Hans Joachim Hirschs 1999 erschienenem Buch über "Strafrechtliche Probleme" (KKS, Bd. 29) folgt zum 80. Geburtstag des Autors ein Band II. Er enthält Beiträge des Verfassers aus neuerer Zeit, die bisher sehr verstreut sind, vornehmlich in verschiedenen Fest- und Zeitschriften des In- und Auslands. Ihre aktuellen Themen erstrecken sich von Grundfragen des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft über zentrale Themen des Allgemeinen Teils und Fragen des Besonderen Teils bis hin zu ausländischen Reformen und zu Würdigungen namhafter Strafrechtler der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Mehrere Arbeiten enthalten ausformulierte Gesetzesvorschläge. Die im Vordergrund stehenden dogmatischen Beiträge lassen Hirschs Bestreben erkennen, durch Analysen, die von den Regelungsgegenständen ausgehen, eine klare, stimmige und praktisch verwertbare Systematik zu gewährleisten. Er zeigt dabei hinsichtlich des Allgemeinen Teils die Entwicklung zu einer universalen Strafrechtswissenschaft auf. Dies verbindet er mit der Anmahnung der Grenzen des Strafrechts und der Kritik an der verbreiteten Tendenz zu dessen Ausuferung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er eine interpersonale Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Mithilfe der Normentheorie präzisiert er dann diese Beteiligungslehre und entwickelt anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die normtheoretische Unterscheidung zwischen Verhaltensnormen, die sich an die Bürger richten, und Sanktionsnormen, die an die Strafverfolgungsorgane adressiert sind, stößt auf zunehmende Resonanz. Im Zentrum einer darauf basierenden Strafrechtsdogmatik stehen die Bestimmung der Verhaltensnorm, etwa beim Versuch, beim Unterlassungsdelikt oder beim fahrlässigen Delikt, sowie des Normadressaten. Der vorliegende Band zeigt die Fruchtbarkeit einer internationalen Diskussion dieser Fragen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Andreas Mosenheuer befasst sich mit dem Problem, ob und wie die auf Begehungsdelikte zugeschnittenen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme auf Unterlassungsdelikte zu übertragen sind. Nach einer Bestimmung der Eigenart der Unterlassungsdelikte - auch in Abgrenzung zu den Begehungsdelikten - und den Grundlagen der Beteiligungsdogmatik untersucht er, welche Beteiligungsformen in der Erscheinungsform des Unterlassens konstruktiv möglich und daher voneinander abzugrenzen sind. Die verschiedenen Ansatzpunkte und Vorschläge für eine Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten analysiert der Autor in ihren dogmatischen und praktischen Konsequenzen. An die Ergebnisse dieser Analyse anknüpfend entwickelt er eine eigene Ansicht: Danach ist auch hier die Tatherrschaft das maßgebliche Prinzip. Täter ist demnach, wer die überlegene Hemmungsherrschaft in der tatbestandsmäßigen Situation besitzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt zustande, indem jemand einem anderen oder sich selbst eine Veränderung oder deren Ausbleiben begründet zurechnet. Dieses Handlungskonzept hilft, die Rolle der Kausalität, der Intention und normativer Zurechnungsurteile besser zu verstehen. Es ist daher in der Lage, das Fahrlässigkeits- und das Unterlassungsdelikt je als Handlung aufzufassen, und stellt die Teilbereiche der Straftatlehre auf ein tragfähiges Fundament.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert.
In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt prüfungsrelevante Grundlagen in verständlicher Sprache und mit einer klaren Struktur.
Die Darstellung konzentriert sich auf die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses, indem systematische Bezüge - vor allem zum Allgemeinen Teil - in den Mittelpunkt gerückt werden. Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
Zu den einzelnen Themenbereichen (Deliktsgruppen) werden einprägsame Leitentscheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Tabellen, Schaubilder und Schemata verdeutlichen die rechtlichen Grundstrukturen.
Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt dessen prüfungsrelevante Grundlagen. Es ist durchgängig an den Bedürfnissen der Juristenausbildung ausgerichtet.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt prüfungsrelevante Grundlagen in verständlicher Sprache und mit einer klaren Struktur.
