltenen Hinweise und Formulierungsvorschläge leisten zudem eine echte Hilfestellung bei der Beurkundungspraxis. Für die Neuauflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert, u.a.im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Änderungen durch die FGG-Reform.
Aktualisiert: 2017-08-28
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Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Elterliche Sorge im deutschen und im polnischen Recht mit dem Schwerpunkt der Rechtslage bei nicht miteinander verheirateten Eltern von Dittmann,  Magdalena
Das Urteil des EGMR vom 3.12.2009 sowie die hierauf folgende Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2010 zwangen den deutschen Gesetzgeber zur erneuten Aktivität im Bereich der elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder. Ausgehend von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird die Problematik im vorliegenden Buch rechtsvergleichend angegangen und in den Kontext der jeweiligen rechtsgeschichtlichen Entwicklungen in Deutschland und in Polen gestellt. Die Autorin begleitet das deutsche Reformvorhaben und liefert einen umfassenden Überblick über das gesamte Rechtsgebiet in Deutschland und in Polen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem polnischen Regelungsmodell – der ex lege eintretenden elterlichen Sorge des nichtehelichen Vaters – um die einzige praktisch befriedigende und juristisch korrekte Lösung handelt. Dieser Ansatz bleibt auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.2013 aktuell, da der Inhalt der Regelung eine weitere Nachbesserung notwendig macht.
Aktualisiert: 2023-04-07
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