Moderne Staatswissenschaft.

Moderne Staatswissenschaft. von Henkel,  Michael, Lembcke,  Oliver W.
Martin Drath (1902 - 1976) gehört zu jenen Gelehrten, die an der intellektuellen Gründung der Bundesrepublik Deutschland mitgewirkt haben. Als politischer Professor ist er heute nahezu vergessen, als Verfassungsrichter dem Fachpublikum der Staatsrechtslehre noch ein Begriff. Die Autoren des Sammelbands setzen sich zum Ziel, Person und Werk Martin Draths in ihrem zeitgeschichtlichen Zusammenhang in den Blick zu nehmen, um an seinem Beispiel die Quellen darzustellen, aus denen die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft schöpfen konnte. Zunächst wird ein Blick auf den Lebensweg Draths geworfen. Im Kontext seiner durch den Gang der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts besonders geprägten Biographie ist sein Einsatz für eine demokratisch-sozialistische Gestaltung des westdeutschen Gemeinwesens von besonderem Interesse. Ein weiteres Themenfeld bezieht sich auf die staatspolitischen Konzepte Martin Draths, denen er in seiner Funktion als Verfassungsrichter eine gewisse politische Strahlkraft verleihen konnte. Hier steht auch die Frage nach dem Anteil Draths am Aufbau der Politikwissenschaft in Deutschland, der sich inhaltlich nicht zuletzt in der Ausarbeitung eines eigenständigen totalitarismustheoretischen Ansatzes manifestiert. Schließlich wird die Staatstheorie Martin Draths vor dem Hintergrund des Diskurses beleuchtet, der in der Zwischenkriegszeit um den Staat und seine Zukunft geführt wurde. Vor allem in kritischer Auseinandersetzung mit seinen Lehrern Hermann Heller und Rudolf Smend sowie mit seinem politischen Antipoden Carl Schmitt entwickelte Drath eine dezidiert sozialwissenschaftliche Staatslehre. Mit ihr bietet er ein Konzept des Staates an, das an eine moderne Gesellschaftstheorie anknüpft und dabei zugleich die bleibenden Resultate der Weimarer Debatte um Staat und Recht aufgreift. Gerade dieser Rückgriff ermöglicht es Draths Theorie, auch einen Zugang zur Praxis des modernen Rechtssprechungsstaates zu finden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Staatskirchenrecht der DDR im Lichte des Aufeinandertreffens von Katholischer Kirche und Marxismus

Das Staatskirchenrecht der DDR im Lichte des Aufeinandertreffens von Katholischer Kirche und Marxismus von Grünwald,  Katharina
Die vorliegende Arbeit beleuchtet das Staatskirchenrecht der DDR von verschiedenen Seiten, nämlich der staatlichen und parteilich-ideologischen Seite und von der Seite der Religionsgemeinschaften, beispielhaft vertreten durch die Katholische Kirche. Nach einem historischen Abriss werden maßgebliche Teile der Staatslehre von Katholischer Kirche und Marxismus dargestellt, bevor sich die Untersuchung des Staatskirchenrechts der DDR anschließt. Neben den Verfassungen wird hier auch die Verfassungswirklichkeit besonders in den Blick genommen. Wechselseitig werden die verschiedenen Akteure analysiert. Schließlich werden auch staatskirchenrechtliche Fragestellungen in der Wendezeit behandelt.°°Die Arbeit liefert einen Beitrag zur Aufarbeitung des DDR-Rechts und zeichnet sich durch die Bezugnahme auf die Katholische Kirche aus, die zwar in der DDR eine Minderheitenkirche, dennoch aber weltkirchlich ausgerichtet war. Sie richtet sich an interessierte Rechtswissenschaftler, aber auch Historiker und Theologen auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts wie der Aufarbeitung des DDR-Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts.

Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts. von Ooyen,  Robert Chr. van
Das im deutschen Regierungssystem mächtige Bundesverfassungsgericht wird von der Politikwissenschaft eher selten thematisiert. Verfassungsfragen und -gerichtsentscheidungen gelten hierzulande nahezu ausschließlich als Juristensache. Gegen diese vorherrschende Sicht unterzieht Robert Chr. van Ooyen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einer politologischen Analyse, die das hierbei zugrunde liegende Politikverständnis herausarbeitet. Die zentrale These der Arbeit lautet: Der Begriff des Politischen des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Staates, der bis heute in einer demokratietheoretisch problematischen – weil obrigkeitsstaatlichen – Tradition der deutschen Staats- und Verfassungslehre steht. Der Nachweis erfolgt anhand aktueller Entscheidungen und der Staatslehren ausgewählter Verfassungsrichter. Dabei wird gezeigt, dass der Politikbegriff des Bundesverfassungsgerichts sich auf die direkte Rezeption der höchst einflussreichen Lehren von Schmitt, Smend, Triepel und Leibholz zurückführen lässt. Diese aber haben ihrerseits allesamt antipluralistische »politische Theologie« der »Souveränität« des »Staates« bzw. des »Volkes« betrieben, so dass selbst nach über 50 Jahren das Gericht nicht vollständig zu einem dem Grundgesetz angemessenen politischen Verständnis von Bürger, Verfassung und Gesellschaft durchdringt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatslehre des 19. Jahrhunderts.

