Überwachung und Kontrolle.

Überwachung und Kontrolle. von Welp,  Jürgen
Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft.

Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft. von Rosenthal,  Michael
Die Kommunikations- und Informationstechnik hat durch ihre revolutionäre Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, daß der Schritt in das 21. Jahrhundert einem Sprung in eine neue Gesellschaftsform gleichkommt - der Informationsgesellschaft. Der Autor erörtert zu Beginn die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge dieser Informationsgesellschaft und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für zukünftige Regelungen auf. Den durch den Umbruch in der Kommunikation ausgelösten verstärkten Regelungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft stehen in der Bundesrepublik erhebliche Zweifel an den Kompetenzen der Gemeinschaft gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis wird dadurch weiter zugespitzt, daß das von der Gemeinschaft angestrebte einheitliche Kommunikationsrecht Rundfunk und Telekommunikation zusammenführen soll. Im Hinblick auf die daraus resultierende Kompetenzfrage für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft entwickelt der Autor eine Prüfungssystematik, mit deren Hilfe die zukünftigen Gemeinschaftsmaßnahmen gemessen werden können. Ausgehend von der Grundsatznorm des Art. 3b EGV wird für den Rundfunk und die Telekommunikation unter besonderer Berücksichtigung der neuen Dienste geklärt, wie die Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten verteilt sind. Sodann werden die Kompetenzausübungsgrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit herangezogen, um in klar voneinander abgegrenzten Prüfungsschritten die Frage zu beantworten, ob und in welchem Ausmaß die Gemeinschaft die ihr übertragenen Kompetenzen auszuüben vermag. Schließlich erfordert das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Prüfung, wer für die Entscheidung der drohenden Kompetenzkonflikte zuständig ist und wie dabei zu verfahren ist. Dabei wird wiederum zwischen Kompetenzverteilung und -ausübung differenziert. Nach der Behandlung der grundsätzlichen Kompetenzproblematik schließt Rosenthal die Arbeit mit der Erörterung der bereits bestehenden und der angestrebten Regelungen der Kommunikation auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft.

Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft. von Rosenthal,  Michael
Die Kommunikations- und Informationstechnik hat durch ihre revolutionäre Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, daß der Schritt in das 21. Jahrhundert einem Sprung in eine neue Gesellschaftsform gleichkommt - der Informationsgesellschaft. Der Autor erörtert zu Beginn die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge dieser Informationsgesellschaft und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für zukünftige Regelungen auf. Den durch den Umbruch in der Kommunikation ausgelösten verstärkten Regelungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft stehen in der Bundesrepublik erhebliche Zweifel an den Kompetenzen der Gemeinschaft gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis wird dadurch weiter zugespitzt, daß das von der Gemeinschaft angestrebte einheitliche Kommunikationsrecht Rundfunk und Telekommunikation zusammenführen soll. Im Hinblick auf die daraus resultierende Kompetenzfrage für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft entwickelt der Autor eine Prüfungssystematik, mit deren Hilfe die zukünftigen Gemeinschaftsmaßnahmen gemessen werden können. Ausgehend von der Grundsatznorm des Art. 3b EGV wird für den Rundfunk und die Telekommunikation unter besonderer Berücksichtigung der neuen Dienste geklärt, wie die Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten verteilt sind. Sodann werden die Kompetenzausübungsgrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit herangezogen, um in klar voneinander abgegrenzten Prüfungsschritten die Frage zu beantworten, ob und in welchem Ausmaß die Gemeinschaft die ihr übertragenen Kompetenzen auszuüben vermag. Schließlich erfordert das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Prüfung, wer für die Entscheidung der drohenden Kompetenzkonflikte zuständig ist und wie dabei zu verfahren ist. Dabei wird wiederum zwischen Kompetenzverteilung und -ausübung differenziert. Nach der Behandlung der grundsätzlichen Kompetenzproblematik schließt Rosenthal die Arbeit mit der Erörterung der bereits bestehenden und der angestrebten Regelungen der Kommunikation auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Überwachung und Kontrolle.

Überwachung und Kontrolle. von Welp,  Jürgen
Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Internet im öffentlichen Recht.