Die Darstellung konzentriert sich auf die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses, indem systematische Bezüge - vor allem zum Allgemeinen Teil - in den Mittelpunkt gerückt werden.
Im Text wird überwiegend auf gut zugängliche Ausbildungsliteratur verwiesen.
Zu den einzelnen Themenbereichen (Deliktsgruppen) werden einprägsame Leitentscheidungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt. Tabellen, Schaubilder und Schemata verdeutlichen die rechtlichen Grundstrukturen.
Das Lehrbuch zum Besonderen Teil des Strafrechts vermittelt dessen prüfungsrelevante Grundlagen. Es ist durchgängig an den Bedürfnissen der Juristenausbildung ausgerichtet.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewußt, daß dieses Rechtsinstitut stark irreguläre Züge aufweist. Worin diese Irregularität liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich. Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsgüter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung für den modernen, den Schrecken der Anarchie und des Bürgerkriegs abgerungenen Staat. Es behält die gerechtfertigte Ausübung von Zwang prinzipiell den zuständigen staatlichen Organen vor; auf seiten der Bürger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schränken den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen Fällen akut zugespitzter Konflikte ein.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewußt, daß dieses Rechtsinstitut stark irreguläre Züge aufweist. Worin diese Irregularität liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich. Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsgüter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung für den modernen, den Schrecken der Anarchie und des Bürgerkriegs abgerungenen Staat. Es behält die gerechtfertigte Ausübung von Zwang prinzipiell den zuständigen staatlichen Organen vor; auf seiten der Bürger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schränken den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen Fällen akut zugespitzter Konflikte ein.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das systemkritische Potenzial des Begriffs »Vorverlagerung« für die Strafrechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Hans Joachim Hirschs 1999 erschienenem Buch über "Strafrechtliche Probleme" (KKS, Bd. 29) folgt zum 80. Geburtstag des Autors ein Band II. Er enthält Beiträge des Verfassers aus neuerer Zeit, die bisher sehr verstreut sind, vornehmlich in verschiedenen Fest- und Zeitschriften des In- und Auslands. Ihre aktuellen Themen erstrecken sich von Grundfragen des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft über zentrale Themen des Allgemeinen Teils und Fragen des Besonderen Teils bis hin zu ausländischen Reformen und zu Würdigungen namhafter Strafrechtler der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Mehrere Arbeiten enthalten ausformulierte Gesetzesvorschläge. Die im Vordergrund stehenden dogmatischen Beiträge lassen Hirschs Bestreben erkennen, durch Analysen, die von den Regelungsgegenständen ausgehen, eine klare, stimmige und praktisch verwertbare Systematik zu gewährleisten. Er zeigt dabei hinsichtlich des Allgemeinen Teils die Entwicklung zu einer universalen Strafrechtswissenschaft auf. Dies verbindet er mit der Anmahnung der Grenzen des Strafrechts und der Kritik an der verbreiteten Tendenz zu dessen Ausuferung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Strafrecht ist gekennzeichnet durch verschiedene Schulen, die in ausgeprägtem Maße die Rechtsentwicklung beeinflusst haben. Strafrechtliche Institute, die uns heute begegnen, stehen in aller Regel am (vorläufigen) Ende einer breiten Diskussion und gehen oftmals auf ganz unterschiedliche Auffassungen zum Strafrechtssystem selbst zurück. Für den Betrachter ist die Einordnung dieser Hintergründe mangels Offenlegung zumeist schwierig. Die Tagung „Grundlagen und Konzepte des Strafrechts“ wollte den Zugang zur Strafrechtswissenschaft insoweit erleichtern. Neben den Vorträgen der Referenten zu den Texten, denen eine prägende Rolle zugeschrieben wird, enthält der Band auch die sich anschließenden umfangreichen Diskussionen.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Jochen Bung, Prof. Dr. Armin Engländer, Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund, Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Frisch, Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Prof. Dr. Carsten Momsen, Prof. em. Dr. Thomas Weigend und Prof. em. Dr. Rainer Zaczyk.
Aktualisiert: 2023-05-23
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