Die Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatslehre des 19. Jahrhunderts. von Suppé,  Rüdiger
Die Staatsrechtswissenschaft der Bundesrepublik Deutschland war längst zu einer Grundrechtswissenschaft geworden, bevor man sich Anfang der 80er Jahre der Geschichte der Grund- und Menschenrechte zuzuwenden begann. Insbesondere ihr Schicksal im "langen 19. Jahrhundert" zwischen 1789 und 1914 harrte noch der Erforschung. Speziell der Versuch eines dogmengeschichtlich orientierten Gesamtüberblicks stand bislang aus. Rüdiger Suppé unternimmt es, diese Lücke zu schließen. Der Autor entwirft ein Bild der Grund- und Menschenrechte in der deutschen Staatsrechtslehre vom klassischen Naturrecht bis zur Erstarrung der Grundrechtsdogmatik am Vorabend des I. Weltkriegs. Neben einer Fülle von Einzelheiten - es werden die Ansichten von über 30 einschlägigen Autoren untersucht - arbeitet Suppé die klaren Linien der rechtsdogmatischen Positionen heraus und fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen. Das Resultat ist eine gut lesbare, anregende Lektüre, in der trotz der Fülle der Details die Zwangsläufigkeit der Entwicklung als Ganzes präsent bleibt. Ein signifikanter Beitrag für die historische Grundrechtswissenschaft sowie die moderne Grundrechtsforschung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Max Webers Theorie des modernen Staates.

Max Webers Theorie des modernen Staates. von Anter,  Andreas
Diese vielbeachtete Studie unternimmt eine umfassende Darstellung und Interpretation der Weberschen Staatstheorie. Sie rekonstruiert die staatstheoretischen Fragmente, zeigt die Herkunft der einzelnen Konzepte und ihre Bedeutung für die heutige Staatslehre. Andreas Anter weist nach, wie eng Weber sich an zeitgenössische Denker anlehnt, insbesondere an Georg Jellinek und Friedrich Nietzsche. Zugleich wird Max Webers Ambivalenz deutlich: das Schwanken zwischen einer etatistischen und einer individualistischen Haltung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Patrimonialismus und Konstitutionalismus in der Rechts- und Staatstheorie Karl Ludwig von Hallers.

Patrimonialismus und Konstitutionalismus in der Rechts- und Staatstheorie Karl Ludwig von Hallers. von Westerholt,  Burchard Graf von
Gegenstand dieser Untersuchung sind Person, Leben und Werk Karl Ludwig von Hallers (1768-1854), der - in Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Folgen der französischen Revolution für die Schweiz - die revolutionären Staatstheorien der Aufklärung, insbesondere diejenige Rousseaus, bekämpft und damit zu einem geschichtsorientierten wirklichkeitsgerechteren Aufbau der modernen Staatstheorie beigetragen hat. Mit seinem sechsbändigen opus magnum »Restauration der Staatswissenschaft« gab Haller - allerdings ungewollt! - der Restauration ihren Namen. Dies trug ihm in der Staatslehre der Folgezeit, die sich mit seinem Werk gar nicht mehr bzw. nicht hinreichend auseinandersetzte, das nicht zutreffende Verdikt ein, selbst reaktionär gewesen zu sein. Die Vorstellung Karl Ludwig von Hallers, daß die staatliche Herrschaft es auch im modernen Verfassungsstaat mit einer Herrschaft über Land und Leute zu tun habe, ist heute zunehmend in Gefahr, in Vergessenheit zu geraten. Zwar wird das Gebiet der jeweiligen staatlich organisierten Trägersysteme des Rechts nach wie vor als territorialer Herrschaftsbereich verstanden, doch verflüchtigt sich das Staatsgebiet, juristisch gesehen, zunehmend zu einem bloßen Kompetenzbereich, innerhalb dessen sich die Staatsgewalt in ihrer Ausübung konkretisiert. Demgegenüber kann die Herrschaft des modernen, wie auch immer organisierten Staates (Monarchie, dualistischer Ständestaat von Fürst und Ständen, konstitutionell bestimmter und beschränkter Verfassungsstaat, Demokratie) als eine Art Oberhoheit (ius eminens, dominium eminens, imperium) des Staates über seine Untertanen gedeutet werden. Der Patrimonialismus erweist sich dabei als eine generalisierungsfähige, über die ursprünglichen feudalistischen Lehnsverhältnisse hinausgehende Lebens- und Legitimationsform staatlicher Herrschaft über Land und Leute. Aber nicht nur im Hinblick auf die Verfassungs- und Rechtsgeschichte erscheint der Patriarchal- und Patrimonialstaat historischer Provenienz auch heute noch, strukturtheoretisch betrachtet, als ein exemplarischer Fall, an dem sich studieren und erkennen läßt, wie Staatsgewalt überhaupt - und das heißt, wie auch die moderne Staatsgewalt sich rechtfertigt und legitimiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Diktatur.