Das Internet im öffentlichen Recht. von Mayer,  Patrick G.
Das Internet gewinnt im Alltag, aber auch in der juristischen Praxis immer mehr an Bedeutung. Ohne die Kenntnis der technischen Grundlagen, aber auch der sozialen Normen des Internets kann sich der Rechtsanwender nicht fundiert mit den auftretenden Rechtsfragen befassen. Das vorliegende Werk bietet eine zugleich umfassende und leicht verständliche Einführung in Dienste und Technik des Internets. Dazu werden die Dienste des Internets (WWW, Email, FTP u. a.) erläutert. Die Normierungsgremien und -verfahren zur Schaffung von Internet-Standards stellt das Werk umfassend dar. Daneben werden die sozialen Regeln erläutert, die sich im Internet gebildet haben ("Netiquette") und als Verkehrssitte auch rechtliche Bedeutung haben. Den Schwerpunkt des Werkes bildet die umfassende Darstellung der verwaltungsrechtlichen Rechte und Pflichten von Internet-Anbietern (Internet Service Provider, Online-Dienste, Telekommunikationsfirmen und Inhalte-Anbieter) in Deutschland, eingebettet in die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu werden Inhalt und Auswirkungen des Telekommunikationsgesetzes, des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes und des Staatsvertrags über Mediendienste erläutert und umfassend kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Anwendungsbereiche von Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag gelegt, zu deren Abgrenzung der Autor ein handhabbares Instrumentarium entwickelt. Der Autor zeigt auf, daß diese Gesetze zwar richtige Regelungsgedanken enthalten, verfassungsrechtich aber erheblichen Zweifeln unterliegen. Insbesondere dem Bundesgesetzgeber wirft der Autor Kompetenzüberschreitungen vor. Den Mechanismen der Selbstkontrolle, die sich im Internet entwickelt haben, wurde bisher vom Gesetzgeber zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dadurch besteht die Gefahr, daß die gesetzlichen Regelungen einen Verlust an Meinungsfreiheit, aber auch an wirtschaftlichem Potential des Internets bewirken könnten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Überwachung und Kontrolle.

Überwachung und Kontrolle. von Welp,  Jürgen
Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Internet im öffentlichen Recht.

Das Internet im öffentlichen Recht. von Mayer,  Patrick G.
Das Internet gewinnt im Alltag, aber auch in der juristischen Praxis immer mehr an Bedeutung. Ohne die Kenntnis der technischen Grundlagen, aber auch der sozialen Normen des Internets kann sich der Rechtsanwender nicht fundiert mit den auftretenden Rechtsfragen befassen. Das vorliegende Werk bietet eine zugleich umfassende und leicht verständliche Einführung in Dienste und Technik des Internets. Dazu werden die Dienste des Internets (WWW, Email, FTP u. a.) erläutert. Die Normierungsgremien und -verfahren zur Schaffung von Internet-Standards stellt das Werk umfassend dar. Daneben werden die sozialen Regeln erläutert, die sich im Internet gebildet haben ("Netiquette") und als Verkehrssitte auch rechtliche Bedeutung haben. Den Schwerpunkt des Werkes bildet die umfassende Darstellung der verwaltungsrechtlichen Rechte und Pflichten von Internet-Anbietern (Internet Service Provider, Online-Dienste, Telekommunikationsfirmen und Inhalte-Anbieter) in Deutschland, eingebettet in die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu werden Inhalt und Auswirkungen des Telekommunikationsgesetzes, des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes und des Staatsvertrags über Mediendienste erläutert und umfassend kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Anwendungsbereiche von Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag gelegt, zu deren Abgrenzung der Autor ein handhabbares Instrumentarium entwickelt. Der Autor zeigt auf, daß diese Gesetze zwar richtige Regelungsgedanken enthalten, verfassungsrechtich aber erheblichen Zweifeln unterliegen. Insbesondere dem Bundesgesetzgeber wirft der Autor Kompetenzüberschreitungen vor. Den Mechanismen der Selbstkontrolle, die sich im Internet entwickelt haben, wurde bisher vom Gesetzgeber zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dadurch besteht die Gefahr, daß die gesetzlichen Regelungen einen Verlust an Meinungsfreiheit, aber auch an wirtschaftlichem Potential des Internets bewirken könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft.

Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft. von Rosenthal,  Michael
Die Kommunikations- und Informationstechnik hat durch ihre revolutionäre Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, daß der Schritt in das 21. Jahrhundert einem Sprung in eine neue Gesellschaftsform gleichkommt - der Informationsgesellschaft. Der Autor erörtert zu Beginn die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge dieser Informationsgesellschaft und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für zukünftige Regelungen auf. Den durch den Umbruch in der Kommunikation ausgelösten verstärkten Regelungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft stehen in der Bundesrepublik erhebliche Zweifel an den Kompetenzen der Gemeinschaft gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis wird dadurch weiter zugespitzt, daß das von der Gemeinschaft angestrebte einheitliche Kommunikationsrecht Rundfunk und Telekommunikation zusammenführen soll. Im Hinblick auf die daraus resultierende Kompetenzfrage für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft entwickelt der Autor eine Prüfungssystematik, mit deren Hilfe die zukünftigen Gemeinschaftsmaßnahmen gemessen werden können. Ausgehend von der Grundsatznorm des Art. 3b EGV wird für den Rundfunk und die Telekommunikation unter besonderer Berücksichtigung der neuen Dienste geklärt, wie die Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten verteilt sind. Sodann werden die Kompetenzausübungsgrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit herangezogen, um in klar voneinander abgegrenzten Prüfungsschritten die Frage zu beantworten, ob und in welchem Ausmaß die Gemeinschaft die ihr übertragenen Kompetenzen auszuüben vermag. Schließlich erfordert das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Prüfung, wer für die Entscheidung der drohenden Kompetenzkonflikte zuständig ist und wie dabei zu verfahren ist. Dabei wird wiederum zwischen Kompetenzverteilung und -ausübung differenziert. Nach der Behandlung der grundsätzlichen Kompetenzproblematik schließt Rosenthal die Arbeit mit der Erörterung der bereits bestehenden und der angestrebten Regelungen der Kommunikation auf europäischer Ebene.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Internet im öffentlichen Recht.

Das Internet im öffentlichen Recht. von Mayer,  Patrick G.
Das Internet gewinnt im Alltag, aber auch in der juristischen Praxis immer mehr an Bedeutung. Ohne die Kenntnis der technischen Grundlagen, aber auch der sozialen Normen des Internets kann sich der Rechtsanwender nicht fundiert mit den auftretenden Rechtsfragen befassen. Das vorliegende Werk bietet eine zugleich umfassende und leicht verständliche Einführung in Dienste und Technik des Internets. Dazu werden die Dienste des Internets (WWW, Email, FTP u. a.) erläutert. Die Normierungsgremien und -verfahren zur Schaffung von Internet-Standards stellt das Werk umfassend dar. Daneben werden die sozialen Regeln erläutert, die sich im Internet gebildet haben ("Netiquette") und als Verkehrssitte auch rechtliche Bedeutung haben. Den Schwerpunkt des Werkes bildet die umfassende Darstellung der verwaltungsrechtlichen Rechte und Pflichten von Internet-Anbietern (Internet Service Provider, Online-Dienste, Telekommunikationsfirmen und Inhalte-Anbieter) in Deutschland, eingebettet in die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu werden Inhalt und Auswirkungen des Telekommunikationsgesetzes, des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes und des Staatsvertrags über Mediendienste erläutert und umfassend kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Anwendungsbereiche von Telekommunikationsgesetz, Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag gelegt, zu deren Abgrenzung der Autor ein handhabbares Instrumentarium entwickelt. Der Autor zeigt auf, daß diese Gesetze zwar richtige Regelungsgedanken enthalten, verfassungsrechtich aber erheblichen Zweifeln unterliegen. Insbesondere dem Bundesgesetzgeber wirft der Autor Kompetenzüberschreitungen vor. Den Mechanismen der Selbstkontrolle, die sich im Internet entwickelt haben, wurde bisher vom Gesetzgeber zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dadurch besteht die Gefahr, daß die gesetzlichen Regelungen einen Verlust an Meinungsfreiheit, aber auch an wirtschaftlichem Potential des Internets bewirken könnten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Überwachung und Kontrolle.

Überwachung und Kontrolle. von Welp,  Jürgen
Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft.

Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft. von Rosenthal,  Michael
Die Kommunikations- und Informationstechnik hat durch ihre revolutionäre Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, daß der Schritt in das 21. Jahrhundert einem Sprung in eine neue Gesellschaftsform gleichkommt - der Informationsgesellschaft. Der Autor erörtert zu Beginn die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge dieser Informationsgesellschaft und zeigt mögliche Anknüpfungspunkte für zukünftige Regelungen auf. Den durch den Umbruch in der Kommunikation ausgelösten verstärkten Regelungsaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft stehen in der Bundesrepublik erhebliche Zweifel an den Kompetenzen der Gemeinschaft gegenüber. Dieses Spannungsverhältnis wird dadurch weiter zugespitzt, daß das von der Gemeinschaft angestrebte einheitliche Kommunikationsrecht Rundfunk und Telekommunikation zusammenführen soll. Im Hinblick auf die daraus resultierende Kompetenzfrage für den rechtlichen Rahmen der Informationsgesellschaft entwickelt der Autor eine Prüfungssystematik, mit deren Hilfe die zukünftigen Gemeinschaftsmaßnahmen gemessen werden können. Ausgehend von der Grundsatznorm des Art. 3b EGV wird für den Rundfunk und die Telekommunikation unter besonderer Berücksichtigung der neuen Dienste geklärt, wie die Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten verteilt sind. Sodann werden die Kompetenzausübungsgrundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit herangezogen, um in klar voneinander abgegrenzten Prüfungsschritten die Frage zu beantworten, ob und in welchem Ausmaß die Gemeinschaft die ihr übertragenen Kompetenzen auszuüben vermag. Schließlich erfordert das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Prüfung, wer für die Entscheidung der drohenden Kompetenzkonflikte zuständig ist und wie dabei zu verfahren ist. Dabei wird wiederum zwischen Kompetenzverteilung und -ausübung differenziert. Nach der Behandlung der grundsätzlichen Kompetenzproblematik schließt Rosenthal die Arbeit mit der Erörterung der bereits bestehenden und der angestrebten Regelungen der Kommunikation auf europäischer Ebene.
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