Die Diktatur. von Schmitt,  Carl
»Zu erwähnen, daß nicht nur Bücher, sondern auch Redensarten ihr Schicksal haben, wäre eine Banalität, wenn man damit nur die im Laufe der Zeit sich abspielenden Veränderungen meinte, um durch eine nachträgliche Prognose oder ein geschichtsphilosophisches Horoskop zu zeigen, ›wie es kam, daß es kam‹. Das ist aber nicht das Interesse dieser Arbeit, die sich vielmehr um systematische Zusammenhänge bemüht und deren Aufgabe gerade darum so schwierig ist, weil ein zentraler Begriff der Staats- und Verfassungslehre untersucht werden soll, der, wenn er überhaupt beachtet wurde, höchstens beiläufig an den Grenzen verschiedener Gebiete […] undeutlich erschien, im übrigen aber ein politisches Schlagwort blieb, so konfus, daß seine ungeheure Beliebtheit ebenso erklärlich ist wie die Abneigung der Rechtsgelehrten, sich darauf einzulassen.« Aus den Vorbemerkungen zur 1. Auflage (1921) von Carl Schmitt
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen.

Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen. von Schmitt,  Carl
[Die Untersuchung] beschränkt sich […] auf einige bestimmte Fragen: die nach dem Verhältnis von Recht und Staat, nach der Definition des Staates und den Konsequenzen, die sich für das Individuum im Staate daraus ergeben. Auf die zahlreichen Fragen, die sich insbesondere an eine Definition des Rechts anschließen, ist nur soweit eingegangen, als es zur Darlegung des Wesens des Staates erforderlich war, um den Weg durch eine Fülle von Problemen zu finden und in geschlossenem Zusammenhang eine rechtsphilosophische Theorie des Staates zu geben. Aus der Einleitung
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz.

Der offene Verfassungsstaat zwischen Souveränität und Interdependenz. von Hobe,  Stephan
Institutionalisierte Kooperation durch Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, charakteristisch ausgeprägt in der Organisation der Vereinten Nationen oder der Europäischen Gemeinschaft/Union, ist zum Wesensmerkmal des modernen Verfassungsstaates geworden. In der vorgelegten Studie unternimmt der Autor den Versuch, die rechtlich relevanten Wesensmerkmale eines so in internationaler institutionalisierter Kooperation eingebetteten modernen Verfassungsstaates darzustellen. Dazu wird das herkömmliche, auf Georg Jellinek zurückgehende Elementenverständnis des Staates (Gebiet, Volk, Staatsgewalt) dem die institutionalisierte Kooperation bestimmenden Normengeflecht - etwa auf den Gebieten der internationalen Friedenssicherung, des Menschenrechtsschutzes, des Umweltschutzes, des Weltwirtschaftsrechts, der europäischen Integration sowie dem rechtlichen Aktionsraum nichtstaatlicher Akteure der Zivilgesellschaft - gegenübergestellt. Dabei ergeben sich deutliche Fragmentierungen des überkommenen Bildes vom Staat. Sie deuten auf die auch verfassungsrechtlich nachvollzogene Kooperationsöffnung des Staates hin. Diese ist angesichts vieler nur noch staatengemeinschaftlich zu lösender Problemlagen wie etwa weltweiten Migrationsströmen und globaler Umweltzerstörung nur eine folgerichtige, von den Staaten im wohlverstandenen Eigeninteresse beförderte Reaktion. Die zu konstatierende Wandlung des Staates zum kooperationsoffenen Verfassungsstaat bestimmt ein funktionales Staatsverständnis, welches den Staat als Angelpunkt eines Mehrebenensystems der Aufgabenerledigung im universellen, regionalen und staatlichen Bereich versteht. Die Notwendigkeit institutionalisierter internationaler Aufgabenerfüllung in internationalen Organisationen hat freilich bereits insofern Einfluß auf Staatlichkeit, als internationale Hoheitsgewalt bzw. Integrationsgewalt zum nationale Staatsgewalt ergänzenden Element des offenen Verfassungsstaates am Ende des 20. Jahrhunderts geworden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsstaatlichkeit im Wandel.

Verfassungsstaatlichkeit im Wandel. von Heckmann,  Dirk, Schenke,  Ralf P., Sydow,  Gernot
Das Schaffen von Prof. Dr. jur. Thomas Würtenberger ist Zeugnis seiner Produktivität, geprägt von wissenschaftlicher Weitsicht und interdisziplinärem Denken. Es ist nicht auf seine »Heimat«, das Staats- und Verwaltungsrecht, beschränkt, sondern stellt zahlreiche Bezüge her, insbesondere zu Rechts- und Staatsphilosophie, zu Methodenlehre, Verfassungsvergleichung und Verfassungsgeschichte. Diese Vielfalt spiegelt sich in der Festschrift zum 70. Geburtstag von Thomas Würtenberger wider, die 71 Beiträge von Weggefährten, Kollegen und Schülern, seinem Bruder und seinem Sohn umfasst.
Aktualisiert: 2023-06-15
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